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Prüfung der Hauptzollämter zur Verbrauchssteuer

Sie haben eine **Prüfungsanordnung des Hauptzollamts zur Verbrauchsteuer** in Ihrem Unternehmen erhalten? Besonders im Fokus der Hauptzollämter steht regelmäßig die **Energie- und Stromsteuer**.

###Was mache ich bei einer Prüfungsanordnung des Hauptzollamts zur Verbrauchsteuer?

Neben den detaillierten verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen sind auch spezielle verfahrensrechtliche Vorschriften wie bspw. die **besonderen Verjährungsfristen bei den Verbrauchsteuern** zu beachten. Mit dem Webinar „Prüfung der Hauptzollämter zur Verbrauchssteuer“ und der richtigen Vorbereitung lassen sich aber oftmals **kritische Situationen vermeiden**. Vor diesem Hintergrund müssen Sie als Sachbearbeiter:in die verschiedenen Maßnahmen der Hauptzollämter (Steueraufsicht, Außenprüfung, Zollfahndung) abgrenzen und dabei Ihre jeweiligen **Rechte und Pflichten kennen.**

###Sein Sie im Falle einer Betriebsprüfung vorbereitet

Auch bei der Betriebsprüfung schreitet die Digitalisierung voran: Durch den Einsatz spezialisierter Software können Anomalien in den Massendaten des geprüften Unternehmens sekundenschnell und vollautomatisch aufgedeckt werden.

Vertiefendes Präferenzrecht

Die Grundlagen des Präferenzrecht beherrschen Sie – doch manchmal reicht das nicht: Ihre Ware erreicht den EU-Präferenzursprung auf herkömmlichen Wege nicht. An diesem Punkt setzt unsere Veranstaltung “Vertiefendes Präferenzrecht” an und zeigt Ihnen die Möglichkeiten, mit denen Sie oftmals doch noch den EU-Präferenzursprung erreichen.
So können Sie beispielsweise mit der stufenweisen Ursprungskalkulation, auch Baugruppenkalkulation genannt, Ihre Herstellungsprozesse einzeln betrachten und pro Herstellungsstufe den Ursprung kalkulieren statt nur das Endprodukt.

Bestandteil sind auch die Feinheiten bestimmter Präferenzabkommen, wie z.B. das Regionale Übereinkommen, das mit seinen alternativen Ursprungsregeln und der diagonalen Kumulierung erweiterte Möglichkeiten schafft, den Präferenzursprung zu erreichen.

Grundlagen des Präferenzrechts

###Bedeutung des Ursprungslandes Ihrer Ware

Der richtige Warenursprung ist im Import- und Exportgeschäft von hoher Bedeutung für Sie. Antidumpingzölle, aber auch vergünstigte Präferenzzölle hängen davon ab. Ebenso können sich für Sie Pflichten zur Vorlage bestimmter Dokumente daraus ergeben. Die Praxis sieht allerdings komplex aus: es gibt **verschiedene Warenursprünge, denen unterschiedliche gesetzliche Ermittlungsmethoden zugrunde liegen**.

###Ihre Pflichten beim nicht-präferenziellen Warenursprung

Am nichtpräferenziellen (handelspolitischen) Warenursprung hängen die Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszöllen, unabhängig vom Versendungsland, sowie Pflichten zur Vorlage von Ursprungszeugnissen und ggf. anderen Dokumenten, wie z.B. Einfuhrgenehmigungen. Im internationalen Warenverkehr handelt es sich um eine Pflichtangabe, sodass die korrekte Ermittlung für Sie wichtig ist, selbst wenn Sie das Ursprungsland lediglich mit einem Kürzel auf der Rechnung aufführen.

###Ihre Möglichkeiten beim präferenziellen Warenursprung

Mit dem präferenziellen Warenursprung können Sie bzw. Ihr Kunde im Rahmen von Freihandelsabkommen bei der Einfuhr zu vergünstigten Zollsätzen importieren.
Mit der vollständigen und richtigen Ursprungsangabe **verhindern Sie** nicht nur **Verzögerungen** bei der Zollabfertigung, sondern** ermöglichen** auch **finanzielle Ersparnisse**. Die Ermittlung ist jedoch komplex und es sind gesonderte Nachweisedokumente erforderlich.
Selbst im EU-Binnenmarkt spielt das Präferenzrecht eine Rolle für Sie: wichtiger Bestandteil der **Nachweiskette zum Ausstellen eines Präferenznachweises** sind Lieferantenerklärungen, mit konsequenten Formvorschriften.

###Sichere und effiziente Anwendung in der Praxis

Lernen Sie in unserer Veranstaltung „Grundlagenwissen des Präferenzrechts“ den wichtigen Unterschied zwischen nichtpräferenziellem und präferenziellem Warenursprung kennen und wie Sie die Ermittlung in Ihre Unternehmensprozesse sinnvoll einbinden. Der Schwerpunkt liegt auf Präferenzrecht.

Grundlagen des Präferenzrechts

###Bedeutung des Ursprungslandes Ihrer Ware

Der richtige Warenursprung ist im Import- und Exportgeschäft von hoher Bedeutung für Sie. Antidumpingzölle, aber auch vergünstigte Präferenzzölle hängen davon ab. Ebenso können sich für Sie Pflichten zur Vorlage bestimmter Dokumente daraus ergeben. Die Praxis sieht allerdings komplex aus: es gibt **verschiedene Warenursprünge, denen unterschiedliche gesetzliche Ermittlungsmethoden zugrunde liegen**.

###Ihre Pflichten beim nicht-präferenziellen Warenursprung

Am nichtpräferenziellen (handelspolitischen) Warenursprung hängen die Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszöllen, unabhängig vom Versendungsland, sowie Pflichten zur Vorlage von Ursprungszeugnissen und ggf. anderen Dokumenten, wie z.B. Einfuhrgenehmigungen. Im internationalen Warenverkehr handelt es sich um eine Pflichtangabe, sodass die korrekte Ermittlung für Sie wichtig ist, selbst wenn Sie das Ursprungsland lediglich mit einem Kürzel auf der Rechnung aufführen.

###Ihre Möglichkeiten beim präferenziellen Warenursprung

Mit dem präferenziellen Warenursprung können Sie bzw. Ihr Kunde im Rahmen von Freihandelsabkommen bei der Einfuhr zu vergünstigten Zollsätzen importieren.
Mit der vollständigen und richtigen Ursprungsangabe **verhindern Sie** nicht nur **Verzögerungen** bei der Zollabfertigung, sondern** ermöglichen** auch **finanzielle Ersparnisse**. Die Ermittlung ist jedoch komplex und es sind gesonderte Nachweisedokumente erforderlich.
Selbst im EU-Binnenmarkt spielt das Präferenzrecht eine Rolle für Sie: wichtiger Bestandteil der **Nachweiskette zum Ausstellen eines Präferenznachweises** sind Lieferantenerklärungen, mit konsequenten Formvorschriften.

###Sichere und effiziente Anwendung in der Praxis

Lernen Sie in unserer Veranstaltung „Grundlagenwissen des Präferenzrechts“ den wichtigen Unterschied zwischen nichtpräferenziellem und präferenziellem Warenursprung kennen und wie Sie die Ermittlung in Ihre Unternehmensprozesse sinnvoll einbinden. Der Schwerpunkt liegt auf Präferenzrecht.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Sie prüfen die Eignung von Unternehmen und beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote? Produktvorgaben sowie die Dokumentation und der Vergabevermerk gehören zu Ihrem Alltag?

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **einem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

###Modul 4 – Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Sie prüfen die Eignung von Unternehmen und beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote? Produktvorgaben sowie die Dokumentation und der Vergabevermerk gehören zu Ihrem Alltag?

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **speziellen Themen aus dem Vergaberecht**.
Die **Webinar-Reihe gliedert sich in vier Module**, die sich jeweils einem Themenschwerpunkt widmen. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

###Modul 1 – Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?

Aufträge werden nur an **geeignete Unternehmen** vergeben. Wir liefern Ihnen **Lösungen** zu den Themen **Eignung, Nachweise und Selbstreinigung**. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei den **Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen** gibt. Auf der Agenda stehen ebenso alle wichtigen Fragen rund um das Thema **Unternehmensausschluss**. Es werden Ihnen die Herausforderungen im Vergabeverfahren dargestellt.

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###Modul 2 – Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

Fehlende Unterlagen im Vergabeverfahren nachzufordern ist möglich. Dabei gilt es aber Spielregeln zu beachten. Im Rahmen des Webinars wird Ihnen erörtert, worauf Sie dabei achten müssen und ob eine Nachforderung in der **Pflicht oder im Ermessen der Vergabestellen** liegt. Ebenso wann Unterlagen fehlen.

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###Modul 3 – Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

Egal ob Textbausteine eines Herstellers oder explizite Produkte. Bei Vergabeverfahren kann die Versuchung groß sein von der Produktneutralität abzuweichen. Die Möglichkeiten und Grenzen von **Vergabestellen bei Produktvorgaben** sind eine typische Thematik während eines Vergabeverfahrens. Wie sehen rechtliche **Vorgaben für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen** aus und wie verhält es sich mit der **Produktneutralität gegenüber der Beschaffungsautonomie**? Ihnen wird erklärt, wann Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität möglich sind und wie sie zur Regel werden können. Auch wird die **Bedeutung der Dokumentation** thematisiert.

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###Modul 4 – Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.

Berliner VergabeKongress

###effizient – vernetzt – effektiv

Beim 5. Berliner VergabeKongress bringen wir alle Beteiligten zusammen. Nutzen Sie die Zeit vor Ort und gehen Sie in den Erfahrungsaustausch!

###Was erwartet Sie beim Berliner VergabeKongress?

Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen ein hochkarätiges Programm. Aktuelle Herausforderungen und **Entwicklungen des Vergaberechts**, ebenso wie **praktische Problemstellungen**, Tipps und Tricks aus der Praxis sowie konkrete **Fragestellungen aus der Rechtsprechung** werden in vielen praxisnahnahen Vorträgen erörtert und beantwortet.

###Bleiben Sie up to date

Nutzen Sie den Berliner VergabeKongress und knüpfen Sie **wertvolle Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen** aus der Vergabewelt. Tauschen Sie sich mit Partnern und Ausstellern zu den **aktuellen Trends und Veränderungen** aus.

Erfahren Sie alles zu **aktuellen Themen im Vergaberecht** und kommen Sie in den **gemeinsamen Austausch und Diskussion mit den Referentinnen und Referenten** sowie anderen Teilnehmenden.

Basis Zolltarif

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

###Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen:
**„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

###Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

###Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.

Basis Zolltarif

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

###Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen:
**„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

###Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

###Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.

Basis Zolltarif

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

###Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen:
**„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

###Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

###Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.