Schlagwort-Archive: 25

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

###Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Sie prüfen die Eignung von Unternehmen und beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote? Produktvorgaben sowie die Dokumentation und der Vergabevermerk gehören zu Ihrem Alltag?

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **einem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

###Modul 4 – Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Sie prüfen die Eignung von Unternehmen und beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote? Produktvorgaben sowie die Dokumentation und der Vergabevermerk gehören zu Ihrem Alltag?

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **speziellen Themen aus dem Vergaberecht**.
Die **Webinar-Reihe gliedert sich in vier Module**, die sich jeweils einem Themenschwerpunkt widmen. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

###Modul 1 – Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?

Aufträge werden nur an **geeignete Unternehmen** vergeben. Wir liefern Ihnen **Lösungen** zu den Themen **Eignung, Nachweise und Selbstreinigung**. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei den **Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen** gibt. Auf der Agenda stehen ebenso alle wichtigen Fragen rund um das Thema **Unternehmensausschluss**. Es werden Ihnen die Herausforderungen im Vergabeverfahren dargestellt.

___

###Modul 2 – Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

Fehlende Unterlagen im Vergabeverfahren nachzufordern ist möglich. Dabei gilt es aber Spielregeln zu beachten. Im Rahmen des Webinars wird Ihnen erörtert, worauf Sie dabei achten müssen und ob eine Nachforderung in der **Pflicht oder im Ermessen der Vergabestellen** liegt. Ebenso wann Unterlagen fehlen.

___

###Modul 3 – Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

Egal ob Textbausteine eines Herstellers oder explizite Produkte. Bei Vergabeverfahren kann die Versuchung groß sein von der Produktneutralität abzuweichen. Die Möglichkeiten und Grenzen von **Vergabestellen bei Produktvorgaben** sind eine typische Thematik während eines Vergabeverfahrens. Wie sehen rechtliche **Vorgaben für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen** aus und wie verhält es sich mit der **Produktneutralität gegenüber der Beschaffungsautonomie**? Ihnen wird erklärt, wann Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität möglich sind und wie sie zur Regel werden können. Auch wird die **Bedeutung der Dokumentation** thematisiert.

___

###Modul 4 – Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.

Basiswissen Vergaberecht

###Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?

Mit unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** werden Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt. Sie erhalten einen systematischen Überblick über Grundlagen, Neuheiten und alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO. Unsere Autoren des gleichnamigen Praxisbuches, Dr. Marc Röbke und Stephan Rechten, führen durch die Schulung.
Begleitet werden sie von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmer:innen mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

###Was können Sie bei unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** erwarten?

Neben der Vermittlung von **vergaberechtlichen Grundlagen** und einem Überblick über die **Anwendungsbereiche des Vergaberechts**, steht insbesondere Ihre praktische Arbeit und die dafür notwendigen Informationen zur **Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens** bis hin zur **Prüfung und Wertung von Angeboten** im Vordergrund.

Neben dem Erwerb von vergaberechtlichen Grundlagen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktizierenden sowie Experten und Expertinnen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)

###Beschränkung ziviler Güter

Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.

###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht

Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.

###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle

Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.

Zoll kompakt für den Vertrieb

Kunden in aller Welt zu akquirieren ist so einfach wie nie zu vor. Im Gegenzug sind die Vorschriften für internationalen Handel aber so komplex wie nie zuvor. Möchten Sie Ihre Waren außerhalb der EU verkaufen, sind Sie **mit der Ausfuhrzollabfertigung konfrontiert**, müssen **exportkontrollrechtliche Beschränkungen** im Blick haben ebenso wie Verbote und Beschränkungen anderer Rechtsbereiche. Hinzu kommen die verschiedenartigen **Anforderungen Ihrer Kunden, auch im Inland**.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Vertrieb“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Warenverkaufs und wie dieser Ihre Kundenbeziehung beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:

+ Wie können Sie prüfen, ob Sie die Anforderungen Ihrer Kunden erfüllen können?
+ Wann können Sie Ihrem Kunden die Bescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung zusagen?
+ Warum besteht ihr deutscher Kunde auf eine Lieferantenerklärung mit EU-Präferenzursprung?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ An welche Unternehmen dürfen Sie weder Angebote schicken noch Verträge schließen oder Waren liefern? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?

Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.

Betreuungsführung MIT dem betreuten Menschen

Die Reform des Betreuungsrechts stärkt das **Selbstbestimmungsrecht** der Betroffenen. Damit stellt sie auch neue Anforderungen an Sie als Betreuer:in. Die Wünsche der betreuten Menschen stehen im Mittelpunkt.

###Sie fragen sich:

+ Was ändert sich dadurch in der Betreuungsführung für mich?
+ Wie kann ich eine andere Form der Beteiligung der betreuten Menschen gewährleisten?
+ Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es?
+ Welche Haltung sollte ich als Betreuer:in einnehmen?
+ Was hat es mit der **unterstützten Entscheidungsfindung** auf sich?
+ Wie kann ich den Prozess der Betreuungsführung aktiv gestalten?

###Den Spagat zwischen Wunschbefolgung und möglichen Grenzen dieser meistern

Neben der Klärung dieser Fragen erwarten Sie in der Veranstaltung **Übungen und Fallbesprechungen**, um das erworbene Wissen in die Praxis umsetzen zu können. Sie erfahren, wie es gelingen kann, dass die Betreuung von den betreuten Menschen in erster Linie **als Unterstützung wahrgenommen** wird.

Die rechtssichere und wirtschaftliche Vergabe von Reinigungsleistungen – Eine Einführung

Mit einer Ausschreibung und öffentlichen **Vergabe von Gebäudereinigungsdienstleistungen**, die professionell und auf Basis einer **abgestimmten Leistungsanforderung** durchgeführt wird, können nicht nur Kosten gespart werden, sondern oft auch erhebliche Qualitätsverbesserungen bewirkt werden. Wichtig ist, dass der **gesamte Ausschreibungsprozess vorschriftsgemäß** durchgeführt wird.

Erfahren Sie im Webinar, wie ein **reibungsloser Ausschreibungsverlauf** funktioniert und erhalten Sie Tipps und Hinweise zur rechtssicheren und wirtschaftlichen Gestaltung von Vergaben für Gebäudereinigungsdienstleistungen.

Import für Spezialisten

Aus der täglichen Praxis ergeben sich hier häufig besondere Warenlieferungen, die **nicht nach Schema-F** abgearbeitet werden können. Wie behandelt man beispielsweise **Rückwaren**? Welche Zollbefreiungen sieht das europäische Zollrecht vor? Wie nutzt man **Präferenzen** auf der Importseite?

###Für jede Einfuhr das passende Einsparpotenzial
Deutschland ist bekanntlich Exportweltmeister – doch viele der Vormaterialien, mit denen hier produziert wird, stammen aus Drittländern. All diese Importwaren werden zu einem zugelassenen Zollverfahren abgefertigt, meist dem zollrechtliche freien Verkehr. Der Fokus unserer Veranstaltung „Import für Spezialisten“ liegt darauf, die **zollrechtlichen Feinheiten** zum Sparen von Einfuhrabgaben zu nutzen. Und das unter maximaler Rechtssicherheit, insbesondere in Bezug auf die Nachweispflichten und Vorgaben zur Archivierung.

###AEO – ja oder nein?
Der zweite Teil der Veranstaltung widmet sich dem Thema „AEO“ und ob der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte wirklich so erstrebenswert für jedes Unternehmen ist.

Selbständig erfolgreich als Berufsbetreuer:in

Die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Reform des Betreuungsrecht stellt alle Akteurinnen und Akteure, insbesondere Sie als beruflich tätige **rechtliche Betreuer:in**, vor enorme Herausforderungen. Es gilt, bestehende Konzepte zur erfolgreichen Unternehmensführung zu überprüfen und kreativ nach neuen Wegen zu suchen.

###Wie sichere ich das ökonomische Überleben meines Betreuungsbüros?

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich einerseits aus dem **Controlling** von Einnahmen und Ausgaben. Gleichermaßen wichtig sind die richtige **Fallauswahl und Fallgestaltung**, um die Stärken Ihres eigenen Betreuungsbüros entfalten zu können.

###Entwickeln Sie Ideen für die eigene berufliche Ausrichtung als Berufsbetreuer:in

In **vier Terminen à 2 Stunden** erhalten Sie eine Vielzahl an Informationen rund um die eigene Organisationsstruktur, das Zeitmanagement und die Fallauswahl. Die Webinare sind konzipiert als fachlich qualifizierter und unterstützter Gedankenaustausch. Er befähigt Sie, Schritte in der **beruflichen Ausrichtung** bei der Führung rechtlicher Betreuungen erfolgreich umzusetzen.