Als Mitarbeiter:in einer Betreuungsbehörde oder eines Betreuungsvereines sind Sie regelmäßig in der **Beratung und Information** zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen tätig. Dabei ist die **öffentliche Beglaubigung** von Unterschriften unter diesen Dokumenten eine bedeutende Aufgabe der Urkundsperson der Betreuungsbehörde.
###Unsere bevorstehende Veranstaltung bietet umfassende Antworten auf zahlreiche Ihrer praxisrelevanten Fragen, darunter:
+ Welche gesetzlichen Grundlagen sind für Betreuungsbehörden und -vereine bei der Beratung relevant?
+ Was können typische Beratungsanliegen sein?
+ Wie betrifft das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) die Arbeit mit Vollmachten?
+ Welche rechtlichen Grundlagen und inhaltlichen Regelungen gelten für Vollmachten und Auftragsverhältnisse?
+ Welche Rechtsfragen sind bei der Beglaubigung zu beachten?
+ Inwieweit besteht ein Haftungsrisiko bei der Beratung und Bevollmächtigung?
In unserer Veranstaltung vertiefen Sie Ihr Wissen im Rahmen von **Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen**. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen bundesweit über aktuelle Fragestellungen in der Praxis auszutauschen.
Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.
###Herausforderung digitale Datenübermittlung
Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.
###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis
Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.
###Das erwartet Sie
Im Webinar werden Ihnen die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen und Vorschriften erläutert, um die Gefahr von rechtlichen Problemen und schwerwiegende Konsequenzen zu minimieren. Praxisnahe Informationen helfen Ihnen die komplexen Themen und die Anwendung besser zu verstehen und in der Praxis umzusetzen.
Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt es diesen Rundlauf zu skizzieren, denn die **Ware trifft auf ihrem Weg mindestens viermal auf den Zoll!**
###Für jede Variante den optimalen Weg
Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!
Diese Veranstaltung ist **speziell für den Bereich Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen konzipiert** und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Wissen für die Abwicklung dieser Geschäfte zu erlernen.
Der schwierigste Schritt im Bereich der Exportkontrolle ist getan, wenn Sie die Genehmigungspflicht für Ihre Güter identifiziert haben. Den **Antrag auf Genehmigung** stellen Sie **elektronisch** beim BAFA über deren Online-Anwendung ELAN-K2.
Doch auch in den Fällen, in denen Sie sich über die Genehmigungspflicht unsicher sind, können Sie ELAN-K2 nutzen, um beispielsweise eine **Auskunft zur Güterliste** zu beantragen. Welche Informationen werden benötigt, um Rückfragen der Behörde zu vermeiden? Für welche Konstellationen können Sie Auskünfte beantragen? Und müssen Sie auch eine Allgemeine Genehmigung (AGG) über ELAN-K2 melden?
In unserer Veranstaltung „BAFA-Antragsverfahren“ erhalten Sie **anhand von Praxisbeispielen einen Einblick in dieses System** und erfahren, wie Sie damit in der Praxis schnell und rechtssicher arbeiten.
**Psychische Erkrankungen** wie Suchterkrankungen, Angststörungen oder emotional-instabile Persönlichkeitsstörungen stellen oft eine Herausforderung im Kinderschutz (**§1666 BGB**) dar. Doch wie beeinflussen diese Erkrankungen die Erziehungsfähigkeit und das Wohl der Kinder? Unsere Veranstaltung bietet fundierte Einblicke und praxisnahe Lösungsansätze für Fachkräfte im Bereich Kinderschutz und Familienrecht.
###Einfühlsame Kommunikation: Vertrauen aufbauen und Zusammenarbeit fördern
Menschen mit psychischen Erkrankungen werden in der Gesellschaft häufig ausgegrenzt und begegnen den Fachpersonen im familienrechtlichen Verfahren folglich misstrauisch. Dies erfordert eine besonders **feinfühlige Herangehensweise**, damit die Eltern sich in den Gesprächen überhaupt mitteilen können. Nicht selten eröffnet dies die Chance, auch **einvernehmliche** Konzepte zur Absicherung des Kindeswohles mit allen Beteiligten zu entwickeln.
###Strukturierte Risiko- und Schutzfaktorenanalyse: Belastungen betroffener Kinder erkennen und handeln
Im Rahmen der Begutachtung oder auch der Verfahrensbeistandschaft schätzen Sie ein, inwieweit die Kinder im Haushalt der Eltern gefährdet sind und ob bereits eine Schädigung eingetreten ist. Hierzu sind Kenntnisse über die einzelnen **Störungsbilder** und vor allem, wie diese sich konkret auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern auswirken, hilfreich. Besonderes **Augenmerk** soll dabei **auf den betroffenen Kindern** liegen, beispielsweise welchen Belastungen sind Kinder suchtkranker Eltern ausgesetzt und worauf sollte in der Praxis geachtet werden. Weitere Fragestellungen können sein:
+ Welche diagnostischen Schritte eigenen sich im Rahmen der Begutachtung und der Verfahrensbeistandschaft?
+ Was sollte ich bei der Gesprächsführung mit den Kindern beachten?
Die Belastung der Kinder kann letztendlich nur in **Abwägung aller bekannten Risiko-und Schutzfaktoren** erfolgen. Insofern wird in der Veranstaltung praktisch aufgezeigt, wie eine solche Abwägung in der Praxis strukturiert stattfinden kann.
###Ihr Mehrwert
Unsere Veranstaltung legt den Fokus nicht nur auf die Herausforderungen psychischer Erkrankungen, sondern zeigt Ihnen konkrete Lösungsansätze, wie Sie Kindern und Eltern gleichermaßen helfen können. Sie lernen praxisorientierte Techniken kennen, die Sie direkt in Ihrer Arbeit anwenden können – von der Diagnostik bis zur Gesprächsführung und Fallgestaltung.
Das **US-Exportkontrollrecht** gilt nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für den **Reexport von Gütern** aus den USA, die in anderen Ländern hergestellt wurden. Das heißt, dass **Ihre Waren** bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU unter Umständen einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, wenn sie als “US-Gut” eingestuft werden. Auch wenn die Waren innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden, kann das eine Genehmigung erfordern. Als “US-Güter” gelten zum Beispiel Waren, Technologien und Software, wenn sie irgendwie mit dem **US-(Re-)Exportrecht** zu tun haben.
Die **US-Exportkontrolle** ist ziemlich streng und wer sich nicht daranhält, muss mit **Konsequenzen** rechnen. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Exporte den US-Vorgaben entsprechen Um zu gewährleisten, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden, sollten europäische Unternehmen daher umfassende **Compliance-Maßnahmen**.
###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung
Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche innerbetriebliche Maßnahmen Sie einführen oder anpassen sollten, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren und damit das Risiko von Verstößen zu minimieren. Unser Referent vermittelt Ihnen wertvolle Tipps aus der Praxis für Ihren Umgang mit US-Gütern. Zudem wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der US-Exportkontrolle gegeben.
###(Wieder-) Einstieg leicht gemacht
Ein beruflicher Neu- oder Wiedereinstieg kann eine aufregende Zeit sein. Um Ihnen den Start inhaltlich zu erleichtern, werden Ihnen in unserer Veranstaltung die **wichtigsten Themen der öffentlichen Auftragsvergabe** anschaulich und praxisnah erklärt.
Themenbezogen wird Ihnen anhand **vieler praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung** dargestellt, was bei europaweiten und nationalen Auftragsvergaben für Sie zu beachten ist und welche besonderen **landesrechtlichen Bestimmungen hierfür in Nordrhein-Westfalen** gelten.
Besonderer Wert wird daraufgelegt, dass für Sie **ausreichend Zeit und Gelegenheit** besteht, sich mit **Ihren Fragen und Beiträgen** selbst einzubringen.
###Rechtssicherheit erhalten
Mit Ihrer Teilnahme erhalten Sie einen **Überblick in die Vergabevorschriften** und erlernen, was Sie für eine rechtssichere Ausschreibung benötigen.
Egal ob Textbausteine eines Herstellers oder explizite Produkte. Bei Vergabeverfahren kann die Versuchung groß sein von der Produktneutralität abzuweichen. Die Möglichkeiten und Grenzen von **Vergabestellen bei Produktvorgaben** sind eine typische Thematik während eines Vergabeverfahrens. Wie sehen rechtliche **Vorgaben für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen** aus und wie verhält es sich mit der **Produktneutralität gegenüber der Beschaffungsautonomie**? Ihnen wird erklärt, wann Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität möglich sind und wie sie zur Regel werden können. Auch wird die **Bedeutung der Dokumentation** thematisiert.
###Produktvorgaben: Möglichkeiten und Ausnahmen
Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Updates zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.
###13. Kölner VergabeTreff – bleiben Sie auf dem neusten Stand!
Praktische Problemstellungen, Tipps und Tricks aus der Praxis sowie konkrete Fragestellungen aus der Rechtsprechung werden in vielen praktischen Vorträgen erörtert und beantwortet. Eine Veranstaltung von Expertinnen und Experten für Praktikerinnen und Praktiker!
Wie gewohnt führt Sie unser Moderatoren-Team durch die Veranstaltung und lädt Sie ein, sich mit Ihren Fragen und Beiträgen an der Diskussion und am Austausch miteinander zu beteiligen.
###Was erwartet Sie beim Kölner VergabeTreff?
Der **Kölner VergabeTreff** steht für aktuelle Themen aus dem Vergaberecht, Diskussionen, Erfahrungs- und Expertinnen- und Experten-Austausch, Networking u.v.m. Hier trifft sich einmal jährlich die Vergabe Community in Köln!
Erfahren Sie alles zu aktuellen Entwicklungen und Themen im Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO, VOL/A, VOL/B, VOB/A, VOB/B, SektVO, KonzVgV, VSVgV) und kommen Sie in den gemeinsamen Austausch und Diskussion mit unseren Referierenden sowie anderen Teilnehmenden.
In Ihrer Tätigkeit als Mitarbeiter:in in der Kinder- und Jugendhilfe erwarten Sie im Rahmen des neuen **Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG)** zahlreiche Änderungen. Sie fühlen sich noch nicht ganz sattelfest, haben aber keine Zeit, sich durch die juristisch schwere Kost selbständig durchzuarbeiten? Kein Problem, da sind Sie bei uns genau richtig.
In leicht verdaulichen Häppchen à 90 Minuten geben wir Ihnen mit dieser Fortbildungsreihe einen umfassenden und gleichzeitig **kompakten Überblick** über die bevorstehenden Neuerungen. Des Weiteren tauchen wir in den **Spezialmodulen 2-4** noch tiefer in die Thematik ein und bereiten Sie so optimal auf die Neuausrichtung in den jeweiligen Bereichen vor.
Unser Experte führt Sie durch die **wichtigsten Module**, die für die Praxis entscheidend sind.
###In Modul 1 “IKJHG Überblick” erwartet Sie Folgendes:
In dieser Veranstaltung erfahren Sie **alles Wichtige über die Neustrukturierung** der Kinder- und Jugendhilfe und deren Rechtsgrundsätze. Sie lernen, welche Veränderungen auf **Verfahrenslots:innen** zukommen, wie die Planverfahren neu geregelt werden und welche Auswirkungen dies für den **Kinderschutz** hat. Zudem wird das Leistungserbringerrecht und der damit verbundene Umstrukturierungsbedarf für Träger der freien Jugendhilfe im Detail erläutert.