Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt es diesen Rundlauf zu skizzieren, denn die **Ware trifft auf ihrem Weg mindestens viermal auf den Zoll!**
###Für jede Variante den optimalen Weg
Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!
Diese Veranstaltung ist **speziell für den Bereich Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen konzipiert** und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Wissen für die Abwicklung dieser Geschäfte zu erlernen.
Das **US-Exportkontrollrecht** gilt nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für den **Reexport von Gütern** aus den USA, die in anderen Ländern hergestellt wurden. Das heißt, dass **Ihre Waren** bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU unter Umständen einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, wenn sie als “US-Gut” eingestuft werden. Auch wenn die Waren innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden, kann das eine Genehmigung erfordern. Als “US-Güter” gelten zum Beispiel Waren, Technologien und Software, wenn sie irgendwie mit dem **US-(Re-)Exportrecht** zu tun haben.
Die **US-Exportkontrolle** ist ziemlich streng und wer sich nicht daranhält, muss mit **Konsequenzen** rechnen. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Exporte den US-Vorgaben entsprechen Um zu gewährleisten, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden, sollten europäische Unternehmen daher umfassende **Compliance-Maßnahmen**.
###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung
Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche innerbetriebliche Maßnahmen Sie einführen oder anpassen sollten, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren und damit das Risiko von Verstößen zu minimieren. Unser Referent vermittelt Ihnen wertvolle Tipps aus der Praxis für Ihren Umgang mit US-Gütern. Zudem wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der US-Exportkontrolle gegeben.
Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber über einen bestimmten Zeitraum **Einzelaufträge bündeln** kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine **hohe Flexibilität** aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden.
###Rahmenvereinbarungen in der Praxis
Im Webinar werden Ihnen notwendigen Anforderungen in Bezug auf die **rechtssichere Ausgestaltung** systematisch dargestellt. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind hier der **Abschluss der Rahmenvereinbarung** selbst sowie die **Vergabe der Einzelaufträge** auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die Bestimmungen für die **Durchführung der Vergabeverfahren** sollen mit dem sog. Vergabetransformationspaket umfassend reformiert werden. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sagt: „Die **Reform des Vergaberechts** ist ein Befreiungsschlag: Wir bauen Bürokratie spürbar ab: Verfahren werden schneller und einfacher, Nachweispflichten werden deutlich reduziert. Das entlastet die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung, vor allem die Kommunen.“ Die Reform betrifft **alle relevanten Regelwerke** (GWB, VgV, UVgO, SektVO, VSVgV und KonzVgV).
Bleiben Sie uptodate und erhalten Sie im Rahmen des Webinars einen **kompakten Überblick** über die wesentlichen Änderungen.
Der **Thementag Außenwirtschaft** in Köln steht unter dem Motto: Experten referieren – Praktiker diskutieren. Unser umfangreiches Update hält Sie über aktuelle Neuentwicklungen im Bereich Außenwirtschaft auf Stand.
###Steigende Risiken im Welthandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, Sanktionen und Embargos, neue Zollvorschriften sowie gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an eine funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligten erfordern ein **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung**. Dies gilt ebenso für ein sensibles Riskmanagement. Um dies zu gewährleisten ist eine regelmäßige **Weiterbildung und ein Austausch** notwendig.
###Das sagen unsere Teilnehmer:innen
*„Der Thementag war wieder einmal hochinformativ und geprägt von dem Erfahrungsschatz der Referenten und den anwesenden Experten. Unverzichtbare Veranstaltung!“*
**Katrin Klatt, SPINNER GmbH, Abteilung: Exportkontrolle**
*„Wie immer eine gelungene Veranstaltung, mit neuen und alten Erkenntnissen.“*
**Jutta Knorz, JK-EXPORT-IMPORT-AGENTUR**
*„Die Organisation klasse, die Referenten und auch die Themen waren sehr gut gewählt. Das erste Mal wieder in Präsenz, deshalb auch eine Veranstaltung bei der sich wieder die Gelegenheit zum Networking ergeben hat. Termin für mich seit Jahren in meinem Kalender reserviert.“*
**Doris Boegel, DST Defence Service Tracks GmbH, Abeilung: Exportkontrolle Compliance**
Kommt es im Rahmen der rechtlichen Betreuung zum Todesfall in der Familie Ihres betreuten Menschen, stehen viele Fragen im Raum: Soll das Erbe ausgeschlagen werden? Welche **Auswirkungen** hat die Erbschaft auf die **Sozialleistungen**? Ist meine betreute Person pflichtteilsberechtigt und wie kann ich ihre **Ansprüche** effektiv durchsetzen? Wie kann ich sie effektiv schützen, wenn sich später herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist?
###Im Spannungsfeld zwischen Erbrecht und Betreuungspraxis
In der Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und noch viel mehr: Das **praxiserprobte** Webinar vermittelt Ihnen prägnant und kompakt das notwendige Basiswissen in Sachen Erbrecht und zeigt **Handlungsstrategien** für ein gelungenes Zusammenspiel von Erbrecht und Betreuungspraxis auf.
Geleitet von einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht und Notar, werden Sie mit sämtlichen erforderlichen Ressourcen, Instrumenten und praxisorientierten Ratschlägen ausgestattet, um die Belange Ihrer betreuten Person effektiv zu schützen und Ihre eigene rechtliche Verantwortung zu minimieren. Das begleitende Skript beinhaltet zahlreiche nützliche **Checklisten** sowie **Muster**, die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit von großem Nutzen sein werden.
###Das sagen unsere Teilnehmer:innen
*„Das Seminar war sehr informativ und faktenreich. Es gab ein gutes und ausgewogenes Verhältnis zwischen Referiertem und den dazugehörigen Paragrafen. Herr Schönenberg-Wessel ist super; sehr eingängige, lebendige, motivierende und hilfreiche Vortragsrede. Es macht Spaß ein kompaktes, weitreichendes Thema wie das Erbrecht so gut aufgearbeitet vermittelt zu bekommen.“*
**Anonym, 2022**
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das **Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)**. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitende zur Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten. Im Frühjahr 2024 verabschiedete die Europäische Union darüber hinaus die „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD), eine EU-weite Lieferkettenrichtlinie.
Müssen öffentliche Einkäufer:innen nun überhaupt noch **Sozialkriterien in Vergaben** fordern, jetzt wo in Deutschland das LkSG gilt? Ja! Warum das so ist und wie Lieferkettengesetze Sie dennoch bei einer **fairen Beschaffung** unterstützen können, diskutieren wir gemeinsam im Webinar. Darüber hinaus klären wir Fragen wie:
+ Was heißt überhaupt faire und nachhaltige Beschaffung?
+ Inwiefern unterscheiden sich LkSG und CSDDD und was bedeuten sie für den öffentlichen Einkauf?
+ Wie können Beschaffungsverantwortliche – mit und ohne Lieferkettengesetze – soziale Kriterien in ihrer Vergabe verankern?
Wir klären die wichtigsten **Fragen rund um Lieferkettengesetze in der Beschaffung** und erörtern gemeinsam die Chancen.
Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.
Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.
Das Vergaberecht ist einem stetigen Wandel unterworfen. Was gestern neu war, kann heute schon nicht mehr aktuell sein. Alle **Neuerung im Blick** zu haben, ist nicht einfach und es stellen sich zu Beginn des Jahres immer wieder dieselben Fragen. Mit welchen **Änderungen ist im Vergaberecht** im neuen Jahr zu rechnen? Welche Herausforderungen kommen hier auf mich zu? Welche Chancen bieten sich Ihnen?
##Das erwartet Sie
In unserem Webinar **„Vergaberechts-Update“** erhalten Sie einen Überblick über die **Neuerungen im Vergaberecht 2025**. Angereichert durch praktische Tipps und Beispiele erhalten Sie Informationen zu aktuellen Vergabethemen, Rechtsprechung und geplanten Gesetzgebungsverfahren.
Sie lernen die **stromsteuerrechtlichen Grundlagen** kennen und erhalten einen ersten Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:
+ Stromsteuergesetz (StromStG)
+ Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
+ Energiesteuer-Richtlinie der EU
Sowohl das **Besteuerungsverfahren** als auch die diversen **Begünstigungs- und Entlastungstatbestände** stehen dabei im Fokus.
###Begünstigungen im Stromsteuerrecht
Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** oder als **Steuerentlastung** gewährt werden. Hier werden die zentralen Begünstigungstatbestände (bspw. für **Unternehmen des Produzierenden Gewerbes** oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das *‘Antragsverfahren** sowie die dabei zu verwendenden **amtlichen Vordrucke** behandelt.
Schwerpunkte wie die Erzeugung, Weiterleitung und die Steuerentstehung werden dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (**Steueranmeldung**, -entrichtung, etc.) thematisiert.
Die Mehrheit der stromsteuerrechtlichen Begünstigungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Wir zeigen Ihnen die Abgabe einer **Selbsterklärung mittels Vordruck 1139**.