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Erbbaurecht kompakt

Das Webinar „Erbbaurecht kompakt“ vermittelt die Grundlagen, wertrelevanten Besonderheiten und den Umgang mit dem grundstücksgleichen Recht im Rahmen der Wertermittlung nach den Verfahren der novellierten ImmoWertV (2021).

Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet.
Zum einen gilt dies für die meisten Sachverständigen, die eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem **speziellen Teilmarkt** beauftragt werden.
Zum anderen aber auch bezüglich der von den **Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten** in den Grundstücksmarktberichten. Die genannte Problematik beruht insbesondere auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – ein **geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise großen **Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge ergeben, gegenübersteht.
Schlussendlich obliegt es den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des **§ 6 Abs. 1 ImmoWertV 2021** zu prüfen, ggf. in sachverständiger Schätzung nach **§ 9 Abs. 3 ImmoWertV 2021** anzupassen und den Verkehrswert unter **Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens** zu ermitteln.

###Darum geht es in unserer Veranstaltung
Das Kompakt-Webinar bildet ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht die **wesentlichen Inhalte der Wertermittlung** im Zusammenhang mit Erbbaurechten ab.

Zunächst wird das **Rechtskonstrukt „Erbbaurecht“** mit seinen Inhalten und Erscheinungsformen auf dem deutschen Grundstücksmarkt sowie der grundbuchlichen Sicherung erläutert. Besonderes Augenmerk wird auf den **Begriff „Erbbauzins“** und die Differenzierung von Erbbauzins-Begriffen gelegt.

Das Erbbaurecht sowie das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück (**Erbbaugrundstück**) sind jeweils selbstständige Gegenstände der Wertermittlung mit eigenen, nicht vergleichbaren **Marktmechanismen**. Die **novellierte ImmoWertV** bietet hierfür **verschiedene Bewertungsmodelle** an, die im Webinar vorgestellt werden.

Die Präsentation wird den Webinarteilnehmer:innen Verfügung gestellt.

Sanktionslistenprüfung

Sanktionslisten-Screening ist in aller Munde – doch was genau bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen? Und welche Konsequenzen drohen Ihnen, wenn Sie keine Sanktionslisten prüfen?

###Sanktionslistenprüfung ist Eigenschutz

**Sanktionslisten-Screening** meint die Prüfung, ob gegen z.B. Kunden oder Lieferanten Finanzsanktionen der EU verhängt sind und diese somit nicht von Ihnen beliefert werden dürfen. Jemand, der von Finanzsanktionen betroffen ist (der „gelistet“ ist), darf **keinerlei Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen von Ihnen erhalten** – und zwar unabhängig davon, ob diese Person oder dieses Unternehmen in einem Embargoland ansässig ist oder in Ihrer Nachbarstadt.

Neben den gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie, wie weit Ihre **Prüfungsnotwendigkeiten in der Praxis** tatsächlich gehen und ob Sie z.B. auch Ihr Personal diesbezüglich überprüfen müssen. Aufgrund der harten Strafen im Bereich der Sanktionslisten, erhalten Sie einen Einblick in die **möglichen Konsequenzen** für sich und Ihr Unternehmen.

In unserer Veranstaltung „Sanktionslistenprüfung“ lernen Sie nicht nur, wie das Screening abläuft und dokumentiert wird, sondern auch wie Sie es in Ihrem Unternehmen umsetzen und täglich optimal anwenden können.

4. Berliner Beteiligungskongress

###Digitalisierung, Energiewende, ESG – Zeitenwende für öffentliche Unternehmen
Am 10. Mai 2023 findet bereits zum 4. Mal der Berliner Beteiligungskongress statt. Treffen Sie sich mit Expertinnen und Experten aus Politik, Beteiligungsunternehmen und Verbänden im Maritim proArte Hotel Berlin und diskutieren Sie gemeinsam über die Zeitenwende für öffentliche Unternehmen.

Hochkarätige Referentinnen und Referenten geben Ihnen spannende Impulse und widmen sich den Fokusthemen Digitalisierung, Energiewende und ESG. Dabei beleuchten Sie sowohl die Herausforderungen als auch Chancen und Risiken.

Seien Sie Teil des Branchentreffs und beraten Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen sowie Expertinnen Experten über die Bewältigung der kommenden Herausforderungen.

Der 4. Berliner Beteiligungskongress ist eine Veranstaltung von Mazars, Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e. V. (AdAR) und Reguvis.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Verpflichtungen aus dem LkSG treffen aber letztlich alle Zulieferer in Deutschland. Stellen Sie sicher, dass Sie gesetzeskonform handeln und die Anforderungen Ihrer größeren deutschen Kunden erfüllen können.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) – oft kurz als Lieferkettengesetz, ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Den Unternehmen wird mit diesem Gesetz erstmalig eine Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße ihrer ausländischen Vorlieferanten auferlegt. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen Menschenrechtsstandards vorzubeugen. Die Anforderungen sind nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Auf Grundlage einer Risikoanalyse müssen für das eigene Unternehmen sowie gegenüber den unmittelbaren Zulieferbetrieben Präventionsmaßnahmen festgelegt werden, die die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards. Bei Verstößen müssen die Unternehmen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es auch ermöglicht, Rechtsverletzungen im Hinblick auf mittelbare Zulieferer zu melden. Auch dafür muss ein Prozess im Unternehmen inklusive Zuständigkeiten implementiert werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Wer im Detail betroffen ist und wie Sie die Anforderungen konkret in der Praxis umsetzen können, vermitteln wir Ihnen in unserem Online-Training.

Kindgerechte Anhörung

Als **Jurist:in** arbeiten Sie im Rahmen von familiengerichtlichen, insbesondere **Kinderschutzverfahren** eng mit weiteren Verfahrensbeteiligten, wie Verfahrensbeiständinnen/Verfahrensbeiständen, Mitarbeitenden des Jugendamtes und Sachverständigen zusammen. Das Hinzuziehen verschiedener Professionen ist ein wichtiges Instrument, um – dem Kindeswohl entsprechend – **die richtige Entscheidung für den weiteren Lebensweg von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern zu treffen**.
Aufgrund Ihres rechtswissenschaftlichen Studiums sind Sie hierbei **bestens vertraut mit den Gesetzen**, die für die erfolgreiche und professionelle Ausübung Ihres Berufes relevant sind. Trotz der Einbindung von Fachkräften, stellen Sie fest, dass Sie **Ihre Expertise auf den Gebieten der Pädagogik und der Entwicklungs- sowie Bindungspsychologie gerne erweitern möchten**. Beispielsweise machen Sie sich Gedanken,
+ welches ein **gutes Setting für die Anhörung eines Kindes/Jugendlichen** ist
+ wie Sie ein **Gespräch mit einem Kleinkind** eröffnen, das sich sprachlich noch nicht so artikulieren kann wie eine Jugendliche oder ein Jugendlicher
+ wie Sie **mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen umgehen**
+ wie Sie **hinter die Fassade blicken** können, um herauszufinden, was gut für das Kind ist
+ welche **sprachlichen Methoden** Sie anwenden können, wenn das Kind/Jugendliche:r nicht sprechen möchte oder gar Angst hat, eine Aussage zu machen, welche die Eltern belasten könnte

Wenn Sie diese Fragen bewegen, sind Sie bei uns richtig – denn um diese Themen geht es in unserem **4-teiligen berufsbegleitenden Webinar „Kindgerechte Anhörung“**. Die Veranstaltung dient keinesfalls dazu, die Profession der oben genannten Fachkräfte zu ersetzen, ganz im Gegenteil. Sie soll Ihnen in Ihrer täglichen juristischen Arbeit **unterstützende Werkzeuge an die Hand geben**, mit denen Sie unter Einbezug verschiedener Blickwinkel **bestmöglich im Sinne des Kindeswohls agieren**.

###Termine
20.04.2023, 27.04.2023, 04.05.2023 und 17.05.2023 | 13:30 – 17:00 Uhr | online

Einreihung von Waren in den EZT

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

### Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“** Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

### Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

### Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Einreihung von Waren in den EZT“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

Ehegattenvertretungsrecht – Anwendung und Praxisfragen

Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird es mit § 1358 BGB zum 1.1.2023 ein eingeschränktes Ehegattenvertretungsrecht für die Gesundheitssorge geben. Die Betreuungsbehörden und die Betreuungsvereine haben im Rahmen der Vorsorgeberatung auch auf das neue Ehegattenvertretungsrecht hinzuweisen. Sie haben allerdings keine Verpflichtung, vertretende Ehegatten zu beraten und zu unterstützen. Die Voraussetzungen für den Eintritt des neuen Ehegattenvertretungsrechts sind komplex und von vielfachen Bedingungen abhängig.
In dem Online-Seminar werden die grundlegenden Voraussetzungen und der Umfang des Ehegattenvertretungsrechts vorgestellt und die notwendigen Prüfschritte sowie die gesetzlichen Ausschlussgründe erläutert. Daneben werden Anwendungsprobleme der Praxis erörtert sowie Checklisten und verschiedene Mustervorlagen zum Ehegattenvertretungsrecht vorgestellt.

**Termine und Preise**
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.

* 10.03.2023 | 09:00 – 11:00 Uhr (2 Stunden) | online
* 08.08.2023 | 09:00 – 11:00 Uhr (2 Stunden) | online

Sonderpreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht): 79,00 € zzgl. 19% MwSt. (94,01 € inkl. MwSt.);
Normalpreis: 89,00 € zzgl. 19% MwSt. (105,91 € inkl. MwSt.)

Ehegattenvertretungsrecht – Anwendung und Praxisfragen

Mit dem **Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts** wird es mit § 1358 BGB zum 1.1.2023 ein eingeschränktes **Ehegattenvertretungsrecht** für die Gesundheitssorge geben.

Die Betreuungsbehörden und die Betreuungsvereine haben im Rahmen der **Vorsorgeberatung** auch auf das neue Ehegattenvertretungsrecht hinzuweisen.
Sie haben allerdings keine Verpflichtung, vertretende Ehegatten zu beraten und zu unterstützen. Die Voraussetzungen für den Eintritt des neuen Ehegattenvertretungsrechts sind komplex und von vielfachen Bedingungen abhängig.

In dem Online-Webinar werden die **grundlegenden Voraussetzungen** und der Umfang des Ehegattenvertretungsrechts vorgestellt und die **notwendigen Prüfschritte** sowie die gesetzlichen **Ausschlussgründe** erläutert.
Daneben werden **Anwendungsprobleme der Praxis** erörtert sowie **Checklisten** und verschiedene **Mustervorlagen** zum Ehegattenvertretungsrecht vorgestellt.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

Vermeiden Sie hohen Aufwand und zusätzliche Kosten beim präferenzbegünstigten Warenversand ins Drittland, indem Sie die Vereinfachungen „Ermächtigter Ausführer“ (EA) und „Registrierter Ausführer“ (REX) für sich nutzen.

#### Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen handelt es sich grundsätzlich um förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1, die von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen auf original Vordruck abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtiger Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

#### Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtiger Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit spezifische Fragestellungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Praxistalk Sozialrecht in der rechtlichen Betreuung

**Seien Sie dabei bei unserem ersten Praxistalk zum Thema „Sozialrecht in der rechtlichen Betreuung“.**

In diesem **exklusiven Webinar** beleuchten unsere Experten **Ulf Schönenberg-Wessel (Fachanwalt für Sozialrecht)** und **Jürgen Thar (langjähriger Berufsbetreuer)** das Thema **„Sozialrecht“ und die spezifischen Fragestellungen und Probleme in der Betreuungspraxis**. Unter dem Motto **„Recht haben und Recht bekommen“** werden anhand zahlreicher aktueller Fallbeispiele **Möglichkeiten und Hindernisse diskutiert** und **Handlungsleitfäden für die Umsetzung** in der Praxis abgeleitet. Der **lebendige Austausch** wird moderiert vom Team der Reguvis Akademie.

Haben Sie in Ihrem beruflichen Alltag als rechtliche:r Betreuer:in Situationen im Bereich des Sozialrechts erlebt, in denen Sie nicht weiterwussten, da Theorie und Praxis stark voneinander abwichen? Haben Sie darüber hinaus Fragen zum Sozialrecht, die sich bislang nicht klären ließen oder möchten Ihr Wissen in diesem Bereich vertiefen, um noch mehr **Sicherheit für den beruflichen Alltag** zu erlangen?
**Dann sind Sie bei uns richtig!**

Für eine optimale Vorbereitung bitten wir Sie, uns Ihre **Fragen und Fallbeispiele vorab per E-Mail bis zum 24.02.2023 an veranstaltungen@reguvis.de einzureichen**. Sollten Ihnen im Verlauf des Praxistalks spontan Themen einfallen, haben wir dafür einen zusätzlichen Zeitraum eingeplant.