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Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind **Baumängel und Bauschäden** marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen. Es gibt einige Schäden, bei denen **Käufer eher zögerlich** sind. Bei **Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden** reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.

###Auswirkungen von Bauschäden auf die Kaufentscheidung

Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer **Kaufentscheidung** erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.

###Erfahren Sie, was es zu beachten gilt

Unsere Veranstaltung **„Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung“** stellt Ihnen zunächst die typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis vor. Dabei werden auch Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze aufgezeigt. Im weiteren Verlauf erhalten Sie einen Überblick über die vorhandenen **Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien**. Dazu werden Ihnen aktuelle Studien und Bewertungsansätze vorgestellt und kritisch diskutiert.

Zum Abschluss werden **typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen** durchgerechnet und es wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

Jahrestagung Außenwirtschaft & Zoll 2026

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Lassen Sie sich von unseren drei erfahrenen Profis aufzeigen, welche Rechtsänderungen und Neuerungen sich auf Ihre Zollabwicklung in Ihrem Arbeitsalltags auswirken. Nutzen Sie die Veranstaltungen auch zum Netzwerken.

+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2026 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

###Exklusiv für Sie – das hat sich bewährt!

**Online – WARM UP**
Sie erhalten einen 90-minütigen Überblick über die **aktuellen Änderungen und Neuerungen von 2025, sowie einem kurzen Ausblick für das Jahr 2026**.

Hier gehen Sie mit unserer Referentin und unseren Referenten in die Ideensammlung zu den Schulungsinhalten und haben so als Teilnehmende:r die Möglichkeit die Hauptveranstaltung mitzugestalten.

**Online – FOLLOW UP**
In unserem 120-minütigen Follow Up erhalten Sie Informationen über abschließende Entwicklungen der **finalen Neuerungen für 2026** sowie über die **tagesaktuellen Neuerungen**.

KI-Crashkurs für Führungskräfte

Dieser KI-Crashkurs bringt Sie in **kürzester Zeit auf ein Niveau**, das andere erst nach Monaten erreichen. Er macht Sie nicht nur zum/zur **KI-Anwender:in, sondern zu einem/einer Entscheider:in** mit Weitblick. Nach zwei Tagen haben Sie nicht nur das Wissen, sondern auch die Strategie, **KI gezielt in Ihrem Unternehmen zu nutzen**. Sie lernen, Chancen zu erkennen, Risiken abzuwägen und KI-gestützte Entscheidungen zu treffen.

Fit für 2026 – Ex- und Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In dieser Schulung informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis übertragen.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines **FIT FÜR 2026-Trainings** bringt Sie auf den aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.

Fit für 2026 – Export

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In dieser Schulung informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Export**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis übertragen.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines **FIT FÜR 2026-Trainings** bringt Sie auf den aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.

Neue US-Zölle

Die neuen, stellenweise WTO-rechtswidrigen **US-Zölle** treffen deutsche und europäische Unternehmen unvorbereitet. Sie wirken sich massiv auf **Kostenstrukturen, Preiskalkulationen, Gewinnmargen, Lieferketten und Investitionsentscheidungen** aus – ohne dass sie bisher in betriebswirtschaftliche Planungen eingeflossen sind.

In dieser Veranstaltung beleuchten wir, warum die neuen US-Zölle ein **betriebswirtschaftliches und rechtliches Risiko** für Unternehmen bedeuten. Wir zeigen auf, wie durch das frühzeitige Einrichten einer abteilungsübergreifenden **USA-Taskforce** die Auswirkungen bewertet und geeignete operative sowie strategische Maßnahmen ergriffen werden können.

Prüfung zur Fachperson für optische Bau-Forensik

Lassen Sie sich mit einer Abschlussprüfung zur **„Fachperson für optische Bau-Forensik“** zertifizieren. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und findet in Stuttgart statt.

Unsere Prüfung wurde konzipiert in Anlehnung an die Anforderungen des Zertifikatsprogramms für die Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 und entspricht den Anforderungen der Prüfungsordnung des **Prüfungsausschusses „Optische Bau-Forensik“** unter dem Dach der Reguvis Akademie GmbH.

Der Inhalt umfasst in Theorie und Praxis das Arbeiten nach den **anerkannten Regeln der optischen Bau-Forensik** auf Basis des **Standpunktes „Optische Bau-Forensik“** des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (bvs).

###Nutzen Sie die Chance, Ihre Expertise sichtbar zu machen und sich als geprüfte Fachperson im Bereich der optischen Bau-Forensik zu positionieren

Mit Bestehen der Prüfung erbringen Sie den Nachweis, dass Sie befähigt sind, Verfahren der optischen Bau-Forensik fachgerecht anzuwenden und die Feststellungen sachkundig zu beurteilen. Ziel ist es, nicht sichtbare oder verdeckte Spuren an Bauteilen mithilfe spezieller Lichtquellen, Filtertechnik und Forensik-Kameras sichtbar zu machen, zu objektivieren und zu quantifizieren.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten Sie das Zertifikat **„Geprüfte Fachperson für optische Bau-Forensik“** – ein Befähigungsnachweis, der Ihre Qualifikation gegenüber Auftraggebern belegt. Zudem werden Sie in einer **öffentlich zugänglichen Zertifikatsdatenbank** (online) gelistet.

Das Zertifikat ist für einen Zeitraum von 6 Jahren gültig. Die Gültigkeit sowie der Eintrag in die Zertifikatsdatenbank verlängern sich um weitere sechs Jahre, wenn entweder ein praktischer Nachweis – z. B. durch Vorlage von Gutachten aus dem Bereich der optischen Bau-Forensik – erbracht wird oder die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildung der optischen Bau-Forensik – z. B. durch den Besuch eines **Aufbaukurses zur optischen Bau-Forensik** – nachgewiesen wird. Die Verlängerung gilt jeweils ab dem Datum des Nachweises bzw. der Fortbildung.

###Ablauf der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile:
+ Theorieprüfung (60 Minuten)
+ Praxisprüfung (30 Minuten)

Die Bewertung erfolgt im Anschluss an den Prüfungstag.

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###Abendlicher Fachaustausch zu Fragen der optischen Bau-Forensik

Am Abend des Prüfungstages haben Sie die Möglichkeit, an einem optional buchbaren [**Fachaustausch zu Fragen der optischen Bau-Forensik**](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/fachaustausch-zu-fragen-der-optischen-bau-forensik) teilzunehmen. Sie sind herzlich eingeladen, gemeinsam erste Erfahrungen zu diskutieren.

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###Erweitern Sie Ihr Fachwissen in unserem „Aufbaukurs Makro“

Vertiefen Sie Ihr Wissen in unserem [**„Aufbaukurs Makro“**](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/optische-bau-forensik-aufbaukurs-makro), der am Folgetag stattfindet. Hier steht das Thema **„Makroskopische Untersuchungen in der optischen Bau-Forensik“** im Mittelpunkt.

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KI im Familienrecht

Erleichtern auch Sie sich Ihren Berufsalltag mit **Künstliche Intelligenz**. Im Familienrechtsumfeld sind präzise Dokumentation, effektive Kommunikation und fundierte Recherchen unverzichtbar – gleichzeitig oft zeitintensiv. Hier kann der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, insbesondere ChatGPT, eine wertvolle Unterstützung bieten.

###Einsatzmöglichkeiten von digitalen Assistenten im Familienrecht – perfekt für Einsteiger:innen

Dieses praxisorientierte Webinar vermittelt die Grundlagen zur **Anwendung von KI-Tools** im familienrechtlichen Kontext – etwa in der Arbeit mit Gerichten, Jugendämtern oder weiteren beteiligten Institutionen. Ziel ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, **ChatGPT sicher, effizient und datenschutzkonform zur Entlastung und Qualitätssteigerung im beruflichen Alltag einzusetzen** – auch ohne technische Vorkenntnisse.

Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Steuern sparen!… Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sehen sowohl das Energiesteuer- als auch das Stromsteuerrecht **zahlreiche Steuerentlastungen** vor, die von Personen bzw. Unternehmen in Anspruch genommen werden können. Dazu müssen die Energieerzeugnisse bzw. der Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten Zwecken eingesetzt werden. Im Ergebnis kommt es zu einer **teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.**

###Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen

Wir werden Ihnen in dem Webinar **Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht** die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.

Sie erhalten darüber hinaus **wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung** (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit bzw. Abgabepflicht, Fristen).

Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten

Als Sachverständige:r ist für Sie die effektive Beschaffung **relevanter Informationen** von besonderer Bedeutung und stellt Sie immer wieder vor Herausforderungen. Unsere Veranstaltung **„Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten“** vermittelt Ihnen kompakt und praxisnah die Grundlagen zur Beschaffung von Daten, die zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens unerlässlich sind.

###Daten als Grundlage der Verkehrswertermittlung

Die **Erstattung eines Verkehrswertgutachtens** gründet sich naturgemäß auf die dazu erhobenen bzw. **zu erhebenden Daten**. Als Sachverständige:r stehen Sie zunächst vor der Aufgabe, zu klären, welche Informationen überhaupt relevant sind. Im nächsten Schritt sind – vor dem Ortstermin – wesentliche Grundlagen zu beschaffen, die schon ein **Bild des Wertermittlungsobjekts** abzeichnen können. Die Besichtigung ist sorgfältig zu planen und strukturiert durchzuführen. Anschließend sind die Daten auszuwerten und zu verdichten, bevor sie in die **Wertermittlung** münden.

###In kompakter Form erhalten Sie Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen

In zwei Modulen à 120 Minuten vermitteln wir Ihnen die Grundlagen zur Beschaffung von Informationen zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens. Der Bogen spannt sich über die **Auftragsannahme**, die **inhaltlichen Anforderungen an Verkehrswertgutachten**, die Bestimmung der notwendigen Daten, die Beschaffung relevanter Informationen und deren Auswertung, die Verwendung der erhobenen Daten (einschließlich Bildmaterial) unter Berücksichtigung des Datenschutzes bis hin zur **Planung und Durchführung des Ortstermins** einschließlich der dazu notwendigen Ausstattung.