Als Sachverständige:r ist für Sie die effektive Beschaffung **relevanter Informationen** von besonderer Bedeutung und stellt Sie immer wieder vor Herausforderungen. Unsere Veranstaltung **„Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten“** vermittelt Ihnen kompakt und praxisnah die Grundlagen zur Beschaffung von Daten, die zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens unerlässlich sind.
###Daten als Grundlage der Verkehrswertermittlung
Die **Erstattung eines Verkehrswertgutachtens** gründet sich naturgemäß auf die dazu erhobenen bzw. **zu erhebenden Daten**. Als Sachverständige:r stehen Sie zunächst vor der Aufgabe, zu klären, welche Informationen überhaupt relevant sind. Im nächsten Schritt sind – vor dem Ortstermin – wesentliche Grundlagen zu beschaffen, die schon ein **Bild des Wertermittlungsobjekts** abzeichnen können. Die Besichtigung ist sorgfältig zu planen und strukturiert durchzuführen. Anschließend sind die Daten auszuwerten und zu verdichten, bevor sie in die **Wertermittlung** münden.
###In kompakter Form erhalten Sie Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen
In zwei Modulen à 90 Minuten vermitteln wir Ihnen die Grundlagen zur Beschaffung von Informationen zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens. Der Bogen spannt sich über die **Auftragsannahme**, die **inhaltlichen Anforderungen an Verkehrswertgutachten**, die Bestimmung der notwendigen Daten, die Beschaffung relevanter Informationen und deren Auswertung, die Verwendung der erhobenen Daten (einschließlich Bildmaterial) unter Berücksichtigung des Datenschutzes bis hin zur **Planung und Durchführung des Ortstermins** einschließlich der dazu notwendigen Ausstattung.
Der CBAM ergänzt den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten durch die **Bepreisung des Imports von energieintensiven Waren** wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel.
###Was müssen Sie aktuell tun?
Die Verordnung findet seit 01.10.2023 Anwendung und befindet sich im Moment in einer Übergangsphase bis Ende 2025. In dieser müssen Sie zwar keine CBAM-Zertifikate kaufen, aber bereits umfassende CBAM-Berichte über die importierten Waren quartalsweise abgeben.
In unserer Veranstaltung „CBAM in der Zollpraxis“ erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige CBAM-Wissen.
Die **Basis** jeder Immobilienbewertung ist eine sorgfältig erstellte **Flächenermittlung**.
Je nach Anlass, werden unterschiedliche Flächen benötigt, so zum Beispiel die **Grundstücksfläche**, die **Grundfläche** (GF), die **Geschossfläche** (GF), die **Wohn-, Nutz- oder Konstruktionsfläche**, um nur einige Beispiele zu nennen.
In Deutschland gibt es für verschiedene dieser Flächenermittlungen **keine gesetzlichen Grundlagen**, weder im gewerblichen noch im wohnwirtschaftlichen Bereich. Die Wertermittlungspraxis verwendet hier entsprechend dem jeweiligen Anlass **unterschiedliche Berechnungsstandards**, wie z. B. DIN oder gif.
Ziel des Webinars ist, sowohl einen umfassenden und anwendungsbezogenen **Überblick** über die richtige **Flächenberechnung** zum entsprechenden Anlass zu bieten, als auch die Berechnung in konkreten Beispielen anzuwenden. Sie erlangen einen exakten Überblick über die verschiedenen Bewertungsstandards. Zudem erläutert Ihnen unsere Expertin anhand von Beispielrechnungen die wichtigsten Grundlagen.
Bei der **Immobilienbewertung** spielen viele verschiedene tatsächliche und rechtliche **Eigenschaften** eine wichtige Rolle. So müssen Sie als Immobiliensachverständige:r bei jeder Immobilienbewertung auch prüfen, welches **Planungsrecht** nach dem Baugesetzbuch (**BauGB**) und den jeweiligen **landesrechtlichen Vorschriften** für das Wertermittlungsobjekt festgesetzt ist. Je nach Ausgestaltung ergeben sich hier unterschiedliche mögliche **Folgen für den Grundstückswert**.
In diesem Webinar werden Ihnen die für die Immobilienbewertung **relevanten Bestimmungen** präsentiert, durch praktische Beispiele der unterschiedliche Werteinfluss illustriert und mögliche **Bewertungsansätze** vorgestellt.
Ziel ist es, Sie für die unterschiedlichen Werteinflüsse des Planungsrechts zu sensibilisieren und Lösungswege aufzuzeigen.
Der Gesetzgeber sieht mit AEO, ZE, Zolllager & Co. ein breites Spektrum an zollrechtlichen Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen vor, durch die Sie **weitestgehend eigenständig und ohne aktives Eingreifen der Zollbehörde arbeiten** können.
In unserer Veranstaltung “Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO” geben wir Ihnen das Wissen und die Werkzeuge an die Hand, um Ihren **Status als Bewilligungsinhaber zu verteidigen** und die operativen **Erleichterungen langfristig in Anspruch nehmen** zu können. Für Unternehmen ohne zollrechtliche Bewilligungen ist unsere Veranstaltung ein idealer Einstieg in die Thematik der Vereinfachungen.
Die Digitalisierung in den Bereichen Zoll und Exportkontrolle ist in vollem Gang. Weltweite Vernetzung und neue rechtliche Rahmenbedingungen stellen auch Sie vor die **Herausforderung der digitalen Transformation**. Die **Vorteile der Digitalisierung** für Sie liegen auf der Hand:
+ Höhere Prozesseffizienz durch elektronische Datensätze und Nachrichtenaustausch
+ Mehr Sichtbarkeit und Transparenz in Unternehmensprozessen (Dashboards, KPIs)
+ Einfache und schnelle Kommunikation mit der Zollbehörde
Ob Zollabwicklung oder Compliance: Fast jede Transaktion können Sie digital effizienter durchführen und rechtskonform abwickeln.
Unsere Veranstaltung „Digitalisierung im Zollbereich und der Exportkontrolle“ führt Sie Stück für Stück an das Thema und gibt Ihnen **konkrete Handlungsoptionen, damit die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen gelingt**.
Der Gesetzgeber sieht mit AEO, ZE, Zolllager & Co. ein breites Spektrum an zollrechtlichen Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen vor, durch die Sie **weitestgehend eigenständig und ohne aktives Eingreifen der Zollbehörde arbeiten** können.
In unserer Veranstaltung “Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO” geben wir Ihnen das Wissen und die Werkzeuge an die Hand, um Ihren **Status als Bewilligungsinhaber zu verteidigen** und die operativen **Erleichterungen langfristig in Anspruch nehmen** zu können. Für Unternehmen ohne zollrechtliche Bewilligungen ist unsere Veranstaltung ein idealer Einstieg in die Thematik der Vereinfachungen.
Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind **Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft** einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden.
###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit
Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung **kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften** zusammen. Im Rahmen eines **„Best Practice“-Austausch** erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und **was sich bewährt hat**.
Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.
Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind **Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft** einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden.
###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit
Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung **kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften** zusammen. Im Rahmen eines **„Best Practice“-Austausch** erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und **was sich bewährt hat**.
Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.
Die Einreihung von Maschinen, Apparaten und Geräten in die Kapitel 84, 85 und 90 des Zolltarifs stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere die **Einreihung von Waren mit mehreren Funktionen oder mehrere miteinander arbeitende Waren** ist anspruchsvoll.
###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Für die Einreihung von Waren in Abschnitt XVI müssen Sie einige **Sonderregeln** in den Anmerkungen beachten, **um die zutreffende Zolltarifnummer zu ermitteln**. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind einschneidend: es werden zu wenig oder zu viel Zölle erhoben, Präferenznachweise werden falsch ausgestellt, Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten werden nicht befolgt u. v. m.
###Rechtssicherheit in der Praxis
Anhand ausgewählter Fälle werden Ihnen in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Maschinen“ der Aufbau und die Systematik der **Kap. 84, 85 und 90 des Zolltarifs** erläutert und die Besonderheiten zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.