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Aktuelles Zollwertrecht

Die Höhe des Zollwertes bestimmt bei der Einfuhr in die EU maßgeblich Ihre Kosten. Leider ist es nicht damit getan, wenn Sie einfach den Rechnungspreis zugrunde legen. Sie müssen eine **Vielzahl an weiteren möglichen Kosten**, wie z.B. Qualitäts- und Analysekosten, Forschungs- und Entwicklungskosten und Werkzeugkosten berücksichtigen, was das Zollwertrecht zu einem komplexen Themenbereich macht. Daneben werden auch häufig Waren **unentgeltlich geliefert**, z.B. als Muster oder zur Reparatur. Hier stellt sich die Zollwertermittlung für Sie auch **kompliziert** dar.

### Verpassen Sie keine Rechtsänderung

Häufig wird im Rahmen von Zollprüfungen festgestellt, dass die **Zollwerte fehlerhaft berechnet** wurden. Dies kann zu **hohen Nacherhebungen** führen. Für Sie ist **Rechtssicherheit** enorm wichtig, um Ihre **Kostenplanung korrekt** vornehmen zu können und damit Ihren Gewinn zu sichern. Doch die Auslegung der Zollwertvorschriften ist nicht immer einfach. Daher werden immer wieder Leitlinien und Dienstvorschriften genauer gefasst, teils auch aufgrund neuer Rechtsprechung oder geänderter Vorgaben der EU.

In unserer Veranstaltung „Aktuelles Zollwertrecht“ erfahren Sie **speziell für den Bereich Zollwert die neuesten Entwicklungen** und wie Sie diese in der Praxis umsetzen können. Auch die **typischen Fehlerquellen** werden Ihnen aufgezeigt, damit Sie bei Bedarf gegensteuern und korrigieren können.

Zoll kompakt – ein Einblick

Fast jedes Unternehmen ist heute im globalen Handel unterwegs. Die ersten Schritte im internationalen Warenverkehr sind für Sie eine große Herausforderung. Sie benötigen zumindest einen fundierten Einblick in die Zollvorschriften, um deren Relevanz und dadurch vorhandenes Risiko für Sie erkennen zu können.

### Kostenoptimierung und Schnelligkeit vs. Compliance

Die Grundvoraussetzung in Ihrem Unternehmen ist **fachkundiges Personal**, das über **solide Zollrechtskenntnisse** verfügt. So sind Sie in der Lage Ihren internationalen Warenhandel sowohl kostenoptimiert als auch schnell zu gestalten. Und zwar mit hoher Compliance in der Zollabwicklung.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt – ein Einblick“ ermöglicht Ihnen **kompakt das grundlegende zollrechtliche Wissen systematisch zu erlangen** und so ein Verständnis für Behördenvorgaben und notwendige Prozesse zu entwickeln.

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
21.09.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnierende (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 139,00 €**; Normalpreis 159,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
06.06.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
21.09.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnierende (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 139,00 €**; Normalpreis 159,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind **Baumängel und Bauschäden** marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen.

Aufgrund der **stark ansteigenden Nachfrage nach Immobilien in Ballungszentren** steigen auch die Preise erheblich. Das Angebot wird immer knapper.
Aus diesem Grund wirken sich Baumängel und Bauschäden in Ballungsgebieten, also **Gegenden mit hohem Bodenrichtwertniveau**, wenig bis gar nicht auf den Kaufpreis aus. Was zählt, ist die Lage.

Dennoch gibt es einige **Schäden**, bei denen Käufer eher zögerlich sind. Bei **Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden** reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.
Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer Kaufentscheidung erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.

###Lernen Sie die Baumängel und Bauschäden in der Wertermilltung kennen

Die Webinar-Reihe stellt zunächst die **typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis** vor.

1. Dabei werden auch **Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze** aufgezeigt.
2. Im weiteren Verlauf wird ein **Überblick über die vorhandenen Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien** gegeben.
3. Es werden **aktuelle Studien und Bewertungsansätze** vorgestellt und kritisch diskutiert.
4. Zum Abschluss werden **typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen** durchgerechnet und es wird besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl. Ing. Daniela Unglaube beantwortet.

Digitale Fachmedien für Außenwirtschaft, Exportkontrolle und Zoll

Erfahren Sie in einem unserer **kostenfreien Webinare**, wie einfach und effizient Sie mit digitalen Gesetzestexten, Kommentaren, Handbüchern und weiteren Fachmedien arbeiten können. Mit der [“AW-Plus Wissensdatenbank”](https://www.reguvis.de/de/aw-plus/) greifen Sie jederzeit und ortsunabhängigen auf die hilfreichen Titel der Bereiche Außenwirtschaft, Exportkontrolle und Zoll zu.

Wir vermitteln Ihnen mit diesem Webinar die grundliegenden Funktionen der Datenbank und geben Tipps, wie Sie mit den nützlichen Features von AW-Plus ein effizientes Wissensmanagement in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. Alle Funktionen, die wir Ihnen zeigen sind auch auf andere Titel anwendbar. Jedes Webinar bietet genügend Platz, dass Sie Ihre Fragen einbringen können


###Allgemeine Funktionen in AW-Plus
**22.08.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
So nutzen Sie die umfangreichen Inhalte und Vorteile der [AW-Plus Wissensdatenbank](https://shop.reguvis.de/onlinepaket/aw-plus-gesamt-datenbank/).

[**> Hier anmelden**](https://veranstaltungen.reguvis.de/events/on-m1-co14-271102231-1/)


###Fachbücher in AW-Plus
**19.09.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Mit dem [AW-Plus Fachbücher-Modul](https://shop.reguvis.de/onlinepaket/aw-plus-fachbuecher-modul/) greifen Sie auf rund 30 Fachbücher aus den Bereichen Außenwirtschaft, Exportkontrolle und Zoll zu und arbeiten immer mit den aktuellsten Ausgaben.

[**> Hier anmelden**](https://veranstaltungen.reguvis.de/events/on-m1-co14-271102232-1/)


###US-Exportbestimmungen in AW-Plus
**07.11.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Der Informationsdienst [US-Exportbestimmungen](https://shop.reguvis.de/online/us-exportbestimmungen-online/) hält Sie über Entwicklungen bei den einschlägigen amerikanischen Ausfuhrbestimmungen auf dem Laufenden.

[**> Hier anmelden**](https://veranstaltungen.reguvis.de/events/on-m1-co14-271102233-1/)

Exportkontrolle für Spezialisten

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen Ihnen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.

#### Auch versteckte Fälle im Griff haben

Sie wissen bereits um die zentrale Bedeutung der Exportkontrolle im Außenhandel und besitzen Grundlagenwissen in diesem Bereich. Sie möchten nun Ihre Kenntnisse vertiefen, um **komplexere Fälle zu erkennen und rechtssicher zu lösen**. Größere Schwierigkeiten bringen Ihnen u.a. die Bereiche Technologietransfer und Brokering (Vermittlungsgeschäfte), die beide keinen physischen Warenexport bei Ihnen voraussetzen.

Um Verstöße zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen **fachkundiges Personal**. Durch unsere Veranstaltung „Exportkontrolle für Spezialisten“ erhalten Sie besonderes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen. Sie erhalten ebenfalls Handlungsempfehlungen für den Fall eines Verstoßens.

Zudem geben wir Ihnen Einblicke in das extraterritoriale Re-Exportkontrollrecht der USA und der Kollision mit der EU-Boykott-Verordnung.

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**349,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (415,31 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen ausschließlich in digitalen Form (PDF)

**Exklusivpaket: 849,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (1.010,31 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Veranstaltung in Präsenz oder Online
+ Vortragsunterlagen in Print und Digital
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen (digital)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Exportabwicklung für Praktiker

Ob Großunternehmer:in, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur:in: Die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich!
Im Mittelpunkt dieses Seminars steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” werden hierbei an passender Stelle berücksichtigt. Außerdem werden Ihnen mögliche Handelshemmnisse sowie die Importbeschränkungen im Empfängerland (z. B. Verpackungsvorschriften) nähergebracht und Sie erlernen die Beurteilung der Eckwerte für eine (umsatz)steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Ihre Kundinnen und Kunden erwartet einen Präferenznachweis? Dann prüfen Sie die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Nachweis erbracht werden kann, denn dies bedeutet einerseits bares Geld für die Kundinnen und Kunden, welche die Zölle im Importland in aller Regel nicht zahlen müssen, andererseits verschaffen Sie sich dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber Ihren Mitbewerber:innen – so binden Sie ausländische Kundinnen und Kunden.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist, Anmeldung im Normalverfahren oder im vereinfachten Verfahren und die richtige Aufbereitung entsprechender Anträge dazu ist weiteres Kernthema dieses Export-Seminars.

Im Tagesgeschäft werden oftmals Standard-Verfahren angewendet, obwohl zwischenzeitig das Volumen der Ausfuhren schon lange zugenommen hat, entweder im Warenwert, den unterschiedlichen Stückzahlen oder gar in der Häufigkeit der Ausfuhranmeldungen selbst. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung ist es daher nur richtig und sinnvoll, auch mögliche Vereinfachungen zu erläutern. Ob für die unmittelbare Anwendung heute oder für die Antragstellung in der Zukunft. Wichtig ist immer, dass Sie das gesamte Spektrum Ihrer Möglichkeiten präsent haben. So lernen Sie das Bewilligungsverfahren und die Anwendung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV (ex ZA-Verfahren) kennen, ein Instrument zur Erleichterung des Tagesgeschäfts. Inhaber solcher Verfahrensvereinfachungen brauchen die Ausfuhr-dokumente (inkl. der Ware) der zuständigen Zollstelle nicht zu präsentieren, sie sind mittels und im Rahmen dieser Bewilligung davon befreit. Und damit letztendlich alle unnötigen Wege eingespart werden, verknüpfen Sie doch die Vereinfachung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV” mit der des Ermächtigen Ausführers. Das wiederum ist die Legitimation, die Präferenzkalkulationen eigenverantwortlich durchzuführen und anstelle einer EUR. 1 eine Ursprungserklärung auf einem Handelsdokument abzugeben.

Aber auch die Lieferungen im Binnenmarkt lernen Sie kennen. Machen Sie sich auch hier fit, denn gerade im EU-Handel gilt: Verunglückte Geschäfte durch falsche Handhabung können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben! Alle nötigen Randgebiete werden ebenfalls behandelt: Extra- und Intrahandelsstatistik, ZM = zusammenfassende Meldungen, die richtige Form der Umsatzsteuerausfuhrnachweise, u.a. Gelangensbestätigung, Beantragung und Prüfung von UST-ID-Nummern, Heilungschancen von verunglückten Präferenzen, Betriebsprüfungen etc.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des gesamten Exportrechts, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.
Vorteile
Systematisch erarbeiten wir die Grundlagen der Exportabwicklung mit dem Ziel reibungsloser grenzüberschreitender Warenbewegungen.
Sie erhalten step by step die Kenntnis über Abfertigungsabläufe, welche Kontrollsysteme erforderlich sind, welche Vereinfachungen in Anspruch genommen werden können und wie die Bewilligungen dafür zu erhalten sind.
Während des Seminars können Fragen gestellt werden, die durch den/die Trainer:in während des Vortrags oder in einer anschließenden Diskussionsrunde berücksichtigt werden.

Ehegattenvertretungsrecht – Anwendung und Praxisfragen

Mit dem **Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts** wird es mit § 1358 BGB zum 1.1.2023 ein eingeschränktes **Ehegattenvertretungsrecht** für die Gesundheitssorge geben.

Die Betreuungsbehörden und die Betreuungsvereine haben im Rahmen der **Vorsorgeberatung** auch auf das neue Ehegattenvertretungsrecht hinzuweisen.
Sie haben allerdings keine Verpflichtung, vertretende Ehegatten zu beraten und zu unterstützen. Die Voraussetzungen für den Eintritt des neuen Ehegattenvertretungsrechts sind komplex und von vielfachen Bedingungen abhängig.

In dem Online-Webinar werden die **grundlegenden Voraussetzungen** und der Umfang des Ehegattenvertretungsrechts vorgestellt und die **notwendigen Prüfschritte** sowie die gesetzlichen **Ausschlussgründe** erläutert.
Daneben werden **Anwendungsprobleme der Praxis** erörtert sowie **Checklisten** und verschiedene **Mustervorlagen** zum Ehegattenvertretungsrecht vorgestellt.