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Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Sicherheit.

###Bedeutung der Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware**. Sie stellen diese Erklärung **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Trotzdem können die Lieferantenerklärungen noch Jahre später von der Zollbehörde überprüft und beanstandet werden. Das kann für Sie zur Folge haben, dass hohe finanzielle Nachforderungen auf Sie zukommen.

Umso wichtiger ist es, dass Sie die Hintergründe und Formvorschriften kennen. Sie sichern sich dadurch nicht nur rechtlich ab, sondern können auch **Ihre Prozesse effizient danach ausrichten**.

###Präferenzursprung als Handelsvorteil?
In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche wichtige Rolle die Lieferantenerklärung in der Produktionskette einer Ware spielt. Durch **geschickte Abwägungen in Ihren eigenen Einkaufs- und Produktionsprozessen** können Sie herausfinden, ob es für Sie günstiger ist, mit präferenzieller oder nicht-präferenzieller Ware zu handeln.

Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Verstöße in der Exportkontrolle werden hart bestraft. Gleichzeitig stehen Sie einem sehr komplexen, sich schnell anpassenden Rechtsgebiet gegenüber. Das macht die tägliche Arbeit und die Zukunftsplanung zu einer großen Herausforderung für Sie.

###Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle

In vielen Unternehmen werden außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorgänge durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften **drohen empfindliche Strafen**, insbesondere:
+ Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen,
+ Bußgelder gegen die Geschäftsleitung aufgrund eines Organisationsmangels,
+ die Bruttoerlösabschöpfung,
+ der Image-Schaden für das Unternehmen.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang „Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ erlernen Sie das umfangreiche Exportkontrollwissen **für die unmittelbare praktische Anwendung**. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Exportkontrolle für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Verstöße in der Exportkontrolle werden hart bestraft. Gleichzeitig stehen Sie einem sehr komplexen, sich schnell anpassenden Rechtsgebiet gegenüber. Das macht die tägliche Arbeit und die Zukunftsplanung zu einer großen Herausforderung für Sie.

###Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle

In vielen Unternehmen werden außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorgänge durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften **drohen empfindliche Strafen**, insbesondere:
+ Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen,
+ Bußgelder gegen die Geschäftsleitung aufgrund eines Organisationsmangels,
+ die Bruttoerlösabschöpfung,
+ der Image-Schaden für das Unternehmen.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang „Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ erlernen Sie das umfangreiche Exportkontrollwissen **für die unmittelbare praktische Anwendung**. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Exportkontrolle für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

BtPrax-Tag

Wir laden Sie herzlich zu unserer Fachtagung im Betreuungsrecht, dem BtPrax-Tag 2025 ein. In diesem Jahr widmen wir uns dem aktuell wohl spannendsten Thema **„Künstliche Intelligenz und digitale Assistenten“**. Erleben Sie einen Tag voller interessanter Einblicke in die Welt der KI und deren Anwendungsmöglichkeiten im Betreuungsrecht.

Es erwarten Sie kurze Fachvorträge zu praxisrelevanten Anwendungstipps und **Einsatzmöglichkeiten von KI im Betreuungsalltag**. An mobilen und interaktiven Stationen können Sie **digitale Assistenten live vor Ort ausprobieren**. Erleben Sie hautnah, wie intuitive Systeme Ihre Arbeit erleichtern können und gewinnen Sie wertvolle Einblicke in die praktische Umsetzung.

Natürlich beleuchten wir auch die Chancen und Grenzen der KI im Betreuungsrecht. Diskutieren Sie mit Kolleginnen und Kollegen und Expertinnen und Experten über **ethische Fragestellungen, rechtliche Rahmenbedingungen** und die **zukünftige Entwicklung der KI** in diesem sensiblen Bereich.

Die verlängerten Pausen bieten Ihnen **mehr Zeit zum Netzwerken**. Nutzen Sie die Gelegenheit, in den **interdisziplinären, bundesweiten Austausch** mit Betreuungsrichter:innen, Mitarbeitenden von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden, rechtlichen Betreuer:innen und Selbstvertreter:innen sowie KI-Expertinnen und Experten zu gehen.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Sehr gute Vorträge und belebende Diskussionen, weiter so.“*
**Markus Reck, Richter am Amtsgericht**

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

###Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

###Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Zollfachwirt:in (brav)®

###Steigende Anforderungen im Außenhandel

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel. Der Richtung des Unionszollkodex folgen wir mit unserem Qualifizierungs-Lehrgang zum/zur Zollfachwirt:in (brav)®.

###Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung

Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“. Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.

Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

###Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal

Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Zollfachwirt:in (brav)®

###Steigende Anforderungen im Außenhandel

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel. Der Richtung des Unionszollkodex folgen wir mit unserem Qualifizierungs-Lehrgang zum/zur Zollfachwirt:in (brav)®.

###Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung

Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“. Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.

Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

###Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal

Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Kölner Wertermittlertag

Save the Date: Am 25. September 2025 findet der **Kölner Wertermittlertag** bereits in der zehnten Auflage statt.

Auf dem Kongress werden Ihnen von namhaften Expertinnen und Experten aktuelle Entwicklungen und Trends in der Wertermittlung präsentiert. Moderiert wird die Konferenz von Frau Dr. Daniela Schaper.

Seien Sie bei unserem Jubiläumskongress dabei und vertiefen Sie Ihr Fachwissen durch informative Vorträge. Nutzen Sie den **Kölner Wertermittlertag** für den wertvollen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie Expertinnen und Experten aus der Branche.

Zoll Intensiv

Egal, ob Sie Quereinsteiger im Bereich Zoll sind oder schon länger dabei: Ihnen sind fundierte Rechtsgrundlagen im Zollrecht und deren praktische Umsetzung wichtig, um **effizient und sicher** durch den Arbeitsalltag zu manövrieren. Doch neben dem Wissen für die tägliche Fleißarbeit ist es Ihnen auch wichtig, Ihre Prozesse rechtssicher zu optimieren und weitestgehend ohne aktives Zutun der Zollbehörde zu arbeiten.

###Weitblick im Unternehmen durch Überblick im Zollrecht

Sie lernen die Grundlagen der Zollabwicklung und werden fit für die Abfertigung Ihrer Einfuhr- und Ausfuhrsendungen. Doch was dann?
Unsere fünftägige Veranstaltung „Zoll Intensiv“ gibt Ihnen **neben dem Grundwissen auch direkt das vertiefende Wissen** mit dazu, u.a.:
+ Besondere Zollverfahren zur Einfuhrabgabenreduzierung in bestimmten Fällen,
+ vereinfachte Zollabwicklung zur weitestgehend selbständigen Zollabfertigung und
+ der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO als Gütesiegel gegenüber der Zollbehörde.