Das **US-Exportkontrollrecht** gilt nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für den **Reexport von Gütern** aus den USA, die in anderen Ländern hergestellt wurden. Das heißt, dass **Ihre Waren** bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU unter Umständen einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, wenn sie als “US-Gut” eingestuft werden. Auch wenn die Waren innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden, kann das eine Genehmigung erfordern. Als “US-Güter” gelten zum Beispiel Waren, Technologien und Software, wenn sie irgendwie mit dem **US-(Re-)Exportrecht** zu tun haben.
Die **US-Exportkontrolle** ist ziemlich streng und wer sich nicht daranhält, muss mit **Konsequenzen** rechnen. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Exporte den US-Vorgaben entsprechen Um zu gewährleisten, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden, sollten europäische Unternehmen daher umfassende **Compliance-Maßnahmen**.
###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung
Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche innerbetriebliche Maßnahmen Sie einführen oder anpassen sollten, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren und damit das Risiko von Verstößen zu minimieren. Unser Referent vermittelt Ihnen wertvolle Tipps aus der Praxis für Ihren Umgang mit US-Gütern. Zudem wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der US-Exportkontrolle gegeben.
Das **US-Exportkontrollrecht** gilt nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für den **Reexport von Gütern** aus den USA, die in anderen Ländern hergestellt wurden. Das heißt, dass **Ihre Waren** bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU unter Umständen einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, wenn sie als “US-Gut” eingestuft werden. Auch wenn die Waren innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden, kann das eine Genehmigung erfordern. Als “US-Güter” gelten zum Beispiel Waren, Technologien und Software, wenn sie irgendwie mit dem **US-(Re-)Exportrecht** zu tun haben.
Die **US-Exportkontrolle** ist ziemlich streng und wer sich nicht daranhält, muss mit **Konsequenzen** rechnen. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Exporte den US-Vorgaben entsprechen Um zu gewährleisten, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden, sollten europäische Unternehmen daher umfassende **Compliance-Maßnahmen**.
###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung
Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche innerbetriebliche Maßnahmen Sie einführen oder anpassen sollten, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren und damit das Risiko von Verstößen zu minimieren. Unser Referent vermittelt Ihnen wertvolle Tipps aus der Praxis für Ihren Umgang mit US-Gütern. Zudem wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der US-Exportkontrolle gegeben.
Das **US-Exportkontrollrecht** erstreckt sich nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten, sondern umfasst auch den **Reexport von „US-Gütern“ aus anderen Ländern**. Somit kann es erforderlich sein, dass Ihre Waren bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU **einer Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als „US-Gut“ eingestuft sind. Selbst der innerstaatliche Transfer an ein anderes Unternehmen kann ein Genehmigungserfordernis darstellen. Zu den sog. „US-Gütern“ zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, wenn diese einen Anknüpfungspunkte an das US-(Re-)Exportrecht haben.
Die **strikten Vorgaben der US-Exportkontrolle** und die schwerwiegenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung erfordern von europäischen Unternehmen umfassende Compliance-Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Exporte im Einklang mit den US-Exortbestimmungen durchgeführt werden.
Das **US-Exportkontrollrecht** erstreckt sich nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten, sondern umfasst auch den **Reexport von „US-Gütern“ aus anderen Ländern**. Somit kann es erforderlich sein, dass Ihre Waren bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU **einer Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als „US-Gut“ eingestuft sind. Selbst der innerstaatliche Transfer an ein anderes Unternehmen kann ein Genehmigungserfordernis darstellen. Zu den sog. „US-Gütern“ zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, wenn diese einen Anknüpfungspunkte an das US-(Re-)Exportrecht haben.
Die **strikten Vorgaben der US-Exportkontrolle** und die schwerwiegenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung erfordern von europäischen Unternehmen umfassende Compliance-Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Exporte im Einklang mit den US-Exortbestimmungen durchgeführt werden.
Das **US-Exportkontrollrecht** findet nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten Anwendung, sondern umfasst auch den Reexport von **”US-Gütern”** aus anderen Ländern. Folglich kann es erforderlich sein, dass bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU Ihre Waren bei einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als “US-Gut” eingestuft sind. Dies umfasst auch den innerstaatlichen Transfer an ein anderes Unternehmen. Zu den sogenannten **”US-Gütern”** zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, sofern diese einen Anknüpfungspunkt an das US-(Re-)Exportrecht aufweisen.
Europäische Unternehmen müssen daher **umfassende Compliance-Maßnahmen** ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden.
Das **US-Exportkontrollrecht** findet nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten Anwendung, sondern umfasst auch den Reexport von **”US-Gütern”** aus anderen Ländern. Folglich kann es erforderlich sein, dass bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU Ihre Waren bei einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als “US-Gut” eingestuft sind. Dies umfasst auch den innerstaatlichen Transfer an ein anderes Unternehmen. Zu den sogenannten **”US-Gütern”** zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, sofern diese einen Anknüpfungspunkt an das US-(Re-)Exportrecht aufweisen.
Europäische Unternehmen müssen daher **umfassende Compliance-Maßnahmen** ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden.
Das US-Exportkontrollrecht ist vielfältig und betrifft durch seine **extraterritoriale Geltung** vielleicht auch Ihr Unternehmen in der EU. Neben der Commerce Control List im EAR, die der EU-Dual-Use-Liste ähnelt und in unserer Grundlagenschulung behandelt wird, können Sie von weiteren Bereichen betroffen sein, wie z.B. von
+ **Länderembargos von BIS und OFAC**,
+ verwendungszweckbezogenen Beschränkungen und
+ Umgehungsverboten.
In unserer Veranstaltung “Vertiefende US-(Re-)Exportkontrolle” erweitern Sie Ihr Wissen über die extraterritorialen Beschränkungen der USA und erfahren, wie Sie **Maßnahmen in Compliance-Management-Systemen** umsetzen können.
Das **US-Exportkontrollrecht** befasst sich nicht nur mit den Exporten aus den USA, sondern im Falle von „US-Gütern“ auch mit den Exporten dieser Produkte aus anderen Ländern. Es ist also möglich, dass Ihre **Waren nach US-Recht bei Ausfuhr aus der EU (=Reexport) genehmigungspflichtig** sind, wenn diese als „US-Gut“ eingestuft werden. Auch aufgrund von Konzernstrukturen mit Verbindung in die USA kann ein deutsches Unternehmen unter das Exportkontrollrecht der USA fallen und damit von der extraterritorialen Exportkontrolle betroffen sein.
In unserer Veranstaltung „Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle“ erfahren Sie, welche Güter unter die Bestimmungen fallen (z.B. in der EU hergestellte Produkte mit einem bestimmten Prozentsatz an US-Vormaterialien) und wie Sie eine Genehmigungspflicht feststellen. Der **Fokus liegt auf der Commerce Control List**, die der EU-Dual-Use-Liste ähnlich ist.
Im Grundsätzlichen ähneln die Vorgaben der USA den Regelungen, die für deutsche Unternehmen gelten. Allerdings beanspruchen die USA eine weltweite Geltung ihrer Exportbeschränkungen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Nicht-US-Unternehmen sich mit diesen Vorschriften auseinandersetzen müssen, zumal die Vereinigten Staaten Rechtsverstöße auch außerhalb ihres Territoriums verfolgen und hier empfindliche Strafen drohen. Aktuelle Beispiele aus der Tagespresse zeigen, dass damit sogar Unternehmen komplett vom US-Markt abgeschnitten werden können.
Unsere Experten vermitteln Ihnen die vertieften Kenntnisse, die Sie für die Prüfung der US-(Re-)Exportkontrollbestimmungen benötigen. Mit praxisnahen Beispielen werden die EAR-Vorschriften veranschaulicht. Im Fokus des Webinars stehen zudem die Embargovorschriften sowie Tipps für die Umsetzung im Unternehmen. Daneben informiert dieses Webinar über die Hilfestellungen, die bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Unternehmen wertvoll sind.
Das Webinar geht zudem auf die chinesischen Exportkontrollbestimmungen ein, die seit Dezember 2020 gelten und sich nach und nach formen. Sie erfahren, welche weiteren Risiken für Ihr Unternehmen bestehen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
In diesem Webinar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.