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Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Hersteller

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf Alkoholerzeugnisse erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken verwendet werden. Im Verfahren der Steueraussetzung werden Alkoholerzeugnisse hergestellt, gelagert oder befördert. Die Herstellung, Lagerung und Beförderung von Alkoholerzeugnissen bedürfen der Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber zu erfüllen und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.
Die Beförderung von Alkohol hat sowohl unversteuert als auch versteuert im **EMCS-Verfahren** zu erfolgen. Wir grenzen beide Verfahren voneinander ab.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung** für die
+ **Herstellung**
+ **Lagerung**
+ **Beförderung** und
+ Erfüllung der steuerlichen Pflichten

ist Voraussetzung für strukturierte und **ökonomische Arbeitserfolge**. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch Unregelmäßigkeiten oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen eine Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z. B. Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber.

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Besonderheiten in der Wertermittlung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden

Als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r kommen Sie regelmäßig mit speziellen Bewertungsfällen in Berührung. Insbesondere die Bewertung der sogenannten **Spezial- oder Sonderimmobilien** stellt oft große Herausforderungen dar. In unserer **„Fokus-Reihe Spezialimmobilien“** beleuchten ausgewählte Expertinnen und Experten diese besonderen Immobilien, ihre Märkte und die spezifischen Bewertungsmethoden. So haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fachwissen in diesen Spezialbereichen gezielt zu vertiefen.

###Besonderheiten bei der Bewertung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden

Häufig werden bei der Wertermittlung von Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, die Besonderheiten eines Denkmals aus Vereinfachungsgründen oder Unkenntnis nicht ausreichend berücksichtigt. Ohne fundierte Kenntnisse der Denkmaleigenschaften ist deren Berücksichtigung bei der Verkehrswertermittlung jedoch kaum möglich.

###Das erwartet Sie

Dieses Webinar vermittelt eine **interdisziplinäre Vorgehensweise** zur **Bewertung historischer und denkmalgeschützter Objekte**. Um die spezifischen Merkmale eines Denkmals richtig bewerten zu können, werden zunächst die Grundlagen der wesentlichen Besonderheiten vermittelt. Darauf aufbauend wird die Ermittlung des Verkehrswertes anhand von **Beispielrechnungen** anschaulich dargestellt.

Mit Hilfe von konkreten Fallbeispielen erhalten Sie in unserem halbtägigen Webinar das notwendige Wissen praxisnah vermittelt. Dabei werden sowohl **wertmindernde als auch werterhöhende Merkmale** marktgerecht berücksichtigt und konkrete Lösungsansätze erläutert. Auch kontrovers diskutierte Ansätze aus der Fachliteratur werden von unserem Experten ausführlich behandelt.

Wertermittlung aus steuerlichen Anlässen: Praxisnahe Ansätze und Methoden

Die Bedeutung und Vielseitigkeit der **Verkehrswertermittlung von Immobilien für steuerliche Zwecke** wird oft unterschätzt. Häufig wird die steuerliche Bewertung fälschlicherweise auf die Einheitsbewertung oder die Grundbesitzbewertung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer reduziert. Diese Aspekte stellen jedoch nur einen Teilbereich dar. Grundsätzlich kann die steuerliche Bewertung in drei Hauptkategorien unterteilt werden: **Besteuerung beim Übergang von Grundbesitz**, **Ertragsbesteuerung** und **Substanzbesteuerung**.

###Steuerliche Herausforderungen meistern

Immobilienwerte spielen im Steuerrecht eine vielfältige Rolle. Ein Beispiel ist die Ermittlung des zutreffenden Entnahmewertes bei Betriebsaufgaben oder anderen Entnahmevorgängen, bei denen ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen überführt wird. Liegt zu diesem Zeitpunkt kein aktueller Verkehrswert vor, wird der Entnahmewert (Teilwert des Grundstücks) häufig geschätzt. Dabei können die angesetzten Schätzwerte erheblich von den tatsächlichen Verkehrswerten abweichen.

Auch das neue Thema **„Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer“** oder die häufig diskutierte Aufteilung eines Kaufpreises zum Zwecke der Abschreibung, die sogenannte **Kaufpreisaufteilung**, ist ohne die Expertise eines Sachverständigen auf diesem Gebiet häufig nicht möglich. Insbesondere für den **Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer** und neuerdings auch der **Grundsteuer** ist das steuerliche Schnittstellenwissen zur Immobilienbewertung entscheidend.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In dem halbtägigen Webinar haben Sie die Möglichkeit, eigene Beiträge zu platzieren und Fragen zu stellen, die gezielt aufgegriffen und in die Webinarinhalte integriert werden. Unser Experte verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der Oberfinanzdirektion NRW über eine hohe Expertise auf diesem Gebiet und vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen.

IHK-Zertifikatslehrgang „Die Praxis des Zollrechts“

“Zoll ist toll” – ein Spruch, den Sie vielleicht auch schon belächelt haben. Unser Lehrgang „Die Praxis des Zollrechts“ zeigt Ihnen die **Vielfalt und die Gestaltungsmöglichkeiten des EU-Zollrechts** und macht die Aussage zu Ihrer täglichen Motivation. Sie werden systematisch und anhand praxisnaher Beispiele und Übungen durch die Grundlagen des Zollrechts geführt und können **mit dem Erlernten unmittelbar in der Praxis arbeiten**.

Um das Zollrecht auszuschöpfen und so für Ihr Unternehmen Kosten und Zeit zu sparen, brauchen Sie eine gute Basis an Fachwissen und ein übergreifendes Verständnis. Nutzen Sie **Ihr neues Wissen und Ihre Kreativität, um die Zollprozesse in Ihrem Unternehmen aktiv mit- und umzugestalten** und Ihre Risiken für Verstöße zu minimieren.

Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Verwender

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf **Alkoholerzeugnisse** erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet **zu Genuss- und Trinkzwecken** verwendet werden. Alkohol wird aber auch zur Herstellung von alkoholhaltigen Produkten z.B. in der Lebensmittelproduktion oder bei der Herstellung von Kosmetik verwendet. Die steuerrechtlichen Bedingungen zu denen Alkohol steuerfrei verwendet werden kann, werden in diesem Webinar erläutert.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung für die steuerbefreite Verwendung von Alkohol** und das Führen der steuerlichen Aufzeichnungen über die Verwendung der Alkoholerzeugnisse ist „Voraussetzung“ für strukturierte und „ökonomische Arbeitserfolge“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Verwender von steuerbefreitem Alkohol zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in diesem Webinar erwartet

Essenzielle Bedeutung kommt der Einordnung, dem unversteuerten Bezug und die ordnungsgemäße Verwendung der Alkoholerzeugnisse zu. Im Einzelnen wird auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung der Alkoholerzeugnisse.

Einen Sonderfall stellt das Verbringen von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten dar. Wir stellen Ihnen das Verfahren vor.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Alkoholerzeugnissen**.

Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Verwender

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf **Alkoholerzeugnisse** erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet **zu Genuss- und Trinkzwecken** verwendet werden. Alkohol wird aber auch zur Herstellung von alkoholhaltigen Produkten z.B. in der Lebensmittelproduktion oder bei der Herstellung von Kosmetik verwendet. Die steuerrechtlichen Bedingungen zu denen Alkohol steuerfrei verwendet werden kann, werden in diesem Webinar erläutert.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung für die steuerbefreite Verwendung von Alkohol** und das Führen der steuerlichen Aufzeichnungen über die Verwendung der Alkoholerzeugnisse ist „Voraussetzung“ für strukturierte und „ökonomische Arbeitserfolge“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Verwender von steuerbefreitem Alkohol zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in diesem Webinar erwartet

Essenzielle Bedeutung kommt der Einordnung, dem unversteuerten Bezug und die ordnungsgemäße Verwendung der Alkoholerzeugnisse zu. Im Einzelnen wird auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung der Alkoholerzeugnisse.

Einen Sonderfall stellt das Verbringen von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten dar. Wir stellen Ihnen das Verfahren vor.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Alkoholerzeugnissen**.

Zolltarif – Einreihung von Elektronik

Die Einreihung von Elektronik stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere die Einreihung von Elektronikprodukten mit mehreren Funktionen oder Elektronik als Teil einer anderen Ware ist anspruchsvoll.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.
Um z.B. die verschiedenen LED-Positionen voneinander abgrenzen zu können, müssen Sie diese zunächst kennen. Daher liegt ein Schwerpunkt auf dem Aufbau und der Systematik der Kap. 84, 85 und 90 sowie der Pos. 9405 und 9504. Auch der Bereich Unterhaltungselektronik ist kniffelig: wann kommt die Ware in Pos. 9504 und wann in Kap. 84 oder 85?

###Rechtssicherheit in der Praxis

Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Elektronik“ der Aufbau und die Systematik der besonders in Frage kommenden **Kap. 84, 85 und 90 und Pos. 9405 und 9504 des Zolltarifs** erläutert und die Besonderheiten zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

Grundlagen der Intrastat-Meldung

Deutschland wird gerne als Exportweltmeister bezeichnet. Doch woher weiß man das? Grundlage für diese Aussage ist die **Außenhandelsstatistik**, die Sie durch Ihre **grenzüberschreitenden Warenbewegungen** befüllen. Im **Handel mit Drittländern** passiert das ohne Ihr Zutun – Ihre elektronische Zollanmeldung geht automatisch auch an das Statistische Bundesamt. Handeln Sie innerhalb der EU, wird es Ihnen nicht ganz so leicht gemacht.

Im sogenannten Intrahandel, der im **Binnenmarkt der EU** stattfindet, gibt es keine Zollanmeldungen. Daher wurde die **Intrastat-Meldung** ins Leben gerufen. Für Sie bedeutet das, dass Sie bestimmte, statistikrelevante Angaben zu Ihrem Warenhandel **monatlich an das Statistische Bundesamt** übermitteln müssen. In unserer Veranstaltung „Grundlagen der Intrastat-Meldung“ lernen Sie
+ in welchen Fällen Sie eine Meldung abgeben müssen,
+ welche Angaben Sie dabei übermitteln müssen und
+ welche Erleichterungen und Hilfsmittel für Sie zur Verfügung stehen.

Grundlagen der Intrastat-Meldung

Deutschland wird gerne als Exportweltmeister bezeichnet. Doch woher weiß man das? Grundlage für diese Aussage ist die **Außenhandelsstatistik**, die Sie durch Ihre **grenzüberschreitenden Warenbewegungen** befüllen. Im **Handel mit Drittländern** passiert das ohne Ihr Zutun – Ihre elektronische Zollanmeldung geht automatisch auch an das Statistische Bundesamt. Handeln Sie innerhalb der EU, wird es Ihnen nicht ganz so leicht gemacht.

Im sogenannten Intrahandel, der im **Binnenmarkt der EU** stattfindet, gibt es keine Zollanmeldungen. Daher wurde die **Intrastat-Meldung** ins Leben gerufen. Für Sie bedeutet das, dass Sie bestimmte, statistikrelevante Angaben zu Ihrem Warenhandel **monatlich an das Statistische Bundesamt** übermitteln müssen. In unserer Veranstaltung „Grundlagen der Intrastat-Meldung“ lernen Sie
+ in welchen Fällen Sie eine Meldung abgeben müssen,
+ welche Angaben Sie dabei übermitteln müssen und
+ welche Erleichterungen und Hilfsmittel für Sie zur Verfügung stehen.

KI Manager:in

Dieser Lehrgang wird Sie als Führungskraft nicht nur zum/zur KI-Anwender:in machen, sondern zu einem/einer strategischen Vorreiter:in entwicklen, so dass Sie ihr Unternehmen auf das nächste Level bringen. Das Konzept ist kein trockener Theoriekurs, sondern eine Hands-on-Erfahrung mit echten KI-Tools – und viel wichtiger: der richtigen Denkweise für das KI-Zeitalter.