Die zutreffende Zolltarifnummer ist Dreh- und Angelpunkt Ihrer täglichen Arbeit bei Einfuhr und Ausfuhr. Doch selbst mit bereits vorhandenem Grundlagenwissen sind Sie immer wieder an dem Punkt, dass Sie zwischen zwei Nummern schwanken oder Ihr Ergebnis eher intuitiv als rechtlich fundiert treffen. In beiden Fällen haben Sie es schwer, gegenüber der Zollbehörde Ihre Einreihung in den Zolltarif zu begründen.
###Rechtssicherheit und korrekte Kostenkalkulation
Im Fokus steht, dass Sie den Zolltarif besser kennen lernen und die **Systematik verinnerlichen**, gegebenenfalls auch an für Sie fremden Waren. Unsere Veranstaltung „Zolltarifrecht strukturiert mit Übungen vertiefen“ hat **Workshop-Charakter**. Sie ist so konzipiert, dass Sie **in kleinen Schritten** die maßgeblichen Regeln des Zolltarifs wiederholen und **durch Übungen im EZT-Online vertiefen**. Denn nur mit der zutreffenden Zolltarifnummer kann Ihr Unternehmen eine richtige Kosten- und Präferenzkalkulation durchführen. Und Ihnen vor allem **Ärger mit der Zollbehörde ersparen**.
Der Spediteur steht ungeduldig auf dem Hof, der Kunde fragt zum zweiten Mal nach dem Zustelltermin und ein Kollege aus dem Vertrieb möchte sein Warenmuster unbedingt jetzt persönlich mit zum Schweizer Kunden nehmen. Die **Ausfuhrzollabwicklung muss meist schnell gehen** und viele arbeiten im Export nach dem Motto “Das haben wir schon immer so gemacht…und ist ja auch meistens gut gegangen.”.
Was oft bleibt, ist der Zweifel, ob Sie denn wirklich alles richtig machen oder der Ärger mit der Zollbehörde schon vor der Tür steht.
###Die Ausfuhrzollabwicklung im Überblick
Unsere Veranstaltung “Basis Export” enthält für Sie ein **breit gefächertes Grundlagenwissen** im Bereich der Ausfuhrzollabfertigung.
Dazu gehören insbesondere
+ die zollrechtliche Ausfuhrabwicklung mit einem Einblick in das Zolltarifrecht,
+ der Ausgangsvermerk für das Finanzamt,
+ grundlegendes Wissen über Warenursprünge, Länderangaben und Präferenzunterlagen sowie
+ ein Einblick in die Exportkontrolle und andere Verbote und Beschränkungen.
Sie erhalten fundiertes Wissen, um **auch in Stresssituationen sicher handeln** zu können.
Oftmals ist es auf den ersten Blick für Sie nicht lukrativ in der EU zu produzieren. Neben hohen Personal- und Produktionskosten kommen noch Zölle für den Import notwendiger Vormaterialen dazu. An dieser Stelle lohnt es sich für Sie genauer hinzuschauen und das besondere Zollverfahren „Aktive Veredelung“ in Betracht zu ziehen, um Einfuhrabgaben zu sparen.
###Immer die für Sie günstige Lösung
Grundprinzip der aktiven Veredelung ist es, dass Sie **keine Einfuhrabgaben zahlen für eingeführte Waren, die Sie im Zollgebiet der EU bearbeiten oder zu neuen Produkten verarbeiten**, wenn Sie diese am Ende des Veredelungsprozesses wieder ausführen. Die notwendige Flexibilität bleibt Ihnen dennoch vorhanden: Sie entscheiden bei Abschluss des Veredelungsvorgangs, ob die Ware wieder ausgeführt wird oder ob Sie diese doch in den freien Verkehr der EU überführen und Einfuhrabgaben zahlen. Für eine Vielzahl von Waren können Sie dabei sogar **entscheiden, was für Sie günstiger ist**: Einfuhrabgaben für das fertige Veredelungserzeugnis oder für die eingeführten Waren, aus denen das Veredelungserzeugnis hergestellt wurde.
In unserer Veranstaltung “Das besondere Zollverfahren Aktive Veredelung“ lernen Sie, in welchen Fällen Sie die aktive Veredelung nutzen können sowie die praxisnahe Umsetzung.
Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
###Grundlage des internationalen Warenhandels
Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
###Konsequenzen einer falschen Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**
###Sichere Stammdatenpflege
Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.
###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen
Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.
###Optimierung von Unternehmensabläufen
In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.
**Künstliche Intelligenz** hat in letzter Zeit enorme Fortschritte gemacht, die auch für Ihren Betreuungsalltag äußerst nützlich sein können. ChatGPT und Copilot basieren auf natürlicher Sprachverarbeitung und ermöglichen komplexe Dialoge zu den verschiedensten Themen. Sie können Ihnen bei der Beantwortung von Fragen, der **Recherche von Informationen**, der Vorbereitung auf Veranstaltungsthemen, der **Öffentlichkeitsarbeit** sowie bei der **Erstellung und Überprüfung von Dokumenten** (z. B. Gutachten, Anträge auf Pflegegrad, Jahresberichte, etc.) hilfreich sein.
###Einsatzmöglichkeiten von digitalen Assistenten im Betreuungsrecht – perfekt für Einsteiger:innen
Die praxisorientierte Veranstaltung bietet Ihnen eine Einführung in die Nutzung von digitalen Assistenten wie ChatGPT und Copilot im Betreuungsalltag. Als Teilnehmer:in lernen Sie, diese KI-Tools effektiv einzusetzen, um Ihren Arbeitsalltag zu optimieren, und erhalten ein grundlegendes Verständnis ihrer Funktionen. Zudem werden rechtliche Aspekte im Umgang mit KI beleuchtet.
Vertiefen Sie Ihr Wissen in der Follow-up Veranstaltung **”KI next Level: Updates für die rechtliche Betreuung”** und bleiben so stets auf dem Laufenden über die neusten Entwicklungen.
###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrechts**, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines **FIT FÜR 2025-Trainings** sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.
**Baumängel und Bauschäden** treten bei fast jeder Immobilie auf. Den größten Anteil der Schäden bilden **Feuchteschäden**. Die Schäden müssen im Rahmen eines **Verkehrswertgutachtens** erkannt und bewertet werden, aber nicht alle Sachverständigen in der Immobilienbewertung haben eine **technische Ausbildung**.
###Schäden richtig beurteilen
Lernen Sie die **Schäden** richtig einzuordnen und zu erkennen und erfahren Sie, welche **Sanierungsmaßnahmen** erforderlich sind. Dadurch werden Sie in der Lage sein, die **anstehenden Kosten** richtig zu schätzen.
In diesem Webinar lernen Sie die Grundlagen zum Thema Feuchte und Schimmel kennen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Fragen rund um die **Schadensentstehung und -sanierung**.
###Was ist ein merkantiler Minderwert überhaupt?
Der **merkantile Minderwert** ist der Minderwert, der besteht, wenn nach fachgerechter Mangel- oder **Schadensbeseitigung** bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Abneigung gegen den Erwerb der Immobilie bestehen bleibt, weil das **Vertrauen** in die Qualität des Gebäudes **erschüttert** ist. Er äußert sich in der Befürchtung, dass **Folgeschäden** auch künftig eintreten könnten.
###Technischer Minderwert vs. merkantiler Minderwert
Wenn es nach der Behebung von Mängeln zu einer **Abweichung vom Vertragssoll** kommt, wird diese mit dem **technische Minderwert** bemessen. Oftmals ist der technische Minderwert gering, so dass zusätzlich ein merkantiler Minderwert gefordert wird. Aber ist das immer angemessen? Kann man einem Unternehmer den **Werklohn kürzen**, obwohl er seine **Leistung mangelfrei erbracht** hat? Der **merkantile Minderwert** muss oftmals für **subjektive Minderwerte** herhalten.
###Merkantiler Minderwert verstehen
Haben wir vielleicht ein **Definitionsproblem**? In diesem Webinar beschäftigen wir uns intensiv mit dem **merkantilen Minderwert** und beleuchten dabei die **Situation aller Beteiligten**. Dabei werden auch mögliche **Vorgehensweisen** zur Ermittlung des Minderwerts **besprochen**. Es ist erlaubt und gewünscht, dass die Teilnehmenden ihre **eigenen Beispiele** vorstellen, um diese gemeinsam zu besprechen.