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Exportkontrolle bei Technologietransfer

Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.

###Herausforderung digitale Datenübermittlung

Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per
E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.

###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis

Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.

Exportkontrolle bei Technologietransfer

Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.

###Herausforderung digitale Datenübermittlung

Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per
E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.

###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis

Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.

Exportkontrolle bei Technologietransfer

Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.

###Herausforderung digitale Datenübermittlung
Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.

###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis
Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.

Exportkontrolle bei Technologietransfer

Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.

###Herausforderung digitale Datenübermittlung
Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.

###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis
Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.

Änderungen durch das JStG 2022 bei der Bewertung des Grundvermögens

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem **JStG 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend **überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung** angepasst. Zum Teil wird befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen.

Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes **Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Das Webinar erläutert Ihnen anschaulich, die neuen **maßgeblichen Regelungen**, die zu beachten sind.

Änderungen durch das JStG 2022 bei der Bewertung des Grundvermögens

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem **JStG 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend **überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung** angepasst. Zum Teil wird befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen.

Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes **Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Das Webinar erläutert Ihnen anschaulich, die neuen **maßgeblichen Regelungen**, die zu beachten sind.

Vergaberecht bei Zuwendungen

Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, um die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden.

Vergaberecht bei Zuwendungen

Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, um die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden.

Kartoffeln oder Kostbares? – Technische und rechtliche Aspekte bei Umnutzung von Untergeschossen

Angesichts hoher Baukosten und steigender Wohnraumnachfrage hat die Umnutzung von Untergeschossen zunehmend an Bedeutung gewonnen – je hochwertiger die beabsichtigte Nutzung, desto anspruchsvoller gestalten sich Planung und Ausführung hierfür erforderlicher Maßnahmen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der gekonnte Umgang mit den jeweiligen bestandsspezifischen Besonderheiten und vor allem den Wünschen des Bauherrn: denn nur wenn klar ist, was gewollt, machbar und bezahlbar ist, können technisch tragfähige und rechtssichere Wege beschritten werden.

Der technische Teil diskutiert die bei der Umnutzung von Untergeschossen notwendigen Anforderungen an die Trockenheit von Kellern, die über abdichtungstechnische Maßnahmen hinausgehen. Diese betreffen u.a. den Wärmeschutz erdberührter Bauteile, der als Außen- oder Innendämmung gewährleistet werden kann.

Der rechtliche Teil zeigt zunächst auf, warum und wie Sanierungsziele zu vereinbaren sind. Im Weiteren werden eingehend Besonderheiten im Rechtsverkehr mit Bauträgern bei Veräußerung (teil)sanierter Immobilien erläutert, denn hier streiten Erwerber häufig um den „geschuldeten“ Standard und die Frage, ob dieser auch für den „unberührten“ Teil der Altbausubstanz zu liefern ist. Abschließend werden rechtliche Aspekte mit Blick auf die „Schnittstelle Gebäudesockel“ und die Planung von Innendämmung skizziert.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne von Referentin Elke Schmitz und Silke Sous beantwortet.

**Wann:** 20.09.2022, 09:00 – 12:30 Uhr
**Wo:** online via ZOOM
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten

**Preis: € 198,- zzgl. MwSt.**

Schimmelleitfaden und Innenraumhygiene – rechtliche Bedeutung bei der Baumangelbeurteilung

Jüngere Rechtsprechung hat in Fachkreisen zu Diskussionen über die Frage geführt, ob und in welcher Hinsicht den Inhalten des UBA-Schimmelleitfadens (2017) eine vertragsrechtliche Bedeutung bei der Baumangelbeurteilung zukommen kann.

So war bspw. in einem Verfahren vor dem OLG München (Urteil vom 30.01.2018 – 28 U 105/17 Bau) ebenso wie jüngst auch vor dem OLG Naumburg (Urteil vom 11.07.2019 – 1 U 116/18) strittig, ob die Überschreitung eines (mikrobiologischen) „Richtwertes“ geeignet ist, ein Gesundheitsrisiko festzustellen und damit einen Baumangel zu begründen. Das OLG Celle (Urteil vom 11.03.2020 – 14 U 32/16) befasste sich kürzlich damit, ob und wie die Inhalte des Leitfadens zur Konkretisierung von Sorgfaltspflichten herangezogen werden können, wenn Planer und Projektsteuerer über in Betracht kommende Methoden zur Schimmelsanierung aufklären und beraten.

Im Kern geht es in all diesen Sachverhalten um die Frage, ob und in welchem Umfang die Heranziehung von Inhalten (primär) „gesundheitsbezogener“ Regeln und Empfehlungen zum Umgang mit Schimmel(sanierungen) auch zur Beurteilung der rechtlichen Verantwortlichkeit für Baumängel und deren Sanierung sachgerecht erscheint.

Der Impulsvortrag stellt die in der o.g. Rechtsprechung herangezogenen Kriterien zur Mangelbeurteilung dar und skizziert die Argumentation der Gerichte vor dem Hintergrund der in den „betroffenen Fachkreisen“ anzutreffenden unterschiedlichen Auffassungen. Auf diese Weise wird nachvollziehbar wie die Inhalte des Schimmelleitfadens bei der Beurteilung von Baumängeln vertragsrechtliche Bedeutung erlangen können und welche Folgen sich für die Sachverständigenpraxis ableiten lassen.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne von Referentin Elke Schmitz beantwortet.

**Wann:** 21.03.2022, 10:00 – 11:30 Uhr
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten

**Preis: € 99,- zzgl. MwSt.**

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)