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KI next Level: Updates für die rechtliche Betreuung

###Sie waren bei unserem Einführungsseminar? Jetzt geht’s weiter – mit Tiefgang und Praxis!

Sie haben bereits ein Einführungsseminar zu ChatGPT und Co. besucht und möchten sich regelmäßig oder je nach Bedarf intensiver mit der praktischen Anwendung und akuellen Entwicklungen auseinandersetzen? In **kurzen Häppchen à 120 Minuten** bringen wir Sie auf den neusten Stand und laden Sie, zusätzlich zum wechselnden Input, auch zum Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen ein.

###Was erwartet Sie?

+ **Aktuelle Updates**: Entdecken Sie die neuesten Entwicklungen rund um ChatGPT und weitere KI-Tools, die für die rechtliche Betreuung relevant sind.

+ **Impulsvorträge und Anwendungsbeispiele**: Vertiefen Sie Ihr Wissen mit praxisnahen Einblicken, z. B. zur Erstellung von Custom-GPTs, zur Optimierung Ihrer Prompts oder zu weiteren Tools wie Perplexity. Die Inhalte werden flexibel an die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungen angepasst.

+ **Erfahrungsaustausch und Best Practices**: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen, praktische Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen.

###Ihre Beteiligung ist gefragt!

Sie haben die Möglichkeit, bereits im Vorhinein Ideen und thematische Wünsche für die Veranstaltungen einzubringen. Ebenso freuen wir uns, wenn Sie **Ihre eigenen Erfahrungen** aus der Praxis teilen, dies macht den Austausch umso wertvoller. Die Veranstaltung ist bewusst offen gestaltet, um Raum für **individuelle Fragen, praxisnahe Lösungen und aktuelle Trends** zu bieten. Bringen Sie Ihre Fragen und Ideen ein und gestalten Sie den Austausch aktiv mit.

KI next Level: Updates für die rechtliche Betreuung

###Sie waren bei unserem Einführungsseminar? Jetzt geht’s weiter – mit Tiefgang und Praxis!

Sie haben bereits ein Einführungsseminar zu ChatGPT und Co. besucht und möchten sich regelmäßig oder je nach Bedarf intensiver mit der praktischen Anwendung und akuellen Entwicklungen auseinandersetzen? In **kurzen Häppchen à 120 Minuten** bringen wir Sie auf den neusten Stand und laden Sie, zusätzlich zum wechselnden Input, auch zum Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen ein.

###Was erwartet Sie?

+ **Aktuelle Updates**: Entdecken Sie die neuesten Entwicklungen rund um ChatGPT und weitere KI-Tools, die für die rechtliche Betreuung relevant sind.

+ **Impulsvorträge und Anwendungsbeispiele**: Vertiefen Sie Ihr Wissen mit praxisnahen Einblicken, z. B. zur Erstellung von Custom-GPTs, zur Optimierung Ihrer Prompts oder zu weiteren Tools wie Perplexity. Die Inhalte werden flexibel an die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungen angepasst.

+ **Erfahrungsaustausch und Best Practices**: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen, praktische Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen.

###Ihre Beteiligung ist gefragt!

Sie haben die Möglichkeit, bereits im Vorhinein Ideen und thematische Wünsche für die Veranstaltungen einzubringen. Ebenso freuen wir uns, wenn Sie **Ihre eigenen Erfahrungen** aus der Praxis teilen, dies macht den Austausch umso wertvoller. Die Veranstaltung ist bewusst offen gestaltet, um Raum für **individuelle Fragen, praxisnahe Lösungen und aktuelle Trends** zu bieten. Bringen Sie Ihre Fragen und Ideen ein und gestalten Sie den Austausch aktiv mit.

Best Practice: Lieferantenerklärungen

Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind **Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft** einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden.

###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit

Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung **kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften** zusammen. Im Rahmen eines **„Best Practice“-Austausch** erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und **was sich bewährt hat**.

Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.

Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)

###Beschränkung ziviler Güter

Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.

###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht

Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.

###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle

Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.

Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)

###Beschränkung ziviler Güter

Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.

###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht

Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.

###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle

Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.

Praxiswissen für Bauleiter:innen – Nachträge und Bauzeitverzögerungen

Als Bauleiter:in stehen Sie vor zahlreichen Herausforderungen, die fundierte Fachkenntnisse und rechtssichere Entscheidungen erfordern. Unser **praxisorientiertes Seminar** zum Thema **Nachträge und Bauzeitverzögerungen** mit dem Fokus auf Auftraggeber vermittelt Ihnen gezielte Lösungsansätze und Werkzeuge, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen effektiv zu bewältigen und sicher in Ihrer Rolle zu agieren.

###Status quo der Baupraxis zur Abwicklung von Nachträgen nach neuem Bauvertragsrecht

Mit den **gesetzlichen Regelungen im BGB zu Nachträgen** und den neueren Entscheidungen zur **Unwirksamkeit der Regelungen der VOB/B** hat sich einiges geändert. Es bestehen weiterhin große Unklarheiten in der Baupraxis und eine Reihe von offenen Fragen – wie beispielsweise:

+ Wie weit geht das Anordnungsrecht des Auftraggebers?
+ Können Leistungsänderungen direkt angeordnet werden?
+ Was muss der Unternehmer ausführen?
+ Wie berechnet sich die Vergütung?
+ Weiter mit der Preisfortschreibung?
+ Kostenerstattung mit Zuschlag?
+ Welche Auswirkungen haben die gesetzlichen Regelungen für die Abrechnung?

Zu diesen Fragen werden in unserer ganztägigen Veranstaltung **Lösungsansätze und Alternativen** vorgestellt.

###Ansprüche durch Bauzeitänderungen

Ansprüche auf Grund von Bauzeitänderungen wegen Pflichtverletzungen des Auftraggebers müssen durch den Unternehmer als Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Was das genau bedeutet und was ein Unternehmer tun muss, um hier **Ansprüche geltend zu machen**, wird ebenfalls in der Veranstaltung von unseren beiden Experten behandelt.

Sie erfahren, warum Gerichte von Unternehmern eine bauablaufbezogene Darstellung verlangen, und welche Konsequenzen drohen, wenn diese nicht vorgelegt wird. Sie lernen, was eine bauablaufbezogene Darstellung ausmacht, welche Inhalte erforderlich sind und wie Bauzeitänderungen sich aus Leistungsänderungen abgrenzen. Dazu werden Ihnen praxisnahe Lösungsansätze und Alternativen vorgestellt, um **rechtliche und organisatorische Herausforderungen** effektiv zu meistern.

[Entdecken Sie auch unsere Veranstaltung „Praxiswissen für Bauleiter:innen – Mängelrechte, Abnahme und Gewährleistung“.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/praxiswissen-fur-bauleiterinnen-nachtrage-und-bauzeitverzogerungen/#cross-selling-tab-0193ba75757e76c497dd7c2ced3a9b43-pane)

Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** erstreckt sich nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten, sondern umfasst auch den **Reexport von „US-Gütern“ aus anderen Ländern**. Somit kann es erforderlich sein, dass Ihre Waren bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU **einer Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als „US-Gut“ eingestuft sind. Selbst der innerstaatliche Transfer an ein anderes Unternehmen kann ein Genehmigungserfordernis darstellen. Zu den sog. „US-Gütern“ zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, wenn diese einen Anknüpfungspunkte an das US-(Re-)Exportrecht haben.

Die **strikten Vorgaben der US-Exportkontrolle** und die schwerwiegenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung erfordern von europäischen Unternehmen umfassende Compliance-Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Exporte im Einklang mit den US-Exortbestimmungen durchgeführt werden.

Profi-Tipps für psych. Sachverständige im Familienrecht: Umgangsverweigerung

**Hochstrittige Eltern, umgangsverweigernde Kinder und komplexe Sachverhalte** in der Begutachtung – die Anforderungen an psychologische Sachverständige im Familienrecht sind hoch. Unsere Webinar-Reihe „Profi-Tipps für psychologische Sachverständige im Familienrecht“ bietet Ihnen praxisnahe Unterstützung und fachliche Expertise, um diesen Herausforderungen **professionell zu begegnen**. Profitieren Sie von wertvollen Erkenntnissen und bewährten Methoden, die Ihnen in Ihrer Arbeit **Sicherheit** und **Struktur** geben.

###Diese Inhalte erwarten Sie im Modul 2

**Umgangsverweigerung durch das Kind**

Umgangsfragen mit umgangsverweigernden Kindern gehören zu den schwierigsten Begutachtungsaufträgen. Die Umgangsverweigerung kann **vielschichtig** sein, es können sowohl Gründe in dem umgangsbegehrenden Elternteil zu finden sein, aber auch in dem betreuenden Elternteil. Die Umgangsverweigerung kann auch eine Bewältigungsform des Kindes sein, um sich vor dem elterlichen Konflikt zu schützen.

Wir beleuchten sowohl die **Diagnostik** des Kindes als auch die Struktur der Begutachtung und ordnen zentrale Konzepte wie **Bindungstoleranz, Gatekeeping und den Kindeswillen** in den Kontext gerichtlicher Fragestellungen ein. Sie erhalten praxisnahe Hinweise zur Gestaltung der Interaktionsbeobachtung und erfahren, welche **Fallstricke** dabei zu vermeiden sind.

[Weitere Veranstaltungen zu der Modul-Reihe „Profi-Tipps für psych. Sachverständige im Familienrecht“ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/profi-tipps-fur-psych-sachverstandige-im-familienrecht-umgangsverweigerung/#cross-selling-tab-01939207a34c769b814c636cf9e7a87d-pane)

Vergabe von freiberuflichen Leistungen

Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggeber:innen benötigt; hier geht es insbesondere um **Leistungen von Architekt:innen und Ingenieur:innen** zur Realisierung von **Bauvorhaben der öffentlichen Hand.** Da der einschlägige **EU-Schwellenwert** bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für **Planungsleistungen** ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen.

###Vergabe- und vertragsrechtliche Aspekte beachten

Welche Vorgehensweise gilt es bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen mit einem Honorarvolumen unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts zu berücksichtigen? In unserer Veranstaltung gehen die Referierenden auf die **vergabe- und vertragsrechtlichen Aspekte** bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ein und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur **rechtssicheren Ausgestaltung des Verfahrens** unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts.

Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber über einen bestimmten Zeitraum **Einzelaufträge bündeln** kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine **hohe Flexibilität** aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden.

###Rahmenvereinbarungen in der Praxis

Im Webinar werden Ihnen notwendigen Anforderungen in Bezug auf die **rechtssichere Ausgestaltung** systematisch dargestellt. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind hier der **Abschluss der Rahmenvereinbarung** selbst sowie die **Vergabe der Einzelaufträge** auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung.