Am 20. September 2023 wurde die **finale Fassung der ImmoWertA** durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht. Die Anwendungshinweise zur ImmoWertV – die ImmoWertA – betreffen den **Vollzug der Immobilienwertermittlungsverordnung**. Die Anwendungshinweise enthalten Aussagen, die zum Verständnis der Verordnung und zu ihrer einheitlichen Anwendung beitragen sollen. Die ImmoWertA soll im Gegensatz zu den bisherigen Richtlinien keine vom Aufbau der Verordnung unabhängige Darstellung insbesondere von Verfahrensweisen mehr beinhalten, sondern sich jeweils auf **konkrete Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung** beziehen.
##Alles Wichtige zur ImmoWertA
Im Rahmen des Webinars stellen Ihnen unsere Referierenden die **wichtigsten Bestandteile der finalen Fassung** der ImmoWertA, einschließlich der Vorgehensweise zu den grundstücksbezogenen **Rechten und Belastungen**, vor. Die wesentlichen Besonderheiten werden Ihnen praxisnah und kompakt präsentiert.
###Was ist ein merkantiler Minderwert überhaupt?
Der **merkantile Minderwert** ist der Minderwert, der besteht, wenn nach fachgerechter Mangel- oder **Schadensbeseitigung** bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Abneigung gegen den Erwerb der Immobilie bestehen bleibt, weil das **Vertrauen** in die Qualität des Gebäudes **erschüttert** ist. Er äußert sich in der Befürchtung, dass **Folgeschäden** auch künftig eintreten könnten.
###Technischer Minderwert vs. merkantiler Minderwert
Wenn es nach der Behebung von Mängeln zu einer **Abweichung vom Vertragssoll** kommt, wird diese mit dem **technische Minderwert** bemessen. Oftmals ist der technische Minderwert gering, so dass zusätzlich ein merkantiler Minderwert gefordert wird. Aber ist das immer angemessen? Kann man einem Unternehmer den **Werklohn kürzen**, obwohl er seine **Leistung mangelfrei erbracht** hat? Der **merkantile Minderwert** muss oftmals für **subjektive Minderwerte** herhalten.
###Merkantiler Minderwert verstehen
Haben wir vielleicht ein **Definitionsproblem**? In diesem Webinar beschäftigen wir uns intensiv mit dem **merkantilen Minderwert** und beleuchten dabei die **Situation aller Beteiligten**. Dabei werden auch mögliche **Vorgehensweisen** zur Ermittlung des Minderwerts **besprochen**. Es ist erlaubt und gewünscht, dass die Teilnehmenden ihre **eigenen Beispiele** vorstellen, um diese gemeinsam zu besprechen.
###Was ist ein merkantiler Minderwert überhaupt?
Der **merkantile Minderwert** ist der Minderwert, der besteht, wenn nach fachgerechter Mangel- oder **Schadensbeseitigung** bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Abneigung gegen den Erwerb der Immobilie bestehen bleibt, weil das **Vertrauen** in die Qualität des Gebäudes **erschüttert** ist. Er äußert sich in der Befürchtung, dass **Folgeschäden** auch künftig eintreten könnten.
###Technischer Minderwert vs. merkantiler Minderwert
Wenn es nach der Behebung von Mängeln zu einer **Abweichung vom Vertragssoll** kommt, wird diese mit dem **technische Minderwert** bemessen. Oftmals ist der technische Minderwert gering, so dass zusätzlich ein merkantiler Minderwert gefordert wird. Aber ist das immer angemessen? Kann man einem Unternehmer den **Werklohn kürzen**, obwohl er seine **Leistung mangelfrei erbracht** hat? Der **merkantile Minderwert** muss oftmals für **subjektive Minderwerte** herhalten.
###Merkantiler Minderwert verstehen
Haben wir vielleicht ein **Definitionsproblem**? In diesem Webinar beschäftigen wir uns intensiv mit dem **merkantilen Minderwert** und beleuchten dabei die **Situation aller Beteiligten**. Dabei werden auch mögliche **Vorgehensweisen** zur Ermittlung des Minderwerts **besprochen**. Es ist erlaubt und gewünscht, dass die Teilnehmenden ihre **eigenen Beispiele** vorstellen, um diese gemeinsam zu besprechen.
Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.
###Herausforderung digitale Datenübermittlung
Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per
E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.
###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis
Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.
Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.
###Herausforderung digitale Datenübermittlung
Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per
E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.
###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis
Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.
###Beschränkung ziviler Güter
Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.
###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht
Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.
###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle
Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.
###Beschränkung ziviler Güter
Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.
###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht
Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.
###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle
Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.
Erfahren Sie im Webinar, wie intelligente, automatisierte Lösungen bislang zeit- und arbeitsintensive Vorgänge wie die Markterkundung und die Erstellung von Leistungsbeschreibungen beschleunigen und unterstützen und so für effizientere, einfachere Prozesse sorgen. Lernen Sie in dieser Runde innovative, digitale Werkzeuge für die öffentliche Beschaffung kennen.
###Sie sind ein wichtiger Bestandteil im Betreuungsrecht und betreffen alle Beteiligten: Andere Hilfen. Doch was ist damit gemeint und wie werden sie erfolgreich vermittelt?
Als Mitarbeiter:in einer Betreuungsbehörde haben Sie gemäß **§8, 11 BtOG** zu prüfen, ob anstelle einer Betreuung nicht auch andere Hilfen als Unterstützung ausreichend sein können. Sie unterbreiten entsprechende **Beratungs- und Unterstützungsangebote** und **tragen Sorge** dafür, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Unsere Veranstaltung bereitet Sie gut auf diese anspruchsvolle Aufgabe vor und vermittelt Ihnen wertvolle Impulse und das notwendige **Handwerkszeug**.
###Das ist schön und gut, doch wie ist das, wenn die Vermittlung an andere Hilfen nicht ausreichen?
Dann kommt das **erweiterte Unterstützungsangebot** zum Tragen (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG) und Sie als Mitarbeiter:in eines Betreuungsvereines oder als Berufsbetreuer:in ins Spiel. Da die Delegation der erweiterten Unterstützung an Betreuungsvereine und selbständig berufliche Betreuer:innen möglich ist, entsteht für Sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue **Verdienstmöglichkeit**.
In unserem Webinar erfahren Sie, wie das Verfahren zur Vermittlung anderer Hilfen bei den Betreuungsbehörden abläuft und was die erweiterte Unterstützung darüber hinaus darstellt. Sie sind gem. § 1821 Abs. 6 BGB auch angehalten, bereits betreuten Menschen „andere Hilfen“ zur Wiederherstellung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit zu erschließen und dadurch die **Aufhebung der Betreuung** potenziell möglich zu machen. Dieser Einblick kann Ihnen daher abseits von Sachkundemodulen wertvolle Tipps geben.
###Sie sind ein wichtiger Bestandteil im Betreuungsrecht und betreffen alle Beteiligten: Andere Hilfen. Doch was ist damit gemeint und wie werden sie erfolgreich vermittelt?
Als Mitarbeiter:in einer Betreuungsbehörde haben Sie gemäß **§8, 11 BtOG** zu prüfen, ob anstelle einer Betreuung nicht auch andere Hilfen als Unterstützung ausreichend sein können. Sie unterbreiten entsprechende **Beratungs- und Unterstützungsangebote** und **tragen Sorge** dafür, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Unsere Veranstaltung bereitet Sie gut auf diese anspruchsvolle Aufgabe vor und vermittelt Ihnen wertvolle Impulse und das notwendige **Handwerkszeug**.
###Das ist schön und gut, doch wie ist das, wenn die Vermittlung an andere Hilfen nicht ausreichen?
Dann kommt das **erweiterte Unterstützungsangebot** zum Tragen (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG) und Sie als Mitarbeiter:in eines Betreuungsvereines oder als Berufsbetreuer:in ins Spiel. Da die Delegation der erweiterten Unterstützung an Betreuungsvereine und selbständig berufliche Betreuer:innen möglich ist, entsteht für Sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue **Verdienstmöglichkeit**.
In unserem Webinar erfahren Sie, wie das Verfahren zur Vermittlung anderer Hilfen bei den Betreuungsbehörden abläuft und was die erweiterte Unterstützung darüber hinaus darstellt. Sie sind gem. § 1821 Abs. 6 BGB auch angehalten, bereits betreuten Menschen „andere Hilfen“ zur Wiederherstellung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit zu erschließen und dadurch die **Aufhebung der Betreuung** potenziell möglich zu machen. Dieser Einblick kann Ihnen daher abseits von Sachkundemodulen wertvolle Tipps geben.