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Basis Zolltarif

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

###Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen:
**„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

###Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

###Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.

Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung

Die Zollverwaltung ermöglicht Ihnen durch Bewilligungen ein weitestgehend selbständiges Abwickeln Ihrer Ein- und Ausfuhrvorgänge. Gleichzeitig führt die Risikoanalyse der Zollverwaltung vermehrt zu gezielten Kontrollen zum Zeitpunkt des Imports und Exports. Dadurch werden mehr und mehr Kontrollen in **effektive Betriebsprüfungen** verlagert, die teils Jahre nach der Warenbewegung stattfinden.

###Sicherheit durch die richtige Vorbereitung

Nicht selten ist die Verunsicherung groß, wenn eine Prüfungsanordnung ins Haus flattert. Was ist nun zu tun? Was benötigt der/die Zollprüfer:in? Was muss ich vorlegen? Welche Konsequenzen können mich treffen? Die gute Vorbereitung (und Nachbereitung) einer Zollprüfung erfordert ein solides Wissen der fachlichen Grundlagen, aber auch der **Rechte und Pflichten während einer Prüfung**.
Unsere Veranstaltung „Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung“ klärt Sie auf und zeigt Ihnen praxisnah, wie eine Prüfung durch die Zollverwaltung abläuft und **wie Sie sich darauf vorbereiten**.

###Rechtzeitiges Aufdecken von Schwachstellen

Bestandteil unserer Veranstaltung ist ein Überblick, der Ihnen die typischen Fehler im Import und Export zusammenfasst. Die beste Vorbereitung ist es, erst gar keine großen Fehler zu machen bzw. Fehler schnell und bevor der/die Prüfer:in kommt, selbst zu bemerken. Hierzu erhalten Sie Tipps und Vorschläge für die Organisation eines **eigenen Zoll-Controllings**.

Leistungsbeschreibungen

Die **Leistungsbeschreibung ist das Herz jeder Ausschreibung!** Anforderungen an die Leistungsbeschreibung sind dabei hoch, denn eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung kann den **Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden**. Wie können die Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung detailliert und fehlerfrei formuliert werden? Welche Formen der Leistungsbeschreibung sind zu wählen?

###Wertvolle Tipps für die Praxis

Die Antworten zu diesen und vielen weiteren Fragen erhalten Sie in unserem Webinar **Leistungsbeschreibungen**. Unser Referent weist Ihnen die vergaberechtlichen **Anforderungen an konventionelle und funktionale Leistungsbeschreibungen** auf und gibt Ihnen mit Praxisbeispielen und Praxistipps wertvolle Hinweise für Ihre Umsetzungen in Ihrem Arbeitsalltag.

bav Zollforum

Als Verantwortliche:r im Zollbereich stehen Sie zwischen den Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden und den unternehmerischen Zielvorgaben. Oftmals kollidieren die zeitlichen und finanziellen Vorgaben mit der Einhaltung der Vorschriften. Das erschwert es Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben und deren **Neuerungen in die Unternehmensabläufe zu integrieren**.

###Ihr Erfolg basiert auf regelmäßigen Schulungen

Damit Sie Ihren Arbeitgeber und sich selbst vor harten Strafen und Imageschäden schützen, benötigen Sie nicht nur **grundlegende Zoll- und Exportkontrollkenntnisse**, sondern auch **regelmäßige Updates** dazu. Die rechtlichen Vorgaben ebenso wie die Umsetzung in die Praxis ändern sich ständig. Durch Ihre persönliche Weiterbildung festigen Sie Ihren Wert für Ihr Unternehmen.

Fit für 2024 – Export

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Export**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

###Das hat sich bewährt!

Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Exklusivpaketes (gegen Aufpreis) unsere **monatliche Online – Sprechstunde** (keine Rechtsberatung) an. Hier haben Sie die Möglichkeit **allgemeine Zollfragen aus Ihrem geschäftlichen Alltag** von unseren Zollexperten beantworten zu lassen.

Fit für 2024 – Export

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Export**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

###Das hat sich bewährt!

Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Exklusivpaketes (gegen Aufpreis) unsere **monatliche Online – Sprechstunde** (keine Rechtsberatung) an. Hier haben Sie die Möglichkeit **allgemeine Zollfragen aus Ihrem geschäftlichen Alltag** von unseren Zollexperten beantworten zu lassen.

Fit für 2024 – Export

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Export**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

###Das hat sich bewährt!

Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Exklusivpaketes (gegen Aufpreis) unsere **monatliche Online – Sprechstunde** (keine Rechtsberatung) an. Hier haben Sie die Möglichkeit **allgemeine Zollfragen aus Ihrem geschäftlichen Alltag** von unseren Zollexperten beantworten zu lassen.

Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts

###Verbrauchsteuerrechtliche Definition von „Strom“ und die dazugehörigen steuerrechtlichen Begriffe sowie den anzuwendenden **Steuertarif** kennen lernen

Sie lernen die **Grundlagen** und erhalten einen ersten **Überblick über das Stromsteuerrecht**. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Stromsteuerrechts praxisnah dargestellt. Sowohl das **Besteuerungsverfahren** als auch die diversen **Begünstigungs- und Entlastungstatbestände** stehen dabei im Fokus.
###Das erwartet Sie

Es wird ein umfassender Überblick über die vorhandenen Rechtsquellen und deren Systematik vorgestellt. In diesem Webinar werden sowohl die europarechtlichen Grundlagen (insbesondere die Energiesteuerrichtlinie) als auch deren Umsetzung in nationales Recht (**Stromsteuergesetz und Stromsteuer-Durchführungsverordnung**) sowie begleitende Informationsquellen vorgestellt.

Das **Stromsteuerrecht** kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** oder als **Steuerentlastung** gewährt werden. Hier werden die zentralen **Begünstigungstatbestände** (bspw. für **Unternehmen des Produzierenden Gewerbes** oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das **Antragsverfahren** sowie die dabei zu verwendenden **amtlichen Vordrucke** behandelt.

Schwerpunkte wie die Erzeugung, Weiterleitung und die **Steuerentstehung** werden dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des **Steuerschuldners** einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (**Steueranmeldung, -entrichtung**, etc.) thematisiert.

Die Mehrheit der **stromsteuerrechtlichen Begünstigungen** sind als **Beihilfe** im Sinne des **Europäischen Beihilferechts** zu klassifizieren. Wir zeigen Ihnen die Abgabe einer **Selbsterklärung mittels Vordruck 1139**.

Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des **Bewertungsgesetzes**. Allerdings haben Steuerzahler:innen die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Die Webinar-Reihe **Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz** erläutert anschaulich, welche **Regelungen** im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch können Sie die **Wertansätze und Bewertungsgrundlagen** nachvollziehen. Ferner ermöglicht es Ihnen, einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen **Nachweis** des niedrigeren gemeinen Werts durch ein **Sachverständigengutachten** zu führen. Seit 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine **konkrete Zertifizierung** von Sachverständigen.

Die konkreten **Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens** werden aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch das Spannungsfeld der Berücksichtigung von **Belastungen**. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert. Hierzu hat die **Finanzverwaltung** Ende 2022 **gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit bestehen neue **Berichtigungsmöglichkeiten** bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis.

**Modul 1**
Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der **steuerlichen Immobilienbewertung** maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung von **unbebauten Grundstücken** dargestellt.

**Modul 2**
Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der **steuerlichen Immobilienbewertung** maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung im **Ertragswertverfahren** dargestellt.

**Modul 3**
Mit dem **Jahressteuergesetz** hat der Gesetzgeber das **Sachwertverfahren** erneut angepasst. Zuletzt erfolgte eine Korrektur des Sachwertverfahrens des **Bewertungsgesetzes** zum 1.1.2016. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die **ImmoWertV 2021** anpassen. Damit gilt eine verbindliche **Bindung an den Baupreisindex**, der jährlich vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen ist. Ferner ist ein **Regionalisierungsfaktor** eingeführt worden und die Berücksichtigung eines **Alterswertminderungsfaktors** erforderlich. Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die **steuerliche Bewertung im Sachwertverfahren** dargestellt.

**Modul 4**
Die im Steuerrecht erforderliche **Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen** ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie ist die Abgrenzung wichtig, um zu entscheiden, welche **Bestandteile eines Grundstücks** nicht in die Wertermittlung einzubeziehen sind. Das ist auch Sie für Gutachter oder Gutachterin maßgebend, wenn Sie den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach **§ 198 BewG** für Zwecke der **Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer** führen wollen. Darüber hinaus sind die Abgrenzungsgrundsätze jedoch auch für andere Steuerarten maßgebend, wie beispielsweise für die **Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer** sowie ggf. für **Investitionszulagen**. Dieses Modul stellt dar, wann nach der Maßgabe des Bewertungsgesetzes eine **Betriebsvorrichtung** vorliegt. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei aus dem sog. **Abgrenzungserlass der Finanzverwaltung**. Darüber hinaus sind auch Entscheidungen der **Rechtsprechung** von Bedeutung, die in dem Seminar zu Veranschaulichung exemplarisch dargestellt werden.

**Modul 5**
Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von **Pauschalierungen**, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten **nachzuweisen**.
**Neu:** Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen **Nachweis über die hinreichende Qualifizierung** durch eine konkrete Zertifizierung von Sachverständigen. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung Ende **2022 gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.
Das Webinar erläutert in einem einführenden **Überblick**, welche Regelungen im Rahmen der **steuerlichen Immobilienbewertung** maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich **„richtige“ Steuer festgesetzt** werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein **Nießbrauchsrecht** umgeht. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von **Sachverständigengutachten** anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

ZKJ-Tag

Als Profi in der Kinder- und Jugendhilfe, im Kindschafts- und Familienrecht sowie in der Erziehungsberatung und dem Kinderschutz sind Sie kontinuierlich mit neuen Herausforderungen in der Praxis konfrontiert.

###Sie möchten auf dem Laufenden bleiben und Antworten auf Fragen in Ihrem beruflichen Alltag erhalten?

Namhafte Expertinnen und Experten aus dem Familienrecht, der Pädagogik und Sozialarbeit sowie der Psychologie und der Kinderschutzmedizin informieren Sie auf dem **ZKJ-Tag** über neuste Entwicklungen und diskutieren mit Ihnen gemeinsam aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen.

###Nutzen Sie das erweiterte Programm und intensivieren Sie Ihren Austausch

Aufgrund der hohen Nachfrage **erweitern wir den ZKJ-Tag** um einen halben Tag. Zusätzlich zur Fachtagung haben Sie die Gelegenheit, bereits am **Vortag** ins Gespräch mit Referierenden sowie Kolleginnen und Kollegen zu kommen. Im neu geschaffenen **„ZKJ-Forum“** erwarten Sie spannende **Kurzvorträge und Podiumsdiskussionen** zu ausgewählten Themen, welche die Zusammenarbeit im Rahmen der Verantwortungsgemeinschaft nachhaltig und zukunftsweisend stärken.