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Leistungsbeschreibungen

Die **Leistungsbeschreibung ist das Herz jeder Ausschreibung!** Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung sind dabei hoch, denn eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung kann den **Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden**. Wie können die Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung detailliert und fehlerfrei formuliert werden? Welche Formen der Leistungsbeschreibung sind zu wählen?

###Wertvolle Tipps für die Praxis

Die Antworten zu diesen und vielen weiteren Fragen erhalten Sie im Webinar **Leistungsbeschreibungen**. Unser Referent weist Ihnen die vergaberechtlichen **Anforderungen an konventionelle und funktionale Leistungsbeschreibungen** auf und gibt Ihnen mit Praxisbeispielen und Praxistipps wertvolle Hinweise für die Umsetzung in Ihrem Arbeitsalltag.

Grundlagen der Exportkontrolle

Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.

Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.

Zertifizierter VergabePraktiker

Die Arbeit in der **Vergabestelle** ist sehr komplex und facettenreich. Neben der Durchführung verschiedenster Vergaben, externer und interner Kommunikation sowie vergaberechtlicher **Beratung der Bedarfsträger**, muss auch immer die **rechtliche Aktualität** gewährleistet sein. Oftmals verbunden mit **wenig Zeit und Ressourcen**. Für Sie, als (neue/r) Vergabestellen-Mitarbeiter:in, ist es keine leichte Aufgabe Ihr Alltagsgeschäft rechtsicher durchzuführen, sich zusätzlich in Ihr neues Tätigkeitsfeld einzuarbeiten sowie gleichzeitig einen Überblick über den Dschungel der vergaberechtlichen Vorschriften zu behalten. Machen Sie Ihre tägliche Arbeit und Ihr VergabeWissen sichtbar und lassen Sie sich zum **Zertifizierten VergabePraktiker** ausbilden!

###Was können Sie beim Zertifizierten VergabePraktiker erwarten?

Unser Lehrgang „Zertifizierter VergabePraktiker“ bietet Ihnen eine **kompakte Ausbildung** für die Arbeit in der öffentlichen Beschaffung. Der Lehrgang besteht aus **4 aufeinander aufbauenden Lernmodulen**, welche aus jeweils drei Webinar-Tagen bestehen. In den einzelnen Modulen werden Sie **effizient, rechtsicher und praxisnah** in die einzelnen Themen des Vergaberechts eingeführt und Sie bekommen wertvolle Tipps für die praktische Arbeit.

Von den **vergaberechtlichen Grundlagen** über die rechtssichere **Vorbereitung eines Beschaffungsverfahrens**, der **Durchführung des Vergabeverfahrens** bis hin zum **Rechtsschutz**, erhalten Sie komprimiert alle wichtigen Informationen für Ihre praktische Arbeit.

Neben dem Erwerb von neuem VergabeWissen, haben Sie die darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktiker:innen und Expertinnen und Experten in Austausch oder Diskussion zu kommen.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Dem Dozenten zu folgen, macht wirklich Spaß. Die Themen werden sehr praxisorientiert vermittelt.“*
**Anonym, 2021**

*„Super Seminar! Auch die Beantwortung der Fragen immer aktuell. Das finde ich sehr hilfreich.“*
**Anonym, 2021**

*„Ich konnte das Seminar sehr gut verfolgen und hatte auch für mich genügend Zeit, das Vorgetragene während des Seminars zu verarbeiten.“*
**Anonym, 2021**

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Sicherheit.

###Bedeutung der Lieferantenerklärung

Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware**. Sie stellen diese Erklärung **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Trotzdem können die Lieferantenerklärungen noch Jahre später von der Zollbehörde überprüft und beanstandet werden. Das kann für Sie zur Folge haben, dass hohe finanzielle Nachforderungen auf Sie zukommen.

Umso wichtiger ist es, dass Sie die Hintergründe und Formvorschriften kennen. Sie sichern sich dadurch nicht nur rechtlich ab, sondern können auch **Ihre Prozesse effizient danach ausrichten**.

###Präferenzursprung als Handelsvorteil?

In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche wichtige Rolle die Lieferantenerklärung in der Produktionskette einer Ware spielt. Durch **geschickte Abwägungen in Ihren eigenen Einkaufs- und Produktionsprozessen** können Sie herausfinden, ob es für Sie günstiger ist, mit präferenzieller oder nicht-präferenzieller Ware zu handeln.

bav Zollforum

Als Verantwortliche:r im Zollbereich stehen Sie zwischen den Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden und den unternehmerischen Zielvorgaben. Oftmals kollidieren die zeitlichen und finanziellen Vorgaben mit der Einhaltung der Vorschriften. Das erschwert es Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben und deren **Neuerungen in die Unternehmensabläufe zu integrieren**.

###Ihr Erfolg basiert auf regelmäßigen Schulungen

Damit Sie Ihren Arbeitgeber und sich selbst vor harten Strafen und Imageschäden schützen, benötigen Sie nicht nur **grundlegende Zoll- und Exportkontrollkenntnisse**, sondern auch **regelmäßige Updates** dazu. Die rechtlichen Vorgaben ebenso wie die Umsetzung in die Praxis ändern sich ständig. Durch Ihre persönliche Weiterbildung festigen Sie Ihren Wert für Ihr Unternehmen.

Basis Export

Der Spediteur steht ungeduldig auf dem Hof, der Kunde fragt zum zweiten Mal nach dem Zustelltermin und ein Kollege aus dem Vertrieb möchte sein Warenmuster unbedingt jetzt persönlich mit zum Schweizer Kunden nehmen. Die **Ausfuhrzollabwicklung muss meist schnell gehen** und viele arbeiten im Export nach dem Motto “Das haben wir schon immer so gemacht…und ist ja auch meistens gut gegangen.”.
Was oft bleibt, ist der Zweifel, ob Sie denn wirklich alles richtig machen oder der Ärger mit der Zollbehörde schon vor der Tür steht.

###Die Ausfuhrzollabwicklung im Überblick

Unsere Veranstaltung “Basis Export” enthält für Sie ein **breit gefächertes Grundlagenwissen** im Bereich der Ausfuhrzollabfertigung.
Dazu gehören insbesondere
+ die zollrechtliche Ausfuhrabwicklung mit einem Einblick in das Zolltarifrecht,
+ der Ausgangsvermerk für das Finanzamt,
+ grundlegendes Wissen über Warenursprünge, Länderangaben und Präferenzunterlagen sowie
+ ein Einblick in die Exportkontrolle und andere Verbote und Beschränkungen.

Sie erhalten fundiertes Wissen, um **auch in Stresssituationen sicher handeln** zu können.

Zolltarifrecht strukturiert mit Übungen vertiefen

Die zutreffende Zolltarifnummer ist Dreh- und Angelpunkt Ihrer täglichen Arbeit bei Einfuhr und Ausfuhr. Doch selbst mit bereits vorhandenem Grundlagenwissen sind Sie immer wieder an dem Punkt, dass Sie zwischen zwei Nummern schwanken oder Ihr Ergebnis eher intuitiv als rechtlich fundiert treffen. In beiden Fällen haben Sie es schwer, gegenüber der Zollbehörde Ihre Einreihung in den Zolltarif zu begründen.

###Rechtssicherheit und korrekte Kostenkalkulation

Im Fokus steht, dass Sie den Zolltarif besser kennen lernen und die **Systematik verinnerlichen**, gegebenenfalls auch an für Sie fremden Waren. Unsere Veranstaltung „Zolltarifrecht strukturiert mit Übungen vertiefen“ hat **Workshop-Charakter**. Sie ist so konzipiert, dass Sie **in kleinen Schritten** die maßgeblichen Regeln des Zolltarifs wiederholen und **durch Übungen im EZT-Online vertiefen**. Denn nur mit der zutreffenden Zolltarifnummer kann Ihr Unternehmen eine richtige Kosten- und Präferenzkalkulation durchführen. Und Ihnen vor allem **Ärger mit der Zollbehörde ersparen**.

Präferenzfachwirt:in

Die Medien erzählen Ihnen von neuen Freihandelsabkommen und dass damit nun alles ganz leicht und kostengünstig ist. Ihr Einkauf soll im Drittland möglichst günstig Material beschaffen, Ihr Schraubenlieferant aus dem Nachbardorf kennt das Ursprungsland nicht, während Ihr Kunde auf Lieferantenerklärungen mit EU-Präferenzursprung besteht. Und **Sie sollen alles unter einen Hut bekommen, um den Kunden und die Unternehmensleitung zufrieden zu stellen**. Schnell wird Ihnen bewusst, dass im Themenbereich Warenursprung und Präferenzen nichts leicht ist. Und kostengünstig wird es nur, wenn Sie sich im Detail auskennen und Ihre Produktions- und Handelsketten beeinflussen können.

###Basiswissen legt den Grundstein für Ihren Erfolg

Eine grundlegende Überlegung zu Beginn ist: Geht es um den nicht-präferenziellen oder den präferenziellen Ursprung? Denn die Rechtsgrundlagen und somit die Systematik, Anforderungen und Nachweise unterscheiden sich voneinander. In der ersten Woche unseres Zertifikatslehrgang zum Präferenzfachwirt:in lernen Sie **umfangreich das Basiswissen als Ausgangspunkt für die praxisorientierte Vertiefung** im Anschluss.

###Praktisches Fachwissen macht Sie zur wertvollen Arbeitskraft

Um bei der zollrechtlichen Abwicklung einer Ware die Einfuhrabgaben zu reduzieren bzw. vollständig zu sparen, ist im Handel zwischen Vertragsstaaten eines Präferenzabkommens ein Präferenznachweis vorzulegen. Der Absender kann diesen Präferenznachweis (z.B. EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) nur ausstellen, muss seine Ware nachweislich bestimmte Kriterien erfüllt. Da Sie mit Ihrem Unternehmen oft an verschiedenen Positionen der Lieferkette stehen, lernen Sie in unserem Kurs u.a. **mit diesen Herausforderungen umzugehen**:

+ Wie konsolidieren Sie die verschiedenen Ursprungskriterien der unterschiedlichen Abkommen?
+ Wie behandeln Sie Waren mit fehlenden oder oft wechselnden Ursprungsangaben?
+ Wie erfüllen Sie die Anforderung Ihres Kunden, ausschließlich EU-Präferenzware zu liefern und trotzdem im Drittland kostengünstig einzukaufen?

In unserem Zertifikatskurs „Präferenzfachwirt:in“ lernen Sie auf **hohem Niveau umfassende Kenntnisse** im komplexen Warenursprungs- und Präferenzrecht und **entwickeln sich zur Fachkraft**.

Basis Zolltarif

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

###Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.

Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

###Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

###Sichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.

Basis Zolltarif

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

###Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.

Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

###Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

###Sichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.