Die **Aufklärung und Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote** bildet einen eher speziellen Themenbereich im Vergaberecht ab. Bei verdächtig niedrigen Angeboten haben Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber die **Pflicht die Kosten und den Preis des Angebots aufzuklären**.
###Was Sie in der Veranstaltung erwartet
Was sind ungewöhnlich niedrige Angebotspreise und wann sind Aufklärungsverhandlungen überhaupt möglich? Im Rahmen unseres Webinars erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Antworten zu diesem **speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung, finden Sie **schnelle Hilfestellung im Vergabealltag**.
Die **Aufklärung und Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote** bildet einen eher speziellen Themenbereich im Vergaberecht ab. Bei verdächtig niedrigen Angeboten haben Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber die **Pflicht die Kosten und den Preis des Angebots aufzuklären**.
###Was Sie in der Veranstaltung erwartet
Was sind ungewöhnlich niedrige Angebotspreise und wann sind Aufklärungsverhandlungen überhaupt möglich? Im Rahmen unseres Webinars erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Antworten zu diesem **speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung, finden Sie **schnelle Hilfestellung im Vergabealltag**.
Die Medien erzählen Ihnen von neuen Freihandelsabkommen und dass damit nun alles ganz leicht und kostengünstig ist. Ihr Einkauf soll im Drittland möglichst günstig Material beschaffen, Ihr Schraubenlieferant aus dem Nachbardorf kennt das Ursprungsland nicht, während Ihr Kunde auf Lieferantenerklärungen mit EU-Präferenzursprung besteht. Und **Sie sollen alles unter einen Hut bekommen, um den Kunden und die Unternehmensleitung zufrieden zu stellen**. Schnell wird Ihnen bewusst, dass im Themenbereich Warenursprung und Präferenzen nichts leicht ist. Und kostengünstig wird es nur, wenn Sie sich im Detail auskennen und Ihre Produktions- und Handelsketten beeinflussen können.
###Basiswissen legt den Grundstein für Ihren Erfolg
Eine grundlegende Überlegung zu Beginn ist: Geht es um den nicht-präferenziellen oder den präferenziellen Ursprung? Denn die Rechtsgrundlagen und somit die Systematik, Anforderungen und Nachweise unterscheiden sich voneinander. In der ersten Woche unseres Zertifikatslehrgang zum Präferenzfachwirt:in lernen Sie **umfangreich das Basiswissen als Ausgangspunkt für die praxisorientierte Vertiefung** im Anschluss.
###Praktisches Fachwissen macht Sie zur wertvollen Arbeitskraft
Um bei der zollrechtlichen Abwicklung einer Ware die Einfuhrabgaben zu reduzieren bzw. vollständig zu sparen, ist im Handel zwischen Vertragsstaaten eines Präferenzabkommens ein Präferenznachweis vorzulegen. Der Absender kann diesen Präferenznachweis (z.B. EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) nur ausstellen, muss seine Ware nachweislich bestimmte Kriterien erfüllt. Da Sie mit Ihrem Unternehmen oft an verschiedenen Positionen der Lieferkette stehen, lernen Sie in unserem Kurs u.a. **mit diesen Herausforderungen umzugehen**:
+ Wie konsolidieren Sie die verschiedenen Ursprungskriterien der unterschiedlichen Abkommen?
+ Wie behandeln Sie Waren mit fehlenden oder oft wechselnden Ursprungsangaben?
+ Wie erfüllen Sie die Anforderung Ihres Kunden, ausschließlich EU-Präferenzware zu liefern und trotzdem im Drittland kostengünstig einzukaufen?
In unserem Zertifikatskurs „Präferenzfachwirt:in“ lernen Sie auf **hohem Niveau umfassende Kenntnisse** im komplexen Warenursprungs- und Präferenzrecht und **entwickeln sich zur Fachkraft**.
Als Zollverantwortliche:r oder Mitarbeiter:in im Zollbereich arbeiten Sie im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Das bedeutet meist Zeit- und Kostendruck, die auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Vorschriften treffen. Ihre Situation wird verschärft durch **sich ständig wandelnde rechtliche Vorgaben**, die Sie in den Unternehmensalltag übersetzen müssen.
###Regelmäßige Schulungen für Ihren Erfolg
Um sich selbst und Ihr Unternehmen vor empfindlichen Strafen und Imageschäden zu bewahren, benötigen Sie fundierte rechtliche Grundlagen und ein gutes Verständnis der praktischen Abläufe. Diesen Grundstein haben Sie bereits mit der erfolgreichen Absolvierung eines Zertifikatslehrgangs gelegt. Durch Ihre **konstante Weiterbildung mit unserem Exklusiv-Update Zollfachwirt:in (brav)®** sorgen Sie für Stabilität und **festigen Ihren Wert** für Ihr Unternehmen.
Es lohnt sich für Sie aus Kostengründen meist mehr, Produkte außerhalb der EU herstellen zu lassen statt hier. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf hochwertige Komponenten oder Vormaterialien aus der EU verzichten müssen. Das Zollrecht bietet Ihnen hier mit der passiven Veredelung (PV) eine Möglichkeit, **zuvor aus der EU ausgeführte Waren zu reduzierten Einfuhrabgaben wieder einzuführen**.
###Zollwert bei der Wiedereinfuhr minimieren
Waren, die Sie aus der EU exportieren und im Drittland veredeln lassen (z.B. zu anderen Produkten verarbeiten oder reparieren), gelten zollrechtlich als Nichtunionsware und müssen bei Wiedereinfuhr vollständig in den Zollwert einfließen. Wenn Sie diese Waren bei der Ausfuhr aber in die PV überführen, sind diese nicht Bestandteil des Zollwertes und **Ihre Einfuhrabgaben sinken**.
Finden Ihre Produktionsprozesse in einem Drittland statt, mit dem die EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat oder eine andere Begünstigung gewährt wird (z.B. APS-Länder), stellt die wirtschaftliche Lohnveredelung eine aufwandsärmere Alternative dar.
In unserer Veranstaltung „Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung“ lernen Sie, wie Sie in den Genuss dieser finanziellen Vorteile kommen, sowie die praxisnahe Umsetzung.
Als **Bausachverständige:r** haben Sie sich viel Zeit für die Erstellung eines Gutachtens zu einem komplexen Sachverhalt genommen. Sie fragen sich, ob Sie alles **objektiv, präzise und verständlich** formuliert haben? Sie lassen das Gutachten über Nacht liegen, um am nächsten Tag noch einmal darüber zu gucken, bevor Sie es versenden, obwohl Sie eigentlich schon mit dem nächsten beginnen könnten? Die Fotos, die Sie gemacht haben, lassen sich einfach nicht so einfügen wie Sie möchten und ständig spinnt die Formatierung? Und irgendwie könnte alles **noch professioneller** aussehen?
###Verwenden Sie die richtigen Begriffe
In unserem **zweitägigen Webinar** statten wir Sie mit allen wichtigen Informationen zur Gutachtenerstellung aus. Sie erfahren, auf welche inhaltlichen, insbesondere baurechtlichen und sprachlichen Vorgaben es ankommt und wie Sie **strukturiert und effektiv** vorgehen. Ziel ist es, die Urteilsfindung vor Gericht durch ein gut ausgearbeitetes Gutachten zu erleichtern.
###Profitieren Sie von einer Mastervorlage
Dabei ist nicht nur der Inhalt entscheidend. Es kommt auch auf eine gute Form an. Sie erhalten eine fertig formatierte **Word-Vorlage**, deren Aufbau und Design Sie nach Ihren **individuellen Wünschen** in wenigen Schritten **jederzeit anpassen** können. Fotos lassen sich nicht nur an der richtigen Stelle einfügen, sondern in einem Abbildungsverzeichnis übersichtlich darstellen. Alles in allem eine runde Sache.
###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.
###Das hat sich bewährt!
Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Exklusivpaketes (gegen Aufpreis) unsere **monatliche Online – Sprechstunde** (keine Rechtsberatung) an. Hier haben Sie die Möglichkeit **allgemeine Zollfragen aus Ihrem geschäftlichen Alltag** von unseren Zollexperten beantworten zu lassen.
###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.
###Das hat sich bewährt!
Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Exklusivpaketes (gegen Aufpreis) unsere **monatliche Online – Sprechstunde** (keine Rechtsberatung) an. Hier haben Sie die Möglichkeit **allgemeine Zollfragen aus Ihrem geschäftlichen Alltag** von unseren Zollexperten beantworten zu lassen.
Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.
###Herausforderung digitale Datenübermittlung
Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.
###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis
Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.
Für Sie als Beteiligte:r am Betreuungsverfahren ist das Wissen um die **spezifischen Merkmale psychischer Krankheiten** und deren Verlauf von grundlegender Bedeutung: Je mehr Sie über die medizinischen Grundlagen wissen, desto besser können Sie die Situation der betreuten Person einschätzen. Insbesondere im Rahmen der **unterstützten Entscheidungsfindung** ist medizinisches Know-How für die Einordnung der von der rechtlich betreuten Person geäußerten Wünsche unerlässlich. Des Weiteren ermöglicht es Ihnen, drohende erhebliche gesundheitliche Gefahren frühzeitig zu erkennen sowie **ärztliche Gutachten und Empfehlungen** besser zu verstehen.
###Behandlungsmöglichkeiten kennen und konkrete Handlungsempfehlungen ableiten
Das Seminar liefert Ihnen sowohl medizinische Grundlagen als auch konkrete Vorschläge für Ihr Handeln als Betreuer:in. Sie lernen die Krankheitsbilder der **Schizophrenie** und der **Demenz** sowie deren Behandlungsmöglichkeiten und Besonderheiten im Umgang mit erkrankten betreuten Personen kennen. Anhand konkreter Bespiele aus Ihrer Praxis werden wir gemeinsam **konkrete Handlungsvorschläge** im Spannungsfeld zwischen **Ideal und Realität** im Sinne von „Best Practice“ diskutieren.
###Trotz Erkrankung ein lebenswertes Leben führen – Möglichkeiten und Grenzen in der Betreuung
Häufig ist die Hilfe rechtlicher Betreuung erforderlich für Menschen mit schwer **chronisch verlaufenden** psychischen Störungen. Hier geht es nicht nur um die Frage der medizinischen Behandlung, sondern auch um die Frage, wie die betroffenen Personen ihren Alltag erleben und **mit ihrer Störung leben** können. Wir wollen im Austausch mit Ihnen Ideen und Möglichkeiten entwickeln und die **Grenzen der rechtlichen Betreuung** ausloten.