Schlagwort-Archive: 2024

Kölner Wertermittlertag

Der **9. Kölner Wertermittlertag** am 10. Oktober 2024 widmet sich den derzeitigen Herausforderungen, denen Sie in Ihrer täglichen Wertermittler- und Sachverständigenarbeit gegenüberstehen. Erweitern Sie Ihr Netzwerk und knüpfen Sie wertvolle Kontakte!

###Bleiben Sie auf dem Laufenden und nutzen Sie die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch

Vertiefen Sie Ihr Fachwissen rund um die Wertermittlung durch **informative Vorträge** und diskutieren Sie über **aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen**. Der Kongress bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu relevanten Entwicklungen und Trends in der Wertermittlung mit namhaften Expertinnen und Experten aus Ihrer Branche auszutauschen.

Moderiert wird die Veranstaltung von **Frau Dr. Daniela Schaper**.

Angebotsaufklärung & Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote

Die **Aufklärung und Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote** bildet einen eher speziellen Themenbereich im Vergaberecht ab. Bei verdächtig niedrigen Angeboten haben Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber die **Pflicht die Kosten und den Preis des Angebots aufzuklären**.

###Was Sie in der Veranstaltung erwartet

Was sind ungewöhnlich niedrige Angebotspreise und wann sind Aufklärungsverhandlungen überhaupt möglich? Im Rahmen unseres Webinars erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Antworten zu diesem **speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung, finden Sie **schnelle Hilfestellung im Vergabealltag**.

Angebotsaufklärung & Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote

Die **Aufklärung und Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote** bildet einen eher speziellen Themenbereich im Vergaberecht ab. Bei verdächtig niedrigen Angeboten haben Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber die **Pflicht die Kosten und den Preis des Angebots aufzuklären**.

###Was Sie in der Veranstaltung erwartet

Was sind ungewöhnlich niedrige Angebotspreise und wann sind Aufklärungsverhandlungen überhaupt möglich? Im Rahmen unseres Webinars erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Antworten zu diesem **speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung, finden Sie **schnelle Hilfestellung im Vergabealltag**.

Vergaberechts-Update

Das Vergaberecht ist einem stetigen Wandel unterworfen. Was gestern neu war, kann heute schon nicht mehr aktuell sein. Alle **Neuerung im Blick** zu haben, ist nicht einfach und es stellen sich zu Beginn des Jahres immer wieder dieselben Fragen. Mit welchen **Änderungen ist im Vergaberecht** im neuen Jahr zu rechnen? Welche Herausforderungen kommen hier auf mich zu? Welche Chancen bieten sich Ihnen?

##Das erwartet Sie

In unserem Webinar **„Vergaberechts-Update“** erhalten Sie einen Überblick über die **Neuerungen im Vergaberecht 2024**. Unser Referent fasst die wesentlichen Neuerungen anschaulich und übersichtlich zusammen. Immer angereichert durch praktische Tipps und Beispiele erhalten Sie Informationen zu aktuellen Vergabethemen, Rechtsprechung und geplanten Gesetzgebungsverfahren.

Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Auf die Feinheiten kommt es an: Zwar können Sie neue Sanktionen oft den Medien entnehmen, doch nur in groben Zügen. Die Details und die praktische Ausgestaltung neuer Rechtsvorgaben haben es in sich. Als von der Exportkontrolle betroffenes Unternehmen auf dem neuesten Stand zu bleiben, hilft Ihnen **Verstöße zu verhindern und Ihre Prozesse optimal zu gestalten**. Die Strafen im Bereich Exportkontrolle sind schmerzhaft und es gilt, diese zu vermeiden.

Es ist eine große Herausforderung für Sie in der Praxis, dass neben Exportkontrolle bei einer physischen Warenausfuhr auch das zollrechtliche Ausfuhrverfahren einzuhalten ist. Auch hier benötigen Sie das aktuelle Wissen, um **Verzögerungen zu vermeiden**.

###Rechtssicherheit durch regelmäßige Fortbildung

In unserer Veranstaltung „Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ verbinden wir die beiden Elemente Exportkontrolle und Ausfuhrzollabwicklung und geben Ihnen ein übergreifendes Update. Durch Ihre persönliche, konstante Weiterbildung bauen Sie auf dem Grundstein Ihres Zertifikats auf und **festigen nicht nur Ihr Wissen, sondern auch Ihren Wert fürs Unternehmen**.

Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Auf die Feinheiten kommt es an: Zwar können Sie neue Sanktionen oft den Medien entnehmen, doch nur in groben Zügen. Die Details und die praktische Ausgestaltung neuer Rechtsvorgaben haben es in sich. Als von der Exportkontrolle betroffenes Unternehmen auf dem neuesten Stand zu bleiben, hilft Ihnen **Verstöße zu verhindern und Ihre Prozesse optimal zu gestalten**. Die Strafen im Bereich Exportkontrolle sind schmerzhaft und es gilt, diese zu vermeiden.

Es ist eine große Herausforderung für Sie in der Praxis, dass neben Exportkontrolle bei einer physischen Warenausfuhr auch das zollrechtliche Ausfuhrverfahren einzuhalten ist. Auch hier benötigen Sie das aktuelle Wissen, um **Verzögerungen zu vermeiden**.

###Rechtssicherheit durch regelmäßige Fortbildung

In unserer Veranstaltung „Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ verbinden wir die beiden Elemente Exportkontrolle und Ausfuhrzollabwicklung und geben Ihnen ein übergreifendes Update. Durch Ihre persönliche, konstante Weiterbildung bauen Sie auf dem Grundstein Ihres Zertifikats auf und **festigen nicht nur Ihr Wissen, sondern auch Ihren Wert fürs Unternehmen**.

E-Learning: Jahresupdate Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2024

Erfahren Sie in einem E-Learning gebündelt, was 2024 wichtig ist und welche Neuerungen auf Sie zukommen!

Auch in diesem Jahr geht es mit vielen Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht weiter. Und oft steht die genaue Umsetzung der Änderungen noch gar nicht fest! Erfahren Sie in diesem E-Learning alles über die Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) und aktuelle Embargos und die Änderungen bei den Präferenzabkommen.

*Schulungsinhalte u. a.*

– Gegenüberstellung der geänderten Warennnummern/Auswirkungen
– Neuentwicklungen bei den Präferenzabkommen EU
– ATLAS – ICS Start Phase 3 und weitere Neuerungen
– Neues zu Zollwert und Zollverfahren
– Ausblick auf die Zollrechtsreform
– Update zur Exportkontrolle, u.a. Änderungen der Güterlisten, bei den Genehmigungen und den Embargos
– Nachhaltigkeit – CBAM / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz / EntwaldungsVO / ZwangsarbeitsVO

Präferenzfachwirt:in

Die Medien erzählen Ihnen von neuen Freihandelsabkommen und dass damit nun alles ganz leicht und kostengünstig ist. Ihr Einkauf soll im Drittland möglichst günstig Material beschaffen, Ihr Schraubenlieferant aus dem Nachbardorf kennt das Ursprungsland nicht, während Ihr Kunde auf Lieferantenerklärungen mit EU-Präferenzursprung besteht. Und **Sie sollen alles unter einen Hut bekommen, um den Kunden und die Unternehmensleitung zufrieden zu stellen**. Schnell wird Ihnen bewusst, dass im Themenbereich Warenursprung und Präferenzen nichts leicht ist. Und kostengünstig wird es nur, wenn Sie sich im Detail auskennen und Ihre Produktions- und Handelsketten beeinflussen können.

###Basiswissen legt den Grundstein für Ihren Erfolg

Eine grundlegende Überlegung zu Beginn ist: Geht es um den nicht-präferenziellen oder den präferenziellen Ursprung? Denn die Rechtsgrundlagen und somit die Systematik, Anforderungen und Nachweise unterscheiden sich voneinander. In der ersten Woche unseres Zertifikatslehrgang zum Präferenzfachwirt:in lernen Sie **umfangreich das Basiswissen als Ausgangspunkt für die praxisorientierte Vertiefung** im Anschluss.

###Praktisches Fachwissen macht Sie zur wertvollen Arbeitskraft

Um bei der zollrechtlichen Abwicklung einer Ware die Einfuhrabgaben zu reduzieren bzw. vollständig zu sparen, ist im Handel zwischen Vertragsstaaten eines Präferenzabkommens ein Präferenznachweis vorzulegen. Der Absender kann diesen Präferenznachweis (z.B. EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) nur ausstellen, muss seine Ware nachweislich bestimmte Kriterien erfüllt. Da Sie mit Ihrem Unternehmen oft an verschiedenen Positionen der Lieferkette stehen, lernen Sie in unserem Kurs u.a. **mit diesen Herausforderungen umzugehen**:

+ Wie konsolidieren Sie die verschiedenen Ursprungskriterien der unterschiedlichen Abkommen?
+ Wie behandeln Sie Waren mit fehlenden oder oft wechselnden Ursprungsangaben?
+ Wie erfüllen Sie die Anforderung Ihres Kunden, ausschließlich EU-Präferenzware zu liefern und trotzdem im Drittland kostengünstig einzukaufen?

In unserem Zertifikatskurs „Präferenzfachwirt:in“ lernen Sie auf **hohem Niveau umfassende Kenntnisse** im komplexen Warenursprungs- und Präferenzrecht und **entwickeln sich zur Fachkraft**.

Zolltarif – Einreihung von Elektronik

Die Einreihung von Elektronik stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere die Einreihung von Elektronikprodukten mit mehreren Funktionen oder Elektronik als Teil einer anderen Ware ist anspruchsvoll.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.
Um z.B. die verschiedenen LED-Positionen voneinander abgrenzen zu können, müssen Sie diese zunächst kennen. Daher liegt ein Schwerpunkt auf dem Aufbau und der Systematik der Kap. 84, 85 und 90 sowie der Pos. 9405 und 9504. Auch der Bereich Unterhaltungselektronik ist kniffelig: wann kommt die Ware in Pos. 9504 und wann in Kap. 84 oder 85?

###Rechtssicherheit in der Praxis

Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Elektronik“ der Aufbau und die Systematik der besonders in Frage kommenden **Kap. 84, 85 und 90 und Pos. 9405 und 9504 des Zolltarifs** erläutert und die Besonderheiten zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

Sanktionslistenprüfung

Sanktionslisten-Screening ist in aller Munde – doch was genau bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen? Und welche Konsequenzen drohen Ihnen, wenn Sie keine Sanktionslisten prüfen?

###Sanktionslistenprüfung ist Eigenschutz

**Sanktionslisten-Screening** meint die Prüfung, ob gegen z.B. Kunden oder Lieferanten Finanzsanktionen der EU verhängt sind und diese somit nicht von Ihnen beliefert werden dürfen. Jemand, der von Finanzsanktionen betroffen ist (der „gelistet“ ist), darf **keinerlei Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen von Ihnen erhalten** – und zwar unabhängig davon, ob diese Person oder dieses Unternehmen in einem Embargoland ansässig ist oder in Ihrer Nachbarstadt.

Neben den gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie, wie weit Ihre **Prüfungsnotwendigkeiten in der Praxis** tatsächlich gehen und ob Sie z.B. auch Ihr Personal diesbezüglich überprüfen müssen. Aufgrund der harten Strafen im Bereich der Sanktionslisten, erhalten Sie einen Einblick in die **möglichen Konsequenzen** für sich und Ihr Unternehmen.

In unserer Veranstaltung „Sanktionslistenprüfung“ lernen Sie nicht nur, wie das Screening abläuft und dokumentiert wird, sondern auch wie Sie es in Ihrem Unternehmen umsetzen und täglich optimal anwenden können.