Steuern sparen!…Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sehen sowohl das Energiesteuer- als auch das Stromsteuergesetz **zahlreiche Steuerentlastungen** vor, die von Personen bzw. Unternehmen beantragt werden können. Dazu müssen die Energieerzeugnisse bzw. der Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten Zwecken eingesetzt werden. Im Ergebnis kommt es zu einer **teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.**
###Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen
Wir werden Ihnen in dem Webinar **Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht** die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.
Sie erhalten darüber hinaus **wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung** (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit, Fristen).