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Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

### Steigende Anforderungen im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Exportvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz eines professionell arbeitenden Unternehmens** gehört eine gut funktionierende Exportkontrolle.

### Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle
In vielen Unternehmen werden verantwortungsvolle und komplexe außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.
Insbesondere bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen **empfindliche Strafen**, wie Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen persönlich, bei einem Organisationsmangel auch immer gegenüber der Geschäftsleitung oder wie die Bruttoerlösabschöpfung. Dazu kommt ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang **„Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Exportkontrollwissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Exportkontrolle für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Zollfachwirt:in (brav)®

### Steigende Anforderungen im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel.

### Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung
Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“.
Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.
Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

### Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal
Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

bav Zollforum

### Steigende Komplexität im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut **ausgebildetes Fachpersonal** für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz** eines professionell arbeitenden Unternehmens gehört eine **gut funktionierende Zoll- und Exportkontrolle**. Es genügt aber nicht, die Mitarbeiter:innen einmalig intensiv auszubilden, vielmehr muss sichergestellt sein, dass das eingesetzte Fachpersonal regelmäßig geschult wird.

### Regelmäßige Schulungen unabdingbar
Zollverantwortliche und daneben alle Zollfachkräfte **arbeiten im Spannungsfeld** der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (**Abgabenerhebung**) zumeist das Unternehmen und gefährden somit den wirtschaftlichen Erfolg, Adressaten von Sanktionen (**straf- und bußgeldrechtliche Folgen**) sind hingegen fasst immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Die Reguvis Akademie bildet Fach- und Führungskräfte für das Zollmanagement und für die operative Zollabwicklung in der Wirtschaft mit maßgeschneiderten Programmen aus.

### Rechtssicherheit durch das Zollforum
Wir bieten die Möglichkeit sich im Rahmen des bewährten bav Zollforums über die relevanten Änderungen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu informieren.
Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert. Die Teilnehmer:innen werden in die Lage versetzt, die **für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen vorzubereiten und umzusetzen**.
Das Zollforum ist als Workshop konzipiert, in dem die Teilnehmer:innen aktuelle Probleme und Neuregelungen diskutieren können, um Lösungen für Anpassungen der unternehmensspezifischen Exportkontroll- und Zollorganisation zu finden.

Profitieren Sie von dem **Austausch mit anderen fachkundigen Teilnehmern** sowie unseren Referenten:innen. Sie können das Teilnahmezertifikat im Rahmen der Nachweispflichten gegenüber den Behörden nutzen.

Exklusiv-Update für Exportkontrollfachwirte (brav)®

Im Bereich Exportkontrolle ist das oberste Ziel Verstöße und Zuwiderhandlungen zu vermeiden. Diese führen nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern oder gar Freiheitsstrafen, sondern auch zu Imageschäden durch negative Pressemitteilungen. Zudem droht der Verlust von zollrechtlichen Vereinfachungen, welche für eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Außenwirtschaftsgeschäfts unabdingbar sind.
Auf qualifiziertes und kompetentes Personal in diesem Bereich können Sie somit nicht verzichten. Es genügt aber nicht, die Mitarbeiter einmalig intensiv auszubilden, vielmehr muss der Ausfuhrverantwortliche sicherstellen, dass das eingesetzte Fachpersonal regelmäßig geschult wird. Erschwerend kommt hinzu, dass das Außenwirtschaftsrecht ein schnelllebiger Themenbereich ist.
Wir bieten daher exklusiv für unsere Exportkontrollfachwirte/innen (brav)® die erstklassige Möglichkeit sich im Rahmen des Exklusiv-Update-Forums über die relevanten Änderungen im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zu informieren. Zudem werden hier die wichtigsten Neuerungen im Zollrecht erläutert. Profitieren Sie auch von dem Austausch mit anderen fachkundigen Teilnehmern sowie unseren Referenten.
Sie können das Teilnahmezertifikat im Rahmen der Nachweispflichten gegenüber dem BAFA und der Zollverwaltung nutzen.

AW-Next Fernlehrgang Manager/in Zoll

Der AW NEXT-Fernlehrgang Manager(in) Zoll bietet Ihnen die Möglichkeit sich im Büro, zuhause oder unterwegs, neben der beruflichen Tätigkeit sicheres Fachwissen für die praktische Zollabwicklung anzueignen. Dabei können Sie selbstbestimmt entscheiden, wann Sie lernen und die Weiterbildung flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihren persönlichen Lebensstil anpassen. Zudem vermeiden Sie Ausfallzeiten im Unternehmen und sparen unnötige Reisekosten.

Mit einem umfangreichen Fachbuch, einem Web Based-Training (WBT) und zehn Lehrbriefen mit praktischen Übungsaufgaben vermitteln wir Ihnen die Hintergründe, Praxis und Zusammenhänge der täglichen Zollabwicklung. Durch die Kombination der verschiedenen Medien werden komplexe Themen mit anschaulichen Praxisbeispielen spielerisch erlernt.

Die Lehrbriefe stellen wir Ihnen zum Download online bereit. Auf Wunsch senden wir diese auch gern per Post zu Ihnen nach Hause. Die Lehrbriefe werden pro Thema wöchentlich bzw. alle zwei Wochen ausgegeben. Die Übungsaufgaben können Sie nach Bearbeitung gern an uns zur Korrektur senden.

Ergänzend zum Lehrbuch, dem WBT und den Lehrbriefen bieten wir Ihnen zu festen Terminen „Sprechstunden“ bei unseren Dozenten an. Dort können Sie Ihre Fragen zu den Lehrinhalten stellen. Außerdem werden Ihnen Lernvideos zur Verfügung gestellt, die ausgewählte Themenbereiche wiederholen oder vertiefen.

Die Teilnehmer erhalten nach der bestandenen Abschlussprüfung ein Teilnahmezertifikat, welches Ihnen als qualifizierter Nachweis gegenüber den Behörden, wie beispielsweise der Zollverwaltung, dient.

5. Dialogforum Geldwäscheprävention – Regulatorik im Wandel

Bereits zum fünften Mal wird Reguvis am 12. September 2022 das „Dialogforum Geldwäscheprävention – Regulatorik im Wandel“ in Frankfurt am Main ausrichten. Auf dem 5. Dialogforum informieren wir über aktuelle Themen rund um die Geldwäscheprävention und bringen Vertreter der verschiedenen Akteure in den Dialog.

Das 5. Dialogforum Geldwäscheprävention – Regulatorik im Wandel findet mit Corona-Hygienekonzept statt. Alle Abstandsregeln werden eingehalten. Wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine Präsenzveranstaltung nicht möglich ist, findet die Veranstaltung online statt. Ihre Anmeldung gilt für beide möglichen Veranstaltungsformate. Wir informieren Sie rechtzeitig vor dem Termin über unser Vorgehen.

**Veranstaltungsort** für die Präsenzteilnahme:
H4 Hotel Frankfurt Messe
Oeserstrasse 180
65933 Frankfurt am Main

**Sie reisen von weit her an und benötigen eine Unterkunft?**
Für unsere Gäste stehen am Vortag Hotelzimmer im H4 Hotel Frankfurt Messe zu Sonderpreisen zur Verfügung.
Einzelzimmer: 95,00 € plus 6,60 € Frühstück
Zur Buchung wenden Sie sich bitte direkt an das H4 Hotel Frankfurt Messe, Frankfurt – Telefon: (0)69 3905-0
Referenz: “Dialogforum Geldwäsche”

7. Kölner Wertermittlertag 2022

Als Sachverständiger wollen Sie Ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand halten und sich darüber hinaus mit erfahrenen Referenten über die aktuellen Entwicklungen in Ihrem Fachgebiet austauschen?

Der 7. Kölner Wertermittlertag, moderiert von Frau Dr. Daniela Schaper und mit Vorträgen von Herrn Prof. Wolfgang Kleiber, Frau Dr. Schaper und weiteren namhaften Experten, bietet Ihnen ein vielseitiges Programm.

In diesem Jahr findet der 7. Kölner Wertermittlertag als ganztägige Hybrid-Veranstaltung, also in Präsenz und online statt. Die Vorträge aller Referentinnen und Referenten können Sie in 6 Blöcken mit Pausen verfolgen.

###Online + Präsenz
**Wann:**09.06.2022 von 09:30 bis 17:00 Uhr
**Wo:** Köln | Lindner Hotel City Plaza
[ANREISE + HOTELINFOS](https://www.lindner.de/koeln-hotel-city-plaza/ankommen/anreise-lage.html)

Für unsere Gäste stehen Business Class Zimmer zum Sondertarif bereit.
Einzelzimmer 129.- €
Doppelzimmer 159,- €
Nennen Sie bei der Buchung bitte das Stichwort **”Wertermittlertag”.**

###Preise
Preis für Abonnenten unserer Zeitschriften und Datenbanken: 329,- € (zzgl. MwSt)
MItgliedspreis Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V.: 349,- € (zzgl. MwSt)
Normalpreis: 399,- € (zzgl. MwSt)

(Rabatte sind nicht kombinierbar)

###Neu: Der Wertermittlertag findet erstmalig als Hybridveranstaltung statt!

Wir bieten in diesen unsteten Zeiten der Pandemie – neben unseren reinen Online-Veranstaltungen – auch hybride Veranstaltungen an:
Hybrid bedeutet, dass eine begrenzte Präsenzteilnahme vor Ort als auch die Online-Teilnahme möglich ist. Dabei befolgen wir ein striktes Hygienekonzept mit allen nötigen Abstandsregeln.

Sie haben die Wahl:

+ Sie kommen nach Köln und verfolgen den Wertermittlertag live vor Ort, treffen Kollegen und networken mit den Referenten im direkten Dialog. 70 Plätze stehen nach den aktuellen Corona-Schutzverordnungen zur Verfügung. Schnell sein lohnt sich!

+ Sie sparen Anfahrt, Zeit und Reisekosten und wählen sich im ortsunabhängig in den Wertermittlertag ein und verfolgen die Vorträge und Diskussionen bequem von zuhause oder Ihrem Schreibtisch aus.

+ Wenn eine Präsenzveranstaltung aufgrund neuer Schutzverordnungen nicht möglich ist, findet am ursprünglich geplanten Termin die Veranstaltung ausschließlich online statt.

**Bitte wählen Sie unter TEILNAHMEART im Buchungsprozess ihre Präferenz aus (digital oder analog)!**

###Aussteller&Sponsoren
Für Ausstellungs- und Sponsorenmöglichkeiten sprechen Sie gerne unseren Kollegen André Fischer an. (E-Mail: andre.fischer@reguvis.de; Telefon: 0221 97 668 – 343)

Einreihung von Waren in den EZT – Aufbauworkshop

Das Einreihen von Waren in den Elektronischen Zolltarif ist DIE Basis für alle Zollanmeldungen. Ist die Einreihung falsch, ist auch der gesamte Rest der Zollanmeldung unrichtig, da die falschen zollrechtlichen Maßnahmen (Zollsätze, Kontingente, Ursprungsregeln u.a.) angewendet werden. Falsche Warennummern werden daher durch die Zollbehörden als Kernpflichtverletzungen besonders hart sanktioniert.
In diesem Seminar wird die Einreihung von Waren in den Zolltarif systematisch, grundlegend, intensiv und konsequent praxisorientiert trainiert.

Der Aufbauworkshop vertieft dabei einzelne Problemkreise des Grundlagenkurses und erarbeitet die Lösungen von schwierigen Fällen, die erfahrungsgemäß in der Praxis häufig falsch angemeldet werden. Der Kurs geht auf die immer wieder auftauchenden Problemfelder der Tagespraxis ein und führt systematisch an die richtige Lösung heran. Die Teilnehmer/innen werden dabei zu Beginn des Seminars eingeladen, die Schwerpunkte zur nachfolgenden Themenauswahl (zeitlich und inhaltlich) selbst mitzubestimmen.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

In der Seminargebühr sind enthalten:
– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Online – IHK Zertifikatslehrgang – Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht

Der Online-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 31. Juli 2021 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2022 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens.

Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert.

Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen.

Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock.

Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen.

Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen.

Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen.

Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

**Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie**
Nach bislang zwölf Präsenzlehrgängen findet unser 2021er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie erstmals ausschließlich online statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen. Das gilt auch für die Abschlussprüfung am 13. November 2021.

**Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten**

Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar.

**Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist**

Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Strom-steuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesse-rung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag.

**In der Lehrgangsgebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und als PDF
+ Teilnahmebescheinigung
+ Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK zu Köln ein IHK Zertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

**Ihr Referenten-Team**

Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.

Hybrid – IHK – Zertifikatslehrgang – Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht

Der Hybrid-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 31. Juli 2021 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2022 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens.

Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert.

Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen.

Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock.

Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen.

Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen.

Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen.

Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

**Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie**
Nach bislang 13 Präsenz- und Onlinelehrgängen findet unser 2022er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie erstmalig als Hybrid-Schulung statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen oder in Präsenz in unserem Campus der Reguvis Akademie in Köln. Hier werden selbstverständlich alle notwendigen Hygienemaßnahmen sicher ausgeführt. Die Abschlussprüfung wird aus-schließlich in Präsenzform in unserem Campus in Köln absolviert.

**Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten**

Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar.

**Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist**

Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Stromsteuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag.

**In der Lehrgangsgebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und/oder als PDF
+ Teilnahmebescheinigung
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor
Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere
Pausenverpflegung)

+ Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK Köln ein IHK Zertifikat

**Organisatorisches**
**Für die Online-Teilnehmer:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

**Ihr Referenten-Team**

Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.