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Einführung in das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Bundesregierung hat Ende Juni das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – verabschiedet. Sie greift damit einer noch ausstehenden EU-weiten Regelung für faire globale Liefer- und Wertschöpfungsketten vor, um Tatsachen zumindest für deutsche Unternehmen zu schaffen.
Ab 2023 wird das Gesetz zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Unternehmen werden mit diesem Gesetz verpflichtet, zu ermitteln, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führen kann. Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich dabei auf ihre gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen Menschenrechtsstandards vorzubeugen. Die Anforderungen an diese Maßnahmen werden nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Auf Grundlage einer Risikoanalyse müssen für das eigene Unternehmen sowie gegenüber den unmittelbaren Zulieferbetrieben Präventionsmaßnahmen festgelegt werden, die die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards. Bei Verstößen müssen die Unternehmen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es auch ermöglicht, Rechtsverletzungen im Hinblick auf mittelbare Zulieferer zu melden. Auch dafür muss ein Prozess im Unternehmen inklusive Zuständigkeiten implementiert werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Wer im Detail betroffen ist und wie Sie die Anforderungen konkret in der Praxis umsetzen können, vermitteln wir Ihnen in unserem Online-Training.

+ Stand der Gesetzgebung
+ Inhalte der Neuregelung
+ Vorbereitung im Unternehmen
+ Risikomanagement – Anforderungen
+ Konsequenzen bei Nichtbeachtung

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Spezialwebinar Import – Nacherhebung, Erstattung, Erlass und Rechtsbehelfe

Traut man Statistiken, beziffern sich die Steuerbeträge, die jährlich durch falsche und / oder fehlerhafte Bescheide ohne Beschwerde des Steuerpflichtigen ungerechtfertigt oder zu viel erhoben werden, auf weit über 400 Millionen Euro p.a. Sind Sie der Auffassung, vom Zoll benachteiligt worden zu sein? Dann setzen Sie Ihr gutes Recht durch! – Verlangen Sie Ihr Geld zurück – d. h.: Beantragen Sie die Erstattung! Oder: Legen Sie Einspruch ein!
Wer mit der Zollabwicklung befasst ist – entweder für das eigene Unternehmen oder als Spediteur bzw. Kurierdienst – weiß, dass die praktische Anwendung der entsprechenden Rechtsvorschriften erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann. Dies trifft besonders auf den Teil von Erlass und Erstattung bzw. die Nacherhebung von Einfuhrabgaben zu. Wer prüfen will, ob die Nacherhebung, die z. B. aufgrund einer Außenprüfung erfolgen soll, rechtmäßig ist, muss sich in den entsprechenden Bereichen (z. B. Zollwertrecht, Präferenzrecht, Lagerrecht, Veredelungsverkehre usw.) auskennen, um ungerechtfertigte Abgabenbescheide erfolgreich anfechten zu können. Wer Erlass oder Erstattung angeforderter oder gezahlter Abgaben beantragen will, muss neben den entsprechenden Rechtsgebieten auch das Verfahrensrecht (Antragsformulare – Fristen) für Erlass/Erstattung beherrschen, um nicht an sich berechtigte Forderungen durch Verfahrensfehler zu verlieren.

In diesem Intensivwebinar werden anhand praktischer Beispiele die Anwendungsfälle bzgl. Erlass/Erstattung bzw. Nacherhebung erläutert. Die einzelnen Anträge – formlos oder formgebunden – werden gemeinsam erarbeitet. Darüber hinaus (er)lernen Sie, wie Sie mit Rechtsbehelfen verfahren, um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können.

**Organisatorisches**

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**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Importabwicklung für Newcomer- Online

Bei der Einfuhr einer Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union sind diverse zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Soll die betreffende Ware im Zollgebiet der Union verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen, müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter diese in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen. Aber auch die Nutzung von besonderen Zollverfahren kann sinnvoll sein. In jedem Fall ist die einzuführende Ware zollrechtlich zu behandeln. Hierfür ist die Abgabe einer Zollanmeldung mit den gesetzlich geforderten Angaben unerlässlich.
Selbstverständlich können Sie sich bzw. Ihr Unternehmen auch zollrechtlich vertreten lassen. Doch auch bei einer Vertretung durch einen Dienstleister bleiben Sie als importierendes Unternehmen in der vollen Verantwortung gegenüber den Zollbehörden!

Dieser Grundlagenkurs ist speziell für Newcomer konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

**Organisatorisches**

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**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Exportabwicklung für Newcomer- Online

Egal nun ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur, die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich. Im Mittelpunkt dieser Basis-Veranstaltung steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Dabei werden Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” an passender Stelle berücksichtigt.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist und welche Vereinfachungsmöglichkeiten Sie nutzen können, um Ihren Ausfuhrprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, ist weiteres Kernthema dieses Webinars. Sie erfahren live die Wege der elektronischen (Zoll)Anmeldung, richtig, zielgenau und praxisorientiert.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.

**Organisatorisches**

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**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Zoll für Newcomer – kompakt und digital

Wenn Sie bisher die Zollabfertigung erledigt haben, ohne genau zu wissen, warum, wieso und weshalb Förmlichkeiten und Formulare abzugeben sind, sind Sie hier genau richtig! Der Grundlagenkurs Zoll bietet die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen.
Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden in diesem Webinar fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.
Dabei erlernen Sie, welche zollrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Einsparpotentiale und Vereinfachungen das Zollrecht bietet, was in den Zollprozessen am wichtigsten ist und welche Rechtspflichten wen treffen.

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Zoll für Newcomer – kompakt und digital

Wenn Sie bisher die Zollabfertigung erledigt haben, ohne genau zu wissen, warum, wieso und weshalb Förmlichkeiten und Formulare abzugeben sind, sind Sie hier genau richtig! Der Grundlagenkurs Zoll bietet die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen.
Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden in diesem Webinar fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.
Dabei erlernen Sie, welche zollrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Einsparpotentiale und Vereinfachungen das Zollrecht bietet, was in den Zollprozessen am wichtigsten ist und welche Rechtspflichten wen treffen.

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**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Webinar: Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten

Die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens gründet sich naturgemäß auf die erhobenen Daten. Sachverständige stehen zunächst vor der Aufgabe zu klären, welche Informationen überhaupt relevant sind. Im nächsten Schritt sind – noch vor dem Ortstermin – die grundlegenden Informationen zu beschaffen, die bereits ein grobes Bild des Wertermittlungsobjekts vermitteln können. Die Besichtigung des Objektes ist sorgfältig zu planen und strukturiert durchzuführen. Anschließend sind die Daten auszuwerten und zu verdichten, bevor sie in die Wertermittlung münden. Das Webinar liefert in kompakter Form Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen zu diesem Handlungsfeld. Das Lernziel: Sie können nach diesem Webinar die notwendigen Informationen leichter identifizieren, schneller beschaffen und zielgerichtet verarbeiten.

**Inhalte**
+ Auftragserteilung, Dokumentation und Annahme/Ablehnung
+ Einordnung der Datenerhebung und der Datenauswertung
+ Umfassend oder konzentriert? Zum Umfang der Datensammlung
+ Beschaffungswege
+ Auswertung und Interpretation
+ Datenschutz
+ Durchführung des Ortstermins, Planung, Ablauf und Ausrüstung

**Wann:** 07.09.2021, 10:00 – 11:30 Uhr

**Preis:** € 99,- zzgl. MwSt.

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

US-Sanktionen von OFAC und BIS

Die USA haben in den letzten Jahren eine ganze Reihe unterschiedlicher Sanktionen erlassen. Die Sanktionsmaßnahmen treffen nicht nur Länder wie den Iran oder Russland, sondern auch Unternehmen wie beispielsweise Huawei. Abgebildet werden die Sanktionen zumeist über verschiedene US-amerikanische Sanktionslisten, die von unterschiedlichen Behörden (BIS, OFAC) verwaltet werden. Die Zielrichtung und auch die Rechtsfolgen dieser Listen sind sehr unterschiedlich und führen in der Praxis vieler deutscher Unternehmen zu Unsicherheiten insbesondere im Trefferfall.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr enthalten**

– Umfangreiche Vortragsunterlagen
– Teilnahmezertifikat

Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und -bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.
Ein Bestandteil der Exportkontrolle ist das Klassifizieren von Gütern, also die Prüfung, ob ein Gut von Listen genehmigungspflichtiger Güter
erfasst ist. Die Schwierigkeit besteht darin, den Aufbau und die Spezifikationen in den Listen zu kennen und zu verstehen. Durch diese Veranstaltung lernen Sie den Umgang mit den drei wichtigsten Güterlisten der EU, Deutschlands und der USA und wie Sie Ihr Wissen im
täglichen Berufsleben optimal einsetzen.

**Organisatorisches**

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**In der Webinargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat

Exportkontrolle für Spezialisten Köln

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training vertiefen Sie Ihr bereits vorhandenes Wissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen komplexere Sachverhalte zu lösen und wie Sie sich im Falle eines Verstoßes verhalten.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)