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Hilfe! Ich bin verantwortlich für Zoll/Exportkontrolle

###Herausforderungen im Zoll- und Exportkontroll-Alltag meistern
“Zoll? Mach du das mal eben mit, das ist doch nicht viel.” – “Die Ware muss raus, mir ist doch egal, was der Zoll sagt.” – “Wir liefern doch keine Waffen, also brauchen wir keine Exportkontrolle.” – “Immer blockierst du mit der Exportkontrolle alles, dich frag ich gar nicht mehr.”

Der **Arbeitsalltag in der Zoll- und Exportkontrolle** ist oft geprägt von **Missverständnissen, Widerstand und hohem Druck**. Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte unterschätzen oft die Bedeutung von Zoll- und Exportvorschriften. Dazu kommen unzureichende Prozesse, fehlende Organisation und wachsende Anforderungen der **Zollbehörden**, die zusätzlichen Druck ausüben.

**Von “Arbeiten” zu “Überleben”** – dieser Zustand ist nicht nur für Sie als Zoll- oder Exportkontrollbeauftragte:r belastend, sondern auch für Ihr Unternehmen eine **Gefahr für rechtssichere, effiziente und kostenoptimierte Abläufe**.

###Werden Sie zur Schlüsselfigur im Zoll- und Exportmanagement

In unserem **Praxis-Workshop für Zoll- und Exportkontrollbeauftragte** erfahren Sie, wie Sie Ihre Rolle im Unternehmen stärken und rechtliche Risiken minimieren. Gemeinsam mit anderen Teilnehmenden erarbeiten Sie in vertraulicher Umgebung und unter fachkundiger Anleitung **praxisnahe Lösungen**. Der Fokus liegt dabei auf der handlungssicheren Umsetzung Ihrer Aufgaben als Zoll- oder Exportkontrollverantwortliche:r, der effizienten Gestaltung interner Abläufe sowie der Kommunikation mit Fachabteilungen und Führungskräften, um die **Exportkontrollanforderungen durchzusetzen**. Zudem lernen Sie, wie Sie souverän mit Druck und behördlichen Anforderungen umgehen und Ihre Position im Unternehmen festigen, während Sie gleichzeitig Ihre **Work-Life-Balance** verbessern.

Lunch & Learn für Existenzgründer:innen: Zwangsversteigerungen

Existenzgründer:innen aufgepasst: Sie begeistern sich für die Bewertung von Immobilien und stehen vor der Entscheidung, ein eigenes Sachverständigenbüro zu gründen oder sind bereits mitten im Gründungsprozess? In unseren monatlich stattfindenden **„Lunch & Learn-Webinaren“** unterstützen wir Sie auf diesem Weg.

###Zwangsversteigerungen

Im November sprechen wir darüber, wie Gerichtsaufträge für Zwangsversteigerungen akquiriert werden können, wie der Bearbeitungsprozess ist und welche Besonderheiten bei Zwangsversteigerungsaufträgen auf Sie warten. Auch die Abrechnung nach dem JVEG wird thematisiert.

###Was Sie in unseren interaktiven Mittagspausen erwartet

Während Sie Ihr Mittagessen genießen, erhalten Sie von unseren Expertinnen und Experten informative, spannende und praxisnahe Tipps, die Sie bei der Gründung Ihres eigenen Büros unterstützen. Mit wenig Aufwand bekommen Sie hilfreiche Impulse und haben die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen und direkt die Antworten zu erhalten.

Sie können flexibel entscheiden, ob Sie am Rechner, Laptop oder Smartphone bei den **Lunch & Learn-Treffen für Existenzgründer:innen** mit dabei sind. Essen und Trinken ist dabei ausdrücklich erwünscht!

###Die Lunch & Learn-Reihe im Überblick

Jeden letzten Montag im Monat findet ein 45-minütiges **„Lunch & Learn-Treffen für Existenzgründer:innen“** statt.

Jeder Termin steht unter einem bestimmten Fokusthema, sodass Sie für sich entscheiden können, in welchem Bereich Sie sich Input für Ihr Vorhaben holen möchten.

[**Weitere Themen zur “Lunch & Learn-Reihe“ finden Sie hier.**](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/lunch-and-learn-fur-existenzgrunderinnen-zwangsversteigerungen/?sku=ON-M1-CO14-273052525-1#cross-selling-tab-019685ec8db877ea9502193d0b89cf91-pane)

Präferenzfachwirt:in

Die Medien erzählen Ihnen von neuen Freihandelsabkommen und dass damit nun alles ganz leicht und kostengünstig ist. Ihr Einkauf soll im Drittland möglichst günstig Material beschaffen, Ihr Schraubenlieferant aus dem Nachbardorf kennt das Ursprungsland nicht, während Ihr Kunde auf Lieferantenerklärungen mit EU-Präferenzursprung besteht. Und **Sie sollen alles unter einen Hut bekommen, um den Kunden und die Unternehmensleitung zufrieden zu stellen**. Schnell wird Ihnen bewusst, dass im Themenbereich Warenursprung und Präferenzen nichts leicht ist. Und kostengünstig wird es nur, wenn Sie sich im Detail auskennen und Ihre Produktions- und Handelsketten beeinflussen können.

###Basiswissen legt den Grundstein für Ihren Erfolg

Eine grundlegende Überlegung zu Beginn ist: Geht es um den nicht-präferenziellen oder den präferenziellen Ursprung? Denn die Rechtsgrundlagen und somit die Systematik, Anforderungen und Nachweise unterscheiden sich voneinander. In der ersten Woche unseres Zertifikatslehrgang zum Präferenzfachwirt:in lernen Sie **umfangreich das Basiswissen als Ausgangspunkt für die praxisorientierte Vertiefung** im Anschluss.

###Praktisches Fachwissen macht Sie zur wertvollen Arbeitskraft

Um bei der zollrechtlichen Abwicklung einer Ware die Einfuhrabgaben zu reduzieren bzw. vollständig zu sparen, ist im Handel zwischen Vertragsstaaten eines Präferenzabkommens ein Präferenznachweis vorzulegen. Der Absender kann diesen Präferenznachweis (z. B. EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) jedoch nur ausstellen, wenn seine Ware nachweislich bestimmte Kriterien erfüllt. Da Sie mit Ihrem Unternehmen oft an verschiedenen Positionen der Lieferkette stehen, lernen Sie in unserem Kurs u. a. **mit diesen Herausforderungen umzugehen**:

+ Wie konsolidieren Sie die verschiedenen Ursprungskriterien der unterschiedlichen Abkommen?
+ Wie behandeln Sie Waren mit fehlenden oder oft wechselnden Ursprungsangaben?
+ Wie erfüllen Sie die Anforderung Ihres Kunden, ausschließlich EU-Präferenzware zu liefern und trotzdem im Drittland kostengünstig einzukaufen?

In unserem Zertifikatskurs „Präferenzfachwirt:in“ lernen Sie auf **hohem Niveau umfassende Kenntnisse** im komplexen Warenursprungs- und Präferenzrecht und **entwickeln sich zur Fachkraft**.

Rechtsklares Ausfüllen von Vordrucken im Energie- und Stromsteuerrecht

Ob Sie nun einen Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung beziehungsweise auf Entlastung von Energieerzeugnissen oder elektrischem Strom stellen möchten, eine Steueranmeldung abgeben müssen oder einer **EU-beihilferechtlichen Anzeige- oder Erklärungspflicht** unterliegen: Im Ergebnis führt dies immer zur **Verwendung amtlich vorgeschriebener Vordrucke**. Die fortschreitende Digitalisierung in Wirtschaft und Zollverwaltung macht auch vor Vordrucken und Formularen im Verbrauchsteuerrecht nicht halt – **ab dem 1. Januar 2025 müssen Vordrucke und Formulare zunehmend zwingend elektronisch über das Zollportal abgegeben werden**.

Aufgrund der oft komplexen und sperrigen Rechtsgrundlagen sind viele energie- und stromsteuerrechtlichen Vordrucke nicht besonders benutzerfreundlich geraten. Auf der einen Seite beklagen die Unternehmen häufig deren schwere Verständlichkeit, während die Verwaltung unter einer hohen Zahl fehlerhaft ausgefüllter Vordrucke und Formulare ächzt, die wiederum von beiden beteiligten Gruppen sehr verwaltungsaufwändig korrigiert werden müssen. Darüber hinaus sorgen die häufigen Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts ebenfalls für eine hohe Fehleranfälligkeit.

Unsere Veranstaltung **„Rechtsklares Ausfüllen von Vordrucken im Energie- und Stromsteuerrecht“** setzt genau hier an und vermittelt Ihnen die notwendige Kompetenz, um Ihre Anträge und Erklärungen effizient, **fehlerfrei** auszufüllen.

Grundlagen der Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Arbeitsalltag

Die **Schaumweinsteuer** und **Zwischenerzeugnissteuer** sind Verbrauchsteuern, die auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken erhoben werden. Im Verfahren der Steueraussetzung können diese hergestellt, gelagert oder befördert werden. Dies bedarf jedoch einer Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und ggf. technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zu erfüllen und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.

Eine zentrale Bedeutung kommt der Besteuerung zu. Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch eine Unregelmäßigkeit oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.

Wird Schaumwein oder ein Zwischenerzeugnis zu steuerfreien Zwecken verwendet, kann eine Besteuerung unterbleiben. Wir erläutern Ihnen anhand der steuerlichen Regelungen und praktischen Beispielen, wie eine Steuerbefreiung beansprucht werden kann und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Im Einzelnen muss unter Umständen auch auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen werden sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung.

Für **Wein gelten besondere Bestimmungen**. Wir erklären Ihnen den Unterschied!

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung** für die
+ **Herstellung und Lagerung**,
+ **Beförderung und**
+ **steuerbefreite Verwendung**

ist „Voraussetzung“ für eine strukturierte und „ökonomische Arbeitsweise“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung**.

IHK-Zertifikatslehrgang „Die Praxis des Zollrechts“

“Zoll ist toll” – ein Spruch, den Sie vielleicht auch schon belächelt haben. Unser Lehrgang „Die Praxis des Zollrechts“ zeigt Ihnen die **Vielfalt und die Gestaltungsmöglichkeiten des EU-Zollrechts** und macht die Aussage zu Ihrer täglichen Motivation. Sie werden systematisch und anhand praxisnaher Beispiele und Übungen durch die Grundlagen des Zollrechts geführt und können **mit dem Erlernten unmittelbar in der Praxis arbeiten**.

Um das Zollrecht auszuschöpfen und so für Ihr Unternehmen Kosten und Zeit zu sparen, brauchen Sie eine gute Basis an Fachwissen und ein übergreifendes Verständnis. Nutzen Sie **Ihr neues Wissen und Ihre Kreativität, um die Zollprozesse in Ihrem Unternehmen aktiv mit- und umzugestalten** und Ihre Risiken für Verstöße zu minimieren.

Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2

###Steuerbegünstigungen im Stromsteuerrecht

Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** oder als **Steuerentlastung** gewährt werden. Hier werden die zentralen Steuerbefreiungstatbestände (bspw. für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern) und die Steuerentlastungstatbestände (bspw. für **Unternehmen des Produzierenden Gewerbes** oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das Antragsverfahren **sowie die dabei zu verwendenden** amtlichen Vordrucke behandelt.

###Beihilferechtliche Regelungen der EU

Ein Teil der stromsteuerrechtlichen Steuerbefreiungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Die Problematik der „Unternehmen in Schwierigkeiten“ wird in Modul 2 näher dargestellt. Neben der Erfüllung der beihilferechtlichen Vorgaben sind Transparenzpflichten durch den Begünstigten zu beachten.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2“** lernen Sie die **stromsteuerrechtlichen Begünstigungen** kennen und erhalten daneben einen Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:

+ **Stromsteuergesetz (StromStG)**
+ **Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)**
+ **Energiesteuer-Richtlinie der EU**
+ **EnSTransV**

Im Fokus stehen hier die Steuerentlastungen und die Verfahren der Steuerbefreiungen.

Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 1

###Steuerentstehung im Stromsteuerrecht

Die Steuerentstehung im Stromsteuerrecht ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung: z. B. Klarheit, Transparenz und finanziellen Planungssicherheit sowohl für Sie als Steuerpflichtige, als auch für die Finanzbehörden.
Als Schwerpunkte werden hier **„Stromsteuererzeugung, -weiterleitung und die Steuerentstehung** dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (**Steueranmeldung**, -entrichtung, etc.) thematisiert. Daneben werden für das Stromsteuerrecht wichtige Akteure (z.B. Versorger, Letztverbraucher, Erlaubnisinhaber) und Begriffe (z.B. Anlage, Stromspeicher) erläutert.

###Steuerbefreiungen im Stromsteuerrecht

Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** gewährt werden. Hier werden die zentralen Steuerbefreiungstatbestände (bspw. für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das **Antragsverfahren** sowie die dabei zu verwendenden **amtlichen Vordrucke** behandelt.

###Beihilferechtliche Regelungen der EU

Ein Teil der stromsteuerrechtlichen Steuerbefreiungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 1“** lernen Sie die **stromsteuerrechtlichen Grundlagen** kennen und erhalten einen ersten Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:

+ Stromsteuergesetz (StromStG)
+ Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
+ Energiesteuer-Richtlinie der EU

Sowohl das **Besteuerungsverfahren** als auch die diversen **Steuerbefreiungstatbestände** stehen dabei im Fokus.

###Vervollständigen Sie Ihr Fachwissen im unserem Modul 2

Um die komplette Systematik des Stromsteuerrechts kennenzulernen, empfehlen wir Ihnen als Einsteiger:in Ihr Fachwissen in unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2″** zu vervollständigen. Hier liegt der Fokus auf die Steuerentlastungen sowie der Wiederholung zur Steuerbefreiung und beihilferechtliche Regelungen aus Modul 1.

[Weitere Informationen zu unserer Veranstaltung „Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2″ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/grundlagen-und-praxis-des-stromsteuerrechts-modul-2)

Effektive Leckageortung in Innenräumen

Bei der Diagnose, Messung und Beseitigung von **Feuchte- und Wasserschäden** sehen sich Sachverständige und Bauhandwerker häufig mit komplexen Herausforderungen konfrontiert. Zahlreiche Messverfahren stehen bei der **Ursachenanalyse für Feuchte- und Schimmelschäden bzw. Leckageortung** zur Verfügung. Die Wahl des passenden Verfahrens oder einer sinnvollen Kombination hängt stark vom jeweiligen Schadenfall ab und erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz.

Oftmals sind jedoch fehlende Produkt- und Anwenderschulungen ursächlich für unsachgemäße Interpretationen und Beurteilungen. Die Trefferquote der Leckageortung ist dann niedrig und es entstehen unnötige Kosten für den Gebäudeversicherer sowie vermeidbare Bauteilöffnungen beim Versicherungsnehmer.

###Vorgehensweise für eine effektive Leckageortung

In unserem ganztägigen Webinar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die häufigsten **Feuchte-Ursachen**. Unser Experte vermittelt Ihnen die **Grundlagen erfolgreicher Leckageortung** und stellt Ihnen verschiedene Messverfahren sowie mögliche Fehlerquellen vor. Dabei werden auch die **Grenzen der unterschiedlichen Messtechniken** erläutert.

Sie bekommen **praxisnahe Tipps**, die Ihnen bei einer **erfolgreichen Leckageortung** helfen können. Sie lernen u. a. Befragungstechniken kennen, um relevante Informationen zu erheben, und erfahren, wie Sie **typische Schadenbilder korrekt bewerten**. Darüber hinaus erhalten Sie Kenntnisse zur Feuchtemessung und zur Sichtprüfung einfacher Ursachen. Zudem erfahren Sie, wie Sie Messbedingungen prüfen oder für **geeignete Messbedingungen** sorgen können.

Zollfachwirt:in (brav)®

###Steigende Anforderungen im Außenhandel

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel. Der Richtung des Unionszollkodex folgen wir mit unserem Qualifizierungs-Lehrgang zum/zur Zollfachwirt:in (brav)®.

###Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung

Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“. Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.

Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

###Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal

Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.