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Die optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt es diesen Rundlauf zu skizzieren, denn die **Ware trifft auf ihrem Weg mindestens viermal auf den Zoll**!

###Für jede Variante den optimalen Weg

Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!

Diese Veranstaltung ist **speziell für den Bereich Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen konzipiert** und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Wissen für die Abwicklung dieser Geschäfte zu erlernen.

Vertiefendes Präferenzrecht

Die Grundlagen des Präferenzrecht beherrschen Sie – doch manchmal reicht das nicht: Ihre Ware erreicht den EU-Präferenzursprung auf herkömmlichen Wege nicht. An diesem Punkt setzt unsere Veranstaltung “Vertiefendes Präferenzrecht” an und zeigt Ihnen die Möglichkeiten, mit denen Sie oftmals doch noch den EU-Präferenzursprung erreichen.
So können Sie beispielsweise mit der stufenweisen Ursprungskalkulation, auch Baugruppenkalkulation genannt, Ihre Herstellungsprozesse einzeln betrachten und pro Herstellungsstufe den Ursprung kalkulieren statt nur das Endprodukt.

Bestandteil sind auch die Feinheiten bestimmter Präferenzabkommen, wie z.B. das Regionale Übereinkommen, das mit seinen alternativen Ursprungsregeln und der diagonalen Kumulierung erweiterte Möglichkeiten schafft, den Präferenzursprung zu erreichen.

Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Verstöße in der Exportkontrolle werden hart bestraft. Gleichzeitig stehen Sie einem sehr komplexen, sich schnell anpassenden Rechtsgebiet gegenüber. Das macht die tägliche Arbeit und die Zukunftsplanung zu einer großen Herausforderung für Sie.

###Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle

In vielen Unternehmen werden außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorgänge durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften **drohen empfindliche Strafen**, insbesondere:
+ Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen,
+ Bußgelder gegen die Geschäftsleitung aufgrund eines Organisationsmangels,
+ die Bruttoerlösabschöpfung,
+ der Image-Schaden für das Unternehmen.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang „Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ erlernen Sie das umfangreiche Exportkontrollwissen **für die unmittelbare praktische Anwendung**. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Zertifizierter VergabePraktiker

Die Arbeit in der **Vergabestelle** ist sehr komplex und facettenreich. Neben der Durchführung verschiedenster Vergaben, externer und interner Kommunikation sowie vergaberechtlicher **Beratung der Bedarfsträger**, muss auch immer die **rechtliche Aktualität** gewährleistet sein. Oftmals verbunden mit **wenig Zeit und Ressourcen**. Für Sie, als (neue/r) Vergabestellen-Mitarbeiter:in, ist es keine leichte Aufgabe Ihr Alltagsgeschäft rechtsicher durchzuführen, sich zusätzlich in Ihr neues Tätigkeitsfeld einzuarbeiten sowie gleichzeitig einen Überblick über den Dschungel der vergaberechtlichen Vorschriften zu behalten. Machen Sie Ihre tägliche Arbeit und Ihr VergabeWissen sichtbar und lassen Sie sich zum **Zertifizierten VergabePraktiker** ausbilden!

###Was können Sie beim Zertifizierten VergabePraktiker erwarten?

Unser Lehrgang „Zertifizierter VergabePraktiker“ bietet Ihnen eine **kompakte Ausbildung** für die Arbeit in der öffentlichen Beschaffung. Der Lehrgang besteht aus **4 aufeinander aufbauenden Lernmodulen**, welche aus jeweils drei Webinar-Tagen bestehen. In den einzelnen Modulen werden Sie **effizient, rechtsicher und praxisnah** in die einzelnen Themen des Vergaberechts eingeführt und Sie bekommen wertvolle Tipps für die praktische Arbeit.

Von den **vergaberechtlichen Grundlagen** über die rechtssichere **Vorbereitung eines Beschaffungsverfahrens**, der **Durchführung des Vergabeverfahrens** bis hin zum **Rechtsschutz**, erhalten Sie komprimiert alle wichtigen Informationen für Ihre praktische Arbeit.

Neben dem Erwerb von neuem VergabeWissen, haben Sie die darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktiker:innen und Experten und Expertinnen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Dem Dozenten zu folgen, macht wirklich Spaß. Die Themen werden sehr praxisorientiert vermittelt.“*
**Anonym, 2021**

*„Super Seminar! Auch die Beantwortung der Fragen immer aktuell. Das finde ich sehr hilfreich.“*
**Anonym, 2021**

*„Ich konnte das Seminar sehr gut verfolgen und hatte auch für mich genügend Zeit, das Vorgetragene während des Seminars zu verarbeiten.“*
**Anonym, 2021**

Sicherer Umgang mit sensiblen Daten: Datenschutz in der Betreuungspraxis

In der Betreuungsarbeit gibt es für Sie als Berufsbetreuer:in, sei es in einem eigenen Büro oder als Mitarbeiter:in eines Betreuungsvereins, zahlreiche Berührungspunkte zum Datenschutzrecht: Im Zusammenhang mit dem Betreuungsverfahren haben Sie viele sensible **Daten über Betreute und andere Dritte** zu erheben, zu sammeln und zu verarbeiten.

###Wichtige Fragestellungen rund um den Datenschutz können sein:

+ Welche **Informationspflichten** nach der DSGVO gibt es und wie kann ich sie konkret umsetzen?
+ Was ist bei der **Querschnittsarbeit** im Betreuungsverein zu beachten?
+ **Datenpannen oder Datenschutzverstöße** – was ist zu tun und wo liegen die Haftungsrisiken?
+ Was sind meine **Datenschutzrechte** gegenüber Behörden und Gerichten?

In der Veranstaltung beschäftigen Sie sich auch mit besonderen Fragestellungen, wie z. B. den Prüf- und Dokumentationspflichten beim **Einsatz einer Software** oder beim **Betrieb einer Website**. Ob Grundlagen oder komplexe Anwendungsfälle: Sie werden umfassend auf die Herausforderungen des Datenschutzrechts in der Betreuungsarbeit vorbereitet und gewinnen wertvolles Wissen, um Ihre beruflichen Aufgaben sicher und datenschutzkonform zu bewältigen.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Ein Fachmann aus der Praxis des Datenschutzes, der auch noch kompetent im Betreuungsrecht ist – das ist schon ein doppeltes Lottchen, also ein Gewinn hoch zwei.“*
**Anonym, Juni 2022**

Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Auf die Feinheiten kommt es an: Zwar können Sie neue Sanktionen oft den Medien entnehmen, doch nur in groben Zügen. Die Details und die praktische Ausgestaltung neuer Rechtsvorgaben haben es in sich. Als von der Exportkontrolle betroffenes Unternehmen auf dem neuesten Stand zu bleiben, hilft Ihnen **Verstöße zu verhindern und Ihre Prozesse optimal zu gestalten**. Die Strafen im Bereich Exportkontrolle sind schmerzhaft und es gilt, diese zu vermeiden.

Es ist eine große Herausforderung für Sie in der Praxis, dass neben Exportkontrolle bei einer physischen Warenausfuhr auch das zollrechtliche Ausfuhrverfahren einzuhalten ist. Auch hier benötigen Sie das aktuelle Wissen, um **Verzögerungen zu vermeiden**.

###Rechtssicherheit durch regelmäßige Fortbildung

In unserer Veranstaltung „Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ verbinden wir die beiden Elemente Exportkontrolle und Ausfuhrzollabwicklung und geben Ihnen ein übergreifendes Update. Durch Ihre persönliche, konstante Weiterbildung bauen Sie auf dem Grundstein Ihres Zertifikats auf und **festigen nicht nur Ihr Wissen, sondern auch Ihren Wert fürs Unternehmen**.

Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Steuern sparen!… Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sowohl das Energie- als auch das Stromsteuergesetz sehen zahlreiche Steuerentlastungen vor, die von Personen bzw. Unternehmen beantragt werden können, die Energieerzeugnisse bzw. Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten, Zwecken einsetzen. Im Ergebnis kommt es für den Verwender zu einer **teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.**

###Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen

Wir werden Ihnen in dem Webinar **Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht** die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.

Sie erhalten darüber hinaus **wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung** (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit, Fristen).

Grundlagen und Praxis des Energiesteuerrechts

Sie erhalten in dem Webinar **Grundlagen und Praxis des Energiesteuerrechts** einen grundlegenden Überblick über das äußerst komplexe und schnelllebige Energiesteuerrecht. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Energiesteuerrechts praxisnah dargestellt. Dabei stehen sowohl das Besteuerungsverfahren als auch die diversen Begünstigungs- und Entlastungstatbestände im Fokus.

###Aktuelle Grundlagen des Energiesteuerrechts
Durch praxisnahe Übungen und anschließenden Diskussionsrunden, werden Ihnen die Inhalte des Energiesteuerrechts eingehend vermittelt.

###Darstellung der verwendenden amtlichen Vordrucke und deren Antragsverfahren
Das Energiesteuerrecht kennt eine **Vielzahl von Steuerbegünstigungen**, die in Form von Steuerbefreiungen, aber insbesondere als vollständige oder teilweise Steuerentlastung gewährt werden. In dem Webinar zeigen wir Ihnen die zentralen **Begünstigungstatbestände** (bspw. für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, für den Einsatz von Energieerzeugnissen in Stromerzeugungs-/KWK-Anlagen oder im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen.
Die Mehrheit der energiesteuerrechtlichen Begünstigungen sind als Beihilfe im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Sie erhalten einen Überblick über die energiesteuerrechtlichen Vorschriften, weitere **Voraussetzungen und Pflichten wie bspw. Meldepflichten** nach der EnSTransV oder die Abgabe einer Selbsterklärung mittel Vordruck 1139.

Exportkontrolle bei Technologietransfer

Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.

###Herausforderung digitale Datenübermittlung
Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.

###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis
Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.

Elektromobilität und Ladeinfrastruktur im Stromsteuerrecht

In diesem Webinar werden die Grundlagen und die aktuellen praktischen Herausforderungen bei der Elektromobilität im Stromsteuerrecht behandelt. Dabei stehen für Unternehmen sowohl die Frage des Versorgerstatus und hiervon zu nutzende Ausnahmen sowie die Wirkung des Betriebs einer Ladesäule auf Erlaubnisse und Entlastungsanträge im Fokus. Mobilitätskonzepte werden durch neue Technologien ersetzt. Eine große Herausforderung ist daher insbesondere die Kenntnis der Verträge und Lieferkonditionen sowie der tatsächlichen Verhältnisse am jeweiligen Standort.

###Elektromobilität und Ladeinfrastruktur im Stromsteuerrecht
Sie lernen die Regeln über die Abgaben von Strom u. a. für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter, E-Tretroller).

###Definition in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
Der Begriff Elektromobilität wird im Stromsteuergesetz und in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung unmittelbar aufgegriffen und definiert. Dies war erforderlich, da für Stromentnahmen zur Elektromobilität besondere Bestimmungen gelten und diese daher gesondert beurteilt werden müssen. Die Definition und Einordnung der Elektromobilität im Stromsteuerrecht ist nicht allen Punkten identisch zum Verständnis aus anderen Rechtsbereichen. Die entsprechenden Vorschriften und Tatbestände werden im Einzelnen erörtert.