###Nachlassregelung für einen Menschen mit Behinderung
Die **hinreichende Versorgung** eines Kindes mit Behinderung im Erbfall ist ein großes Interesse der Eltern. Dabei besteht der Wunsch, dass das ererbte Vermögen nicht auf die Leistungen des Sozialleistungs- bzw. Sozialhilfeträgers angerechnet wird und das Kind auch als spätere erwachsene Person tatsächlich einen **Mehrwert im Erbfall** erlangt. Eine zuverlässige Möglichkeit der Absicherung bietet das in der Rechtsprechung allgemein anerkannte **klassische Behindertentestament**.
Aber was verbirgt sich eigentlich dahinter?
###Betreuer:innen als Testamentsvollstrecker:innen?
In Ihrer Betreuungstätigkeit sind Sie mit einer Vielfalt an Aufgaben wie Geldanlage, Vermögensverwaltung, Kenntnissen im Sozialrecht und der Kommunikation mit Ihren betreuten Personen betraut und bereits tief in der Materie.
Trauen Sie sich auch eine **Testamentsvollstreckung** im Sinne eines betreuten Menschen zu? Noch nicht? Dabei bringen Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen wichtige hierfür notwendige Kompetenzen mit. Darüber hinaus kann sich in diesem Zusammenhang ein für Sie als rechtliche:r Betreuer:in interessantes und **lukratives (zusätzliches) Tätigkeitsfeld** eröffnen. Ebenso trägt die Verwendung eines Behindertentestaments dazu bei, wirtschaftlich **flexibel** bei der Umsetzung der **Wünsche und Bedürfnisse** eines betreuten Menschen mit Behinderung zu bleiben.
In unserer Veranstaltung erhalten Sie eine **kompakte** Einführung in die Grundlagen des Behindertentestaments und dessen **sozial- und erbrechtliche** Grundlagen. Des Weiteren lernen Sie das notwendige **Handwerkszeug zur praktischen Umsetzung** eines entsprechenden Testaments kennen, um für die Anwendung in der Praxis bestens ausgestattet zu sein.