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Einführung VergabePortal

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer leistungsstarken Online-Datenbank! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests und der Demoversion bietet Ihnen unser Webinar einen noch leichteren Einstieg in unsere Datenbank. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der intuitiven und zielgenauen Suche erstaunlich schnell an die gewünschte Information gelangen und führen Sie anschaulich durch unsere digitale Lösung für vergaberechtliche Fachinformationen. Mit den präsentierten Funktionalitäten lässt sich die Datenbank an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen und wird damit Ihre Arbeitsprozesse deutlich effizienter machen.

Das Webinar geht von 12:00 – 12:30 Uhr und ist für Sie kostenfrei.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Sanktionslistenprüfung

Sanktionslisten-Screening ist in aller Munde – doch was genau bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen? Und welche Konsequenzen drohen Ihnen, wenn Sie keine Sanktionslisten prüfen?

###Sanktionslistenprüfung ist Eigenschutz

**Sanktionslisten-Screening** meint die Prüfung, ob gegen z.B. Kunden oder Lieferanten Finanzsanktionen der EU verhängt sind und diese somit nicht von Ihnen beliefert werden dürfen. Jemand, der von Finanzsanktionen betroffen ist (der „gelistet“ ist), darf **keinerlei Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen von Ihnen erhalten** – und zwar unabhängig davon, ob diese Person oder dieses Unternehmen in einem Embargoland ansässig ist oder in Ihrer Nachbarstadt.

Neben den gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie, wie weit Ihre **Prüfungsnotwendigkeiten in der Praxis** tatsächlich gehen und ob Sie z.B. auch Ihr Personal diesbezüglich überprüfen müssen. Aufgrund der harten Strafen im Bereich der Sanktionslisten, erhalten Sie einen Einblick in die **möglichen Konsequenzen** für sich und Ihr Unternehmen.

In unserer Veranstaltung „Sanktionslistenprüfung“ lernen Sie nicht nur, wie das Screening abläuft und dokumentiert wird, sondern auch wie Sie es in Ihrem Unternehmen umsetzen und täglich optimal anwenden können.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Verpflichtungen aus dem LkSG treffen aber letztlich alle Zulieferer in Deutschland. Stellen Sie sicher, dass Sie gesetzeskonform handeln und die Anforderungen Ihrer größeren deutschen Kunden erfüllen können.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) – oft kurz als Lieferkettengesetz, ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Den Unternehmen wird mit diesem Gesetz erstmalig eine Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße ihrer ausländischen Vorlieferanten auferlegt. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen Menschenrechtsstandards vorzubeugen. Die Anforderungen sind nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Auf Grundlage einer Risikoanalyse müssen für das eigene Unternehmen sowie gegenüber den unmittelbaren Zulieferbetrieben Präventionsmaßnahmen festgelegt werden, die die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards. Bei Verstößen müssen die Unternehmen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es auch ermöglicht, Rechtsverletzungen im Hinblick auf mittelbare Zulieferer zu melden. Auch dafür muss ein Prozess im Unternehmen inklusive Zuständigkeiten implementiert werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Wer im Detail betroffen ist und wie Sie die Anforderungen konkret in der Praxis umsetzen können, vermitteln wir Ihnen in unserem Online-Training.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

Vermeiden Sie hohen Aufwand und zusätzliche Kosten beim präferenzbegünstigten Warenversand ins Drittland, indem Sie die Vereinfachungen „Ermächtigter Ausführer“ (EA) und „Registrierter Ausführer“ (REX) für sich nutzen.

#### Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen handelt es sich grundsätzlich um förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1, die von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen auf original Vordruck abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtiger Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

#### Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtiger Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit spezifische Fragestellungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Keine Risse im Wohnungsneubau – Aber wie?

**Rissbildungen** sind neben **Feuchtigkeitsschäden** eine der häufigen Gründe, sich vor Gericht zu streiten.

Wegen unklarer oder fehlender vertraglicher Vereinbarungen sehen sich Besteller:innen in ihren Erwartungen hinsichtlich der Rissfreiheit der Wandoberflächen ihres Gebäudes auch bei kleinsten Rissen enttäuscht.
Der/Die hinzugezogene Sachverständige wird dann mit einer Vielzahl von Rissbildern konfrontiert, die er/sie unter **Berücksichtigung vertraglicher Vereinbarungen sachgerecht bewerten** muss.

Im Vortrag werden **Schadensursachen von Rissen in Innenräumen** und die **Vielschichtigkeit der Rissbewertung** an zwei typische Beispielen vorgestellt.
Diese Fälle zeigen, in welchen Situationen Rissbildungen zu Recht bemängelt werden und welche Rissbildungen als allgemein üblich oder unvermeidbar einzustufen sind.

Ebenso werden **Lösungen** aufgezeigt, Wandoberflächen rissfrei zu gestalten.

Außerdem – sollte es dennoch zu Rissen kommen – werden **Grundsätze** erläutert, anhand derer die **Bewertung von Rissen** erfolgt.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous beantwortet.

Export für Newcomer

Egal nun ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur, die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich. Im Mittelpunkt dieser Basis-Veranstaltung steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Dabei werden Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” an passender Stelle berücksichtigt.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist und welche Vereinfachungsmöglichkeiten Sie nutzen können, um Ihren Ausfuhrprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, ist weiteres Kernthema dieses Webinars. Sie erfahren live die Wege der elektronischen (Zoll)Anmeldung, richtig, zielgenau und praxisorientiert.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?

In der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” werden spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts behandelt.
Das Webinar liefert Ihnen Lösungen zu den Themen Eignung, Nachweise und Selbstreinigung. Darüber hinaus gehen Sie der Frage nach, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen gibt.
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Alle 2-stündigen Webinare in der Webinar-Reihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandeln spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Sie prüfen die Eignung von Unternehmen, beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote, Produktvorgaben und Dokumentation im Vergabeverfahren gehören zu Ihrem Alltag?
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesen Themen. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Sie haben Interesse an nur einem, zwei oder drei Modulen?
Alle Module sind auch einzeln buchbar.

Leistungsbeschreibungen

Die Leistungsbeschreibung ist das Herz jeder Ausschreibung bei der der Auftraggeber die Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung detailliert beschreiben muss. Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung sind dabei hoch, denn eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung kann den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden. Das Webinar “Leistungsbeschreibungen” zeigt die vergaberechtlichen Anforderungen an konventionelle und funktionale Leistungsbeschreibungen und gibt mit Praxisbeispielen und Praxistipps wertvolle Hinweise für die tägliche Arbeit.