Schlagwort-Archive: 30

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**349,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (415,31 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen ausschließlich in digitalen Form (PDF)

**379,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (451,01 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen in Print

**Exklusivpaket: 849,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (1.010,31 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Veranstaltung in Präsenz oder Online
+ Vortragsunterlagen in Print und Digital
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**349,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (415,31 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen ausschließlich in digitalen Form (PDF)

**379,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (451,01 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen in Print

**Exklusivpaket: 849,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (1.010,31 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Veranstaltung in Präsenz oder Online
+ Vortragsunterlagen in Print und Digital
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Jahrestagung Außenwirtschaft + Zoll

Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen

Lassen Sie sich direkt zu Beginn des Jahres von unserem versierten Expertenteam Stefanie Schick, Dr. Ulrich Möllenhoff und Klaus Pelz aufzeigen, welche Änderungen in Gesetzen und Verwaltungspraxis sich auf Ihren Arbeitsalltag auswirken.
+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2023 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

Nutzen Sie den Fortbildungstag: Stellen Sie Fragen an die Referenten, nehmen Sie direkt verwertbare Handlungsempfehlungen für Ihre berufliche Praxis mit und tauschen Sie sich mit den anderen Teilnehmern aus.

Jahrestagung Außenwirtschaft + Zoll

Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen

Lassen Sie sich direkt zu Beginn des Jahres von unserem versierten Expertenteam Stefanie Schick, Dr. Ulrich Möllenhoff und Klaus Pelz aufzeigen, welche Änderungen in Gesetzen und Verwaltungspraxis sich auf Ihren Arbeitsalltag auswirken.
+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2023 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

Nutzen Sie den Fortbildungstag: Stellen Sie Fragen an die Referenten, nehmen Sie direkt verwertbare Handlungsempfehlungen für Ihre berufliche Praxis mit und tauschen Sie sich mit den anderen Teilnehmern aus.

Jahrestagung Außenwirtschaft + Zoll

Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen

Lassen Sie sich direkt zu Beginn des Jahres von unserem versierten Expertenteam Stefanie Schick, Dr. Ulrich Möllenhoff und Klaus Pelz aufzeigen, welche Änderungen in Gesetzen und Verwaltungspraxis sich auf Ihren Arbeitsalltag auswirken.
+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2023 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

Nutzen Sie den Fortbildungstag: Stellen Sie Fragen an die Referenten, nehmen Sie direkt verwertbare Handlungsempfehlungen für Ihre berufliche Praxis mit und tauschen Sie sich mit den anderen Teilnehmern aus.

Jahrestagung Außenwirtschaft + Zoll

Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen

Lassen Sie sich direkt zu Beginn des Jahres von unserem versierten Expertenteam Stefanie Schick, Dr. Ulrich Möllenhoff und Klaus Pelz aufzeigen, welche Änderungen in Gesetzen und Verwaltungspraxis sich auf Ihren Arbeitsalltag auswirken.
+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2023 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

Nutzen Sie den Fortbildungstag: Stellen Sie Fragen an die Referenten, nehmen Sie direkt verwertbare Handlungsempfehlungen für Ihre berufliche Praxis mit und tauschen Sie sich mit den anderen Teilnehmern aus.

Jahrestagung Außenwirtschaft + Zoll

Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen

Lassen Sie sich direkt zu Beginn des Jahres von unserem versierten Expertenteam Stefanie Schick, Dr. Ulrich Möllenhoff und Klaus Pelz aufzeigen, welche Änderungen in Gesetzen und Verwaltungspraxis sich auf Ihren Arbeitsalltag auswirken.
+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2023 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

Nutzen Sie den Fortbildungstag: Stellen Sie Fragen an die Referenten, nehmen Sie direkt verwertbare Handlungsempfehlungen für Ihre berufliche Praxis mit und tauschen Sie sich mit den anderen Teilnehmern aus.

Webinar-Reihe: Verkehrswertermittlung für Beleihungswertermittler: Fallstricke und Lösungsansätze für nebenberufliche Gutachter

Die Erstattung eines Beleihungswertgutachtens beinhaltet zwingend immer auch die Ermittlung des Marktwertes (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Pfandbriefgesetz). Geübte Beleihungswertermittler können demnach anscheinend auch problemlos den Marktwert (Verkehrswert) eines Grundstücks ermitteln. Bei der Er-stattung von Verkehrswertgutachten sind allerdings signifikante Unterschiede zu beachten, die leicht übersehen oder von vornherein gar nicht bedacht werden.

Die Beleihungswertermittlung ist im Pfandbriefgesetz und in der Beleihungswertermittlungsverordnung geregelt. Die Vorschriften sind teilweise sehr eng, Spielräume bestehen teilweise nicht. Objektspezifische Liegenschaftszinssätze (§ 33 ImmoWertV) und ein objektspezifischer angepasster Sachwertfaktor (§ 39 ImmoWertV) spielen bei der Beleihungswertermittlung zum Beispiel gar keine Rolle, bei der Verkehrswertermittlung sind sie maßgeblich. Doch schon vor der eigentlichen Wertermittlung sind signifikante Unterschiede bei der Vorgehensweise zu beachten. Das beginnt bei der Auftragserteilung und erstreckt sich über den Ortstermin bis zur Bearbeitung und Dokumentation. Verkehrswertgutachten haben einen breiteren Empfängerkreis als Beleihungswertgutachten, die nur zur internen Verwendung bestimmt sind. Dementsprechend spielt auch der Datenschutz eine andere Rolle. Umfang und Inhalt können durch den Zweck der Auftragserteilung bestimmt werden. Und schließlich muss nach Abschluss der Arbeiten das Gutachten mit den zur Erstattung verwendeten Unterlagen auch noch von der bearbeitenden Person archiviert werden.

Das Seminar zeigt in kompakter Form die theoretischen Grundlagen auf, der Referent gibt Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen. Das Lernziel: Sie wissen nach diesem Seminar, welche maßgeblichen Unterschiede zwischen der Beleihungswertermittlung und der Verkehrswertermittlung bestehen, wie Sie Fallstricke vermeiden und Verkehrswertgutachten zweckmäßig und rentabel bearbeiten.

**Termine:**
jeweils von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr | am 08. + 10. + 11.11.2022 | online

**Preise:**
Normalpreis: € 259,- zzgl. MwSt.
Vorzugspreis für Abonnenten:€ 229,- zzgl. MwSt.

Webinar-Reihe: Profi-Tipps für Bausachverständige | Modul IV: E-Akte

Immer mehr Gerichte stellen ihre Zivilverfahren vollständig auf Digitalakten um. Um weiter als Sachverständige:r bei Gericht tätig sein zu können, benötigen Sachverständige die Hard- und Software, um auf digitalem Weg mit den Gerichten zu kommunizieren.

Im Webinar wird dargestellt, was man hierfür veranlassen muss, wie die digitale Kommunikation funktioniert und welchen Nutzen Sachverständige aus der Digitalakte ziehen können.

Seit 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten digital bei Gericht einreichen. Seit dem 01.01.2022 ist der elektronische Rechtsverkehr für Gerichte verbindlich. Die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ hat angeregt, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ab dem 01.01.2026 verpflichtet sind, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen.

Abschließend erhalten Sie einen Ausblick in die Zukunft. Wohin könnte sich die E-Akte entwickeln und warum.

Bei diesem Webinar handelt es sich um Modul IV der vierteiligen Webinar-Reihe “Profi Tipps für Bausachverständige”. Diese vermittelt kurz und kompakt wichtige Informationen für die Berufspraxis von Sachverständigen im Bauwesen. Das Format richtet sich in erster Linie an Expertinnen und Experten, die bereits Praxiserfahrung als Sachverständige:r sammeln konnten. Berufseinsteiger:innen, die ihr Wissen gezielt vertiefen und / oder Tipps zur Gutachtenerstellung erhalten möchten, sind ebenso herzlich willkommen.

Webinar-Reihe: Profi-Tipps für Bausachverständige | Modul III: Verwendung der richtigen Begriffe im Gutachten

Die Aufgabe der Sachverständigen besteht zu großen Teilen daraus, Baulaien und Bauprofis die Ursache von Problemen oder erforderlichen Leistungen zu erläutern. Hierfür braucht man nachvollziehbare und unmissverständliche Kommunikation. Probleme entstehen dann, wenn Menschen aufgrund ihrer Vorkenntnisse bestimmten Begriffen eine unterschiedliche Bedeutung beimessen. Typische Beispiele hierfür sind die Begriffe Mangel, Schaden und Norm, die für Juristinnen/Juristen etwas vollkommen anderes bedeuten können als für Ingenieurinnen/Ingenieure oder Handwerker:innen.

Die Sprache ist das Werkzeug der Sachverständigen. Gutachten basieren im Wesentlichen auf logischen Schlussfolgerungen. Aus logischen Schlüssen werden Beweise herausgearbeitet. Präzise Ausdrucksweise verhindert hierbei Missverständnisse.

Beherrschen Sachverständige die Regeln der Kommunikation, wird das Gutachten für Leser:innen einfacher und nachvollziehbarer. Sprachlich gut ausgearbeitete Gutachten erleichtern Gerichten die Urteilsfindung und führen zu Folgeaufträgen.

Bei diesem Webinar handelt es sich um Modul III der vierteiligen Webinar-Reihe “Profi Tipps für Bausachverständige”. Diese vermittelt kurz und kompakt wichtige Informationen für die Berufspraxis von Sachverständigen im Bauwesen. Das Format richtet sich in erster Linie an Expertinnen/Experten, die bereits Praxiserfahrung als Sachverständige sammeln konnten. Berufseinsteiger:innen, die ihr Wissen gezielt vertiefen und / oder Tipps zur Gutachtenerstellung erhalten möchten, sind ebenso herzlich willkommen.

Präzise auf Sie als Bausachverständige zugeschnitten, bieten wir folgende weitere Module, im Paket oder zur individuellen Buchung an:

[Modul I : 08.11.2022 von 15:00 – 16:30 Uhr: Technische Quotelung Teil 1](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-profi-tipps-fur-bausachverstandige-modul-i-technische-quotelung-teil-1/)
[Modul II: 29.11.2022 von 15:00 – 16:30 Uhr: Technische Quotelung Teil 2](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-profi-tipps-fur-bausachverstandige-modul-ii-technische-quotelung-teil-2/)
[Modul IV: 28.02.2023 von 15:00 – 16:30 Uhr: E-Akte](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-profi-tipps-fur-bausachverstandige-modul-iv-e-akte/)
[Alle Module im Gesamtpaket](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-profi-tipps-fur-bausachverstandige-module-i-iv/)

Selbstverständlich stehen für Ihre Fragen an unsere Referentin während der Webinare ausreichend Zeit zur Verfügung.

**Preise:**
Kompaktpreis – alle Module: 399,- € (zzgl. MwSt.)
Einzelmodule: 109,- € (zzgl. MwSt.)