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Webinar: Wissen für Betreuungsvereine – Anforderungen des neuen Betreuungsrechts 2023

Seit dem 1.1.2023 gilt das neue Betreuungsrecht. Es wurde grundlegend reformiert und neu strukturiert. Das neue Gesetz ändert vieles für die Betreuungsvereine, die ehrenamtlichen und die beruflichen Betreuer/innen.

Dieses 3x90minütige Webinar informiert Sie als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins über die **neue Rechtslage** und gibt Antworten auf die für Sie relevanten Fragen – **was ist neu, was bleibt wie bisher**?

###Neues, Altes und was kommt noch?
Im Fokus stehen die für Sie als Mitarbeiter/in eines Vereins wichtigsten Themenkomplexe, u.a. **Anforderungen an Mitarbeiter/innen, Aufgaben, Betreuungsführung, Anerkennung, Förderung und Finanzierung.**

###Erfahrungen austauschen
Zum Webinar gehört der **Austausch über bisher gemachte Umsetzungserfahrungen in der eigenen Arbeit und mit anderen Akteuren des Betreuungswesens.**

Unsere Referentin, Barbara Dannhäuser, ist Sozialarbeiterin, Supervisorin und war lange Jahre Referentin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM in Düsseldorf. Sie hat selbst lange im Betreuungsverein gearbeitet und ist seit 2006 auf Bundesebene tätig. Sie war im Diskussionsprozess des BMJV beteiligt, ist eine anerkannte Expertin für Betreuungsvereine und Mitglied im BGT Vorstand.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum **Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen**.

Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

Exklusiv-Update für Zollfachwirte (brav)®

### Steigende Komplexität im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut **ausgebildetes Fachpersonal** für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz** eines professionell arbeitenden Unternehmens gehört eine **gut funktionierende Zoll- und Exportkontrolle**. Es genügt aber nicht, Ihr Team einmalig intensiv auszubilden, vielmehr muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Fachkräfte regelmäßig geschult werden.

### Regelmäßige Schulungen unabdingbar
Zollverantwortliche und daneben alle Zollfachkräfte **arbeiten im Spannungsfeld** der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (**Abgabenerhebung**) zumeist das Unternehmen und gefährden somit den wirtschaftlichen Erfolg, Adressaten von Sanktionen (**straf- und bußgeldrechtliche Folgen**) sind hingegen fasst immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens.

### Rechtssicherheit durch Exklusiv-Update
Wir bieten exklusiv für alle, die unseren Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt (brav)®** erfolgreich abgeschlossen haben, die erstklassige Möglichkeit sich im Rahmen des Exklusiv-Update-Forums über die relevanten Änderungen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu informieren.
Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, die **für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen vorzubereiten und umzusetzen**.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

Vermeiden Sie hohen Aufwand und zusätzliche Kosten beim präferenzbegünstigten Warenversand ins Drittland, indem Sie die Vereinfachungen „Ermächtigter Ausführer“ (EA) und „Registrierter Ausführer“ (REX) für sich nutzen.

#### Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen handelt es sich grundsätzlich um förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1, die von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen auf original Vordruck abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtiger Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

#### Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtiger Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit spezifische Fragestellungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Export für Newcomer

Egal nun ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur, die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich. Im Mittelpunkt dieser Basis-Veranstaltung steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Dabei werden Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” an passender Stelle berücksichtigt.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist und welche Vereinfachungsmöglichkeiten Sie nutzen können, um Ihren Ausfuhrprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, ist weiteres Kernthema dieses Seminars. Sie erfahren live die Wege der elektronischen (Zoll)Anmeldung, richtig, zielgenau und praxisorientiert.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.

Zollfachwirt:in (brav)®

### Steigende Anforderungen im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel.

### Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung
Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“.
Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.
Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

### Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal
Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Optische Bauforensik – Aufbauseminar

**Dokumentation, Messung, Interpretation, Bildbearbeitung**

Dieses **Aufbauseminar** ist gleichermaßen geeignet als Auffrischung für frühere Absolventen und als direkter **Aufbau auf das Grundseminar**, da alle Techniken der optischen Bau-Forensik gefestigt und an anderen Trainingsstationen als im Grundseminar vertieft werden. Das Aufbauseminar enthält vieles, was für die die praktische Arbeit, **Auswertung der Fotos** und beim **Verfassen des Gutachtens / Untersuchungsberichtes** sehr hilfreich ist.

###Aus dem Inhalt des Aufbauseminars
+ Finden der **optimalen Kombinationen von Lichtquelle und Filter** für jedes Untersuchungsobjekt
+ Praktische Verbesserung der eigenen **Fototechnik**: Blende, Ausschnitt, Schärfe, Weißabgleich
+ Wichtige Informationen aus der automatisch gespeicherten **EXIF-Datei** herausholen
+ **Dokumentation** der Foto- und Objektdaten mittels erprobter Checkliste
+ Techniken und **Befunde im Gutachten** richtig benennen und erläutern
+ **Arbeiten mit Fluoreszenz** Helligkeitsstandard
+ Arbeiten mit Fluoreszenz Farbstandard
+ **Messen** von Intensität und Farbton von Untersuchungsobjekten mit der Kamera
+ **Tricks und Hilfen** bei der Arbeit mit dem kostenlosen Programm Canon DPP
+ Am PC noch mehr aus **Bau-Forensik Fotos** herausholen und Fehler zu korrigieren: Verzeichnung, Bildstil, Helligkeit, Kontrast, Weißabgleich, Farbkontrast, Farbverschiebung, Schärfe, Rauschen verbessern

Gelernt und praktisch geübt wird an bautypischen unterschiedlichen Trainingsstationen aus folgenden Bereichen: Zusatzstoffen zu Zement und mineralischen Bindemitteln, Textile Materialien, Verunreinigungen, Farben und Beschichtungsmittel, Schadstoffe.
Im Vergleich zum Grundseminar wird mit mehr Zeit vertieft an jeder einzelnen Trainingsstation gearbeitet. Thematisiert werden die Werkzeugwahl und die schriftlichen Dokumentation sowie die Bildverarbeitung.

###Hinweis
**Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbauseminar ist die Absolvierung des Praxisseminars „Optische Bauforensik“.**
**Das Mitbringen eines eigenen Notebooks/Tabletts mit installiertem Programm Canon DPP ist möglich, jedoch in keiner Weise Voraussetzung.**

Das Seminar kann einzeln gebucht werden oder als Kombipaket mit dem [Praxisseminar “Optische Bauforensik”](https://shop.reguvis.de/seminar/optische-bauforensik/), alle drei Tage zusammen.

**VERANSTALTUNGSORT**
Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
www.irb.fraunhofer.de

Hotelempfehlungen in der Nähe: [HOTELEMPFEHLUNGEN](https://cloud.reguvis.de/s/CXsDSjLKppARSdt)

###WICHTIGE INFORMATION
Diese Seminar ist eine reine Präsenz Veranstaltung und kann nicht digital besucht werden!
Die Teilnahme richtet sich nach den aktuellen Landeschutzverordnungen.

Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?

In der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” werden spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts behandelt.
Das Webinar beschäftigt sich mit der Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern und ihre Folgen.
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

In der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” werden spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts behandelt.
Das Webinar beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen bei Produktvorgaben.
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Alle 2-stündigen Webinare in der Webinar-Reihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandeln spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Sie prüfen die Eignung von Unternehmen, beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote, Produktvorgaben und Dokumentation im Vergabeverfahren gehören zu Ihrem Alltag?
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesen Themen. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Sie haben Interesse an nur einem, zwei oder drei Modulen?
Alle Module sind auch einzeln buchbar.

EVB-IT

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) finden Ihre Anwendung bei der Beschaffung aller Arten von Informationstechnik einschließlich dazugehöriger Leistungen und umfassen Datenverarbeitungstechnik, Kommunikationstechnik und Bürotechnik. Die meisten öffentlichen Auftraggeber sind zur Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) verpflichtet. Geltung zwischen den Vertragspartnern erlangen sie jedoch nur dann, wenn sie in dem jeweiligen Vertrag auch ausdrücklich vereinbart werden.