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Ermittlung von zollrechtlichen Maßnahmen im EZT (Import + Export)

Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.

###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen

Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.

Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.

In unserer Veranstaltung lernen Sie, wie Sie schnell und rechtssicher die Maßnahmen recherchieren und so rechtzeitig die notwendigen Prüfungen durchführen und fehlende Informationen einholen können.

Exportkontrolle bei Technologietransfer

Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.

###Herausforderung digitale Datenübermittlung
Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.

###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis
Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.

Prüfmaßstab zur Beurteilung von Ergebnisqualität (teil- und vollstationär)

Das **Prüfsystem** im stationären Bereich stellt für alle Beteiligten, insbesondere für Sie als **Führungskraft** in der Pflege, eine grundlegende Veränderung in der Art und Weise dar, wie Qualität bewertet wird. Im Mittelpunkt steht die individuelle Versorgungssituation des Menschen mit Pflegebedarf. Jede Pflegesituation ist einzigartig und erfordert einen **individuellen Bewertungsmaßstab**.

###Welche Maßstäbe werden bei einer Qualitätsprüfung zugrunde gelegt?

In diesem **6-stündigen Seminar** lernen Sie die Grundsätze und Ausrichtung des Prüfverfahrens kennen. Sie erhalten einen Überblick über die **Qualitätsaspekte**, welche die jeweils wichtigen Versorgungsaufgaben umfassen und das im Regelfall wünschenswerte Versorgungsziel beschreiben. In diesem Zusammenhang beleuchten Sie die **„Bedarfe“** und **„Bedürfnisse“** der versorgten Personen und deren Bedeutung bei der direkten Bewertung der Ergebnisqualität.

Prüfmaßstab zur Beurteilung von Ergebnisqualität (teil- und vollstationär)

Das **Prüfsystem** im stationären Bereich stellt für alle Beteiligten, insbesondere für Sie als **Führungskraft** in der Pflege, eine grundlegende Veränderung in der Art und Weise dar, wie Qualität bewertet wird. Im Mittelpunkt steht die individuelle Versorgungssituation des Menschen mit Pflegebedarf. Jede Pflegesituation ist einzigartig und erfordert einen **individuellen Bewertungsmaßstab**.

###Welche Maßstäbe werden bei einer Qualitätsprüfung zugrunde gelegt?

In diesem **6-stündigen Seminar** lernen Sie die Grundsätze und Ausrichtung des Prüfverfahrens kennen. Sie erhalten einen Überblick über die **Qualitätsaspekte**, welche die jeweils wichtigen Versorgungsaufgaben umfassen und das im Regelfall wünschenswerte Versorgungsziel beschreiben. In diesem Zusammenhang beleuchten Sie die **„Bedarfe“** und **„Bedürfnisse“** der versorgten Personen und deren Bedeutung bei der direkten Bewertung der Ergebnisqualität.

Prüfmaßstab zur Beurteilung von Ergebnisqualität (teil- und vollstationär)

Das **Prüfsystem** im stationären Bereich stellt für alle Beteiligten, insbesondere für Sie als **Führungskraft** in der Pflege, eine grundlegende Veränderung in der Art und Weise dar, wie Qualität bewertet wird. Im Mittelpunkt steht die individuelle Versorgungssituation des Menschen mit Pflegebedarf. Jede Pflegesituation ist einzigartig und erfordert einen **individuellen Bewertungsmaßstab**.

###Welche Maßstäbe werden bei einer Qualitätsprüfung zugrunde gelegt?

In diesem **6-stündigen Seminar** lernen Sie die Grundsätze und Ausrichtung des Prüfverfahrens kennen. Sie erhalten einen Überblick über die **Qualitätsaspekte**, welche die jeweils wichtigen Versorgungsaufgaben umfassen und das im Regelfall wünschenswerte Versorgungsziel beschreiben. In diesem Zusammenhang beleuchten Sie die **„Bedarfe“** und **„Bedürfnisse“** der versorgten Personen und deren Bedeutung bei der direkten Bewertung der Ergebnisqualität.

Qualitätsindikatoren – Sinn und Nutzen

Alle sechs Monate ist es so weit: Sie führen eine Ergebniserfassung für die Bewohner:innen Ihrer Pflegeeinrichtung durch. Sie übermitteln die erhobenen Daten anonymisiert an die **Datenauswertungsstelle (DAS)** und erhalten im Anschluss eine Übersicht Ihrer Ergebnisindikatoren. Nach einer statistischen Plausibilitätskontrolle mittels einer technischen Datenüberprüfung steht das Gesamtergebnis fest. Und dann?

###Wie integriere ich die Qualitätsindikatoren als kontinuierlichen Verbesserungsprozess in meinem internen Qualitätsmanagementsystem?

In unserem **6-stündigen Seminar** gehen Sie genau dieser Frage nach. Sie lernen die Qualitätsindikatoren aus wissenschaftlicher Sicht kennen und erfahren, wie Sie die Ergebnisse aus dem Feedbackbericht der DAS-Pflege und der externen Qualitätsprüfung mit Ihrem Qualitätsmanagementsystem verknüpfen. Ziel ist es, aus den erhobenen Daten langfristig eine stetige **Verbesserung der Versorgungssituation** aller Pflegbedürftigen zu erreichen. Des Weiteren lernen Sie typische Fehlerursachen für **Implausibilitäten** aus Sicht des Prüfdienstes kennen und vermeiden und tauschen sich in der Gruppe über Ihre Erfahrungen aus.

Gelungene Vorbereitung auf eine Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI

Sie kennen das? Bald steht die jährliche **Regelprüfung** an und Sie fragen sich, ob Ihre Pflegeeinrichtung gut auf diese vorbereitet ist? Eventuell ist es Ihre erste Qualitätsprüfung als Qualitätsmanagementbeauftragte:r, Einrichtungs-, Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung und Sie sind ein bisschen aufgeregt?

In diesem **6-stündigen Seminar** erhalten Sie die notwendige Sicherheit, um Ihre Ängste und Sorgen über Bord zu werfen und sich optimal für die Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff. SGB XI in Ihrer vollstationären und/oder teilstationären Pflegeeinrichtung aufzustellen.

Neben grundlegenden Informationen zum Ablauf einer Prüfung erfahren Sie, welche **Qualitätsaspekte** bewertet werden. Sie lernen den **Handlungsspielraum** der Qualitätsprüfer:innen kennen und wissen, welche Anforderungen an Ihre Einrichtung berechtigt sind. Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen eines gelungenen Fachgesprächs. Wertvolle Tipps und Hinweise unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeitenden zu motivieren, das **Fachgespräch** sicher und kompetent zu führen.

Gelungene Vorbereitung auf eine Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI

Sie kennen das? Bald steht die jährliche **Regelprüfung** an und Sie fragen sich, ob Ihre Pflegeeinrichtung gut auf diese vorbereitet ist? Eventuell ist es Ihre erste Qualitätsprüfung als Qualitätsmanagementbeauftragte:r, Einrichtungs-, Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung und Sie sind ein bisschen aufgeregt?

In diesem **6-stündigen Seminar** erhalten Sie die notwendige Sicherheit, um Ihre Ängste und Sorgen über Bord zu werfen und sich optimal für die Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff. SGB XI in Ihrer vollstationären und/oder teilstationären Pflegeeinrichtung aufzustellen.

Neben grundlegenden Informationen zum Ablauf einer Prüfung erfahren Sie, welche **Qualitätsaspekte** bewertet werden. Sie lernen den **Handlungsspielraum** der Qualitätsprüfer:innen kennen und wissen, welche Anforderungen an Ihre Einrichtung berechtigt sind. Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen eines gelungenen Fachgesprächs. Wertvolle Tipps und Hinweise unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeitenden zu motivieren, das **Fachgespräch** sicher und kompetent zu führen.

Gelungene Vorbereitung auf eine Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI

Sie kennen das? Bald steht die jährliche **Regelprüfung** an und Sie fragen sich, ob Ihre Pflegeeinrichtung gut auf diese vorbereitet ist? Eventuell ist es Ihre erste Qualitätsprüfung als Qualitätsmanagementbeauftragte:r, Einrichtungs-, Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung und Sie sind ein bisschen aufgeregt?

In diesem **6-stündigen Seminar** erhalten Sie die notwendige Sicherheit, um Ihre Ängste und Sorgen über Bord zu werfen und sich optimal für die Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff. SGB XI in Ihrer vollstationären und/oder teilstationären Pflegeeinrichtung aufzustellen.

Neben grundlegenden Informationen zum Ablauf einer Prüfung erfahren Sie, welche **Qualitätsaspekte** bewertet werden. Sie lernen den **Handlungsspielraum** der Qualitätsprüfer:innen kennen und wissen, welche Anforderungen an Ihre Einrichtung berechtigt sind. Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen eines gelungenen Fachgesprächs. Wertvolle Tipps und Hinweise unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeitenden zu motivieren, das **Fachgespräch** sicher und kompetent zu führen.

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**349,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (415,31 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen ausschließlich in digitalen Form (PDF)

**Exklusivpaket: 849,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (1.010,31 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Veranstaltung in Präsenz oder Online
+ Vortragsunterlagen in Print und Digital
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen (digital)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.