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Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des **Bewertungsgesetzes**. Allerdings haben Steuerzahlende die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Das Webinar **„Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz“** erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch können Sie als Sachverständige:r die **Wertansätze und Bewertungsgrundlagen** der Finanzverwaltung prüfen und nachvollziehen. Zu den ab 2023 aktualisierten Regelungen hat die Finanzverwaltung **gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit ergeben sich neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis.

Die Steuerzahlenden können einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein **Sachverständigengutachten** führen. Seit 2021 verlangt der Gesetzgeber jedoch auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine **konkrete Zertifizierung** von Sachverständigen.

Das Webinar zeigt die genauen **Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens** auf, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert. Dazu gehört auch das Spannungsfeld zwischen einem Gutachten und der steuerlichen Berücksichtigung von **Belastungen**.

Das Webinar besteht aus **3 Modulen** mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

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###Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Das erste Modul unserer Veranstaltung erläutert Ihnen anschaulich, welche Regelungen bei der **steuerlichen Bewertung von unbebauten Grundstücken** gelten. Das Modul erläutert ebenfalls die im Steuerrecht erforderliche **Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen**, die in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung ist.

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###Modul 2 – Steuerliches Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Mit dem **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften angepasst, die ab dem 01.01.2023 maßgebend sind. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die ImmoWertV 2021 anpassen. In diesem Modul wird die **steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren** dargestellt. Zudem stellt das Modul auch die Änderungen des Bewertungsgesetzes dar, die durch das **Jahressteuergesetz 2024** zu beachten sind.

Zusätzlich erläutert das Modul 2 das **reformierte Sachwertverfahren**, bei dem seit 2023 ein Regionalisierungsfaktor und die Berücksichtigung eines Alterswertminderungsfaktors eingeführt worden ist.

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###Modul 3 – Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes enthalten eine Vielzahl von **Pauschalierungen**, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahlende allerdings die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete **Zertifizierung von Sachverständigen**. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.

Der Bundesfinanzhof hat eingefordert, dass der Nachweis auch bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts zulässig ist. Dementsprechend lässt der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 auch bei der **Grundsteuer Sachverständigengutachten** zu.

Steuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022 und 2024

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz **umfassend überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)** angepasst. Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen. Der Gesetzgeber räumt allerdings unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Mit dem **Jahressteuergesetz 2024** wurde das Bewertungsgesetz erneut geändert. Hier wurde – neben weiteren Änderungen – die Nachweismöglichkeit durch **Sachverständigengutachten** auch auf die gesamte **Grundsteuer** nach dem Bundesmodell **ausgeweitet**.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In dem 90-minütigen Webinar erläutern wir Ihnen anschaulich und kompakt die **neuen maßgeblichen Regelungen**, die seit dem Inkrafttreten des **JStG 2022** und **JStG 2024** zu beachten sind. Anwendungsbezogen und praxisnah erfahren Sie, was sich seit dem 1. Januar 2023 geändert hat.

KI next Level: Updates für die rechtliche Betreuung

###Sie waren bei unserem Einführungsseminar? Jetzt geht’s weiter – mit Tiefgang und Praxis!

Sie haben bereits ein Einführungsseminar zu ChatGPT und Co. besucht und möchten sich regelmäßig oder je nach Bedarf intensiver mit der praktischen Anwendung und akuellen Entwicklungen auseinandersetzen? In **kurzen Häppchen à 120 Minuten** bringen wir Sie auf den neusten Stand und laden Sie, zusätzlich zum wechselnden Input, auch zum Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen ein.

###Was erwartet Sie?

+ **Aktuelle Updates**: Entdecken Sie die neuesten Entwicklungen rund um ChatGPT und weitere KI-Tools, die für die rechtliche Betreuung relevant sind.

+ **Impulsvorträge und Anwendungsbeispiele**: Vertiefen Sie Ihr Wissen mit praxisnahen Einblicken, z. B. zur Erstellung von Custom-GPTs, zur Optimierung Ihrer Prompts oder zu weiteren Tools wie Perplexity. Die Inhalte werden flexibel an die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungen angepasst.

+ **Erfahrungsaustausch und Best Practices**: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen, praktische Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen.

###Ihre Beteiligung ist gefragt!

Sie haben die Möglichkeit, bereits im Vorhinein Ideen und thematische Wünsche für die Veranstaltungen einzubringen. Ebenso freuen wir uns, wenn Sie **Ihre eigenen Erfahrungen** aus der Praxis teilen, dies macht den Austausch umso wertvoller. Die Veranstaltung ist bewusst offen gestaltet, um Raum für **individuelle Fragen, praxisnahe Lösungen und aktuelle Trends** zu bieten. Bringen Sie Ihre Fragen und Ideen ein und gestalten Sie den Austausch aktiv mit.

KI next Level: Updates für die rechtliche Betreuung

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Rechtsfragen der Beratung und Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Als Mitarbeiter:in einer Betreuungsbehörde oder eines Betreuungsvereines sind Sie regelmäßig in der **Beratung und Information** zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen tätig. Dabei ist die **öffentliche Beglaubigung** von Unterschriften unter diesen Dokumenten eine bedeutende Aufgabe der Urkundsperson der Betreuungsbehörde.

###Unsere bevorstehende Veranstaltung bietet umfassende Antworten auf zahlreiche Ihrer praxisrelevanten Fragen, darunter:

+ Welche gesetzlichen Grundlagen sind für Betreuungsbehörden und -vereine bei der Beratung relevant?
+ Was können typische Beratungsanliegen sein?
+ Wie betrifft das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) die Arbeit mit Vollmachten?
+ Welche rechtlichen Grundlagen und inhaltlichen Regelungen gelten für Vollmachten und Auftragsverhältnisse?
+ Welche Rechtsfragen sind bei der Beglaubigung zu beachten?
+ Inwieweit besteht ein Haftungsrisiko bei der Beratung und Bevollmächtigung?

In unserer Veranstaltung vertiefen Sie Ihr Wissen im Rahmen von **Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen**. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen bundesweit über aktuelle Fragestellungen in der Praxis auszutauschen.

Rechtsfragen der Beratung und Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

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+ Welche gesetzlichen Grundlagen sind für Betreuungsbehörden und -vereine bei der Beratung relevant?
+ Was können typische Beratungsanliegen sein?
+ Wie betrifft das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) die Arbeit mit Vollmachten?
+ Welche rechtlichen Grundlagen und inhaltlichen Regelungen gelten für Vollmachten und Auftragsverhältnisse?
+ Welche Rechtsfragen sind bei der Beglaubigung zu beachten?
+ Inwieweit besteht ein Haftungsrisiko bei der Beratung und Bevollmächtigung?

In unserer Veranstaltung vertiefen Sie Ihr Wissen im Rahmen von **Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen**. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen bundesweit über aktuelle Fragestellungen in der Praxis auszutauschen.

Fit für 2025 – Export

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Webinar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Export**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2025-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.