Schlagwort-Archive: 2025

Familienrechtspsychologische Begutachtung – Qualitätsstandards und Stolpersteine

###Keine leichte Aufgabe – Begutachtung einer Familienkrise

Im Bereich der **Familienrechtspsychologie** haben Sie es häufig mit „familiären Krisen“ zu tun: Trennung, Scheidung, die Gefährdung von Kindeswohl und eine drohende Herausnahme von Kindern und Jugendlichen. Für die betroffenen Familien sind diese Situationen existenziell und daher emotional aufgeladen und nicht selten von Angst, Trauer und Aggressionen begleitet.

Die von Ihnen erstellten **familienrechtspsychologischen Gutachten** tragen zur Entscheidungsfindung bei und geben Antworten, u. a. auf folgende Fragen:

+ Welche Betreuungsregelung ist für Kinder und Jugendliche förderlich?
+ Sind aus psychologischer Sicht bereits Schädigungen der Kinder und Jugendliche im Haushalt der Eltern zu diagnostizieren?
+ Welche Hilfen zur Abwendung dieser Gefährdung können eingeleitet werden?
+ Wie kann eine Kontaktregelung bei beispielsweise einem psychologisch kranken Elternteil ausgestaltet werden?

###Qualitätsstandards und Stolpersteine im Rahmen der Begutachtung erkennen und vermeiden

Auch wenn inzwischen **Mindestanforderungen** an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht vorliegen, so treffen Sie in der Praxis doch immer wieder **individuelle Abwägungen** zur Diagnostik, der Auswahl von Testverfahren, der Interaktionsdiagnostik und der Exploration.
In unserer Veranstaltung lernen Sie eine Reihe von Stolpersteinen kennen, die den diagnostischen Prozess beeinträchtigen oder sogar den Anlass der **Befangenheit** begründen oder im schlimmsten Fall sogar zu **Haftungsfällen** führen. Sie legen gemeinsam das Augenmerk auf die praktische Darstellung der **Qualitätsstandards** und der **Stolpersteine** im Rahmen der Begutachtung, um diese möglichst im Vorfeld bereits zu vermeiden.
###Das sagen unsere Teilnehmenden:
„Ganz tolle praxisnahe Dozentin, vielen Dank!“
Anonym 2024

Künstliche Intelligenz und Vergabeverfahren

Künstliche Intelligenz (KI) verändert derzeit nahezu alle Lebens- und Arbeitsbereiche – von der Wirtschaft über die Verwaltung bis hin zur öffentlichen Beschaffung. Für das **Vergabewesen ergeben sich daraus neue Fragestellungen**: Wie kann KI **rechtssicher** in Ausschreibungen berücksichtigt werden? Wie nutzen Bieter KI? Welche Anforderungen sind bei der **Beschaffung von IT-Lösungen mit KI-Anteilen** besonders wichtig? Und inwiefern kann KI selbst dazu beitragen, Vergabeverfahren **effizienter und transparenter** zu gestalten?

### Schwerpunkte des Webinars

**1. Grundlagen zu KI**
Aufgrund des medientechnischen Wirbels und Schlagzeilen rund um neueste KI-Entwicklungen ist es umso wichtiger, Kern-Grundlagen von KI zu verstehen. Unser Referent vermittelt Ihnen die eigentlichen KI-Grundlagen und Gesetzmäßigkeiten, welche aktuelle und kurzfristig erwartbare KI-Entwicklungen bestimmen.

**2. Beschaffung von IT mit KI-Anteilen**
Immer häufiger enthalten moderne IT-Lösungen KI-Module – etwa für Geräuschunterdrückung, Datenanalyse, Chatbots, Automatisierung oder Entscheidungsunterstützung. Dies wirft Fragen zur Leistungsbeschreibung, zur Nachprüfbarkeit von Ergebnissen und zur Bewertung von Angeboten auf. Wir zeigen Ihnen, welche Aspekte in Ausschreibungen berücksichtigt werden sollten, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.

**3. Gezielte KI-Beschaffung**
Soll gezielt eine KI-Lösung beschafft werden, beispielsweise zur Prozessautomatisierung oder für Prognosemodelle, gelten andere Spielregeln – nicht formal – aber fachlich. Unser Referent erläutert, welche Aspekte und Anforderungen hier ausschlaggebend sind, wie Sie Qualitätsmaßstäbe definieren und wie Risiken – etwa in Bezug auf Qualität, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Datenschutz – beherrschbar bleiben.

**4. KI-Integration im Vergabeverfahren**
KI kann nicht nur Beschaffungsgegenstand sein, sondern auch selbst im Vergabeprozess unterstützen. Dazu zählen etwa automatisierte Auswertungen, die Unterstützung bei der Angebotsprüfung oder die Analyse großer Datenmengen. Diskutiert werden Chancen, Grenzen und konkrete Anwendungsfälle, die die Effizienz steigern und die Arbeit von Vergabestellen spürbar erleichtern können.

In unserem Webinar erhalten Sie einen **umfassenden Überblick** über den aktuellen Stand, **rechtliche Rahmenbedingungen** sowie konkrete **Einsatzmöglichkeiten von KI** im Vergabewesen.

Vergaberecht in NRW ab 2026: Was Kommunen jetzt wissen müssen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die **Gemeindeordnung geändert** und die bislang geltenden **„kommunalen Vergabegrundsätze“ für unterschwellige Auftragsvergaben** abgeschafft. Ab dem 01.01.2026 gelten als „Allgemeine Vergabegrundsätze“ für Auftragsvergaben von Kommunen in NRW nur noch die **Vorgaben der wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Beschaffung** unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz. Regelungen, die die Durchführung von Vergaben einschränken, dürfen die Gemeinden nur durch den Beschluss einer Satzung erlassen.

###Mustersatzung durch kommunale Spitzenverbände

Der **Schwerpunkt des Webinars** liegt auf der von den **kommunalen Spitzenverbänden NRW** erarbeiteten **Mustersatzung**. Diese enthält sowohl inhaltliche Vorgaben als auch konkretisierende Regelungen, die den Kommunen als Orientierung helfen können.

Es wird ausreichend Zeit und Gelegenheit für Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge eingeräumt.

Vergaberecht in NRW ab 2026: Was Kommunen jetzt wissen müssen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die **Gemeindeordnung geändert** und die bislang geltenden **„kommunalen Vergabegrundsätze“ für unterschwellige Auftragsvergaben** abgeschafft. Ab dem 01.01.2026 gelten als „Allgemeine Vergabegrundsätze“ für Auftragsvergaben von Kommunen in NRW nur noch die **Vorgaben der wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Beschaffung** unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz. Regelungen, die die Durchführung von Vergaben einschränken, dürfen die Gemeinden nur durch den Beschluss einer Satzung erlassen.

###Mustersatzung durch kommunale Spitzenverbände

Der **Schwerpunkt des Webinars** liegt auf der von den **kommunalen Spitzenverbänden NRW** erarbeiteten **Mustersatzung**. Diese enthält sowohl inhaltliche Vorgaben als auch konkretisierende Regelungen, die den Kommunen als Orientierung helfen können.

Es wird ausreichend Zeit und Gelegenheit für Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge eingeräumt.

Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung

Es lohnt sich für Sie aus Kostengründen meist mehr, Produkte außerhalb der EU herstellen zu lassen statt hier. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf hochwertige Komponenten oder Vormaterialien aus der EU verzichten müssen. Das Zollrecht bietet Ihnen hier mit der passiven Veredelung (PV) eine Möglichkeit, **zuvor aus der EU ausgeführte Waren zu reduzierten Einfuhrabgaben wieder einzuführen**.

###Zollwert bei der Wiedereinfuhr minimieren

Waren, die Sie aus der EU exportieren und im Drittland veredeln lassen (z.B. zu anderen Produkten verarbeiten oder reparieren), gelten zollrechtlich als Nichtunionsware und müssen bei Wiedereinfuhr vollständig in den Zollwert einfließen. Wenn Sie diese Waren bei der Ausfuhr aber in die PV überführen, sind diese nicht Bestandteil des Zollwertes und **Ihre Einfuhrabgaben sinken**.

Finden Ihre Produktionsprozesse in einem Drittland statt, mit dem die EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat oder eine andere Begünstigung gewährt wird (z.B. APS-Länder), stellt die wirtschaftliche Lohnveredelung eine aufwandsärmere Alternative dar.

In unserer Veranstaltung „Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung“ lernen Sie, wie Sie in den Genuss dieser finanziellen Vorteile kommen, sowie die praxisnahe Umsetzung.

Das besondere Zollverfahren Aktive Veredelung

Oftmals ist es auf den ersten Blick für Sie nicht lukrativ in der EU zu produzieren. Neben hohen Personal- und Produktionskosten kommen noch Zölle für den Import notwendiger Vormaterialen dazu. An dieser Stelle lohnt es sich für Sie genauer hinzuschauen und das besondere Zollverfahren „Aktive Veredelung“ in Betracht zu ziehen, um Einfuhrabgaben zu sparen.

###Immer die für Sie günstige Lösung

Grundprinzip der aktiven Veredelung ist es, dass Sie **keine Einfuhrabgaben zahlen für eingeführte Waren, die Sie im Zollgebiet der EU bearbeiten oder zu neuen Produkten verarbeiten**, wenn Sie diese am Ende des Veredelungsprozesses wieder ausführen. Die notwendige Flexibilität bleibt Ihnen dennoch vorhanden: Sie entscheiden bei Abschluss des Veredelungsvorgangs, ob die Ware wieder ausgeführt wird oder ob Sie diese doch in den freien Verkehr der EU überführen und Einfuhrabgaben zahlen. Für eine Vielzahl von Waren können Sie dabei sogar **entscheiden, was für Sie günstiger ist**: Einfuhrabgaben für das fertige Veredelungserzeugnis oder für die eingeführten Waren, aus denen das Veredelungserzeugnis hergestellt wurde.

In unserer Veranstaltung “Das besondere Zollverfahren Aktive Veredelung“ lernen Sie, in welchen Fällen Sie die aktive Veredelung nutzen können sowie die praxisnahe Umsetzung.

Update im Energie- und Stromsteuerrecht 2025/2026

###Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand

Das **Energie- und Stromsteuerrecht** nimmt aufgrund seiner Komplexität und Schnelllebigkeit eine ganz besondere Rolle innerhalb des **Verbrauchsteuerrechts** ein. Das zeigt sich nicht nur im Umfang der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Dienstvorschriften und Informationsschreiben, sondern auch in den zahlreichen Verknüpfungen zu anderen Rechtsgebiete, wie beispielsweise das EU-Beihilferecht.

In unserer Veranstaltung bringen wir Sie auf den aktuellen Stand und stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen vor, damit Sie für das Jahr 2026 bestens gewappnet sind.

Die Inhalte richten sich nach der aktuellen bzw. voraussichtlichen Gesetzeslage. Diese Pläne und Diskussionen befinden sich noch in der Entwicklung. Sobald uns nähere Information vorliegen, ergänzen wir diese in den u. g. Inhalten.

###Einladung zum Get-together und Netzwerkabend

Für Ihre Treue und jährliche Teilnahme möchten wir uns bei Ihnen bedanken und laden Sie im Rahmen eines gemeinsamen Abendessens zu einem Get-together ein.

Nutzen Sie dies auch für den Ausbau Ihres Netzwerkes mit den Referenten und anderen Teilnehmenden in geselliger Runde.

Risse an Gebäuden – Setzungen durch Veränderungen im Baugrund

### Erfahren Sie, wie sich Setzungsschäden minimal-invasiv und bauwerksverträglich sanieren lassen.

Seitdem gebaut wird, gibt es auch **Bauschäden**. Und das Problem hat sich trotz aller Wissensvermittlung bis heute gehalten. Verschiedene **Einflüsse auf den Baugrund** können diesen derart schwächen, wodurch dessen **Tragfähigkeit** für die **Gebäudelast** nicht mehr gewährleistet ist. Wenn der Lastabtrag über die Gründung in den Baugrund nicht mehr gegeben ist, können entsprechende **Rissbilder im Gebäude** darauf hinweisen.

**Risse im Mauerwerk** werden eingehend betrachtet und anhand **konkreter Schadensbilder** werden Risse „gelesen“. Im weiteren Verlauf des Webinars werden **Sanierungsmöglichkeiten** angesprochen und ein **minimal-invasives Verfahren zur Baugrundverstärkung** anhand von Praxisbeispielen vorgestellt .

KI im Familienrecht

Erleichtern auch Sie sich Ihren Berufsalltag mit **Künstliche Intelligenz**. Im Familienrechtsumfeld sind präzise Dokumentation, effektive Kommunikation und fundierte Recherchen unverzichtbar – gleichzeitig oft zeitintensiv. Hier kann der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, insbesondere ChatGPT, eine wertvolle Unterstützung bieten.

###Einsatzmöglichkeiten von digitalen Assistenten im Familienrecht – perfekt für Einsteiger:innen

Dieses praxisorientierte Webinar vermittelt die Grundlagen zur **Anwendung von KI-Tools** im familienrechtlichen Kontext – etwa in der Arbeit mit Gerichten, Jugendämtern oder weiteren beteiligten Institutionen. Ziel ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, **ChatGPT sicher, effizient und datenschutzkonform zur Entlastung und Qualitätssteigerung im beruflichen Alltag einzusetzen** – auch ohne technische Vorkenntnisse.