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Zollabwicklung für die Offshore Windenergie

Diese Veranstaltung für die Offshore-Windenergie führt die Reguvis Akademie GmbH in Kooperation mit der Windenergie-Agentur WAB e.V. durch.

Es wendet sich speziell an die operativen Mitarbeiter:innen von Unternehmen, die Windparks auf See installieren, betreiben bzw. warten und bei der Ausfuhr der Anlagen mit der Zollabwicklung betraut sind.
Im Fokus unserer Veranstaltung „Zollabwicklung für die Offshore-Windenergie“ stehen die Behandlung der Grundzüge des Ausfuhrverfahrens sowie die **Besonderheiten bei Lieferung an Einrichtungen auf hoher See**, bspw. in ausschließliche Wirtschaftszonen.
Daneben werden Sonderfälle wie Austauschlieferungen, die abgabenfreie Wiedereinfuhr bereits ausgeführter Waren oder auch Nachweise für die Umsatzsteuerfreiheit bei Ausfuhren besprochen.
Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit spezifische Fragestellungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
nstaltungsbeginn einzureichen.

Digitale Fachmedien für Außenwirtschaft, Exportkontrolle und Zoll

Erfahren Sie in einem unserer **kostenfreien Webinare**, wie einfach und effizient Sie mit digitalen Gesetzestexten, Kommentaren, Handbüchern und weiteren Fachmedien arbeiten können. Mit der [“AW-Plus Wissensdatenbank”](https://www.reguvis.de/de/aw-plus/) greifen Sie jederzeit und ortsunabhängigen auf die hilfreichen Titel der Bereiche Außenwirtschaft, Exportkontrolle und Zoll zu.

Wir vermitteln Ihnen mit diesem Webinar die grundliegenden Funktionen der Datenbank und geben Tipps, wie Sie mit den nützlichen Features von AW-Plus ein effizientes Wissensmanagement in Ihren Arbeitsalltag integrieren können.

In regelmäßigen Terminen stellen wir Ihnen unterschiedliche Schwerpunkte in AW-Plus vor. Alle Funktionen, die wir Ihnen zeigen sind auch auf andere Titel anwendbar.


###Allgemeine Funktionen in AW-Plus
**06.12.2022 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Nutzen Sie eine von 11 digitale Fachanwendungen, 3 Zeitschriften oder rund 30 Fachbücher in der AW-Plus Wissensdatenbank.

Das Webinar dauern ca. 45 Minuten und bietet genügend Platz, dass Sie Ihre Fragen einbringen können

Webinar: Wissen für Betreuungsvereine – Anforderungen des neuen Betreuungsrechts 2023

Seit dem 1.1.2023 gilt das neue Betreuungsrecht. Es wurde grundlegend reformiert und neu strukturiert. Das neue Gesetz ändert vieles für die Betreuungsvereine, die ehrenamtlichen und die beruflichen Betreuer/innen.

Dieses 3x90minütige Webinar informiert Sie als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins über die **neue Rechtslage** und gibt Antworten auf die für Sie relevanten Fragen – **was ist neu, was bleibt wie bisher**?

###Neues, Altes und was kommt noch?
Im Fokus stehen die für Sie als Mitarbeiter/in eines Vereins wichtigsten Themenkomplexe, u.a. **Anforderungen an Mitarbeiter/innen, Aufgaben, Betreuungsführung, Anerkennung, Förderung und Finanzierung.**

###Erfahrungen austauschen
Zum Webinar gehört der **Austausch über bisher gemachte Umsetzungserfahrungen in der eigenen Arbeit und mit anderen Akteuren des Betreuungswesens.**

Unsere Referentin, Barbara Dannhäuser, ist Sozialarbeiterin, Supervisorin und war lange Jahre Referentin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM in Düsseldorf. Sie hat selbst lange im Betreuungsverein gearbeitet und ist seit 2006 auf Bundesebene tätig. Sie war im Diskussionsprozess des BMJV beteiligt, ist eine anerkannte Expertin für Betreuungsvereine und Mitglied im BGT Vorstand.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum **Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen**.

Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

Webinar: Wissen für Betreuungsvereine – Anforderungen des neuen Betreuungsrechts 2023

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Das neue Gesetz ändert vieles für die Betreuungsvereine, die ehrenamtlichen und die beruflichen Betreuer/innen. Informieren Sie sich rechtzeitig und rechtssicher!

Dieses 3-stündige Webinar bereitet Sie als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins optimal auf die neue Rechtslage vor und gibt Antworten auf die für Sie relevanten Fragen – was ist neu, was bleibt wie bisher? Im Fokus stehen die für Sie als Mitarbeiter/in eines Vereins wichtigsten Themenkomplexe, u.a. Anforderungen an Mitarbeiter/innen, Aufgaben, Betreuungsführung, Anerkennung, Förderung und Finanzierung.

Unsere Referentin, Barbara Dannhäuser, ist Sozialarbeiterin, Supervisorin und Referentin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM in Düsseldorf. Sie hat selbst lange im Betreuungsverein gearbeitet und ist seit 2006 auf Bundesebene tätig. Sie war im Diskussionsprozess des BMJV beteiligt, ist eine anerkannte Expertin für Betreuungsvereine und Mitglied im BGT Vorstand.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 14.02.2023 | 9:30 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1,5 Stunden) | online
+ 16.05.2023 | 9:30 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1,5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 99,00 €**; Normalpreis 109,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Vergabe von freiberuflichen Leistungen für Architekten

Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggebern benötigt; hier geht es insbesondere um Architekten- und Ingenieurleistungen zur Realisierung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Da der einschlägige EU-Schwellenwert bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für die Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen. Ein solches Verfahren wird in der Praxis dann häufig als (zu) komplex eingestuft; es stellt sich unter anderem die Frage, welche Auswahl- und Bewertungskriterien rechtlich zulässig sind und die bestmögliche Leistung erwarten lassen. Aber auch unterhalb des einschlägigen EU-Schwellenwerts gibt es häufig Unsicherheiten über das rechtliche gebotene Maß an Wettbewerb und die Ausgestaltung des Verfahrens.

**Online-Termin**
am 10. + 11.11.2022 | online | 1. Tag: 10:00 – 15:00 Uhr (inkl. Einstündiger Pause), 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr

Die im Bereich der Vergabe von freiberuflichen Leistungen mit jahrelanger Erfahrung ausgestatteten Rechtswanwälte Frau Hildegard Adam-van Beeck und Herr Klaus-Peter Kessal zeigen strukturiert die rechtlichen Erfordernisse und Notwendigkeiten auf, geben Praxistipps und beantworten die Fragen der Teilnehmer.

Was Sie unternehmen können, um gut durch die Energiekrise zu kommen

Sie beschäftigen sich derzeit mit dem Thema, welche Maßnahmen Sie kurzfristig in Ihrem Unternehmen und/oder in Wohngebäuden ergreifen können, um **Energie und die damit verbundenen hohen Kosten zu sparen**? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

In unserem **90-minütigen Webinar** gibt Ihnen unser Referent, **Dipl.-Ing. und Energieberater Holger Reif** einen kompakten Überblick über **technische und strategische Stellschrauben**. Diese sollen Sie dabei unterstützen, unmittelbar sowie langfristig das **bestmögliche Einsparpotenzial in Bestandsgebäuden** zu erzielen. Ob und wenn ja, in welchem Umfang hierbei **Fördermittel** beantragt werden können, erfahren Sie ebenfalls in unserer Veranstaltung. Auch wenn jedes Gebäude individuell zu betrachten ist, lassen sich gemeinsame Faktoren eruieren, die es lohnt, genauer zu betrachten.

Möglichkeiten sind zum Teil auch mit **Risiken** verbunden. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig zu informieren, um im Nachgang **entstandene Schäden durch nicht richtig angewandte Maßnahmen zu vermeiden**. Denn sind wir ehrlich – Wer möchte schon Schimmelpilze oder andere negative Überraschungen entdecken?
Gerne können Sie **Ihre Fragen im Vorfeld bis zum 04.11.2022 per E-Mail an veranstaltungen@reguvis.de einreichen.** Für spontane Fragen haben wir im Rahmen des Webinars ebenfalls Zeit eingeplant.

Export für Newcomer

Egal nun ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur, die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich. Im Mittelpunkt dieser Basis-Veranstaltung steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Dabei werden Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” an passender Stelle berücksichtigt.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist und welche Vereinfachungsmöglichkeiten Sie nutzen können, um Ihren Ausfuhrprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, ist weiteres Kernthema dieses Seminars. Sie erfahren live die Wege der elektronischen (Zoll)Anmeldung, richtig, zielgenau und praxisorientiert.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.

Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten

Das Präferenzrecht hält für Sie noch einige Optimierungsmöglichkeiten bereit, die Ihnen zum Präferenzursprung verhelfen können. Diese können Ihnen sowohl in Einzelfällen als auch dauerhaft zu Ersparnissen verhelfen.

###Reizen Sie Ihre Möglichkeiten aus
Wenn Sie die Vorteile von Präferenzabkommen beim Export und Import im vollen Umfang nutzen wollen, können Sie eine Vielzahl von Sonderregelungen im Präferenzrecht nutzen.
So können beispielsweise die **vielseitigen Möglichkeiten der Kumulierung** zu neuen Lieferketten führen.
Sie wollen Ihre Waren in Entwicklungsländern kostengünstig veredeln oder herstellen lassen? Dann sollten Sie sich bereits beim Export, Gedanken über mögliche Präferenznachweise machen.

###Erfolgreiche Umsetzung in der Praxis
Anhand einer Vielzahl praktischer Übungen lernen Sie in unserer Veranstaltung „Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten“ die Grenz- oder Sonderfälle für sich zu nutzen.

Einführung in die Exportkontrolle

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Exportvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden erfordern eine gut funktionierende Exportkontrolle. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
In den meisten Unternehmen werden komplexe außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle durch Personal ohne systematische erworbene Fachkenntnisse erledigt. Die hiermit verbundenen Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen oder werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät. Dieses Webinar gibt Ihnen einen ersten Überblick über die umfangreichen Exportkontrollvorschriften und sensibilisiert Sie für den täglichen Umgang damit. Danach sind Sie in der Lage zu entscheiden, ob Sie oder Ihre Mitarbeiter tiefergehende Kenntnisse in diesem Bereich benötigen.

Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)

###Beschränkung ziviler Güter

Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.

###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht

Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.

###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle

Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.