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Vertiefendes Präferenzrecht

Die Grundlagen des Präferenzrecht beherrschen Sie – doch manchmal reicht das nicht: Ihre Ware erreicht den EU-Präferenzursprung auf herkömmlichen Wege nicht. An diesem Punkt setzt unsere Veranstaltung “Vertiefendes Präferenzrecht” an und zeigt Ihnen die **Möglichkeiten, mit denen Sie oftmals doch noch den EU-Präferenzursprung erreichen**.
So können Sie beispielsweise mit der stufenweisen Ursprungskalkulation, auch Baugruppenkalkulation genannt, Ihre Herstellungsprozesse einzeln betrachten und pro Herstellungsstufe den Ursprung kalkulieren statt nur das Endprodukt.

Bestandteil sind auch die **Feinheiten bestimmter Präferenzabkommen**, wie z.B. das Regionale Übereinkommen, das mit seinen alternativen Ursprungsregeln und der diagonalen Kumulierung erweiterte Möglichkeiten schafft, den Präferenzursprung zu erreichen.

BtPrax-Tag

Wir laden Sie herzlich zu unserer Fachtagung im Betreuungsrecht, dem BtPrax-Tag 2026 ein. Jährlich widmen wir uns den aktuellen Themen Ihres Betreuungsalltags.

Profitieren Sie von Vorträgen aus der Praxis, Experten:innen Wissen der Referierenden und vor allem der Möglichkeit mit Ihren Fachkollegen:innen zu netzwerken.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Sehr gute Vorträge und belebende Diskussionen, weiter so.“*
**Markus Reck, Richter am Amtsgericht**

Basis Zolltarif

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

###Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.

Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

###Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

###Sichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.

Vergaberecht in NRW ab 2026: Was Kommunen jetzt wissen müssen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die **Gemeindeordnung geändert** und die bislang geltenden **„kommunalen Vergabegrundsätze“ für unterschwellige Auftragsvergaben** abgeschafft. Ab dem 01.01.2026 gelten als „Allgemeine Vergabegrundsätze“ für Auftragsvergaben von Kommunen in NRW nur noch die **Vorgaben der wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Beschaffung** unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz. Regelungen, die die Durchführung von Vergaben einschränken, dürfen die Gemeinden nur durch den Beschluss einer Satzung erlassen.

###Mustersatzung durch kommunale Spitzenverbände

Der **Schwerpunkt des Webinars** liegt auf der von den **kommunalen Spitzenverbänden NRW** erarbeiteten **Mustersatzung**. Diese enthält sowohl inhaltliche Vorgaben als auch konkretisierende Regelungen, die den Kommunen als Orientierung helfen können.

Es wird ausreichend Zeit und Gelegenheit für Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge eingeräumt.

Optische Bau-Forensik – Grundkurs Teil I

Seit fast einem Jahrhundert werden in der Forensik Spuren von Körperflüssigkeiten durch **Beleuchtung mit kurzwelligem Licht mittels Fluoreszenz** sichtbar gemacht. Auch die im Bauwesen heute verbreiteten Stoffe enthalten Beimengungen, die bei Untersuchung mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras aufschlussreiche Bilder zeichnen.

Der Referent Prof. Dr. Andreas O. Rapp begründete im Jahre 2013 an der Leibniz-Universität Hannover dieses neue Forschungsgebiet und untersucht seitdem systematisch Materialien im Bauwesen hinsichtlich ihrer Fluoreszenz sowie ihres **Absorptionsverhaltens** im nahen ultravioletten und nahen infraroten Wellenlängenbereich mittels unterschiedlicher Lichtquellen, Filter und Kameras. Schon erste Ergebnisse waren überraschend: In fast allen Fällen, die im Rahmen der Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger untersucht wurden, offenbarten die Forensikbilder wichtige Informationen, die bei Tageslicht nicht erkennbar waren und die **Aufklärung der Bauschäden** erlaubten.

###Was Sie in dem Seminar erwartet

Nach einer Einführung in die Grundlagen und Geräte trainieren die Teilnehmenden an zahlreichen aufgebauten Trainingsstationen die Handhabung von **Tatortlampen, Filterbrillen, Filtern und Forensikkameras** zur Aufklärung von Bauschäden. Das **praktische Training** an den Lernstationen findet unter Anleitung des Referenten statt, wobei es den Teilnehmenden freisteht, entweder mit eigenen Geräten oder in Kleingruppen mit den Tatortlampen, Filterbrillen, Referenzmustern, Kamerafiltern und Forensikkameras des Referenten zu trainieren.

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###Von den Grundlagen bis zur Zertifizierung – weitere Kurse zur optischen Bau-Forensik im Überblick

+ **Optische Bau-Forensik – Grundkurs Teil II** [hier](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/optische-bau-forensik-grundkurs-teil-ii/?sku=ON-M1-CO14-283062602-1)

Flächenberechnungen in der Praxis der Immobilienbewertung

Die **Basis** jeder Immobilienbewertung ist eine sorgfältig erstellte **Flächenermittlung**.
Je nach Anlass, werden unterschiedliche Flächen benötigt, so zum Beispiel die **Grundstücksfläche**, die **Grundfläche** (GF), die **Geschossfläche** (GF), die **Wohn-, Nutz- oder Konstruktionsfläche**, um nur einige Beispiele zu nennen.

In Deutschland gibt es für verschiedene dieser Flächenermittlungen **keine gesetzlichen Grundlagen**, weder im gewerblichen noch im wohnwirtschaftlichen Bereich. Die Wertermittlungspraxis verwendet hier entsprechend dem jeweiligen Anlass **unterschiedliche Berechnungsstandards**, wie z. B. DIN oder gif.

Ziel des Webinars ist, sowohl einen umfassenden und anwendungsbezogenen **Überblick** über die richtige **Flächenberechnung** zum entsprechenden Anlass zu bieten, als auch die Berechnung in konkreten Beispielen anzuwenden. Sie erlangen einen exakten Überblick über die verschiedenen Bewertungsstandards. Zudem erläutert Ihnen unsere Expertin anhand von Beispielrechnungen die wichtigsten Grundlagen.

Verkehrswertgutachten auf dem Prüfstand: Qualitätssteigerung und Angriffspunkte

Ein Verkehrswertgutachten muss die **formalen und sachlichen Anforderungen** erfüllen sowie den **Plausibilitäts- und Wertungsanforderungen** standhalten. Aus der einschlägigen Bewertungsliteratur ergeben sich kaum Fundstellen, wie ein Verkehrswertgutachten strukturiert überprüft werden kann.

Zugleich besteht ein erhöhtes Bedürfnis an **Gutachtenüberprüfungen**, da die Vorgaben des Verordnungsgebers zur Ermittlung des Verkehrswertes häufig nicht eingehalten werden, Gutachten oftmals nicht den formalen sowie sachlichen Anforderungen entsprechen und wertrelevante Mängel grundsätzlich nicht auszuschließen sind. Dies ergibt sich u. a. aus dem Sachverhalt, dass die Berufsbezeichnung des Sachverständigen nicht geschützt ist. In Folge ist der **Markt auf Sachverständigenleistungen** für Verbraucher:innen schwerer zu durchschauen. Der offensichtliche Preiskampf einiger Bewerber:innen führt zum Verfall oder gar zum Verzicht auf die erforderlichen Sachverhaltsaufklärung, Recherche- und Begründungstiefe. Die entscheidenden Kompetenzen gehen hier u. a. in der Pauschalität von standardisierten Prozessen zur Effizienzsteigerung unter.

###Fehler und Schwächen in Gutachten erkennen

**Risiken für Verbraucher:innen von Verkehrswertgutachten** bestehen in vielerlei Hinsicht: Beispielsweise ist der Verkehrswert im Rahmen der Erbauseinandersetzung die Bezugsgröße für die Quote der Pflichtteilsberechtigten, im Rahmen der Ehescheidung die Grundlage für den Zugewinn, hat beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Erbschafts-/Schenkungssteuer oder stellt die Grundlage dar für gerichtliche Entscheidungen.

So ist zum Beispiel das Gericht in der Regel gezwungen, zu bestimmten rechtserheblichen Tatsachen ein **Sachverständigengutachten** einzuholen, da es nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Dies ist bei den Prozessbeteiligten in der Regel nicht anders. Schon hieraus ergibt sich, dass ein erfolgversprechendes Angreifen des Verkehrswertgutachtens für einen Verfahrensbeteiligten insbesondere aufgrund der mangelnden Sachkunde schwierig ist. Andererseits bedarf es der Fähigkeit zu erkennen, wie und an welchen Stellen die **Schwächen im Gutachten** unterdrückt werden. Der strukturierten Überprüfung unplausibler oder unschlüssiger Gutachten kommt somit eine besondere Bedeutung zu.

Fehler und Angriffsmöglichkeiten bieten Verkehrswertgutachten dabei immer wieder: etwa bei mangelhaften oder unzureichenden Tatsachenfeststellungen, formalen Mängeln sowie bei außer Acht lassen von Logik und Denkgesetzen, die oftmals einhergehen mit der Vernachlässigung der Vorgaben der **ImmoWertV**. Sachverständige sollten hier eigentlich hoch sensibilisiert sein, – beispielsweise wird mit einem Gerichtsgutachten ein Beitrag zur Herbeiführung einer gerechten und dem Rechtsfrieden dienlichen Entscheidung beauftragt, der als Entscheidungsgrundlage leistungsfähig sein muss und im besten Falle mit nachvollziehbarer Ausräumung aller möglichen Sachfragen keine weiteren Streitgrundlagen bietet.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In unserem 90-minütigen Webinar erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Qualitätssteigerung eigener Verkehrswertgutachten und zur Überprüfung von Fremdgutachten. Sie lernen anhand von Praxisbeispielen typische Fehlerquellen und Schwachstellen bei der Verkehrswertermittlung kennen und erhalten konzentriertes Fachwissen, um auch unterdrückte Mängel in Gutachten nachweisen zu können.

Nach dem Webinar kennen Sie die wesentlichen Paragrafen **(„Ankerparagrafen“)** der **ImmoWertV** und wissen, welche verbindlichen Anforderungen sich hieraus für die Verkehrswertermittlung ergeben. Unser Experte vertieft dabei die Verordnungskonformität mit der Begründung zur ImmoWertV sowie anhand der Anwendungshinweise zur ImmoWertV **(ImmoWertA)**.

Verkehrswertgutachten auf dem Prüfstand: Qualitätssteigerung und Angriffspunkte

Ein Verkehrswertgutachten muss die **formalen und sachlichen Anforderungen** erfüllen sowie den **Plausibilitäts- und Wertungsanforderungen** standhalten. Aus der einschlägigen Bewertungsliteratur ergeben sich kaum Fundstellen, wie ein Verkehrswertgutachten strukturiert überprüft werden kann.

Zugleich besteht ein erhöhtes Bedürfnis an **Gutachtenüberprüfungen**, da die Vorgaben des Verordnungsgebers zur Ermittlung des Verkehrswertes häufig nicht eingehalten werden, Gutachten oftmals nicht den formalen sowie sachlichen Anforderungen entsprechen und wertrelevante Mängel grundsätzlich nicht auszuschließen sind. Dies ergibt sich u. a. aus dem Sachverhalt, dass die Berufsbezeichnung des Sachverständigen nicht geschützt ist. In Folge ist der **Markt auf Sachverständigenleistungen** für Verbraucher:innen schwerer zu durchschauen. Der offensichtliche Preiskampf einiger Bewerber:innen führt zum Verfall oder gar zum Verzicht auf die erforderlichen Sachverhaltsaufklärung, Recherche- und Begründungstiefe. Die entscheidenden Kompetenzen gehen hier u. a. in der Pauschalität von standardisierten Prozessen zur Effizienzsteigerung unter.

###Fehler und Schwächen in Gutachten erkennen

**Risiken für Verbraucher:innen von Verkehrswertgutachten** bestehen in vielerlei Hinsicht: Beispielsweise ist der Verkehrswert im Rahmen der Erbauseinandersetzung die Bezugsgröße für die Quote der Pflichtteilsberechtigten, im Rahmen der Ehescheidung die Grundlage für den Zugewinn, hat beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Erbschafts-/Schenkungssteuer oder stellt die Grundlage dar für gerichtliche Entscheidungen.

So ist zum Beispiel das Gericht in der Regel gezwungen, zu bestimmten rechtserheblichen Tatsachen ein **Sachverständigengutachten** einzuholen, da es nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Dies ist bei den Prozessbeteiligten in der Regel nicht anders. Schon hieraus ergibt sich, dass ein erfolgversprechendes Angreifen des Verkehrswertgutachtens für einen Verfahrensbeteiligten insbesondere aufgrund der mangelnden Sachkunde schwierig ist. Andererseits bedarf es der Fähigkeit zu erkennen, wie und an welchen Stellen die **Schwächen im Gutachten** unterdrückt werden. Der strukturierten Überprüfung unplausibler oder unschlüssiger Gutachten kommt somit eine besondere Bedeutung zu.

Fehler und Angriffsmöglichkeiten bieten Verkehrswertgutachten dabei immer wieder: etwa bei mangelhaften oder unzureichenden Tatsachenfeststellungen, formalen Mängeln sowie bei außer Acht lassen von Logik und Denkgesetzen, die oftmals einhergehen mit der Vernachlässigung der Vorgaben der **ImmoWertV**. Sachverständige sollten hier eigentlich hoch sensibilisiert sein, – beispielsweise wird mit einem Gerichtsgutachten ein Beitrag zur Herbeiführung einer gerechten und dem Rechtsfrieden dienlichen Entscheidung beauftragt, der als Entscheidungsgrundlage leistungsfähig sein muss und im besten Falle mit nachvollziehbarer Ausräumung aller möglichen Sachfragen keine weiteren Streitgrundlagen bietet.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In unserem 90-minütigen Webinar erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Qualitätssteigerung eigener Verkehrswertgutachten und zur Überprüfung von Fremdgutachten. Sie lernen anhand von Praxisbeispielen typische Fehlerquellen und Schwachstellen bei der Verkehrswertermittlung kennen und erhalten konzentriertes Fachwissen, um auch unterdrückte Mängel in Gutachten nachweisen zu können.

Nach dem Webinar kennen Sie die wesentlichen Paragrafen **(„Ankerparagrafen“)** der **ImmoWertV** und wissen, welche verbindlichen Anforderungen sich hieraus für die Verkehrswertermittlung ergeben. Unser Experte vertieft dabei die Verordnungskonformität mit der Begründung zur ImmoWertV sowie anhand der Anwendungshinweise zur ImmoWertV **(ImmoWertA)**.

Leistungsbeschreibungen

Die **Leistungsbeschreibung ist das Herz jeder Ausschreibung!** Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung sind dabei hoch, denn eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung kann den **Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden**. Wie können die Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung detailliert und fehlerfrei formuliert werden? Welche Formen der Leistungsbeschreibung sind zu wählen?

###Wertvolle Tipps für die Praxis

Die Antworten zu diesen und vielen weiteren Fragen erhalten Sie im Webinar **Leistungsbeschreibungen**. Unser Referent weist Ihnen die vergaberechtlichen **Anforderungen an konventionelle und funktionale Leistungsbeschreibungen** auf und gibt Ihnen mit Praxisbeispielen und Praxistipps wertvolle Hinweise für die Umsetzung in Ihrem Arbeitsalltag.

Risse an Gebäuden – Setzungen durch Veränderungen im Baugrund

### Erfahren Sie, wie sich Setzungsschäden minimal-invasiv und bauwerksverträglich sanieren lassen.

Seitdem gebaut wird, gibt es auch **Bauschäden**. Und das Problem hat sich trotz aller Wissensvermittlung bis heute gehalten. Verschiedene **Einflüsse auf den Baugrund** können diesen derart schwächen, wodurch dessen **Tragfähigkeit** für die **Gebäudelast** nicht mehr gewährleistet ist. Wenn der Lastabtrag über die Gründung in den Baugrund nicht mehr gegeben ist, können entsprechende **Rissbilder im Gebäude** darauf hinweisen.

**Risse im Mauerwerk** werden eingehend betrachtet und anhand **konkreter Schadensbilder** werden Risse „gelesen“. Im weiteren Verlauf des Webinars werden **Sanierungsmöglichkeiten** angesprochen und ein **minimal-invasives Verfahren zur Baugrundverstärkung** anhand von Praxisbeispielen vorgestellt .