Schlagwort-Archive: 05

Vertiefendes Präferenzrecht

Die Grundlagen des Präferenzrecht beherrschen Sie – doch manchmal reicht das nicht: Ihre Ware erreicht den EU-Präferenzursprung auf herkömmlichen Wege nicht. An diesem Punkt setzt unsere Veranstaltung “Vertiefendes Präferenzrecht” an und zeigt Ihnen die **Möglichkeiten, mit denen Sie oftmals doch noch den EU-Präferenzursprung erreichen**.
So können Sie beispielsweise mit der stufenweisen Ursprungskalkulation, auch Baugruppenkalkulation genannt, Ihre Herstellungsprozesse einzeln betrachten und pro Herstellungsstufe den Ursprung kalkulieren statt nur das Endprodukt.

Bestandteil sind auch die **Feinheiten bestimmter Präferenzabkommen**, wie z.B. das Regionale Übereinkommen, das mit seinen alternativen Ursprungsregeln und der diagonalen Kumulierung erweiterte Möglichkeiten schafft, den Präferenzursprung zu erreichen.

Zoll kompakt für den Vertrieb

Kunden in aller Welt zu akquirieren ist so einfach wie nie zu vor. Im Gegenzug sind die Vorschriften für internationalen Handel aber so komplex wie nie zuvor. Möchten Sie Ihre Waren außerhalb der EU verkaufen, sind Sie **mit der Ausfuhrzollabfertigung konfrontiert**, müssen **exportkontrollrechtliche Beschränkungen** im Blick haben ebenso wie Verbote und Beschränkungen anderer Rechtsbereiche. Hinzu kommen die verschiedenartigen **Anforderungen Ihrer Kunden, auch im Inland**.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Vertrieb“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Warenverkaufs und wie dieser Ihre Kundenbeziehung beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:

+ Wie können Sie prüfen, ob Sie die Anforderungen Ihrer Kunden erfüllen können?
+ Wann können Sie Ihrem Kunden die Bescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung zusagen?
+ Warum besteht ihr deutscher Kunde auf eine Lieferantenerklärung mit EU-Präferenzursprung?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ An welche Unternehmen dürfen Sie weder Angebote schicken noch Verträge schließen oder Waren liefern? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?

Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.

Erbrecht für Betreuer:innen – Vertiefungskurs

Der Erbfall im Rahmen der rechtlichen Betreuung stellt Sie als Betreuer:in stets vor eine Vielzahl von rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Dies gilt insbesondere bei schwierigen Nachlässen, wenn die betreute Person Teil einer **Erbengemeinschaft** ist oder über ihre Beteiligung am Nachlass **Testamentsvollstreckung** angeordnet ist.

###Gut aufgestellt in Sachen Erbengemeinschaft, Sozialleistungen und Haftung

Auf die Veranstaltung „Erbrecht für Betreuer:innen – Grundlagenkurs“ aufbauend, vermittelt Ihnen der Vertiefungskurs das notwendige **Fach- und Handlungswissen** in den Bereichen Erbengemeinschaft, Erbenhaftung und Testamentsvollstreckung. Des Weiteren erfahren Sie, wie sich Erbschaften auf den **Sozialleistungsbezug** nach der Bürgergeldreform 2023 auswirken.

Unser erfahrener Referent – selbst Fachanwalt für Erbrecht und Sozialrecht – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene **Haftung zu vermeiden**.

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Sicherheit.

###Bedeutung der Lieferantenerklärung

Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware**. Sie stellen diese Erklärung **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Trotzdem können die Lieferantenerklärungen noch Jahre später von der Zollbehörde überprüft und beanstandet werden. Das kann für Sie zur Folge haben, dass hohe finanzielle Nachforderungen auf Sie zukommen.

Umso wichtiger ist es, dass Sie die Hintergründe und Formvorschriften kennen. Sie sichern sich dadurch nicht nur rechtlich ab, sondern können auch **Ihre Prozesse effizient danach ausrichten**.

###Präferenzursprung als Handelsvorteil?

In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche wichtige Rolle die Lieferantenerklärung in der Produktionskette einer Ware spielt. Durch **geschickte Abwägungen in Ihren eigenen Einkaufs- und Produktionsprozessen** können Sie herausfinden, ob es für Sie günstiger ist, mit präferenzieller oder nicht-präferenzieller Ware zu handeln.

Best Practice: Lieferantenerklärungen

Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind **Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft** einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden.

###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf

Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung **kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften** zusammen. Im Rahmen eines **„Best Practice“-Austausch** erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und **was sich bewährt hat**.

Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.

Best Practice: Lieferantenerklärungen

Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind **Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft** einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden.

###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf

Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung **kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften** zusammen. Im Rahmen eines **„Best Practice“-Austausch** erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und **was sich bewährt hat**.

Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.

Erbrecht für Betreuer:innen – Grundkurs

Kommt es im Rahmen der rechtlichen Betreuung zum Todesfall in der Familie Ihres betreuten Menschen, stehen viele Fragen im Raum: Soll das Erbe ausgeschlagen werden? Welche **Auswirkungen** hat die Erbschaft auf die **Sozialleistungen**? Ist meine betreute Person pflichtteilsberechtigt und wie kann ich ihre **Ansprüche** effektiv durchsetzen? Wie kann ich sie effektiv schützen, wenn sich später herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist?

###Im Spannungsfeld zwischen Erbrecht und Betreuungspraxis

In der Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und noch viel mehr: Das **praxiserprobte** Webinar vermittelt Ihnen prägnant und kompakt das notwendige Basiswissen in Sachen Erbrecht und zeigt **Handlungsstrategien** für ein gelungenes Zusammenspiel von Erbrecht und Betreuungspraxis auf.

Geleitet von einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht und Notar, werden Sie mit sämtlichen erforderlichen Ressourcen, Instrumenten und praxisorientierten Ratschlägen ausgestattet, um die Belange Ihrer betreuten Person effektiv zu schützen und Ihre eigene rechtliche Verantwortung zu minimieren. Das begleitende Skript beinhaltet zahlreiche nützliche **Checklisten** sowie **Muster**, die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit von großem Nutzen sein werden.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Das Seminar war sehr informativ und faktenreich. Es gab ein gutes und ausgewogenes Verhältnis zwischen Referiertem und den dazugehörigen Paragrafen. Herr Schönenberg-Wessel ist super; sehr eingängige, lebendige, motivierende und hilfreiche Vortragsrede. Es macht Spaß ein kompaktes, weitreichendes Thema wie das Erbrecht so gut aufgearbeitet vermittelt zu bekommen.“*
**Anonym, 2022**

Zertifizierter VergabePraktiker

Die Arbeit in der **Vergabestelle** ist sehr komplex und facettenreich. Neben der Durchführung verschiedenster Vergaben, externer und interner Kommunikation sowie vergaberechtlicher **Beratung der Bedarfsträger**, muss auch immer die **rechtliche Aktualität** gewährleistet sein. Oftmals verbunden mit **wenig Zeit und Ressourcen**. Für Sie, als (neue/r) Vergabestellen-Mitarbeiter:in, ist es keine leichte Aufgabe Ihr Alltagsgeschäft rechtsicher durchzuführen, sich zusätzlich in Ihr neues Tätigkeitsfeld einzuarbeiten sowie gleichzeitig einen Überblick über den Dschungel der vergaberechtlichen Vorschriften zu behalten. Machen Sie Ihre tägliche Arbeit und Ihr VergabeWissen sichtbar und lassen Sie sich zum **Zertifizierten VergabePraktiker** ausbilden!

###Was können Sie beim Zertifizierten VergabePraktiker erwarten?

Unser Lehrgang „Zertifizierter VergabePraktiker“ bietet Ihnen eine **kompakte Ausbildung** für die Arbeit in der öffentlichen Beschaffung. Der Lehrgang besteht aus **4 aufeinander aufbauenden Lernmodulen**, welche aus jeweils drei Webinar-Tagen bestehen. In den einzelnen Modulen werden Sie **effizient, rechtsicher und praxisnah** in die einzelnen Themen des Vergaberechts eingeführt und Sie bekommen wertvolle Tipps für die praktische Arbeit.

Von den **vergaberechtlichen Grundlagen** über die rechtssichere **Vorbereitung eines Beschaffungsverfahrens**, der **Durchführung des Vergabeverfahrens** bis hin zum **Rechtsschutz**, erhalten Sie komprimiert alle wichtigen Informationen für Ihre praktische Arbeit.

Neben dem Erwerb von neuem VergabeWissen, haben Sie die darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktiker:innen und Expertinnen und Experten in Austausch oder Diskussion zu kommen.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Dem Dozenten zu folgen, macht wirklich Spaß. Die Themen werden sehr praxisorientiert vermittelt.“*
**Anonym, 2021**

*„Super Seminar! Auch die Beantwortung der Fragen immer aktuell. Das finde ich sehr hilfreich.“*
**Anonym, 2021**

*„Ich konnte das Seminar sehr gut verfolgen und hatte auch für mich genügend Zeit, das Vorgetragene während des Seminars zu verarbeiten.“*
**Anonym, 2021**

Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des **Bewertungsgesetzes**. Allerdings haben Steuerzahlende die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Das Webinar **„Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz“** erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch können Sie als Sachverständige:r die **Wertansätze und Bewertungsgrundlagen** der Finanzverwaltung prüfen und nachvollziehen. Zu den ab 2023 aktualisierten Regelungen hat die Finanzverwaltung **gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit ergeben sich neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis.

Die Steuerzahlenden können einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein **Sachverständigengutachten** führen. Seit 2021 verlangt der Gesetzgeber jedoch auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine **konkrete Zertifizierung** von Sachverständigen.

Das Webinar zeigt die genauen **Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens** auf, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert. Dazu gehört auch das Spannungsfeld zwischen einem Gutachten und der steuerlichen Berücksichtigung von **Belastungen**.

Das Webinar besteht aus **3 Modulen** mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

___

###Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Das erste Modul unserer Veranstaltung erläutert Ihnen anschaulich, welche Regelungen bei der **steuerlichen Bewertung von unbebauten Grundstücken** gelten. Das Modul erläutert ebenfalls die im Steuerrecht erforderliche **Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen**, die in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung ist.

___

###Modul 2 – Steuerliches Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Mit dem **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften angepasst, die ab dem 01.01.2023 maßgebend sind. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die ImmoWertV 2021 anpassen. In diesem Modul wird die **steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren** dargestellt. Zudem stellt das Modul auch die Änderungen des Bewertungsgesetzes dar, die durch das **Jahressteuergesetz 2024** zu beachten sind.

Zusätzlich erläutert das Modul 2 das **reformierte Sachwertverfahren**, bei dem seit 2023 ein Regionalisierungsfaktor und die Berücksichtigung eines Alterswertminderungsfaktors eingeführt worden ist.

___

###Modul 3 – Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes enthalten eine Vielzahl von **Pauschalierungen**, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahlende allerdings die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete **Zertifizierung von Sachverständigen**. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.

Der Bundesfinanzhof hat eingefordert, dass der Nachweis auch bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts zulässig ist. Dementsprechend lässt der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 auch bei der **Grundsteuer Sachverständigengutachten** zu.

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Besonderheiten in der Wertermittlung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden

Als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r kommen Sie regelmäßig mit speziellen Bewertungsfällen in Berührung. Insbesondere die Bewertung der sogenannten **Spezial- oder Sonderimmobilien** stellt oft große Herausforderungen dar. In unserer **„Fokus-Reihe Spezialimmobilien“** beleuchten ausgewählte Expertinnen und Experten diese besonderen Immobilien, ihre Märkte und die spezifischen Bewertungsmethoden. So haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fachwissen in diesen Spezialbereichen gezielt zu vertiefen.

###Besonderheiten bei der Bewertung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden

Häufig werden bei der Wertermittlung von Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, die Besonderheiten eines Denkmals aus Vereinfachungsgründen oder Unkenntnis nicht ausreichend berücksichtigt. Ohne fundierte Kenntnisse der Denkmaleigenschaften ist deren Berücksichtigung bei der Verkehrswertermittlung jedoch kaum möglich.

###Das erwartet Sie

Dieses Webinar vermittelt eine **interdisziplinäre Vorgehensweise** zur **Bewertung historischer und denkmalgeschützter Objekte**. Um die spezifischen Merkmale eines Denkmals richtig bewerten zu können, werden zunächst die Grundlagen der wesentlichen Besonderheiten vermittelt. Darauf aufbauend wird die Ermittlung des Verkehrswertes anhand von **Beispielrechnungen** anschaulich dargestellt.

Mit Hilfe von konkreten Fallbeispielen erhalten Sie in unserem halbtägigen Webinar das notwendige Wissen praxisnah vermittelt. Dabei werden sowohl **wertmindernde als auch werterhöhende Merkmale** marktgerecht berücksichtigt und konkrete Lösungsansätze erläutert. Auch kontrovers diskutierte Ansätze aus der Fachliteratur werden von unserem Experten ausführlich behandelt.