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Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Hersteller

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf Alkoholerzeugnisse erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken verwendet werden. Im Verfahren der Steueraussetzung werden Alkoholerzeugnisse hergestellt, gelagert oder befördert. Die Herstellung, Lagerung und Beförderung von Alkoholerzeugnissen bedürfen der Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber zu erfüllen und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.
Die Beförderung von Alkohol hat sowohl unversteuert als auch versteuert im **EMCS-Verfahren** zu erfolgen. Wir grenzen beide Verfahren voneinander ab.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung** für die
+ **Herstellung**
+ **Lagerung**
+ **Beförderung** und
+ Erfüllung der steuerlichen Pflichten

ist Voraussetzung für strukturierte und **ökonomische Arbeitserfolge**. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch Unregelmäßigkeiten oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen eine Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z. B. Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber.

Jahrestagung Außenwirtschaft & Zoll 2026

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Lassen Sie sich von unseren drei erfahrenen Profis aufzeigen, welche Rechtsänderungen und Neuerungen sich auf Ihre Zollabwicklung in Ihrem Arbeitsalltags auswirken. Nutzen Sie die Veranstaltungen auch zum Netzwerken.

+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2026 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

###Exklusiv für Sie – das hat sich bewährt!

**Online – WARM UP**
Sie erhalten einen 90-minütigen Überblick über die **aktuellen Änderungen und Neuerungen von 2025, sowie einem kurzen Ausblick für das Jahr 2026**.

Hier gehen Sie mit unserer Referentin und unseren Referenten in die Ideensammlung zu den Schulungsinhalten und haben so als Teilnehmende:r die Möglichkeit die Hauptveranstaltung mitzugestalten.

**Online – FOLLOW UP**
In unserem 120-minütigen Follow Up erhalten Sie Informationen über abschließende Entwicklungen der **finalen Neuerungen für 2026** sowie über die **tagesaktuellen Neuerungen**.

Jahrestagung Außenwirtschaft & Zoll 2026

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KI-Crashkurs für Führungskräfte

Dieser KI-Crashkurs bringt Sie in **kürzester Zeit auf ein Niveau**, das andere erst nach Monaten erreichen. Er macht Sie nicht nur zum/zur **KI-Anwender:in, sondern zu einem/einer Entscheider:in** mit Weitblick. Nach zwei Tagen haben Sie nicht nur das Wissen, sondern auch die Strategie, **KI gezielt in Ihrem Unternehmen zu nutzen**. Sie lernen, Chancen zu erkennen, Risiken abzuwägen und KI-gestützte Entscheidungen zu treffen.

Fit für 2026 – Ex- und Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In dieser Schulung informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis übertragen.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines **FIT FÜR 2026-Trainings** bringt Sie auf den aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.

Fit für 2026 – Ex- und Import

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