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Vergabe von Reinigungsleistungen

Die Ausschreibung und öffentliche **Vergabe von Gebäudereinigungsdienstleistungen** ist für öffentliche Auftraggeber eine besondere Herausforderung, da das Verfahren keineswegs simpel ist. Ausschlaggebend für die Auswahl sollte das **Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis** sein und niemals zwingend das billigste Angebot.
Damit Sie die unterschiedlichen **Leistungsmerkmale und -stärken der Angebote** fachlich und fundiert bewerten können, benötigen Sie eine **optimale Bewertungsmatrix**.

###Anhand aktueller Beispiele zur Fehlervermeidung

An konkreten Beispielen wird Ihnen erläutert, wie Sie die **geeignetsten Zuschlagskriterien definieren**, um die notwendige Punkteskala zu erarbeiten, mit derer Sie eine optimale **Bewertungsmatrix** aufbauen. In vier Modulen erörtern Ihnen unsere Profis aus der Praxis wie Sie eine Bewertungsmatrix **effizient und rechtskonform** gestalten. Erfahrungen aus den vorgestellten Praxisbeispielen helfen Ihnen, bedeutende Fehler zu vermeiden. Alle vorgestellten Beispiele sind aktuell und nicht älter als 24 Monate.

Steuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022 ab 01.01.2023

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz **umfassend überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)** angepasst.

Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen. Der Gesetzgeber räumt allerdings unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In dem 90-minütigen Webinar erläutern wir Ihnen anschaulich und kompakt die **neuen maßgeblichen Regelungen**, die seit dem Inkrafttreten des **JStG 2022** zu beachten sind. Anwendungsbezogen und praxisnah erfahren Sie, was sich seit dem 1. Januar 2023 geändert hat.

Immobilienbewertung in Hochwassergefahrengebieten

Im Rahmen von Bewertungen von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Nähe von Flüssen und Bächen stellt sich – nicht erst seit dem Jahrhundert-Hochwasser 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen – immer wieder die Frage, wie sich eine mögliche Hochwassergefahr oder ein vergangenes Hochwasserereignis auf den Wert eines Grundstücks auswirken kann.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In unserem halbtägigen Webinar erhalten Sie eine Einführung in die **rechtlichen Gegebenheiten** rund um das Thema **„Hochwasser“**. Die Begrifflichkeiten wie beispielsweise das **festgesetzte Überschwemmungsgebiet, HQ100** oder der **Gewässerrandstreifen** werden an Beispielen erläutert. Sie erhalten einen Überblick über wichtige Informationsquellen, mögliche Einschränkungen durch **wasserrechtliche Vorgaben** und die Berücksichtigung im Bewertungsprozess. Abgerundet wird die Veranstaltung mit **Beispielen aus der Wertermittlungspraxis** unter Anwendung verschiedener Wertansätze.

Ziel des Webinars ist es, einen **Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten** und die möglichen **wasserrechtlichen Beschränkungen** zu geben und an Praxisbeispielen mögliche **Einflüsse für die Wertermittlung** aufzuzeigen.

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Bewertung von Gemeinbedarfsflächen am Beispiel von öffentlichen Bildungseinrichtungen

In Ihrer Praxis als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r stoßen Sie immer wieder auf **spezielle Bewertungsfälle**. Dabei stellt Sie die Bewertung der sogenannten **”Spezial- oder Sonderimmobilien”** vor vielfältige Herausforderungen. In unserer **”Fokus-Reihe Spezialimmobilien”** beleuchten ausgewählte Expertinnen und Experten spezielle Sonderimmobilien, deren Märkte und Besonderheiten in der Bewertung. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fachwissen in diesen Gebieten zu erweitern.

###Bewertung von Gemeinbedarfsflächen am Beispiel von öffentlichen Bildungseinrichtungen

Schulen und Hochschulen zählen zu den **Gemeinbedarfsflächen**, die für eine privatwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen sind und ausschließlich für einen besonderen Zweck – in diesem Fall der Bildung – genutzt werden dürfen. Öffentliche Bildungseinrichtungen sind wie andere **Spezialimmobilien** gesondert in der Wertermittlung zu betrachten.

###Das erwartet Sie in diesem Webinar

In unserer halbtägigen Veranstaltung liegt der Fokus darauf, welche Besonderheiten Sie als Sachverständige:r oder Wertermittler:in bei der **Bewertung von öffentlichen Bildungseinrichtungen** beachten müssen, um eine sichere Bewertung zu gewährleisten. Wir werden genauer darauf eingehen, wie der Wert dieser Flächen und Immobilien bestimmt wird und welche Kriterien dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Erfahren Sie zunächst, welchen neuen Wertermittlungsansatz das **Neue kommunale Finanzmanagement (NKF)** für **öffentliche Gebäude und Liegenschaften** mit sich bringt. Anschließend nähern wir uns der für die Kommunen herausfordernden Umstellung auf die Doppik und beleuchten, wie Gemeinden nun ihr Anlagevermögen „bilanzieren“ müssen. Dabei wird auch auf die Frage eingegangen, wie Immobilienbewertungen auch für **Gemeinbedarfsflächen und -einrichtungen** ein attraktives Geschäftsmodell werden können.

Unser Experte führt Sie durch die komplexe Materie der **Bewertung öffentlicher Infrastrukturen**. Sie lernen, wie Sie sich vom traditionellen Verkehrswert lösen können und welche besonderen Aspekte bei der Bewertung von **Schulen und Hochschulen** von Bedeutung sind. Das Webinar hat zum Ziel, Ihnen Einsicht in die **Praxis der Bewertung von Gemeinbedarfsflächen** zu geben. Anhand von Praxisbeispielen wird aufgezeigt, was Sie als Sachverständige:r speziell bei der Bewertung von **öffentlichen Bildungseinrichtungen** beachten müssen.

[Weitere Veranstaltungen unserer „Fokus-Reihe Spezialimmobilien“ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/fokus-reihe-spezialimmobilien-bewertung-von-gemeinbedarfsflachen-am-beispiel-von-offentlichen-bildungseinrichtungen/#cross-selling-tab-018ec72eb0af7ef0bb30d7ca831b17eb-pane)

Zertifizierung von Compliance Management Systemen nach ISO 37301 & ISO 37001 –

Erhalten Sie von Expertinnen und Experten aus der **Normung & Zertifizierung** eine kompakte Darstellung der **Zertifizierung** von Compliance Management Systemen nach **ISO 37301 & ISO 37001** – am Beispiel der STRABAG SE und erfahren Sie mehr darüber worauf es bei der Umsetzung der ISO Standards ankommt.

Wir starten mit einer kurzen Einleitung durch den Leiter der Zertifizierungsstelle der Austrian Standards – Herrn Dr. Peter Jonas zum Portfolio im Bereich **Governance & Compliance**. Frau Dr. Barbara Neiger gibt einen Überblick über den **Ablauf von Compliance Managementsystem Audits** und Infos zur **Vorbereitung auf ein Audit** und worauf es speziell aus Sicht einer Lead Auditorin ankommt; Frau Brigitte Straganz spricht aus Sicht der STRABAG SE über **das Baukartell** und wie die STRABAG die Zertifizierung und das Monitoring weitergebracht haben. Zum Schluss wird noch der **Zertifizierungsprozess** selbst vorgestellt und Fragen können beantwortet werden.

ESG in der Zollpraxis

###Noch mehr Arbeit für Zoll und Exportkontrolle?

Environmental, Social, Governance, kurz ESG, ist unbestritten im medialen und gesellschaftlichen Fokus. Allein in diesem Jahr sind mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) drei bedeutende und aufwandsintensive Regularien in Kraft getreten.
Sie können sicher davon ausgehen: **ESG wird fester Bestandteil künftiger Unternehmens-Compliance!**

###Wie können Sie diese Themen praxisnah angehen?

Sie erhalten in unserer Veranstaltung „ESG in der Zollpraxis“ einen umfassenden **ESG-Gesamtüberblick** mit Einsicht in Aufbau und Systematik der Regularien. Mit dem **speziell hierfür entwickelten „ESG-Filter“** werden Sie befähigt, eine **unternehmensindividuelle Betroffenheitsanalyse** durchzuführen. Außerdem erhalten Sie wertvolle Tipps und Tools für die Adressierung und Umsetzung im Unternehmen.

CBAM in der Zollpraxis

Der CBAM ergänzt den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten durch die **Bepreisung des Imports von energieintensiven Waren** wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel.

###Was müssen Sie aktuell tun?

Die Verordnung findet seit 01.10.2023 Anwendung und befindet sich im Moment in einer Übergangsphase bis Ende 2025. In dieser müssen Sie zwar keine CBAM-Zertifikate kaufen, aber bereits umfassende **CBAM-Berichte** über die importierten Waren quartalsweise abgeben.

In unserer Veranstaltung „CBAM in der Zollpraxis“ erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige CBAM-Wissen.

Zolltarif – Einreihung von Textilien

Die **Zolltarifnummer ist ein zentraler Baustein** im Unternehmen: Zollberechnung, Ursprungsermittlung, Beachtung von Einfuhrverboten oder Ausfuhrgenehmigungspflichten. Sie stehen beim Tarifieren unter großem Druck, um Ihre Firma vor Strafen und Nachzahlungen zu schützen.

Unsere Veranstaltung “Zolltarif – Einreihung von Textilien” fokussiert die **Kapitel 50 bis 63 (Abschnitt XI)** und klärt Fragen wie z.B.
+ Was ist der Unterschied zwischen **gewebt, gewirkt und gestrickt**?
+ Welche Fasern gelten als **synthetisch** und welche als **künstlich**?
+ Wann wird eine **Damenbluse als Herrenhemd** eingereiht und was passiert mit **Unisex-Bekleidung**?

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Rechtssicherheit.

###Bedeutung der Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware**. Sie stellen diese Erklärung **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Trotzdem können die Lieferantenerklärungen noch Jahre später von der Zollbehörde überprüft und beanstandet werden. Das kann für Sie zur Folge haben, dass hohe finanzielle Nachforderungen auf Sie zukommen.

Umso wichtiger ist es, dass Sie die Hintergründe und Formvorschriften kennen. Sie sichern sich dadurch nicht nur rechtlich ab, sondern können auch **Ihre Prozesse effizient danach ausrichten**.

###Präferenzursprung als Handelsvorteil?
In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche wichtige Rolle die Lieferantenerklärung in der Produktionskette einer Ware spielt. Durch **geschickte Abwägungen in Ihren eigenen Einkaufs- und Produktionsprozessen** können Sie herausfinden, ob es für Sie günstiger ist, mit präferenzieller oder nicht-präferenzieller Ware zu handeln.

Jahrestagung Außenwirtschaft & Zoll 2025

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Lassen Sie sich von unseren drei erfahrenen Profis aufzeigen, welche Rechtsänderungen und Neuerungen sich auf Ihre Zollabwicklung in Ihrem Arbeitsalltags auswirken. Nutzen Sie die Veranstaltungen auch zum Netzwerken.

+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2025 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

###Das hat sich bewährt!

**Online – WARM UP**
Sie erhalten einen 90-minütigen Überblick über die **aktuellen Änderungen und Neuerungen von 2024, sowie einem kurzen Ausblick für das Jahr 2025**.

Hier gehen Sie mit unserer Referentin und unseren Referenten in die Ideensammlung zu den Schulungsinhalten und haben so als Teilnehmende:r die Möglichkeit die Hauptveranstaltung mitzugestalten.

**Online – Follow Up**
In unserem 90-minütigen Follow Up erhalten Sie Informationen über abschließende Entwicklungen der **finalen Neuerungen für 2025**.

**Kostenfreie Online – Sprechstunde**
Sie können an unserer Online-Sprechstunde zu allgemeinen **Zollpraxisfragen** (keine Rechtsberatung) – direkt im Anschluss der Kölner Hybridveranstaltung am 29.01.2025 – teilnehmen.