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VergabeSpezial

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Im Rahmen der Webinar-Reihe „VergabeSpezial“ erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu **speziellen Themen aus dem Vergaberecht**.

Die **Webinar-Reihe gliedert sich in vier Module**, die sich jeweils einem Themenschwerpunkt widmen. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag:

+ Modul 1: **Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?**
+ Modul 2: **Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?**
+ Modul 3: **Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen**
+ Modul 4: **Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?**

Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind **Baumängel und Bauschäden** marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen. Es gibt einige Schäden, bei denen **Käufer eher zögerlich** sind. Bei **Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden** reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.

###Auswirkungen von Bauschäden auf die Kaufentscheidung

Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer **Kaufentscheidung** erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.

###Erfahren Sie, was es zu beachten gilt

Die Webinar-Reihe **„Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung“** stellt Ihnen zunächst die typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis vor. Dabei werden auch Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze aufgezeigt. Im weiteren Verlauf erhalten Sie einen Überblick über die vorhandenen **Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien**. Dazu werden Ihnen aktuelle Studien und Bewertungsansätze vorgestellt und kritisch diskutiert.

Zum Abschluss werden **typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen** durchgerechnet und es wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.

###Dokumentationspflich anschaulich erläutert

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Updates zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

Egal ob Textbausteine eines Herstellers oder explizite Produkte. Bei Vergabeverfahren kann die Versuchung groß sein von der Produktneutralität abzuweichen. Die Möglichkeiten und Grenzen von **Vergabestellen bei Produktvorgaben** sind eine typische Thematik während eines Vergabeverfahrens. Wie sehen rechtliche **Vorgaben für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen** aus und wie verhält es sich mit der **Produktneutralität gegenüber der Beschaffungsautonomie**? Ihnen wird erklärt, wann Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität möglich sind und wie sie zur Regel werden können. Auch wird die **Bedeutung der Dokumentation** thematisiert.

###Produktvorgaben: Möglichkeiten und Ausnahmen

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Updates zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

Fehlende Unterlagen im Vergabeverfahren nachzufordern ist möglich. Dabei gilt es aber Spielregeln zu beachten. Im Rahmen des Webinars wird Ihnen erörtert, worauf Sie dabei achten müssen und ob eine Nachforderung in der **Pflicht oder im Ermessen der Vergabestellen** liegt. Ebenso wann Unterlagen fehlen.

###Alle wichtigen Informationen kompakt vermittelt

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren

Möchten Sie **mehr Kontrolle über die Zollabwicklung Ihrer Einfuhrwaren**? Mit dem Versandverfahren T1 besteht die Möglichkeit, dass Ihnen **Importwaren unverzollt an Ihren Firmenstandort** oder ein Lager geliefert werden und die Zollabfertigung erst vor Ort stattfindet.

Die dafür notwendige **Bewilligung zum Zugelassenen Empfänger (ZE) bringt Ihnen einige Vorteile**:

+ Sie haben die Zollabwicklung in Ihrer Hand und steuern selbst Geschwindigkeit und Qualität der Zollabfertigung; die Zollstelle greift in der Regel nicht aktiv ein.
+ Sie arbeiten mit Ihrem lokalen Zollamt, das Ihre Produkte und Abläufe kennt, sodass wenig Reibung und Verzögerung entsteht.
+ In Kombination mit weiteren Bewilligungen für Anschlussverfahren, z.B. die vereinfachte Zollanmeldung für die Überlassung in den freien Verkehr, optimieren Sie Ihren gesamten Wareneingangsprozess.
+ Sie haben alle Zollanmeldungsdaten in Ihren Systemen, können aktiv und effektiv auswerten und haben eine hohe Transparenz.

Auch bereits bei wenigen Importen im Monat ist eine zollrechtliche Bewilligung zum Zugelassenen Versender (ZE) möglich – Sie müssen somit kein Großimporteur sein, um davon zu profitieren.
Unsere Veranstaltung „Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren“ zeigt Ihnen kompakt, **wie die Abwicklung in der Praxis funktioniert und was Sie dafür benötigen**.

Begleiteter Umgang

Die Fallkonstellationen, in denen **Begleitete Umgangskontakte** zum Tragen kommen, sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Ihre Geschichte ist zum Teil sehr komplex. Der Begleitete Umgang ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau.

###Eine herausfordernde und zugleich vielseitige Aufgabe

Als Umgangsbegleiter:in stellen Sie eine wichtige **Schnittstelle** zwischen den leiblichen Eltern und deren Kind(ern) dar. Gleichzeitig sind Sie als Teil der **Verantwortungsgemeinschaft** familienrechtlicher Rahmenbedingungen und unterschiedlicher fachlicher Handlungsansätze herausgefordert, im Sinne des **Kinderschutzes** zu kooperieren. Die Balance zwischen Kindeswohl, Elternwohl und Kindeswohldienlichkeit zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Sie müssen für alles gewappnet sein, ggf. auch vor Manipulationsversuchen, um diese im Vorfeld zu erkennen und unterbinden zu können.

###Hochstrittigkeit und häusliche Gewalt: Begleitete Umgangskontakte im Spannungsfeld von eskalierten Elternkonflikten

In **Modul 4** unserer vierteiligen Webinar-Reihe lernen Sie, wie Sie sich optimal auf Begleitete Umgangskontakte im Spannungsfeld von eskalierenden Elternkonflikten vorbereiten, diese durchführen und für das Familiengericht nachvollziehbar dokumentieren. In **hochkonflikthaften und „hochstrittigen“** Beziehungen geraten Kinder aus dem Blick, oft werden Sie Spielball von Manipulationen, bei denen traumatische Erfahrungen keine Seltenheit sind. Sie erfahren, wie Sie im Vorfeld die Elternkompetenz und Bewältigungskompetenzen des Kindes prüfen und einen **„Unterstützten Umgang“** gestalten, der zur Verbesserung der Beziehungsqualität beiträgt. Des Weiteren erhalten Sie Informationen zum **beaufsichtigten (kontrollierten) Umgang** für Situationen, in denen eine mögliche Gefährdung nicht auszuschließen ist.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Sehr hilfreiche Informationen zu den Themen, mit denen man im BU immer wieder zu kämpfen hat. Die Aufteilung in 4 Halbtagesmodule war hilfreich, die Fortbildung in den Berufsalltag zu integrieren.“*
**Anonym, 2023**

*(…) „Ich bin als Neueinsteiger in der Thematik BU mit den jeweiligen Unterlagen gut vorbereitet worden. (…) Ich fühlte mich gut in der Gruppe aufgehoben und profitierte auch von den interessanten Inhalten von den Gesprächen der gesamten Gruppe. Es war keine Zeit zum Abschalten. Es war eine durchaus gut gestaltete Veranstaltung. Danke für dieses super Handout. Ich freue mich nun in den BU zu starten.“*
**Anonym, 2023**

Begleiteter Umgang

Die Fallkonstellationen, in denen **Begleitete Umgangskontakte** zum Tragen kommen, sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Ihre Geschichte ist zum Teil sehr komplex. Der Begleitete Umgang ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau.

###Eine herausfordernde und zugleich vielseitige Aufgabe

Als Umgangsbegleiter:in stellen Sie eine wichtige **Schnittstelle** zwischen den leiblichen Eltern und deren Kind(ern) dar. Gleichzeitig sind Sie als Teil der **Verantwortungsgemeinschaft** familienrechtlicher Rahmenbedingungen und unterschiedlicher fachlicher Handlungsansätze herausgefordert, im Sinne des **Kinderschutzes** zu kooperieren. Die Balance zwischen Kindeswohl, Elternwohl und Kindeswohldienlichkeit zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Sie müssen für alles gewappnet sein, ggf. auch vor Manipulationsversuchen, um diese im Vorfeld zu erkennen und unterbinden zu können.

###Wie Sie als Umgangsbegleiter:in auch in schwierigen Situationen souverän agieren

In unserer vierteiligen, insgesamt 10-stündigen Webinar-Reihe, möchten wir Sie in Ihrer Rolle als Umgangsbegleiter:in stärken, indem wir Ihnen fundiertes Fachwissen und eine Vielzahl an Informationen sowie Tipps und Tricks für die Umsetzung in die Praxis an die Hand geben.

Sie erfahren, wie es Ihnen gelingt, zwei scheinbar **gegensätzliche Aufgaben** zu erfüllen, ohne Ihren Auftrag aus den Augen zu verlieren: Einerseits die Hinführung zu den leiblichen Eltern und anderseits die Gewährung des Schutzes vor möglichen schädigenden Handlungen dieser Personen. Anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen zu den Themenfeldern **„Pflegekinder“, „Psychische Erkrankung der Eltern“ sowie „Häusliche Gewalt und „Hochstrittigkeit“**, zeigen wir Ihnen mögliche Lösungsansätze zur direkten Umsetzung auf.

Des Weiteren lernen Sie, unter welchen Bedingungen ein **Aussetzen von Umgangskontakten** sinnvoll ist, um alle Beteiligten – auch sich selbst – zu schützen und sich abzugrenzen. Das Erkennen von Beziehungsmustern sowie die Verinnerlichung von Methoden und Handlungsmöglichkeiten sind elementar wichtig, um auch in besonders herausfordernden und belastenden Situationen kompetent agieren zu können.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Sehr hilfreiche Informationen zu den Themen, mit denen man im BU immer wieder zu kämpfen hat. Die Aufteilung in 4 Halbtagesmodule war hilfreich, die Fortbildung in den Berufsalltag zu integrieren.“*
**Anonym, 2023**

*(…) „Ich bin als Neueinsteiger in der Thematik BU mit den jeweiligen Unterlagen gut vorbereitet worden. (…) Ich fühlte mich gut in der Gruppe aufgehoben und profitierte auch von den interessanten Inhalten von den Gesprächen der gesamten Gruppe. Es war keine Zeit zum Abschalten. Es war eine durchaus gut gestaltete Veranstaltung. Danke für dieses super Handout. Ich freue mich nun in den BU zu starten.“*
**Anonym, 2023**

Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Steuern sparen!…Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sehen sowohl das Energiesteuer- als auch das Stromsteuergesetz **zahlreiche Steuerentlastungen** vor, die von Personen bzw. Unternehmen beantragt werden können. Dazu müssen die Energieerzeugnisse bzw. der Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten Zwecken eingesetzt werden. Im Ergebnis kommt es zu einer **teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.**

###Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen

Wir werden Ihnen in dem Webinar **Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht** die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.

Sie erhalten darüber hinaus **wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung** (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit, Fristen).

Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör

Die Einreihung von Teilen und Zubehör stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, da das **zolltarifrechtliche Verständnis eines Teils/Zubehörs von der tatsächlichen Verwendung abweichen kann**. So kann es schnell zu falschen Einreihungen kommen.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Die Unterscheidung zwischen Teil und Zubehör ist hierbei genauso interessant wie das grundlegende Verständnis, welche Kriterien eine Ware erfüllen muss, um im Zolltarif als Teil oder Zubehör zu gelten. Ist **eine Ware als Teil oder Zubehör identifiziert, müssen Sie besondere Regeln zur Einreihung beachten**.

###Rechtssicherheit in der Praxis
Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör“ die **Identifizierung einer Ware als Teil, Zubehör oder eigenständige Ware** erläutert und die Regeln zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.