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Grundlagen der Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Arbeitsalltag

Die **Schaumweinsteuer** und **Zwischenerzeugnissteuer** sind Verbrauchsteuern, die auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken erhoben werden. Im Verfahren der Steueraussetzung können diese hergestellt, gelagert oder befördert werden. Dies bedarf jedoch einer Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und ggf. technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zu erfüllen und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.

Eine zentrale Bedeutung kommt der Besteuerung zu. Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch eine Unregelmäßigkeit oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.

Wird Schaumwein oder ein Zwischenerzeugnis zu steuerfreien Zwecken verwendet, kann eine Besteuerung unterbleiben. Wir erläutern Ihnen anhand der steuerlichen Regelungen und praktischen Beispielen, wie eine Steuerbefreiung beansprucht werden kann und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Im Einzelnen muss unter Umständen auch auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen werden sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung.

Für **Wein gelten besondere Bestimmungen**. Wir erklären Ihnen den Unterschied!

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung** für die
+ **Herstellung und Lagerung**,
+ **Beförderung und**
+ **steuerbefreite Verwendung**

ist „Voraussetzung“ für eine strukturierte und „ökonomische Arbeitsweise“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung**.

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Besonderheiten in der Wertermittlung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden

Als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r kommen Sie regelmäßig mit speziellen Bewertungsfällen in Berührung. Insbesondere die Bewertung der sogenannten **Spezial- oder Sonderimmobilien** stellt oft große Herausforderungen dar. In unserer **„Fokus-Reihe Spezialimmobilien“** beleuchten ausgewählte Expertinnen und Experten diese besonderen Immobilien, ihre Märkte und die spezifischen Bewertungsmethoden. So haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fachwissen in diesen Spezialbereichen gezielt zu vertiefen.

###Besonderheiten bei der Bewertung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden

Häufig werden bei der Wertermittlung von Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, die Besonderheiten eines Denkmals aus Vereinfachungsgründen oder Unkenntnis nicht ausreichend berücksichtigt. Ohne fundierte Kenntnisse der Denkmaleigenschaften ist deren Berücksichtigung bei der Verkehrswertermittlung jedoch kaum möglich.

###Das erwartet Sie

Dieses Webinar vermittelt eine **interdisziplinäre Vorgehensweise** zur **Bewertung historischer und denkmalgeschützter Objekte**. Um die spezifischen Merkmale eines Denkmals richtig bewerten zu können, werden zunächst die Grundlagen der wesentlichen Besonderheiten vermittelt. Darauf aufbauend wird die Ermittlung des Verkehrswertes anhand von **Beispielrechnungen** anschaulich dargestellt.

Mit Hilfe von konkreten Fallbeispielen erhalten Sie in unserem halbtägigen Webinar das notwendige Wissen praxisnah vermittelt. Dabei werden sowohl **wertmindernde als auch werterhöhende Merkmale** marktgerecht berücksichtigt und konkrete Lösungsansätze erläutert. Auch kontrovers diskutierte Ansätze aus der Fachliteratur werden von unserem Experten ausführlich behandelt.

Wertermittlung aus steuerlichen Anlässen: Praxisnahe Ansätze und Methoden

Die Bedeutung und Vielseitigkeit der **Verkehrswertermittlung von Immobilien für steuerliche Zwecke** wird oft unterschätzt. Häufig wird die steuerliche Bewertung fälschlicherweise auf die Einheitsbewertung oder die Grundbesitzbewertung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer reduziert. Diese Aspekte stellen jedoch nur einen Teilbereich dar. Grundsätzlich kann die steuerliche Bewertung in drei Hauptkategorien unterteilt werden: **Besteuerung beim Übergang von Grundbesitz**, **Ertragsbesteuerung** und **Substanzbesteuerung**.

###Steuerliche Herausforderungen meistern

Immobilienwerte spielen im Steuerrecht eine vielfältige Rolle. Ein Beispiel ist die Ermittlung des zutreffenden Entnahmewertes bei Betriebsaufgaben oder anderen Entnahmevorgängen, bei denen ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen überführt wird. Liegt zu diesem Zeitpunkt kein aktueller Verkehrswert vor, wird der Entnahmewert (Teilwert des Grundstücks) häufig geschätzt. Dabei können die angesetzten Schätzwerte erheblich von den tatsächlichen Verkehrswerten abweichen.

Auch das neue Thema **„Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer“** oder die häufig diskutierte Aufteilung eines Kaufpreises zum Zwecke der Abschreibung, die sogenannte **Kaufpreisaufteilung**, ist ohne die Expertise eines Sachverständigen auf diesem Gebiet häufig nicht möglich. Insbesondere für den **Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer** und neuerdings auch der **Grundsteuer** ist das steuerliche Schnittstellenwissen zur Immobilienbewertung entscheidend.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In dem halbtägigen Webinar haben Sie die Möglichkeit, eigene Beiträge zu platzieren und Fragen zu stellen, die gezielt aufgegriffen und in die Webinarinhalte integriert werden. Unser Experte verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der Oberfinanzdirektion NRW über eine hohe Expertise auf diesem Gebiet und vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen.

Zolltarif – Einreihung von Elektronik

Die Einreihung von Elektronik stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere die Einreihung von Elektronikprodukten mit mehreren Funktionen oder Elektronik als Teil einer anderen Ware ist anspruchsvoll.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.
Um z.B. die verschiedenen LED-Positionen voneinander abgrenzen zu können, müssen Sie diese zunächst kennen. Daher liegt ein Schwerpunkt auf dem Aufbau und der Systematik der Kap. 84, 85 und 90 sowie der Pos. 9405 und 9504. Auch der Bereich Unterhaltungselektronik ist kniffelig: wann kommt die Ware in Pos. 9504 und wann in Kap. 84 oder 85?

###Rechtssicherheit in der Praxis

Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Elektronik“ der Aufbau und die Systematik der besonders in Frage kommenden **Kap. 84, 85 und 90 und Pos. 9405 und 9504 des Zolltarifs** erläutert und die Besonderheiten zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

Grundlagen der Intrastat-Meldung

Deutschland wird gerne als Exportweltmeister bezeichnet. Doch woher weiß man das? Grundlage für diese Aussage ist die **Außenhandelsstatistik**, die Sie durch Ihre **grenzüberschreitenden Warenbewegungen** befüllen. Im **Handel mit Drittländern** passiert das ohne Ihr Zutun – Ihre elektronische Zollanmeldung geht automatisch auch an das Statistische Bundesamt. Handeln Sie innerhalb der EU, wird es Ihnen nicht ganz so leicht gemacht.

Im sogenannten Intrahandel, der im **Binnenmarkt der EU** stattfindet, gibt es keine Zollanmeldungen. Daher wurde die **Intrastat-Meldung** ins Leben gerufen. Für Sie bedeutet das, dass Sie bestimmte, statistikrelevante Angaben zu Ihrem Warenhandel **monatlich an das Statistische Bundesamt** übermitteln müssen. In unserer Veranstaltung „Grundlagen der Intrastat-Meldung“ lernen Sie
+ in welchen Fällen Sie eine Meldung abgeben müssen,
+ welche Angaben Sie dabei übermitteln müssen und
+ welche Erleichterungen und Hilfsmittel für Sie zur Verfügung stehen.

Grundlagen der Intrastat-Meldung

Deutschland wird gerne als Exportweltmeister bezeichnet. Doch woher weiß man das? Grundlage für diese Aussage ist die **Außenhandelsstatistik**, die Sie durch Ihre **grenzüberschreitenden Warenbewegungen** befüllen. Im **Handel mit Drittländern** passiert das ohne Ihr Zutun – Ihre elektronische Zollanmeldung geht automatisch auch an das Statistische Bundesamt. Handeln Sie innerhalb der EU, wird es Ihnen nicht ganz so leicht gemacht.

Im sogenannten Intrahandel, der im **Binnenmarkt der EU** stattfindet, gibt es keine Zollanmeldungen. Daher wurde die **Intrastat-Meldung** ins Leben gerufen. Für Sie bedeutet das, dass Sie bestimmte, statistikrelevante Angaben zu Ihrem Warenhandel **monatlich an das Statistische Bundesamt** übermitteln müssen. In unserer Veranstaltung „Grundlagen der Intrastat-Meldung“ lernen Sie
+ in welchen Fällen Sie eine Meldung abgeben müssen,
+ welche Angaben Sie dabei übermitteln müssen und
+ welche Erleichterungen und Hilfsmittel für Sie zur Verfügung stehen.

Trade Compliance Management

Die **Einhaltung von Handelsvorschriften** ist essenziell für einen **gesetzeskonformen und reibungslosen internationalen Warenverkehr**. Besonders für **global agierende Unternehmen** ist es entscheidend, klare **Verantwortlichkeiten** zu definieren und effiziente **Prozesse für das Trade Compliance-Management** zu implementieren.

###Das erwartet Sie in dieser Veranstaltung

In dieser Veranstaltung erhalten Sie **praxisnahe Einblicke** in die **Strukturierung und Umsetzung eines effektiven Trade Compliance-Managements** – aus der Perspektive einer **deutschen Konzernmutter**. Lernen Sie, wie Sie Ihre **Handelsprozesse optimieren, rechtliche Risiken minimieren** und Ihre **internationale Lieferkette absichern**.

Die Zukunft des EU-Zollrechts

###Digitale Umstellung und Pflichten

Die **EU-Wirtschaft** steht vor einem bedeutenden **Wandel im Zollrecht**. Mit der Einführung einer **einheitlichen EU-Zollsoftware** und der neuen **EU-Zolldatenplattform** ersetzt die Europäische Union nationale Systeme und optimiert die **digitale Zollabwicklung**. Diese Reform bringt tiefgreifende Veränderungen für **Unternehmen, Importeure, Exporteure und Logistikdienstleister** mit sich, insbesondere durch die Notwendigkeit, ein zentralisiertes IT-System zu beherrschen.

###Das erwartet Sie in diesem Webinar

In unserer Veranstaltung zum **neuen EU-Zollrecht** erfahren Sie, welche Auswirkungen die Reform auf Ihre **Lieferketten, Import- und Exportprozesse** sowie die **Risikobewertung durch künstliche Intelligenz (KI)** hat. Besonders im Fokus steht die neue Rolle des **Einführers**, der künftig mit umfassenden Pflichten betraut wird.

Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2

###Steuerbegünstigungen im Stromsteuerrecht

Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** oder als **Steuerentlastung** gewährt werden. Hier werden die zentralen Steuerbefreiungstatbestände (bspw. für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern) und die Steuerentlastungstatbestände (bspw. für **Unternehmen des Produzierenden Gewerbes** oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das Antragsverfahren **sowie die dabei zu verwendenden** amtlichen Vordrucke behandelt.

###Beihilferechtliche Regelungen der EU

Ein Teil der stromsteuerrechtlichen Steuerbefreiungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Die Problematik der „Unternehmen in Schwierigkeiten“ wird in Modul 2 näher dargestellt. Neben der Erfüllung der beihilferechtlichen Vorgaben sind Transparenzpflichten durch den Begünstigten zu beachten.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2“** lernen Sie die **stromsteuerrechtlichen Begünstigungen** kennen und erhalten daneben einen Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:

+ **Stromsteuergesetz (StromStG)**
+ **Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)**
+ **Energiesteuer-Richtlinie der EU**
+ **EnSTransV**

Im Fokus stehen hier die Steuerentlastungen und die Verfahren der Steuerbefreiungen.

Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 1

###Steuerentstehung im Stromsteuerrecht

Die Steuerentstehung im Stromsteuerrecht ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung: z. B. Klarheit, Transparenz und finanziellen Planungssicherheit sowohl für Sie als Steuerpflichtige, als auch für die Finanzbehörden.
Als Schwerpunkte werden hier **„Stromsteuererzeugung, -weiterleitung und die Steuerentstehung** dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (**Steueranmeldung**, -entrichtung, etc.) thematisiert. Daneben werden für das Stromsteuerrecht wichtige Akteure (z.B. Versorger, Letztverbraucher, Erlaubnisinhaber) und Begriffe (z.B. Anlage, Stromspeicher) erläutert.

###Steuerbefreiungen im Stromsteuerrecht

Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** gewährt werden. Hier werden die zentralen Steuerbefreiungstatbestände (bspw. für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das **Antragsverfahren** sowie die dabei zu verwendenden **amtlichen Vordrucke** behandelt.

###Beihilferechtliche Regelungen der EU

Ein Teil der stromsteuerrechtlichen Steuerbefreiungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 1“** lernen Sie die **stromsteuerrechtlichen Grundlagen** kennen und erhalten einen ersten Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:

+ Stromsteuergesetz (StromStG)
+ Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
+ Energiesteuer-Richtlinie der EU

Sowohl das **Besteuerungsverfahren** als auch die diversen **Steuerbefreiungstatbestände** stehen dabei im Fokus.

###Vervollständigen Sie Ihr Fachwissen im unserem Modul 2

Um die komplette Systematik des Stromsteuerrechts kennenzulernen, empfehlen wir Ihnen als Einsteiger:in Ihr Fachwissen in unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2″** zu vervollständigen. Hier liegt der Fokus auf die Steuerentlastungen sowie der Wiederholung zur Steuerbefreiung und beihilferechtliche Regelungen aus Modul 1.

[Weitere Informationen zu unserer Veranstaltung „Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2″ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/grundlagen-und-praxis-des-stromsteuerrechts-modul-2)