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Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Verwender

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtssicherheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf **Alkoholerzeugnisse** erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet **zu Genuss- und Trinkzwecken** verwendet werden. Alkohol wird aber auch zur Herstellung von alkoholhaltigen Produkten z.B. in der Lebensmittelproduktion oder bei der Herstellung von Kosmetik verwendet. Die steuerrechtlichen Bedingungen zu denen Alkohol steuerfrei verwendet werden kann, werden in diesem Webinar erläutert.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung für die steuerbefreite Verwendung von Alkohol** und das Führen der steuerlichen Aufzeichnungen über die Verwendung der Alkoholerzeugnisse ist „Voraussetzung“ für strukturierte und „ökonomische Arbeitserfolge“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Verwender von steuerbefreitem Alkohol zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in diesem Webinar erwartet

Essenzielle Bedeutung kommt der Einordnung, dem unversteuerten Bezug und die ordnungsgemäße Verwendung der Alkoholerzeugnisse zu. Im Einzelnen wird auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung der Alkoholerzeugnisse.

Einen Sonderfall stellt das Verbringen von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten dar. Wir stellen Ihnen das Verfahren vor.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Alkoholerzeugnissen**.

Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Verwender

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtssicherheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf **Alkoholerzeugnisse** erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet **zu Genuss- und Trinkzwecken** verwendet werden. Alkohol wird aber auch zur Herstellung von alkoholhaltigen Produkten z.B. in der Lebensmittelproduktion oder bei der Herstellung von Kosmetik verwendet. Die steuerrechtlichen Bedingungen zu denen Alkohol steuerfrei verwendet werden kann, werden in diesem Webinar erläutert.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung für die steuerbefreite Verwendung von Alkohol** und das Führen der steuerlichen Aufzeichnungen über die Verwendung der Alkoholerzeugnisse ist „Voraussetzung“ für strukturierte und „ökonomische Arbeitserfolge“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Verwender von steuerbefreitem Alkohol zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in diesem Webinar erwartet

Essenzielle Bedeutung kommt der Einordnung, dem unversteuerten Bezug und die ordnungsgemäße Verwendung der Alkoholerzeugnisse zu. Im Einzelnen wird auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung der Alkoholerzeugnisse.

Einen Sonderfall stellt das Verbringen von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten dar. Wir stellen Ihnen das Verfahren vor.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Alkoholerzeugnissen**.

Grundlagen der Intrastat-Meldung

Deutschland wird gerne als Exportweltmeister bezeichnet. Doch woher weiß man das? Grundlage für diese Aussage ist die **Außenhandelsstatistik**, die Sie durch Ihre **grenzüberschreitenden Warenbewegungen** befüllen. Im **Handel mit Drittländern** passiert das ohne Ihr Zutun – Ihre elektronische Zollanmeldung geht automatisch auch an das Statistische Bundesamt. Handeln Sie innerhalb der EU, wird es Ihnen nicht ganz so leicht gemacht.

Im sogenannten Intrahandel, der im **Binnenmarkt der EU** stattfindet, gibt es keine Zollanmeldungen. Daher wurde die **Intrastat-Meldung** ins Leben gerufen. Für Sie bedeutet das, dass Sie bestimmte, statistikrelevante Angaben zu Ihrem Warenhandel **monatlich an das Statistische Bundesamt** übermitteln müssen. In unserer Veranstaltung „Grundlagen der Intrastat-Meldung“ lernen Sie
+ in welchen Fällen Sie eine Meldung abgeben müssen,
+ welche Angaben Sie dabei übermitteln müssen und
+ welche Erleichterungen und Hilfsmittel für Sie zur Verfügung stehen.

KI Manager:in

Dieser Lehrgang wird Sie als Führungskraft nicht nur zum/zur KI-Anwender:in machen, sondern zu einem/einer strategischen Vorreiter:in entwicklen, so dass Sie ihr Unternehmen auf das nächste Level bringen. Das Konzept ist kein trockener Theoriekurs, sondern eine Hands-on-Erfahrung mit echten KI-Tools – und viel wichtiger: der richtigen Denkweise für das KI-Zeitalter.

KI-Crashkurs für Führungskräfte

Dieser KI-Crashkurs bringt Sie in **kürzester Zeit auf ein Niveau**, das andere erst nach Monaten erreichen. Er macht Sie nicht nur zum/zur **KI-Anwender:in, sondern zu einem/einer Entscheider:in** mit Weitblick. Nach zwei Tagen haben Sie nicht nur das Wissen, sondern auch die Strategie, **KI gezielt in Ihrem Unternehmen zu nutzen**. Sie lernen, Chancen zu erkennen, Risiken abzuwägen und KI-gestützte Entscheidungen zu treffen.

Die Zukunft des EU-Zollrechts

###Digitale Umstellung und Pflichten

Die **EU-Wirtschaft** steht vor einem bedeutenden **Wandel im Zollrecht**. Mit der Einführung einer **einheitlichen EU-Zollsoftware** und der neuen **EU-Zolldatenplattform** ersetzt die Europäische Union nationale Systeme und optimiert die **digitale Zollabwicklung**. Diese Reform bringt tiefgreifende Veränderungen für **Unternehmen, Importeure, Exporteure und Logistikdienstleister** mit sich, insbesondere durch die Notwendigkeit, ein zentralisiertes IT-System zu beherrschen.

###Das erwartet Sie in diesem Webinar

In unserer Veranstaltung zum **neuen EU-Zollrecht** erfahren Sie, welche Auswirkungen die Reform auf Ihre **Lieferketten, Import- und Exportprozesse** sowie die **Risikobewertung durch künstliche Intelligenz (KI)** hat. Besonders im Fokus steht die neue Rolle des **Einführers**, der künftig mit umfassenden Pflichten betraut wird.

Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2

###Steuerbegünstigungen im Stromsteuerrecht

Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** oder als **Steuerentlastung** gewährt werden. Hier werden die zentralen Steuerbefreiungstatbestände (bspw. für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern) und die Steuerentlastungstatbestände (bspw. für **Unternehmen des Produzierenden Gewerbes** oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das Antragsverfahren **sowie die dabei zu verwendenden** amtlichen Vordrucke behandelt.

###Beihilferechtliche Regelungen der EU

Ein Teil der stromsteuerrechtlichen Steuerbefreiungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Die Problematik der „Unternehmen in Schwierigkeiten“ wird in Modul 2 näher dargestellt. Neben der Erfüllung der beihilferechtlichen Vorgaben sind Transparenzpflichten durch den Begünstigten zu beachten.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2“** lernen Sie die **stromsteuerrechtlichen Begünstigungen** kennen und erhalten daneben einen Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:

+ **Stromsteuergesetz (StromStG)**
+ **Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)**
+ **Energiesteuer-Richtlinie der EU**
+ **EnSTransV**

Im Fokus stehen hier die Steuerentlastungen und die Verfahren der Steuerbefreiungen.

Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 1

###Steuerentstehung im Stromsteuerrecht

Die Steuerentstehung im Stromsteuerrecht ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung: z. B. Klarheit, Transparenz und finanziellen Planungssicherheit sowohl für Sie als Steuerpflichtige, als auch für die Finanzbehörden.
Als Schwerpunkte werden hier **„Stromsteuererzeugung, -weiterleitung und die Steuerentstehung** dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (**Steueranmeldung**, -entrichtung, etc.) thematisiert. Daneben werden für das Stromsteuerrecht wichtige Akteure (z.B. Versorger, Letztverbraucher, Erlaubnisinhaber) und Begriffe (z.B. Anlage, Stromspeicher) erläutert.

###Steuerbefreiungen im Stromsteuerrecht

Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** gewährt werden. Hier werden die zentralen Steuerbefreiungstatbestände (bspw. für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das **Antragsverfahren** sowie die dabei zu verwendenden **amtlichen Vordrucke** behandelt.

###Beihilferechtliche Regelungen der EU

Ein Teil der stromsteuerrechtlichen Steuerbefreiungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 1“** lernen Sie die **stromsteuerrechtlichen Grundlagen** kennen und erhalten einen ersten Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:

+ Stromsteuergesetz (StromStG)
+ Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
+ Energiesteuer-Richtlinie der EU

Sowohl das **Besteuerungsverfahren** als auch die diversen **Steuerbefreiungstatbestände** stehen dabei im Fokus.

###Vervollständigen Sie Ihr Fachwissen im unserem Modul 2

Um die komplette Systematik des Stromsteuerrechts kennenzulernen, empfehlen wir Ihnen als Einsteiger:in Ihr Fachwissen in unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2** zu vervollständigen. Hier liegt der Fokus auf die Steuerentlastungen sowie der Wiederholung zur Steuerbefreiung und beihilferechtliche Regelungen aus Modul 1.

[Weitere Informationen zu unserer Veranstaltung „Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2″ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/grundlagen-und-praxis-des-stromsteuerrechts-modul-2)

Optische Bau-Forensik – Aufbaukurs Makro

In diesem Seminar werden die Techniken der optischen Bau-Forensik noch weiter gefestigt und an anderen Trainingsstationen als in den Grundkursen vertieft. Im Mittelpunkt des Seminars steht das Thema Makroskopische Untersuchungen.

**Makroskopische Untersuchungen in der optischen Bau-Forensik** schaffen Klarheit durch starke Vergrößerung mit der Kamera, auch ohne Mikroskop. Dies verleiht Sicherheit bei der Befundung und hilft bei der Ursachenfindung – beispielsweise in der wichtigen Frage, ob es sich um einen Schimmelpilzbefall, um rein mineralische Ausblühungen oder um feine fluoreszierende Spuren einer zurückliegenden Feuchteeinwirkung handelt. Detailuntersuchungen von Fugen, Rissen und Bruchbildern ermöglichen Schlussfolgerungen auf deren Entstehungszeitpunkt und Ursache. Die Kombination aus **optischer Bau-Forensik und hochauflösender Vergrößerung mit der Kamera** ermöglicht Erkenntnisse, die sonst nur mit dem **Fluoreszenz-Mikroskop** erreichbar wären.

###Im Aufbauseminar gibt es viel Neues

Durch den Einsatz von Störlichtblenden führen wir in unserem Seminar **Makro-Fluoreszenzanalysen trotz vollem Tageslicht** durch. Wir erzeugen hochauflösende Bilder mit Standardobjektiven an normalen Kameras durch günstige Mittel wie Vorsatzlinsen, Makroringe und Retroadapter. Wir arbeiten mit mehreren verschiedenen Makro- und Lupenobjektiven aus unterschiedlichen Preis- und Leistungsklassen für maximale Abbildungsmaßstäbe zwischen 2:1 und 5:1. Wir gehen an die Grenze zur Mikroskopie, indem wir einfache Objektive aus Mikroskopen vor die Forensikkamera adaptieren. Für verwackelungsfreie Bilder setzen wir Bildstabilisierung, verschiedene Stative, Makroständer und einfache, aber wirkungsvolle Abstandhalter ein. Tiefenscharfe, besonders plastische Bilder erzeugen wir durch richtige Blendenwahl, Shiften und Fokusstacking.

###Theorie und Praxis

Nach bewährter Art aus den Grundkursen erproben wir jede Technik an einer **eigenen Trainingsstation**. Das praktische Lernen findet in Kleingruppen statt. Hierzu stehen alle Trainingsstationen in mindestens 4-facher Ausfertigung zur Verfügung. Das Material der Trainingsstationen stammt aus realen und rekonstruierten Schadensfällen aus den Bereichen: unsichtbarer Schimmel, mineralische Ausblühungen, Wasserschäden, Fugen, Bruch-, und Rissanalysen. Gemeinsam testen wir alle Geräte und Techniken, und lernen falsch-positiv und falsch-negativ Diagnosen zu vermeiden und kommen nach Diskussion zur richtigen Ursachenfeststellung.

Upgrade zum/zur Energie- und Stromsteuerfachwirt:in

###Auf dem neusten Stand mit unserem Upgrade

Die Reguvis Akademie hat den altbewährten IHK-Zertifizierungslehrgang „Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht“ in Zusammenarbeit mit den langjährigen Referenten fortentwickelt und den heutigen Erfordernissen einer umfassenden Fortbildung im Energie- und Stromsteuerrecht angepasst.

Mit diesem Upgrade haben Sie die Möglichkeit den Titel **„Energie- und Stromsteuerfachwirt:in“** zu erwerben und erhalten gleichzeitig den aktuellen Gesetz- und Rechtsstand im Energie- und Stromsteuerrecht.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In Rahmen unsere Veranstaltung **Upgrade zum/zur Energie- und Stromsteuerfachwirt:in** mit Workshop-Charakter erhalten Sie zunächst einen zusammenfassenden Überblick des derzeitigen Energie- und Stromsteuerrechts einschließlich der Neuregelungen zum 1. Januar 2025 (Vierte Änderungsverordnung) sowie aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und EU-Beihilferecht.
Außerdem machen wir Sie mit dem Stand der Arbeiten an der künftigen EU-Energiesteuerrichtlinie vertraut.

In einer mehrteiligen Gruppenarbeit setzen Sie sich schwerpunktmäßig mit dem Einsatz von Wasserstoff als Kraft- bzw. Heizstoff und den sich hieraus ergebenden energie- und stromsteuerrechtlichen Konsequenzen auseinander.