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Planungsrecht in der Immobilienbewertung

Bei der **Immobilienbewertung** spielen viele verschiedene tatsächliche und rechtliche **Eigenschaften** eine wichtige Rolle. So müssen Sie als Immobiliensachverständige:r bei jeder Immobilienbewertung auch prüfen, welches **Planungsrecht** nach dem Baugesetzbuch (**BauGB**) und den jeweiligen **landesrechtlichen Vorschriften** für das Wertermittlungsobjekt festgesetzt ist. Je nach Ausgestaltung ergeben sich hier unterschiedliche mögliche **Folgen für den Grundstückswert**.

In diesem Webinar werden Ihnen die für die Immobilienbewertung **relevanten Bestimmungen** präsentiert, durch praktische Beispiele der unterschiedliche Werteinfluss illustriert und mögliche **Bewertungsansätze** vorgestellt.

CO2-Bepreisung und Energieeffizienz in der Wertermittlung

Steigende regulatorische Anforderungen und neue Marktmechanismen verändern die **Bewertung von Immobilien** und stellt Sachverständige vor neue Herausforderungen. Doch wie beeinflussen **Energieeffizienz und Nachhaltigkeitsanforderungen** den Marktwert von Immobilien? Wie sieht die **aktuelle Rechtslage** aus? Welche Bewertungsansätze bieten sich an und sieht die **ImmoWertV** die Bewertung energieeffizienter Gebäude vor?

Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt unseres Webinars.

###CO2-Bepreisung als Werttreiber? Auswirkungen auf die Immobilienbewertung

2050 muss auch die Immobilienwirtschaft **CO2-neutral** sein – das sind noch 25 Jahre in welcher die Umstellung von der fossilen auf die CO2-neutrale Wärme und Energieversorgung gelingen muss. Viele Bundesländer und Gemeinden sehen schnellere Umstiege vor, ab 2028 müssen flächendeckende Wärmeplanungen für Nah- und Fernwärme vorliegen. Erste Energieversorger haben bereits angekündigt, ihre Gasnetze außer Betrieb zu nehmen. Und die neue Bundesregierung hat ihre eigenen Pläne zum Umstieg gemacht. Dies wird nicht ohne **Auswirkungen auf die Immobilienwerte** bleiben.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In unserem 90-minütigen Webinar soll es zum einen um die bereits bekannten **Auswirkungen auf den Verkehrswert** gehen und zum anderen darum, was zukünftig kommen wird. Vieles lässt sich plausibilisieren, aber es bleibt die Frage, ob der Markt auch so reagiert.

In dem Webinar werden Hintergründe zur Umstellung der Immobilienwirtschaft auf eine CO2-neutrale Energieversorgung sowie die aktuelle Rechtslage beleuchtet. Neben der Marktevidenz stehen zudem die **Bewertungsansätze** im Fokus des Webinars.

Vertiefendes Exportwissen

Im hektischen Tagesgeschäft fehlt oft die Zeit, sich intensiv mit möglichen **Erleichterungen und Einsparpotenzialen in der Ausfuhrzollabwicklung** zu befassen. Viele Exporte folgen standardisierten Abläufen – doch es gibt optimierte Verfahren, die Zeit und Kosten sparen können.
Unsere Veranstaltung **„Vertiefendes Exportwissen“** vermittelt Ihnen gezielt das notwendige Know-how, um **Sonderfälle sicher und kosteneffizient abzuwickeln**. Sie lernen unter anderem:

+ Welches Verfahren ist passend für Waren, die im Drittland verarbeitet werden und dann als neue Waren wieder in die EU importiert werden?
+ Wie fertigen Sie Waren ab, die im Drittland lediglich auf einer Messe ausgestellt werden soll und dann zurückkommt?
+ Wie unterscheiden sich die Zollanmeldungen solcher Fälle von einer normalen Ausfuhr?

Zusätzlich erfahren Sie, wie Sie Ihre Ausfuhren mithilfe **zollrechtlicher Bewilligungen** weitgehend **automatisiert und ohne direkte Mitwirkung der Ausfuhrzollstelle** abwickeln können. Sie erhalten praxisnahe Tipps, welche **Voraussetzungen Ihr Unternehmen erfüllen muss**, um diese Vorteile optimal zu nutzen.

Hilfe! Ich bin verantwortlich für Zoll/Exportkontrolle

###Herausforderungen im Zoll- und Exportkontroll-Alltag meistern
“Zoll? Mach du das mal eben mit, das ist doch nicht viel.” – “Die Ware muss raus, mir ist doch egal, was der Zoll sagt.” – “Wir liefern doch keine Waffen, also brauchen wir keine Exportkontrolle.” – “Immer blockierst du mit der Exportkontrolle alles, dich frag ich gar nicht mehr.”

Der **Arbeitsalltag in der Zoll- und Exportkontrolle** ist oft geprägt von **Missverständnissen, Widerstand und hohem Druck**. Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte unterschätzen oft die Bedeutung von Zoll- und Exportvorschriften. Dazu kommen unzureichende Prozesse, fehlende Organisation und wachsende Anforderungen der **Zollbehörden**, die zusätzlichen Druck ausüben.

**Von “Arbeiten” zu “Überleben”** – dieser Zustand ist nicht nur für Sie als Zoll- oder Exportkontrollbeauftragte:r belastend, sondern auch für Ihr Unternehmen eine **Gefahr für rechtssichere, effiziente und kostenoptimierte Abläufe**.

###Werden Sie zur Schlüsselfigur im Zoll- und Exportmanagement

In unserem **Praxis-Workshop für Zoll- und Exportkontrollbeauftragte** erfahren Sie, wie Sie Ihre Rolle im Unternehmen stärken und rechtliche Risiken minimieren. Gemeinsam mit anderen Teilnehmenden erarbeiten Sie in vertraulicher Umgebung und unter fachkundiger Anleitung **praxisnahe Lösungen**. Der Fokus liegt dabei auf der handlungssicheren Umsetzung Ihrer Aufgaben als Zoll- oder Exportkontrollverantwortliche:r, der effizienten Gestaltung interner Abläufe sowie der Kommunikation mit Fachabteilungen und Führungskräften, um die **Exportkontrollanforderungen durchzusetzen**. Zudem lernen Sie, wie Sie souverän mit Druck und behördlichen Anforderungen umgehen und Ihre Position im Unternehmen festigen, während Sie gleichzeitig Ihre **Work-Life-Balance** verbessern.

Lunch & Learn für Existenzgründer:innen: Zwangsversteigerungen

Existenzgründer:innen aufgepasst: Sie begeistern sich für die Bewertung von Immobilien und stehen vor der Entscheidung, ein eigenes Sachverständigenbüro zu gründen oder sind bereits mitten im Gründungsprozess? In unseren monatlich stattfindenden **„Lunch & Learn-Webinaren“** unterstützen wir Sie auf diesem Weg.

###Zwangsversteigerungen

Im November sprechen wir darüber, wie Gerichtsaufträge für Zwangsversteigerungen akquiriert werden können, wie der Bearbeitungsprozess ist und welche Besonderheiten bei Zwangsversteigerungsaufträgen auf Sie warten. Auch die Abrechnung nach dem JVEG wird thematisiert.

###Was Sie in unseren interaktiven Mittagspausen erwartet

Während Sie Ihr Mittagessen genießen, erhalten Sie von unseren Expertinnen und Experten informative, spannende und praxisnahe Tipps, die Sie bei der Gründung Ihres eigenen Büros unterstützen. Mit wenig Aufwand bekommen Sie hilfreiche Impulse und haben die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen und direkt die Antworten zu erhalten.

Sie können flexibel entscheiden, ob Sie am Rechner, Laptop oder Smartphone bei den **Lunch & Learn-Treffen für Existenzgründer:innen** mit dabei sind. Essen und Trinken ist dabei ausdrücklich erwünscht!

###Die Lunch & Learn-Reihe im Überblick

Jeden letzten Montag im Monat findet ein 45-minütiges **„Lunch & Learn-Treffen für Existenzgründer:innen“** statt.

Jeder Termin steht unter einem bestimmten Fokusthema, sodass Sie für sich entscheiden können, in welchem Bereich Sie sich Input für Ihr Vorhaben holen möchten.

[**Weitere Themen zur “Lunch & Learn-Reihe“ finden Sie hier.**](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/lunch-and-learn-fur-existenzgrunderinnen-zwangsversteigerungen/?sku=ON-M1-CO14-273052525-1#cross-selling-tab-0190fedff7257473bd7726aaa8eca519-pane)

Präferenzfachwirt:in

Die Medien erzählen Ihnen von neuen Freihandelsabkommen und dass damit nun alles ganz leicht und kostengünstig ist. Ihr Einkauf soll im Drittland möglichst günstig Material beschaffen, Ihr Schraubenlieferant aus dem Nachbardorf kennt das Ursprungsland nicht, während Ihr Kunde auf Lieferantenerklärungen mit EU-Präferenzursprung besteht. Und **Sie sollen alles unter einen Hut bekommen, um den Kunden und die Unternehmensleitung zufrieden zu stellen**. Schnell wird Ihnen bewusst, dass im Themenbereich Warenursprung und Präferenzen nichts leicht ist. Und kostengünstig wird es nur, wenn Sie sich im Detail auskennen und Ihre Produktions- und Handelsketten beeinflussen können.

###Basiswissen legt den Grundstein für Ihren Erfolg

Eine grundlegende Überlegung zu Beginn ist: Geht es um den nicht-präferenziellen oder den präferenziellen Ursprung? Denn die Rechtsgrundlagen und somit die Systematik, Anforderungen und Nachweise unterscheiden sich voneinander. In der ersten Woche unseres Zertifikatslehrgang zum Präferenzfachwirt:in lernen Sie **umfangreich das Basiswissen als Ausgangspunkt für die praxisorientierte Vertiefung** im Anschluss.

###Praktisches Fachwissen macht Sie zur wertvollen Arbeitskraft

Um bei der zollrechtlichen Abwicklung einer Ware die Einfuhrabgaben zu reduzieren bzw. vollständig zu sparen, ist im Handel zwischen Vertragsstaaten eines Präferenzabkommens ein Präferenznachweis vorzulegen. Der Absender kann diesen Präferenznachweis (z.B. EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) nur ausstellen, muss seine Ware nachweislich bestimmte Kriterien erfüllt. Da Sie mit Ihrem Unternehmen oft an verschiedenen Positionen der Lieferkette stehen, lernen Sie in unserem Kurs u.a. **mit diesen Herausforderungen umzugehen**:

+ Wie konsolidieren Sie die verschiedenen Ursprungskriterien der unterschiedlichen Abkommen?
+ Wie behandeln Sie Waren mit fehlenden oder oft wechselnden Ursprungsangaben?
+ Wie erfüllen Sie die Anforderung Ihres Kunden, ausschließlich EU-Präferenzware zu liefern und trotzdem im Drittland kostengünstig einzukaufen?

In unserem Zertifikatskurs „Präferenzfachwirt:in“ lernen Sie auf **hohem Niveau umfassende Kenntnisse** im komplexen Warenursprungs- und Präferenzrecht und **entwickeln sich zur Fachkraft**.

Rechtsklares Ausfüllen von Vordrucken im Energie- und Stromsteuerrecht

Ob Sie nun einen Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung beziehungsweise auf Entlastung von Energieerzeugnissen oder elektrischem Strom stellen möchten, eine Steueranmeldung abgeben müssen oder einer **EU-beihilferechtlichen Anzeige- oder Erklärungspflicht** unterliegen: Im Ergebnis führt dies immer zur **Verwendung amtlich vorgeschriebener Vordrucke**. Die fortschreitende Digitalisierung in Wirtschaft und Zollverwaltung macht auch vor Vordrucken und Formularen im Verbrauchsteuerrecht nicht halt – **ab dem 1. Januar 2025 müssen Vordrucke und Formulare zunehmend zwingend elektronisch über das Zollportal abgegeben werden**.

Aufgrund der oft komplexen und sperrigen Rechtsgrundlagen sind viele energie- und stromsteuerrechtlichen Vordrucke nicht besonders benutzerfreundlich geraten. Auf der einen Seite beklagen die Unternehmen häufig deren schwere Verständlichkeit, während die Verwaltung unter einer hohen Zahl fehlerhaft ausgefüllter Vordrucke und Formulare ächzt, die wiederum von beiden beteiligten Gruppen sehr verwaltungsaufwändig korrigiert werden müssen. Darüber hinaus sorgen die häufigen Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts ebenfalls für eine hohe Fehleranfälligkeit.

Unsere Veranstaltung **„Rechtsklares Ausfüllen von Vordrucken im Energie- und Stromsteuerrecht“** setzt genau hier an und vermittelt Ihnen die notwendige Kompetenz, um Ihre Anträge und Erklärungen effizient, **fehlerfrei** auszufüllen.

Grundlagen der Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Arbeitsalltag

Die **Schaumweinsteuer** und **Zwischenerzeugnissteuer** sind Verbrauchsteuern, die auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken erhoben werden. Im Verfahren der Steueraussetzung können diese hergestellt, gelagert oder befördert werden. Dies bedarf jedoch einer Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und ggf. technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zu erfüllen und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.

Eine zentrale Bedeutung kommt der Besteuerung zu. Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch eine Unregelmäßigkeit oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.

Wird Schaumwein oder ein Zwischenerzeugnis zu steuerfreien Zwecken verwendet, kann eine Besteuerung unterbleiben. Wir erläutern Ihnen anhand der steuerlichen Regelungen und praktischen Beispielen, wie eine Steuerbefreiung beansprucht werden kann und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Im Einzelnen muss unter Umständen auch auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen werden sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung.

Für **Wein gelten besondere Bestimmungen**. Wir erklären Ihnen den Unterschied!

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung** für die
+ **Herstellung und Lagerung**,
+ **Beförderung und**
+ **steuerbefreite Verwendung**

ist „Voraussetzung“ für eine strukturierte und „ökonomische Arbeitsweise“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung**.

IHK-Zertifikatslehrgang „Die Praxis des Zollrechts“

“Zoll ist toll” – ein Spruch, den Sie vielleicht auch schon belächelt haben. Unser Lehrgang „Die Praxis des Zollrechts“ zeigt Ihnen die **Vielfalt und die Gestaltungsmöglichkeiten des EU-Zollrechts** und macht die Aussage zu Ihrer täglichen Motivation. Sie werden systematisch und anhand praxisnaher Beispiele und Übungen durch die Grundlagen des Zollrechts geführt und können **mit dem Erlernten unmittelbar in der Praxis arbeiten**.

Um das Zollrecht auszuschöpfen und so für Ihr Unternehmen Kosten und Zeit zu sparen, brauchen Sie eine gute Basis an Fachwissen und ein übergreifendes Verständnis. Nutzen Sie **Ihr neues Wissen und Ihre Kreativität, um die Zollprozesse in Ihrem Unternehmen aktiv mit- und umzugestalten** und Ihre Risiken für Verstöße zu minimieren.

Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2

###Steuerbegünstigungen im Stromsteuerrecht

Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** oder als **Steuerentlastung** gewährt werden. Hier werden die zentralen Steuerbefreiungstatbestände (bspw. für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern) und die Steuerentlastungstatbestände (bspw. für **Unternehmen des Produzierenden Gewerbes** oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das Antragsverfahren **sowie die dabei zu verwendenden** amtlichen Vordrucke behandelt.

###Beihilferechtliche Regelungen der EU

Ein Teil der stromsteuerrechtlichen Steuerbefreiungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Die Problematik der „Unternehmen in Schwierigkeiten“ wird in Modul 2 näher dargestellt. Neben der Erfüllung der beihilferechtlichen Vorgaben sind Transparenzpflichten durch den Begünstigten zu beachten.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2“** lernen Sie die **stromsteuerrechtlichen Begünstigungen** kennen und erhalten daneben einen Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:

+ **Stromsteuergesetz (StromStG)**
+ **Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)**
+ **Energiesteuer-Richtlinie der EU**
+ **EnSTransV**

Im Fokus stehen hier die Steuerentlastungen und die Verfahren der Steuerbefreiungen.