Schlagwort-Archive: 10

Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind **Baumängel und Bauschäden** marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen. Es gibt einige Schäden, bei denen **Käufer eher zögerlich** sind. Bei **Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden** reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.

###Auswirkungen von Bauschäden auf die Kaufentscheidung

Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer **Kaufentscheidung** erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.

###Erfahren Sie, was es zu beachten gilt

Die Webinar-Reihe **„Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung“** stellt Ihnen zunächst die typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis vor. Dabei werden auch Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze aufgezeigt. Im weiteren Verlauf erhalten Sie einen Überblick über die vorhandenen **Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien**. Dazu werden Ihnen aktuelle Studien und Bewertungsansätze vorgestellt und kritisch diskutiert.

Zum Abschluss werden **typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen** durchgerechnet und es wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind **Baumängel und Bauschäden** marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen. Es gibt einige Schäden, bei denen **Käufer eher zögerlich** sind. Bei **Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden** reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.

###Auswirkungen von Bauschäden auf die Kaufentscheidung

Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer **Kaufentscheidung** erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.

###Erfahren Sie, was es zu beachten gilt

Die Webinar-Reihe **„Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung“** stellt Ihnen zunächst die typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis vor. Dabei werden auch Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze aufgezeigt. Im weiteren Verlauf erhalten Sie einen Überblick über die vorhandenen **Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien**. Dazu werden Ihnen aktuelle Studien und Bewertungsansätze vorgestellt und kritisch diskutiert.

Zum Abschluss werden **typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen** durchgerechnet und es wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

Das Vergleichswertverfahren von A bis Z

Das **Vergleichswertverfahren** ist das wichtigste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach **BauGB und ImmowertV**. Es dient als abschließendes Verfahren vor allem der Bewertung von **Eigentumswohnungen und Reihenhausgrundstücken**, also grundsätzlich vergleichbaren Immobilien. Darüber hinaus wird das Vergleichswertverfahren aber zur **Bodenwertermittlung** im Ertragswertverfahren und im Sachwertverfahren benötigt. Ohne die sichere Beherrschung des Vergleichswertverfahrens ist deshalb eine fachüblichen Grundsätzen genügende Verkehrswertermittlung nicht möglich.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In unserem ganztägigen Webinar **„Das Vergleichswertverfahren von A bis Z“** erhalten Sie kompakt und übersichtlich das notwendige Fachwissen zur Durchführung des Vergleichswertverfahrens im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken.

Neben den **Grundlagen des Vergleichswertverfahrens** (inklusive aktueller Rechtsvorschriften) vermitteln wir Ihnen **statistische Kenntnisse**, welche für die Durchführung des Vergleichswertverfahrens notwendig sind. Zudem werden **Fehlerquellen** aufgezeigt und besprochen, die bei der Grundlagenermittlung sowie auch bei der Auswertung entstehen können. Zum Abschluss der Veranstaltung wird das Vergleichswertverfahren anhand eines **Beispiels** anschaulich von unserem Experten erklärt.

Korruption bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Wie andere Verwaltungsbereiche ist auch die **öffentliche Auftragsvergabe** mit einem **Korruptionspotenzial** versehen. Das Webinar erläutert Ihnen zunächst, was unter Korruption überhaupt zu verstehen ist und befasst sich auch anhand des aktuellen **”Bundeslagebildes Korruption”** des Bundeskriminalamtes mit den verschiedenen **Erscheinungsformen von Korruption** sowie den (straf-) rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten.

###Korruption erkennen

Schwerpunkt der Veranstaltung ist das Thema **„Korruption bei der öffentlichen Auftragsvergabe“**. An konkreten Beispielen werden Ihnen **Indizien für korruptes Verhalten** aufgezeigt sowie insbesondere konkrete personelle, organisatorische und weitere **Maßnahmen zur Prävention** von Korruption vorgestellt.

Merkantiler Minderwert intensiv

###Was ist ein merkantiler Minderwert überhaupt?

Der **merkantile Minderwert** ist der Minderwert, der besteht, wenn nach fachgerechter Mangel- oder **Schadensbeseitigung** bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Abneigung gegen den Erwerb der Immobilie bestehen bleibt, weil das **Vertrauen** in die Qualität des Gebäudes **erschüttert** ist. Er äußert sich in der Befürchtung, dass **Folgeschäden** auch künftig eintreten könnten.

###Technischer Minderwert vs. merkantiler Minderwert

Wenn es nach der Behebung von Mängeln zu einer **Abweichung vom Vertragssoll** kommt, wird diese mit dem **technische Minderwert** bemessen. Oftmals ist der technische Minderwert gering, so dass zusätzlich ein merkantiler Minderwert gefordert wird. Aber ist das immer angemessen? Kann man einem Unternehmer den **Werklohn kürzen**, obwohl er seine **Leistung mangelfrei erbracht** hat? Der **merkantile Minderwert** muss oftmals für **subjektive Minderwerte** herhalten.

###Merkantiler Minderwert verstehen

Haben wir vielleicht ein **Definitionsproblem**? In diesem Webinar beschäftigen wir uns intensiv mit dem **merkantilen Minderwert** und beleuchten dabei die **Situation aller Beteiligten**. Dabei werden auch mögliche **Vorgehensweisen** zur Ermittlung des Minderwerts **besprochen**. Es ist erlaubt und gewünscht, dass die Teilnehmenden ihre **eigenen Beispiele** vorstellen, um diese gemeinsam zu besprechen.

Merkantiler Minderwert intensiv

###Was ist ein merkantiler Minderwert überhaupt?

Der **merkantile Minderwert** ist der Minderwert, der besteht, wenn nach fachgerechter Mangel- oder **Schadensbeseitigung** bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Abneigung gegen den Erwerb der Immobilie bestehen bleibt, weil das **Vertrauen** in die Qualität des Gebäudes **erschüttert** ist. Er äußert sich in der Befürchtung, dass **Folgeschäden** auch künftig eintreten könnten.

###Technischer Minderwert vs. merkantiler Minderwert

Wenn es nach der Behebung von Mängeln zu einer **Abweichung vom Vertragssoll** kommt, wird diese mit dem **technische Minderwert** bemessen. Oftmals ist der technische Minderwert gering, so dass zusätzlich ein merkantiler Minderwert gefordert wird. Aber ist das immer angemessen? Kann man einem Unternehmer den **Werklohn kürzen**, obwohl er seine **Leistung mangelfrei erbracht** hat? Der **merkantile Minderwert** muss oftmals für **subjektive Minderwerte** herhalten.

###Merkantiler Minderwert verstehen

Haben wir vielleicht ein **Definitionsproblem**? In diesem Webinar beschäftigen wir uns intensiv mit dem **merkantilen Minderwert** und beleuchten dabei die **Situation aller Beteiligten**. Dabei werden auch mögliche **Vorgehensweisen** zur Ermittlung des Minderwerts **besprochen**. Es ist erlaubt und gewünscht, dass die Teilnehmenden ihre **eigenen Beispiele** vorstellen, um diese gemeinsam zu besprechen.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.

###Dokumentationspflich anschaulich erläutert

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Updates zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

Egal ob Textbausteine eines Herstellers oder explizite Produkte. Bei Vergabeverfahren kann die Versuchung groß sein von der Produktneutralität abzuweichen. Die Möglichkeiten und Grenzen von **Vergabestellen bei Produktvorgaben** sind eine typische Thematik während eines Vergabeverfahrens. Wie sehen rechtliche **Vorgaben für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen** aus und wie verhält es sich mit der **Produktneutralität gegenüber der Beschaffungsautonomie**? Ihnen wird erklärt, wann Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität möglich sind und wie sie zur Regel werden können. Auch wird die **Bedeutung der Dokumentation** thematisiert.

###Produktvorgaben: Möglichkeiten und Ausnahmen

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Updates zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

Fehlende Unterlagen im Vergabeverfahren nachzufordern ist möglich. Dabei gilt es aber Spielregeln zu beachten. Im Rahmen des Webinars wird Ihnen erörtert, worauf Sie dabei achten müssen und ob eine Nachforderung in der **Pflicht oder im Ermessen der Vergabestellen** liegt. Ebenso wann Unterlagen fehlen.

###Alle wichtigen Informationen kompakt vermittelt

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Verkehrswertgutachten auf dem Prüfstand: Qualitätssteigerung und Angriffspunkte

Ein Verkehrswertgutachten muss die **formalen und sachlichen Anforderungen** erfüllen sowie den **Plausibilitäts- und Wertungsanforderungen** standhalten. Aus der einschlägigen Bewertungsliteratur ergeben sich kaum Fundstellen, wie ein Verkehrswertgutachten strukturiert überprüft werden kann.

Zugleich besteht ein erhöhtes Bedürfnis an **Gutachtenüberprüfungen**, da die Vorgaben des Verordnungsgebers zur Ermittlung des Verkehrswertes häufig nicht eingehalten werden, Gutachten oftmals nicht den formalen sowie sachlichen Anforderungen entsprechen und wertrelevante Mängel grundsätzlich nicht auszuschließen sind. Dies ergibt sich u. a. aus dem Sachverhalt, dass die Berufsbezeichnung des Sachverständigen nicht geschützt ist. In Folge ist der **Markt auf Sachverständigenleistungen** für Verbraucher:innen schwerer zu durchschauen. Der offensichtliche Preiskampf einiger Bewerber:innen führt zum Verfall oder gar zum Verzicht auf die erforderlichen Sachverhaltsaufklärung, Recherche- und Begründungstiefe. Die entscheidenden Kompetenzen gehen hier u. a. in der Pauschalität von standardisierten Prozessen zur Effizienzsteigerung unter.

###Fehler und Schwächen in Gutachten erkennen

**Risiken für Verbraucher:innen von Verkehrswertgutachten** bestehen in vielerlei Hinsicht: Beispielsweise ist der Verkehrswert im Rahmen der Erbauseinandersetzung die Bezugsgröße für die Quote der Pflichtteilsberechtigten, im Rahmen der Ehescheidung die Grundlage für den Zugewinn, hat beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Erbschafts-/Schenkungssteuer oder stellt die Grundlage dar für gerichtliche Entscheidungen.

So ist zum Beispiel das Gericht in der Regel gezwungen, zu bestimmten rechtserheblichen Tatsachen ein **Sachverständigengutachten** einzuholen, da es nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Dies ist bei den Prozessbeteiligten in der Regel nicht anders. Schon hieraus ergibt sich, dass ein erfolgversprechendes Angreifen des Verkehrswertgutachtens für einen Verfahrensbeteiligten insbesondere aufgrund der mangelnden Sachkunde schwierig ist. Andererseits bedarf es der Fähigkeit zu erkennen, wie und an welchen Stellen die **Schwächen im Gutachten** unterdrückt werden. Der strukturierten Überprüfung unplausibler oder unschlüssiger Gutachten kommt somit eine besondere Bedeutung zu.

Fehler und Angriffsmöglichkeiten bieten Verkehrswertgutachten dabei immer wieder: etwa bei mangelhaften oder unzureichenden Tatsachenfeststellungen, formalen Mängeln sowie bei außer Acht lassen von Logik und Denkgesetzen, die oftmals einhergehen mit der Vernachlässigung der Vorgaben der **ImmoWertV**. Sachverständige sollten hier eigentlich hoch sensibilisiert sein, – beispielsweise wird mit einem Gerichtsgutachten ein Beitrag zur Herbeiführung einer gerechten und dem Rechtsfrieden dienlichen Entscheidung beauftragt, der als Entscheidungsgrundlage leistungsfähig sein muss und im besten Falle mit nachvollziehbarer Ausräumung aller möglichen Sachfragen keine weiteren Streitgrundlagen bietet.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In unserem 90-minütigen Webinar erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Qualitätssteigerung eigener Verkehrswertgutachten und zur Überprüfung von Fremdgutachten. Sie lernen anhand von Praxisbeispielen typische Fehlerquellen und Schwachstellen bei der Verkehrswertermittlung kennen und erhalten konzentriertes Fachwissen, um auch unterdrückte Mängel in Gutachten nachweisen zu können.

Nach dem Webinar kennen Sie die wesentlichen Paragrafen **(„Ankerparagrafen“)** der **ImmoWertV** und wissen, welche verbindlichen Anforderungen sich hieraus für die Verkehrswertermittlung ergeben. Unser Experte vertieft dabei die Verordnungskonformität mit der Begründung zur ImmoWertV sowie anhand der Anwendungshinweise zur ImmoWertV **(ImmoWertA)**.