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Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 1

###Steuerentstehung im Stromsteuerrecht

Die Steuerentstehung im Stromsteuerrecht ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung: z. B. Klarheit, Transparenz und finanziellen Planungssicherheit sowohl für Sie als Steuerpflichtige, als auch für die Finanzbehörden.
Als Schwerpunkte werden hier **„Stromsteuererzeugung, -weiterleitung und die Steuerentstehung** dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (**Steueranmeldung**, -entrichtung, etc.) thematisiert. Daneben werden für das Stromsteuerrecht wichtige Akteure (z.B. Versorger, Letztverbraucher, Erlaubnisinhaber) und Begriffe (z.B. Anlage, Stromspeicher) erläutert.

###Steuerbefreiungen im Stromsteuerrecht

Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** gewährt werden. Hier werden die zentralen Steuerbefreiungstatbestände (bspw. für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das **Antragsverfahren** sowie die dabei zu verwendenden **amtlichen Vordrucke** behandelt.

###Beihilferechtliche Regelungen der EU

Ein Teil der stromsteuerrechtlichen Steuerbefreiungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 1“** lernen Sie die **stromsteuerrechtlichen Grundlagen** kennen und erhalten einen ersten Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:

+ Stromsteuergesetz (StromStG)
+ Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
+ Energiesteuer-Richtlinie der EU

Sowohl das **Besteuerungsverfahren** als auch die diversen **Steuerbefreiungstatbestände** stehen dabei im Fokus.

###Vervollständigen Sie Ihr Fachwissen im unserem Modul 2

Um die komplette Systematik des Stromsteuerrechts kennenzulernen, empfehlen wir Ihnen als Einsteiger:in Ihr Fachwissen in unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2** zu vervollständigen. Hier liegt der Fokus auf die Steuerentlastungen sowie der Wiederholung zur Steuerbefreiung und beihilferechtliche Regelungen aus Modul 1.

[Weitere Informationen zu unserer Veranstaltung „Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2″ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/grundlagen-und-praxis-des-stromsteuerrechts-modul-2)

Rechtsfragen der Beratung und Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Als Mitarbeiter:in einer Betreuungsbehörde oder eines Betreuungsvereines sind Sie regelmäßig in der **Beratung und Information** zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen tätig. Dabei ist die **öffentliche Beglaubigung** von Unterschriften unter diesen Dokumenten eine bedeutende Aufgabe der Urkundsperson der Betreuungsbehörde.

###Unsere bevorstehende Veranstaltung bietet umfassende Antworten auf zahlreiche Ihrer praxisrelevanten Fragen, darunter:

+ Welche gesetzlichen Grundlagen sind für Betreuungsbehörden und -vereine bei der Beratung relevant?
+ Was können typische Beratungsanliegen sein?
+ Wie betrifft das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) die Arbeit mit Vollmachten?
+ Welche rechtlichen Grundlagen und inhaltlichen Regelungen gelten für Vollmachten und Auftragsverhältnisse?
+ Welche Rechtsfragen sind bei der Beglaubigung zu beachten?
+ Inwieweit besteht ein Haftungsrisiko bei der Beratung und Bevollmächtigung?

In unserer Veranstaltung vertiefen Sie Ihr Wissen im Rahmen von **Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen**. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen bundesweit über aktuelle Fragestellungen in der Praxis auszutauschen.

Zolltarif – Einreihung von Lebensmitteln

Die **Zolltarifnummer spielt eine wichtige Rolle** im Unternehmensumfeld: Berechnen der Einfuhrabgaben, Ermitteln des Ursprungs im Präferenzrecht, Einhalten von Einfuhrverboten oder Ausfuhrgenehmigungspflichten. Um für Ihr Unternehmen Strafen und Nachzahlungen zu verhindern, muss die Zolltarifnummer korrekt sein – entsprechend stehen Sie unter großem Druck.

Unsere Veranstaltung “Zolltarif – Einreihung von Lebensmitteln” rückt die **Kapitel 1 bis 24 (Abschnitte I bis IV)** in den Fokus. Insbesondere die zutreffende Einordnung von **Lebensmittelzubereitungen** ist eine Kunst für sich und verlangt viel Detailwissen und Warenkenntnis von Ihnen.

Awareness US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** findet nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten Anwendung, sondern umfasst auch den Reexport von **”US-Gütern”** aus anderen Ländern. Folglich kann es erforderlich sein, dass bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU Ihre Waren bei einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als “US-Gut” eingestuft sind. Dies umfasst auch den innerstaatlichen Transfer an ein anderes Unternehmen. Zu den sogenannten **”US-Gütern”** zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, sofern diese einen Anknüpfungspunkt an das US-(Re-)Exportrecht aufweisen.

Europäische Unternehmen müssen daher **umfassende Compliance-Maßnahmen** ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden.

Thementag Außenwirtschaft

Der **Thementag Außenwirtschaft** in Köln steht unter dem Motto: Experten referieren – Praktiker diskutieren. Unser umfangreiches Update hält Sie über aktuelle Neuentwicklungen im Bereich Außenwirtschaft auf Stand.

###Steigende Risiken im Welthandel

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, Sanktionen und Embargos, neue Zollvorschriften sowie gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an eine funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligten erfordern ein **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung**. Dies gilt ebenso für ein sensibles Riskmanagement. Um dies zu gewährleisten ist eine regelmäßige **Weiterbildung und ein Austausch** notwendig.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Der Thementag war wieder einmal hochinformativ und geprägt von dem Erfahrungsschatz der Referenten und den anwesenden Experten. Unverzichtbare Veranstaltung!“*
**Katrin Klatt, SPINNER GmbH, Abteilung: Exportkontrolle**

*„Wie immer eine gelungene Veranstaltung, mit neuen und alten Erkenntnissen.“*
**Jutta Knorz, JK-EXPORT-IMPORT-AGENTUR**

*„Die Organisation klasse, die Referenten und auch die Themen waren sehr gut gewählt. Das erste Mal wieder in Präsenz, deshalb auch eine Veranstaltung bei der sich wieder die Gelegenheit zum Networking ergeben hat. Termin für mich seit Jahren in meinem Kalender reserviert.“*
**Doris Boegel, DST Defence Service Tracks GmbH, Abeilung: Exportkontrolle Compliance**

Leistungsbeschreibungen

Die **Leistungsbeschreibung ist das Herz jeder Ausschreibung!** Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung sind dabei hoch, denn eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung kann den **Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden**. Wie können die Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung detailliert und fehlerfrei formuliert werden? Welche Formen der Leistungsbeschreibung sind zu wählen?

###Wertvolle Tipps für die Praxis

Die Antworten zu diesen und vielen weiteren Fragen erhalten Sie im Webinar **Leistungsbeschreibungen**. Unser Referent weist Ihnen die vergaberechtlichen **Anforderungen an konventionelle und funktionale Leistungsbeschreibungen** auf und gibt Ihnen mit Praxisbeispielen und Praxistipps wertvolle Hinweise für die Umsetzung in Ihrem Arbeitsalltag.

Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren

Möchten Sie **mehr Kontrolle über die Zollabwicklung Ihrer Einfuhrwaren**? Mit dem Versandverfahren T1 besteht die Möglichkeit, dass Ihnen **Importwaren unverzollt an Ihren Firmenstandort** oder ein Lager geliefert werden und die Zollabfertigung erst vor Ort stattfindet.

Die dafür notwendige **Bewilligung zum Zugelassenen Empfänger (ZE) bringt Ihnen einige Vorteile**:

+ Sie haben die Zollabwicklung in Ihrer Hand und steuern selbst Geschwindigkeit und Qualität der Zollabfertigung; die Zollstelle greift in der Regel nicht aktiv ein.

+ Sie arbeiten mit Ihrem lokalen Zollamt, das Ihre Produkte und Abläufe kennt, sodass wenig Reibung und Verzögerung entsteht.

+ In Kombination mit weiteren Bewilligungen für Anschlussverfahren, z.B. die vereinfachte Zollanmeldung für die Überlassung in den freien Verkehr, optimieren Sie Ihren gesamten Wareneingangsprozess.

+ Sie haben alle Zollanmeldungsdaten in Ihren Systemen, können aktiv und effektiv auswerten und haben eine hohe Transparenz.

Auch bereits bei wenigen Importen im Monat ist eine zollrechtliche Bewilligung zum Zugelassenen Versender (ZE) möglich – Sie müssen somit kein Großimporteur sein, um davon zu profitieren.
Unsere Veranstaltung „Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren“ zeigt Ihnen kompakt, **wie die Abwicklung in der Praxis funktioniert und was Sie dafür benötigen**.

SALES 12. Fachtagung “Der Bausachverständige”

Die Digitalisierung hält immer stärker Einzug in unsere Arbeitswelt. Das hat auch erhebliche Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit als Bausachverständige. Neben **immer leistungsfähigeren technischen Geräten** und Verfahren zur Begutachtung und Schadensdiagnose sind es vor allem die neuen Fähigkeiten **moderner Software**, mit denen sich auch Sachverständige auseinandersetzen müssen.

Die 12. Fachtagung „Der Bausachverständige“ widmet sich in sechs Fachvorträgen ganz diesem Thema.

**Entdecken Sie, wie die Digitalisierung Ihre Arbeitswelt verändert und welche Chancen sie bereithält.**

Auf unserer Fachtagung erfahren Sie:
+ welche Möglichkeiten Ihnen Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) bieten,
+ wie Sachverständige mit digitalen Gebäudedatenmodellen aus BIM arbeiten,
+ was Sie über Cybersicherheit in der Gebäudetechnik wissen müssen
+ und wie der elektronische Rechtsverkehr die Arbeit mit den Gerichten verändert.

Zudem geben wir Ihnen einen Einblick in die Zukunft der öffentlichen Bestellung.

Wir laden Sie herzlich ein, auf unserer Fachtagung Ihr Wissen zu erweitern und sich mit Kolleginnen und Kollegen sowie Expertinnen und Experten auszutauschen. Die Welt des Bausachverständigen wird sich verändern – bleiben Sie auf dem Laufenden!

Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung

Die Zollverwaltung ermöglicht Ihnen durch Bewilligungen ein weitestgehend selbständiges Abwickeln Ihrer Ein- und Ausfuhrvorgänge. Gleichzeitig führt die Risikoanalyse der Zollverwaltung vermehrt zu gezielten Kontrollen zum Zeitpunkt des Imports und Exports. Dadurch werden mehr und mehr Kontrollen in **effektive Betriebsprüfungen** verlagert, die teils Jahre nach der Warenbewegung stattfinden.

###Sicherheit durch die richtige Vorbereitung

Nicht selten ist die Verunsicherung groß, wenn eine Prüfungsanordnung ins Haus flattert. Was ist nun zu tun? Was benötigt der/die Zollprüfer:in? Was muss ich vorlegen? Welche Konsequenzen können mich treffen? Die gute Vorbereitung (und Nachbereitung) einer Zollprüfung erfordert ein solides Wissen der fachlichen Grundlagen, aber auch der **Rechte und Pflichten während einer Prüfung**.
Unsere Veranstaltung „Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung“ klärt Sie auf und zeigt Ihnen praxisnah, wie eine Prüfung durch die Zollverwaltung abläuft und **wie Sie sich darauf vorbereiten**.

###Rechtzeitiges Aufdecken von Schwachstellen

Bestandteil unserer Veranstaltung ist ein Überblick, der Ihnen die typischen Fehler im Import und Export zusammenfasst. Die beste Vorbereitung ist es, erst gar keine großen Fehler zu machen bzw. Fehler schnell und bevor der/die Prüfer:in kommt, selbst zu bemerken. Hierzu erhalten Sie Tipps und Vorschläge für die Organisation eines **eigenen Zoll-Controllings**.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

###Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.