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Wettbewerblicher Dialog

Der **Wettbewerbliche Dialog** ist ein Vergabeverfahren, insbesondere bei **komplexen Projekten** oder wenn die **Auftragsgeber ihre Anforderungen** noch nicht genau spezifizieren können. Es ermöglicht offener und flexibler mit Anbietern zu kommunizieren als in anderen Verfahrensarten, mit dem Ziel, gemeinsam mit den **Wirtschaftsteilnehmern die bestmögliche Lösung** zu finden. Doch in welchen Situationen ist dieses Verfahren sinnvoll und zulässig?

###Abgrenzung und Voraussetzungen

Im Rahmen des Webinars erklären Ihnen unsere Referenten den Unterschied des Wettbewerblichen Dialogs zu anderen Verfahrensarten, beispielsweise mit Blick auf den **zeitlichen und organisatorischen Aufwand**. Ebenso werden Ihnen die **Anwendungsvoraussetzungen des § 14 Abs. 3 VgV** und **weitere relevante Vergabebestimmungen** erläutert.

###Wie sinnvoll einsetzen?

Mit Beispielen aus der Praxis demonstrieren Ihnen unsere Experten **sinnvolle Gestaltungsvarianten des Wettbewerblichen Dialogs**. Vervollständigt wird Ihr Wissen zum Wettbewerblichen Dialog mit der Beantwortung von Einzelfragen, etwa zur **Gestaltung von Zuschlagskriterien** sowie zur **Zulässigkeit einer Änderung und Konkretisierung der Bedürfnisse und Anforderungen**.

Netzwerktreffen Verfahrenslotsin/ Verfahrenslotse

Sie sind neu in der Rolle der **Verfahrenslotsin** / des **Verfahrenslotsen** oder konnten bereits erste Erfahrungen sammeln? Als Einzelkämpfer:in in Ihrem Verantwortungsbereich haben Sie den Wunsch, sich mit Gleichgesinnten auch über die eigenen Landesgrenzen hinaus auszutauschen? Dann haben wir genau das Richtige für Sie.

###Kollegialer Austausch und Lösungsorientierung: Unsere exklusive Netzwerkveranstaltung

In unserer exklusiven Netzwerkveranstaltung kommen Sie nicht nur ins Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen sondern erhalten darüber hinaus wertvolle Information und **Anregungen aus erster Hand** für die praktische Umsetzung. Der Erfahrungsaustausch bietet Ihnen einen geschützten Raum, um Themen und Schmerzpunkte offen anzusprechen und – ebenso wichtig – gemeinsam **Lösungen** zu erarbeiten.

###Vielfältige Angebote in unseren regelmäßigen Terminen: Impulsvorträge, Workshops und Fallsupervisionen

In regelmäßigen Treffen erwarten Sie Impulse zu wechselnden Schwerpunktthemen. Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl möglicher Inhalte für die **kommenden** Netzwerkveranstaltungen:

+ Erweiterung von Fachwissen in den Bereichen: Gesprächsführung, Krankheitsbilder, Verwaltung, Rechts- und Datenschutz, insb. SGB VIII und IX
+ Klärung von örtlichen Zuständigkeiten
+ Die eigene Haltung und der Spagat in der Doppelrolle
+ Abgrenzung und Konfliktmanagement innerhalb der eigenen Organisation, Fallsupervision
+ Umgang mit schwer beeinflussbaren Faktoren, wie z. B. Fachkräftemangel
+ Fallsupervisionen in kleinen Teams

###Sie entscheiden welches Thema Sie behandeln möchten

Sie vermissen ein Thema, das Sie gerne besprechen möchten? Bringen Sie dieses gerne im Vorfeld oder auch spontan während der Veranstaltung ein!

###Das erwartet Sie in dieser Auftaktveranstaltung

+ Wie baue ich mir als Verfahrenslotsin / Verfahrenslotse ein Netzwerk auf?
+ Was kann ich unternehmen, um mich in meinem Verantwortungsbezirk bekannt zu machen?
+ Wie erstelle ich ein eigenes Dokumentationssystem?
+ Datenschutz, Aufbewahrungsfristen sowie örtl. Zuständigkeiten nach 86 SGB VIII

Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör

Die Einreihung von Teilen und Zubehör stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, da das **zolltarifrechtliche Verständnis eines Teils/Zubehörs von der tatsächlichen Verwendung abweichen kann**. So kann es schnell zu falschen Einreihungen kommen.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Die Unterscheidung zwischen Teil und Zubehör ist hierbei genauso interessant wie das grundlegende Verständnis, welche Kriterien eine Ware erfüllen muss, um im Zolltarif als Teil oder Zubehör zu gelten. Ist **eine Ware als Teil oder Zubehör identifiziert, müssen Sie besondere Regeln zur Einreihung beachten**.

###Rechtssicherheit in der Praxis
Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör“ die **Identifizierung einer Ware als Teil, Zubehör oder eigenständige Ware** erläutert und die Regeln zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

Die neue ImmoWertA – die Anwendungshinweise der ImmoWertV

Am 20. September 2023 wurde die **finale Fassung der ImmoWertA** durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht. Die Anwendungshinweise zur ImmoWertV – die ImmoWertA – betreffen den **Vollzug der Immobilienwertermittlungsverordnung**. Die Anwendungshinweise enthalten Aussagen, die zum Verständnis der Verordnung und zu ihrer einheitlichen Anwendung beitragen sollen. Die ImmoWertA soll im Gegensatz zu den bisherigen Richtlinien keine vom Aufbau der Verordnung unabhängige Darstellung insbesondere von Verfahrensweisen mehr beinhalten, sondern sich jeweils auf **konkrete Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung** beziehen.

##Alles Wichtige zur ImmoWertA

Im Rahmen des Webinars stellen Ihnen unsere Referierenden die **wichtigsten Bestandteile der finalen Fassung** der ImmoWertA, einschließlich der Vorgehensweise zu den grundstücksbezogenen **Rechten und Belastungen**, vor. Die wesentlichen Besonderheiten werden Ihnen praxisnah und kompakt präsentiert.

Grundlagen und Praxis des Energiesteuerrechts

###Aktuelle Grundlagen des Energiesteuerrechts

Sie erhalten in dem Webinar **Grundlagen und Praxis des Energiesteuerrechts** einen grundlegenden Überblick über das äußerst komplexe und schnelllebige Energiesteuerrecht. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Energiesteuerrechts praxisnah dargestellt. Dabei stehen sowohl das Besteuerungsverfahren als auch die diversen Begünstigungs- und Entlastungstatbestände im Fokus.

Im Rahmen eines praxisnahen Vortrags sowie in Diskussionsrunden werden Ihnen die Inhalte des Energiesteuerrechts eingehend vermittelt.

###Darstellung der Rechtsgrundlagen für die Besteuerung und die Entlastung von Energieerzeugnissen

Das Energiesteuerrecht bildet einerseits die Grundlage für die **Besteuerung von Energieerzeugnissen**, andererseits gibt es eine **Vielzahl von Steuerbegünstigungen**, die in Form von Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen, aber insbesondere auch als **Steuerentlastung** (auf Antrag) gewährt werden. In dem Webinar zeigen wir Ihnen das **Besteuerungsverfahren** (Steuergegenstände, Steueraussetzungsverfahren, Steuerentstehung) sowie die zentralen **Begünstigungstatbestände** (bspw. für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, für den Einsatz von Energieerzeugnissen in Stromerzeugungs-/KWK-Anlagen oder im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen.

Die Mehrheit der energiesteuerrechtlichen Begünstigungen sind als Beihilfe im Sinne des **Europäischen Beihilferechts** zu klassifizieren. Sie erhalten einen **Überblick über die beihilferechtlichen Vorschriften**, weitere **Voraussetzungen und Pflichten wie bspw. Meldepflichten** nach der EnSTransV oder die Abgabe einer Selbsterklärung mittel Vordruck 1139.

Feuchtigkeit und Schimmel

**Baumängel und Bauschäden** treten bei fast jeder Immobilie auf. Den größten Anteil der Schäden bilden **Feuchteschäden**. Die Schäden müssen im Rahmen eines **Verkehrswertgutachtens** erkannt und bewertet werden, aber nicht alle Sachverständigen in der Immobilienbewertung haben eine **technische Ausbildung**.

###Schäden richtig beurteilen

Lernen Sie die **Schäden** richtig einzuordnen und zu erkennen und erfahren Sie, welche **Sanierungsmaßnahmen** erforderlich sind. Dadurch werden Sie in der Lage sein, die **anstehenden Kosten** richtig zu schätzen.

In diesem Webinar lernen Sie die Grundlagen zum Thema Feuchte und Schimmel kennen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen rund um die **Schadensentstehung und -sanierung**.

Feuchtigkeit und Schimmel

**Baumängel und Bauschäden** treten bei fast jeder Immobilie auf. Den größten Anteil der Schäden bilden **Feuchteschäden**. Die Schäden müssen im Rahmen eines **Verkehrswertgutachtens** erkannt und bewertet werden, aber nicht alle Sachverständigen in der Immobilienbewertung haben eine **technische Ausbildung**.

###Schäden richtig beurteilen

Lernen Sie die **Schäden** richtig einzuordnen und zu erkennen und erfahren Sie, welche **Sanierungsmaßnahmen** erforderlich sind. Dadurch werden Sie in der Lage sein, die **anstehenden Kosten** richtig zu schätzen.

In diesem Webinar lernen Sie die Grundlagen zum Thema Feuchte und Schimmel kennen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen rund um die **Schadensentstehung und -sanierung**.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

###Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

###Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.