Schlagwort-Archive: Energie

Upgrade zum/zur Energie- und Stromsteuerfachwirt:in

###Auf dem neusten Stand mit unserem Upgrade

Die Reguvis Akademie hat den altbewährten IHK-Zertifizierungslehrgang „Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht“ in Zusammenarbeit mit den langjährigen Referenten fortentwickelt und den heutigen Erfordernissen einer umfassenden Fortbildung im Energie- und Stromsteuerrecht angepasst.

Mit diesem Upgrade haben Sie die Möglichkeit den Titel **„Energie- und Stromsteuerfachwirt:in“** zu erwerben und erhalten gleichzeitig den aktuellen Gesetz- und Rechtsstand im Energie- und Stromsteuerrecht.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In Rahmen unsere Veranstaltung **Upgrade zum/zur Energie- und Stromsteuerfachwirt:in** mit Workshop-Charakter erhalten Sie zunächst einen zusammenfassenden Überblick des derzeitigen Energie- und Stromsteuerrechts einschließlich der Neuregelungen zum 1. Januar 2025 (Vierte Änderungsverordnung) sowie aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und EU-Beihilferecht.
Außerdem machen wir Sie mit dem Stand der Arbeiten an der künftigen EU-Energiesteuerrichtlinie vertraut.

In einer mehrteiligen Gruppenarbeit setzen Sie sich schwerpunktmäßig mit dem Einsatz von Wasserstoff als Kraft- bzw. Heizstoff und den sich hieraus ergebenden energie- und stromsteuerrechtlichen Konsequenzen auseinander.

Upgrade zum/zur Energie- und Stromsteuerfachwirt:in

###Auf dem neusten Stand mit unserem Upgrade

Die Reguvis Akademie hat den altbewährten IHK-Zertifizierungslehrgang „Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht“ in Zusammenarbeit mit den langjährigen Referenten fortentwickelt und den heutigen Erfordernissen einer umfassenden Fortbildung im Energie- und Stromsteuerrecht angepasst.

Mit diesem Upgrade haben Sie die Möglichkeit den Titel **„Energie- und Stromsteuerfachwirt:in“** zu erwerben und erhalten gleichzeitig den aktuellen Gesetz- und Rechtsstand im Energie- und Stromsteuerrecht.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In Rahmen unsere Veranstaltung **Upgrade zum/zur Energie- und Stromsteuerfachwirt:in** mit Workshop-Charakter erhalten Sie zunächst einen zusammenfassenden Überblick des derzeitigen Energie- und Stromsteuerrechts einschließlich der Neuregelungen zum 1. Januar 2025 (Vierte Änderungsverordnung) sowie aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und EU-Beihilferecht.
Außerdem machen wir Sie mit dem Stand der Arbeiten an der künftigen EU-Energiesteuerrichtlinie vertraut.

In einer mehrteiligen Gruppenarbeit setzen Sie sich schwerpunktmäßig mit dem Einsatz von Wasserstoff als Kraft- bzw. Heizstoff und den sich hieraus ergebenden energie- und stromsteuerrechtlichen Konsequenzen auseinander.

Rechtssicheres Ausfüllen von Vordrucken im Energie- und Stromsteuerrecht

Ob Sie nun einen Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung beziehungsweise auf Entlastung von Energieerzeugnissen oder elektrischem Strom stellen möchten, eine Steueranmeldung abgeben müssen oder einer **EU-beihilferechtlichen Anzeige- oder Erklärungspflicht** unterliegen: Im Ergebnis führt dies immer zur **Verwendung amtlich vorgeschriebener Vordrucke**. Die fortschreitende Digitalisierung in Wirtschaft und Zollverwaltung macht auch vor Vordrucken und Formularen im Verbrauchsteuerrecht nicht halt – **ab dem 1. Januar 2025 müssen Vordrucke und Formulare zunehmend zwingend elektronisch über das Zollportal abgegeben werden**.

Aufgrund der oft komplexen und sperrigen Rechtsgrundlagen sind viele energie- und stromsteuerrechtlichen Vordrucke nicht besonders benutzerfreundlich geraten. Auf der einen Seite beklagen die Unternehmen häufig deren schwere Verständlichkeit, während die Verwaltung unter einer hohen Zahl fehlerhaft ausgefüllter Vordrucke und Formulare ächzt, die wiederum von beiden beteiligten Gruppen sehr verwaltungsaufwändig korrigiert werden müssen. Darüber hinaus sorgen die häufigen Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts ebenfalls für eine hohe Fehleranfälligkeit.

Unsere Veranstaltung „Rechtssicheres Ausfüllen von **Vordrucken im Energie- und Stromsteuerrecht“**setzt genau hier an und vermittelt Ihnen die notwendige Kompetenz, um Ihre Anträge und Erklärungen effizient, **fehlerfrei und rechtssicher** auszufüllen.

Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Steuern sparen!… Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sehen sowohl das Energiesteuer- als auch das Stromsteuerrecht **zahlreiche Steuerentlastungen** vor, die von Personen bzw. Unternehmen in Anspruch genommen werden können. Dazu müssen die Energieerzeugnisse bzw. der Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten Zwecken eingesetzt werden. Im Ergebnis kommt es zu einer **teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.**

###Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen

Wir werden Ihnen in dem Webinar **Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht** die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.

Sie erhalten darüber hinaus **wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung** (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit bzw. Abgabepflicht, Fristen).

Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Steuern sparen!… Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sehen sowohl das Energiesteuer- als auch das Stromsteuerrecht **zahlreiche Steuerentlastungen** vor, die von Personen bzw. Unternehmen in Anspruch genommen werden können. Dazu müssen die Energieerzeugnisse bzw. der Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten Zwecken eingesetzt werden. Im Ergebnis kommt es zu einer **teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.**

###Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen

Wir werden Ihnen in dem Webinar **Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht** die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.

Sie erhalten darüber hinaus **wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung** (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit bzw. Abgabepflicht, Fristen).

Energie- und Stromsteuerfachwirt:in

###Steigende Anforderungen und eine Vielzahl an Rechtsänderungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Das **Energie- und Stromsteuerrecht** nimmt aufgrund seiner Komplexität und Schnelllebigkeit eine ganz besondere Rolle innerhalb des **Verbrauchsteuerrechts** ein. Das zeigt sich nicht nur im Umfang der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Dienstvorschriften und Informationsschreiben, sondern auch in den damit verknüpften zahlreichen Meldepflichten anderer Rechtsgebiete, wie insbesondere denjenigen des **EU-Beihilferechts** (Unternehmen in Schwierigkeiten, transparenzrechtliche Anzeige- und Erklärungspflichten).

###Warum diese Fortbildung für Sie wichtig ist

Unser Lehrgang hilft Ihnen, sich **strukturiert und unter professioneller Anleitung** unserer Referierenden systematisch mit dem Energie- und Stromsteuerrecht auseinanderzusetzen und so einen **umfänglichen Über- und Durchblick** im Paragraphendschungel zu gewinnen. Dabei helfen einschlägige Beispiele und Übungsfälle, einen Bezug zwischen Theorie und Praxis herzustellen.
Ihre erworbenen und nach erfolgreich abgelegter Prüfung mit einem Abschlusszeugnis der Reguvis Akademie bestätigten Kenntnisse, bringen Sie sicher durch Ihren praktischen energie- und stromsteuerrechtlichen Berufsalltag.

Sie werden nicht nur in die aktuelle Rechtslage eingearbeitet, sondern erhalten auch Hintergrundinformationen zur Auslegung der Rechtsnormen und damit die Möglichkeit mit den regelmäßigen Rechtsänderungen fachgerecht umgehen zu können.

Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Steuern sparen!…Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sehen sowohl das Energiesteuer- als auch das Stromsteuergesetz **zahlreiche Steuerentlastungen** vor, die von Personen bzw. Unternehmen beantragt werden können. Dazu müssen die Energieerzeugnisse bzw. der Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten Zwecken eingesetzt werden. Im Ergebnis kommt es zu einer **teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.**

###Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen

Wir werden Ihnen in dem Webinar **Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht** die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.

Sie erhalten darüber hinaus **wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung** (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit, Fristen).

Update im Energie- und Stromsteuerrecht 2023/2024

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Das Energie- und Stromsteuerrecht nimmt aufgrund seiner Komplexität und Schnelllebigkeit eine ganz besondere Rolle innerhalb des Verbrauchsteuerrechts ein. Das zeigt sich nicht nur im Umfang der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Dienstvorschriften und Informationsschreiben, sondern auch den zahlreichen Verknüpfungen in andere Rechtsgebiete, wie beispielsweise das EU-Beihilferecht.

Mit unserer Veranstaltung bringen wir Sie auf den aktuellen Stand und stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen vor, damit Sie für das Jahr 2024 bestens gewappnet sind.

###Was erwartet Sie

+ Auslaufen der energie- und stromsteuerlichen Begünstigung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft (sogenannter **Spitzenausgleich**) sowie der **vollständigen Energiesteuerentlastung für hocheffiziente KWK-Anlagen**

+ Auslaufen der **Energiesteuerbegünstigung nach § 28 Absatz 1 und 2 EnergieStG** zum 30. September 2023 – Auswirkungen auf die Praxis und alternative Begünstigungsmöglichkeiten

+ Geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts** (Aufgrund der momentan unübersichtlichen politischen Gemengelage (Stichwort: Industriestrompreis) und der sich daraus ergebenden Unsicherheit können derzeit keine konkreten Rechtsänderungen benannt werden. Sie werden – soweit bekannt – tagesaktuell vorgestellt.

+ **Änderungen der EnSTransV** (Absenkung der Meldeschwellen auf 100.000 Euro bzw. 10.000 Euro) und die Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis, insbesondere vor dem Hintergrund der **verpflichtenden Online-Abgabe**

+ Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** und die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen (insbesondere Bewertung temporärer wirtschaftlicher Schwierigkeiten und deren Folgen)

+ **Neuigkeiten aus der Rechtsprechung**

+ Rechtssicherer Umgang mit **Vordrucken und Formularen** des Energie- und Stromsteuerrechts

IHK-Zertifikatslehrgang – Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht

Das **Energie- und Stromsteuerrecht** nimmt aufgrund seiner Komplexität und Schnelllebigkeit eine ganz besondere Rolle innerhalb des **Verbrauchsteuerrechts** ein. Das zeigt sich nicht nur im Umfang der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Dienstvorschriften und Informationsschreiben, sondern auch den zahlreichen Verknüpfungen in andere Rechtsgebiete, wie beispielsweise das **EU-Beihilferecht**.

###Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist

Unser Lehrgang hilft Ihnen, sich strukturiert und unter professioneller Anleitung unserer Referierenden systematisch mit dem Energie- und Stromsteuerrecht auseinanderzusetzen und so einen umfänglichen Über- und Durchblick im Paragraphendschungel zu gewinnen. Dabei helfen einschlägige Beispiele und Übungsfälle, einen Bezug zwischen Theorie und Praxis herzustellen.
Ihre erworbenen und mit einem **Zertifikat der IHK zu Köln** bestätigten Kenntnisse, nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung, bringen Sie sicher durch Ihren praktische Berufsalltag.

Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Steuern sparen!… Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sowohl das Energie- als auch das Stromsteuergesetz sehen zahlreiche Steuerentlastungen vor, die von Personen bzw. Unternehmen beantragt werden können, die Energieerzeugnisse bzw. Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten, Zwecken einsetzen. Im Ergebnis kommt es für den Verwender zu einer **teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.**

###Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen

Wir werden Ihnen in dem Webinar **Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht** die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.

Sie erhalten darüber hinaus **wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung** (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit, Fristen).