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Zoll kompakt für den Einkauf

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihre Waren außerhalb der EU einkaufen: sei es der günstige Preis, Kunden- oder Intercompany-Verträge oder schlicht die exklusive Verfügbarkeit. Alle haben gemeinsam, dass Sie **bei der Einfuhr mit der Zollabfertigung konfrontiert** sind und damit mit einer Vielzahl von Vorschriften und formellen Vorgaben. Zusätzlich erschweren exportkontrollrechtliche **Finanzsanktions- und Embargovorschriften** Ihren Vertragsschluss.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Einkauf“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Wareneinkaufs und wie dieser Supplier Sourcing und Procurement beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:

+ Wie kalkulieren Sie die Höhe der Einfuhrabgaben und welche Unterlagen und Informationen werden für die Zollabfertigung benötigt?
+ Welche Möglichkeiten gibt es, um die Einfuhrabgaben zu reduzieren?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ Mit welchen Unternehmen dürfen Sie keine Verträge schließen? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?

Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.

Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren

Möchten Sie **mehr Kontrolle über die Zollabwicklung Ihrer Einfuhrwaren**? Mit dem Versandverfahren T1 besteht die Möglichkeit, dass Ihnen **Importwaren unverzollt an Ihren Firmenstandort** oder ein Lager geliefert werden und die Zollabfertigung erst vor Ort stattfindet.

Die dafür notwendige **Bewilligung zum Zugelassenen Empfänger (ZE) bringt Ihnen einige Vorteile**:

+ Sie haben die Zollabwicklung in Ihrer Hand und steuern selbst Geschwindigkeit und Qualität der Zollabfertigung; die Zollstelle greift in der Regel nicht aktiv ein.

+ Sie arbeiten mit Ihrem lokalen Zollamt, das Ihre Produkte und Abläufe kennt, sodass wenig Reibung und Verzögerung entsteht.

+ In Kombination mit weiteren Bewilligungen für Anschlussverfahren, z.B. die vereinfachte Zollanmeldung für die Überlassung in den freien Verkehr, optimieren Sie Ihren gesamten Wareneingangsprozess.

+ Sie haben alle Zollanmeldungsdaten in Ihren Systemen, können aktiv und effektiv auswerten und haben eine hohe Transparenz.

Auch bereits bei wenigen Importen im Monat ist eine zollrechtliche Bewilligung zum Zugelassenen Versender (ZE) möglich – Sie müssen somit kein Großimporteur sein, um davon zu profitieren.
Unsere Veranstaltung „Der Zugelassene Empfänger (ZE) im Versandverfahren“ zeigt Ihnen kompakt, **wie die Abwicklung in der Praxis funktioniert und was Sie dafür benötigen**.

Basis Import

Oftmals erfolgt die Zollabfertigung bei der Einfuhr durch den Spediteur oder den Paketdienstleister oder der Einführer beauftragt einen Zolldienstleister. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: die **Verantwortung** für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anmeldung bleibt **beim importierenden Unternehmen**. Meist kommt die böse Überraschung mit der ersten Zollprüfung beim Importeur: die Behörde stellt Falschanmeldungen verschiedener Arten fest und sanktioniert diese entsprechend. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Prozessen können Sie diese **unangenehme Erfahrung vermeiden**.

###Die Einfuhrzollabwicklung im Überblick

Mit grundlegenden Kenntnissen im Zollrecht sind Sie in der Lage Ihre Dienstleister sicher anzuweisen und auch zu kontrollieren und so Problemen mit der Zollbehörde vorzubeugen. Eine gute Fachkenntnis ermöglicht Ihnen auch, Ihre Zollabwicklung selbst durchzuführen – oftmals eine Lösung, um mehr Datenverfügbarkeit und Kontrolle über die eigenen Einfuhrwaren zu haben. Egal, wofür Sie sich entscheiden: Sie sind in der Lage, **Ihr Risiko zu minimieren und dabei kosteneffizient und schnell zu agieren**.

Unsere Veranstaltung “Basis Import” gibt Ihnen nicht nur das nötige Grundwissen, sondern auch Ansätze für Vertiefungen und damit der Weiterentwicklung Ihrer Fähigkeiten und Ihrer Unternehmensabläufe.

Basis Import

Oftmals erfolgt die Zollabfertigung bei der Einfuhr durch den Spediteur oder den Paketdienstleister oder der Einführer beauftragt einen Zolldienstleister. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: die **Verantwortung** für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anmeldung bleibt **beim importierenden Unternehmen**. Meist kommt die böse Überraschung mit der ersten Zollprüfung beim Importeur: die Behörde stellt Falschanmeldungen verschiedener Arten fest und sanktioniert diese entsprechend. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Prozessen können Sie diese **unangenehme Erfahrung vermeiden**.

###Die Einfuhrzollabwicklung im Überblick

Mit grundlegenden Kenntnissen im Zollrecht sind Sie in der Lage Ihre Dienstleister sicher anzuweisen und auch zu kontrollieren und so Problemen mit der Zollbehörde vorzubeugen. Eine gute Fachkenntnis ermöglicht Ihnen auch, Ihre Zollabwicklung selbst durchzuführen – oftmals eine Lösung, um mehr Datenverfügbarkeit und Kontrolle über die eigenen Einfuhrwaren zu haben. Egal, wofür Sie sich entscheiden: Sie sind in der Lage, **Ihr Risiko zu minimieren und dabei kosteneffizient und schnell zu agieren**.

Unsere Veranstaltung “Basis Import” gibt Ihnen nicht nur das nötige Grundwissen, sondern auch Ansätze für Vertiefungen und damit der Weiterentwicklung Ihrer Fähigkeiten und Ihrer Unternehmensabläufe.

Basis Export

Der Spediteur steht ungeduldig auf dem Hof, der Kunde fragt zum zweiten Mal nach dem Zustelltermin und ein Kollege aus dem Vertrieb möchte sein Warenmuster unbedingt jetzt persönlich mit zum Schweizer Kunden nehmen. Die **Ausfuhrzollabwicklung muss meist schnell gehen** und viele arbeiten im Export nach dem Motto “Das haben wir schon immer so gemacht…und ist ja auch meistens gut gegangen.”.
Was oft bleibt, ist der Zweifel, ob Sie denn wirklich alles richtig machen oder der Ärger mit der Zollbehörde schon vor der Tür steht.

###Die Ausfuhrzollabwicklung im Überblick

Unsere Veranstaltung “Basis Export” enthält für Sie ein **breit gefächertes Grundlagenwissen** im Bereich der Ausfuhrzollabfertigung.
Dazu gehören insbesondere
+ die zollrechtliche Ausfuhrabwicklung mit einem Einblick in das Zolltarifrecht,
+ der Ausgangsvermerk für das Finanzamt,
+ grundlegendes Wissen über Warenursprünge, Länderangaben und Präferenzunterlagen sowie
+ ein Einblick in die Exportkontrolle und andere Verbote und Beschränkungen.

Sie erhalten fundiertes Wissen, um **auch in Stresssituationen sicher handeln** zu können.

Präferenzfachwirt:in

Die Medien erzählen Ihnen von neuen Freihandelsabkommen und dass damit nun alles ganz leicht und kostengünstig ist. Ihr Einkauf soll im Drittland möglichst günstig Material beschaffen, Ihr Schraubenlieferant aus dem Nachbardorf kennt das Ursprungsland nicht, während Ihr Kunde auf Lieferantenerklärungen mit EU-Präferenzursprung besteht. Und **Sie sollen alles unter einen Hut bekommen, um den Kunden und die Unternehmensleitung zufrieden zu stellen**. Schnell wird Ihnen bewusst, dass im Themenbereich Warenursprung und Präferenzen nichts leicht ist. Und kostengünstig wird es nur, wenn Sie sich im Detail auskennen und Ihre Produktions- und Handelsketten beeinflussen können.

###Basiswissen legt den Grundstein für Ihren Erfolg

Eine grundlegende Überlegung zu Beginn ist: Geht es um den nicht-präferenziellen oder den präferenziellen Ursprung? Denn die Rechtsgrundlagen und somit die Systematik, Anforderungen und Nachweise unterscheiden sich voneinander. In der ersten Woche unseres Zertifikatslehrgang zum Präferenzfachwirt:in lernen Sie **umfangreich das Basiswissen als Ausgangspunkt für die praxisorientierte Vertiefung** im Anschluss.

###Praktisches Fachwissen macht Sie zur wertvollen Arbeitskraft

Um bei der zollrechtlichen Abwicklung einer Ware die Einfuhrabgaben zu reduzieren bzw. vollständig zu sparen, ist im Handel zwischen Vertragsstaaten eines Präferenzabkommens ein Präferenznachweis vorzulegen. Der Absender kann diesen Präferenznachweis (z.B. EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) nur ausstellen, muss seine Ware nachweislich bestimmte Kriterien erfüllt. Da Sie mit Ihrem Unternehmen oft an verschiedenen Positionen der Lieferkette stehen, lernen Sie in unserem Kurs u.a. **mit diesen Herausforderungen umzugehen**:

+ Wie konsolidieren Sie die verschiedenen Ursprungskriterien der unterschiedlichen Abkommen?
+ Wie behandeln Sie Waren mit fehlenden oder oft wechselnden Ursprungsangaben?
+ Wie erfüllen Sie die Anforderung Ihres Kunden, ausschließlich EU-Präferenzware zu liefern und trotzdem im Drittland kostengünstig einzukaufen?

In unserem Zertifikatskurs „Präferenzfachwirt:in“ lernen Sie auf **hohem Niveau umfassende Kenntnisse** im komplexen Warenursprungs- und Präferenzrecht und **entwickeln sich zur Fachkraft**.

VergabeSpezial

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Im Rahmen der Webinar-Reihe „VergabeSpezial“ erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu **speziellen Themen aus dem Vergaberecht**.

Die **Webinar-Reihe gliedert sich in vier Module**, die sich jeweils einem Themenschwerpunkt widmen. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag:

+ Modul 1: **Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?**
+ Modul 2: **Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?**
+ Modul 3: **Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen**
+ Modul 4: **Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?**

Fit für 2025 Ex- und Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrechts**, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines **FIT FÜR 2025-Trainings** sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

###Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.

###Dokumentationspflich anschaulich erläutert

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Updates zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Verkehrswertgutachten auf dem Prüfstand: Qualitätssteigerung und Angriffspunkte

Ein Verkehrswertgutachten muss die **formalen und sachlichen Anforderungen** erfüllen sowie den **Plausibilitäts- und Wertungsanforderungen** standhalten. Aus der einschlägigen Bewertungsliteratur ergeben sich kaum Fundstellen, wie ein Verkehrswertgutachten strukturiert überprüft werden kann.

Zugleich besteht ein erhöhtes Bedürfnis an **Gutachtenüberprüfungen**, da die Vorgaben des Verordnungsgebers zur Ermittlung des Verkehrswertes häufig nicht eingehalten werden, Gutachten oftmals nicht den formalen sowie sachlichen Anforderungen entsprechen und wertrelevante Mängel grundsätzlich nicht auszuschließen sind. Dies ergibt sich u. a. aus dem Sachverhalt, dass die Berufsbezeichnung des Sachverständigen nicht geschützt ist. In Folge ist der **Markt auf Sachverständigenleistungen** für Verbraucher:innen schwerer zu durchschauen. Der offensichtliche Preiskampf einiger Bewerber:innen führt zum Verfall oder gar zum Verzicht auf die erforderlichen Sachverhaltsaufklärung, Recherche- und Begründungstiefe. Die entscheidenden Kompetenzen gehen hier u. a. in der Pauschalität von standardisierten Prozessen zur Effizienzsteigerung unter.

###Fehler und Schwächen in Gutachten erkennen

**Risiken für Verbraucher:innen von Verkehrswertgutachten** bestehen in vielerlei Hinsicht: Beispielsweise ist der Verkehrswert im Rahmen der Erbauseinandersetzung die Bezugsgröße für die Quote der Pflichtteilsberechtigten, im Rahmen der Ehescheidung die Grundlage für den Zugewinn, hat beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Erbschafts-/Schenkungssteuer oder stellt die Grundlage dar für gerichtliche Entscheidungen.

So ist zum Beispiel das Gericht in der Regel gezwungen, zu bestimmten rechtserheblichen Tatsachen ein **Sachverständigengutachten** einzuholen, da es nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Dies ist bei den Prozessbeteiligten in der Regel nicht anders. Schon hieraus ergibt sich, dass ein erfolgversprechendes Angreifen des Verkehrswertgutachtens für einen Verfahrensbeteiligten insbesondere aufgrund der mangelnden Sachkunde schwierig ist. Andererseits bedarf es der Fähigkeit zu erkennen, wie und an welchen Stellen die **Schwächen im Gutachten** unterdrückt werden. Der strukturierten Überprüfung unplausibler oder unschlüssiger Gutachten kommt somit eine besondere Bedeutung zu.

Fehler und Angriffsmöglichkeiten bieten Verkehrswertgutachten dabei immer wieder: etwa bei mangelhaften oder unzureichenden Tatsachenfeststellungen, formalen Mängeln sowie bei außer Acht lassen von Logik und Denkgesetzen, die oftmals einhergehen mit der Vernachlässigung der Vorgaben der **ImmoWertV**. Sachverständige sollten hier eigentlich hoch sensibilisiert sein, – beispielsweise wird mit einem Gerichtsgutachten ein Beitrag zur Herbeiführung einer gerechten und dem Rechtsfrieden dienlichen Entscheidung beauftragt, der als Entscheidungsgrundlage leistungsfähig sein muss und im besten Falle mit nachvollziehbarer Ausräumung aller möglichen Sachfragen keine weiteren Streitgrundlagen bietet.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In unserem 90-minütigen Webinar erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Qualitätssteigerung eigener Verkehrswertgutachten und zur Überprüfung von Fremdgutachten. Sie lernen anhand von Praxisbeispielen typische Fehlerquellen und Schwachstellen bei der Verkehrswertermittlung kennen und erhalten konzentriertes Fachwissen, um auch unterdrückte Mängel in Gutachten nachweisen zu können.

Nach dem Webinar kennen Sie die wesentlichen Paragrafen **(„Ankerparagrafen“)** der **ImmoWertV** und wissen, welche verbindlichen Anforderungen sich hieraus für die Verkehrswertermittlung ergeben. Unser Experte vertieft dabei die Verordnungskonformität mit der Begründung zur ImmoWertV sowie anhand der Anwendungshinweise zur ImmoWertV **(ImmoWertA)**.