Verstöße in der Exportkontrolle werden hart bestraft. Gleichzeitig stehen Sie einem sehr komplexen, sich schnell anpassenden Rechtsgebiet gegenüber. Das macht die tägliche Arbeit und die Zukunftsplanung zu einer großen Herausforderung für Sie.
###Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle
In vielen Unternehmen werden außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorgänge durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.
Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften **drohen empfindliche Strafen**, insbesondere:
+ Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen,
+ Bußgelder gegen die Geschäftsleitung aufgrund eines Organisationsmangels,
+ die Bruttoerlösabschöpfung,
+ der Image-Schaden für das Unternehmen.
###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang „Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ erlernen Sie das umfangreiche Exportkontrollwissen **für die unmittelbare praktische Anwendung**. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Exportkontrolle für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.
Verstöße in der Exportkontrolle werden hart bestraft. Gleichzeitig stehen Sie einem sehr komplexen, sich schnell anpassenden Rechtsgebiet gegenüber. Das macht die tägliche Arbeit und die Zukunftsplanung zu einer großen Herausforderung für Sie.
###Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle
In vielen Unternehmen werden außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorgänge durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.
Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften **drohen empfindliche Strafen**, insbesondere:
+ Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen,
+ Bußgelder gegen die Geschäftsleitung aufgrund eines Organisationsmangels,
+ die Bruttoerlösabschöpfung,
+ der Image-Schaden für das Unternehmen.
###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang „Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ erlernen Sie das umfangreiche Exportkontrollwissen **für die unmittelbare praktische Anwendung**. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Exportkontrolle für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.
Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.
###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen
Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.
Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.
Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.
###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen
Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.
Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.
Sie lernen die **stromsteuerrechtlichen Grundlagen** kennen und erhalten einen ersten Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:
+ Stromsteuergesetz (StromStG)
+ Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
+ Energiesteuer-Richtlinie der EU
Sowohl das **Besteuerungsverfahren** als auch die diversen **Begünstigungs- und Entlastungstatbestände** stehen dabei im Fokus.
###Begünstigungen im Stromsteuerrecht
Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** oder als **Steuerentlastung** gewährt werden. Hier werden die zentralen Begünstigungstatbestände (bspw. für **Unternehmen des Produzierenden Gewerbes** oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das *‘Antragsverfahren** sowie die dabei zu verwendenden **amtlichen Vordrucke** behandelt.
Schwerpunkte wie die Erzeugung, Weiterleitung und die Steuerentstehung werden dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (**Steueranmeldung**, -entrichtung, etc.) thematisiert.
Die Mehrheit der stromsteuerrechtlichen Begünstigungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Wir zeigen Ihnen die Abgabe einer **Selbsterklärung mittels Vordruck 1139**.
Wir laden Sie herzlich zu unserer Fachtagung im Betreuungsrecht, dem BtPrax-Tag 2025 ein. In diesem Jahr widmen wir uns dem aktuell wohl spannendsten Thema **„Künstliche Intelligenz und digitale Assistenten“**. Erleben Sie einen Tag voller interessanter Einblicke in die Welt der KI und deren Anwendungsmöglichkeiten im Betreuungsrecht.
Es erwarten Sie kurze Fachvorträge zu praxisrelevanten Anwendungstipps und **Einsatzmöglichkeiten von KI im Betreuungsalltag**. An mobilen und interaktiven Stationen können Sie **digitale Assistenten live vor Ort ausprobieren**. Erleben Sie hautnah, wie intuitive Systeme Ihre Arbeit erleichtern können und gewinnen Sie wertvolle Einblicke in die praktische Umsetzung.
Natürlich beleuchten wir auch die Chancen und Grenzen der KI im Betreuungsrecht. Diskutieren Sie mit Kolleginnen und Kollegen und Expertinnen und Experten über **ethische Fragestellungen, rechtliche Rahmenbedingungen** und die **zukünftige Entwicklung der KI** in diesem sensiblen Bereich.
Die verlängerten Pausen bieten Ihnen **mehr Zeit zum Netzwerken**. Nutzen Sie die Gelegenheit, in den **interdisziplinären, bundesweiten Austausch** mit Betreuungsrichter:innen, Mitarbeitenden von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden, rechtlichen Betreuer:innen und Selbstvertreter:innen sowie KI-Expertinnen und Experten zu gehen.
###Das sagen unsere Teilnehmer:innen
*„Sehr gute Vorträge und belebende Diskussionen, weiter so.“*
**Markus Reck, Richter am Amtsgericht**
###Erhalten Sie komprimierte Grundkenntnisse für die rechtssichere und wirtschaftlich erfolgreiche Ausschreibung von Gebäudereinigungsleistungen.
Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis sollte immer den **Zuschlag** erhalten, denn dann haben Sie sich für das wirtschaftlichste Angebot entschieden. Deshalb sollte das billigste Angebot in einem Vergabeverfahren niemals zwingend den Zuschlag erhalten. Sie benötigen eine **optimale Bewertungsmatrix**, um die unterschiedlichen Leistungsstärken der Angebote fachlich fundiert bewerten zu können. Dieses Webinar zeigt an konkreten Beispielen wie man die geeigneten **Zuschlagskriterien** findet, um die notwendige Punkteskala zu erarbeiten, damit eine optimale Bewertungsmatrix aufgebaut werden kann.
Das Webinar ist auf vier Module verteilt, die jeweils die **spezifischen Fragestellungen** erörtern. Erfahren Sie von professionellen Praktikern, wie eine fundierte Bewertungsmatrix effizient und rechtskonform gestaltet wird. Lernen Sie aus den vorstellten Beispielen **wie profunde Fehler umgangen werden** und wie ein solides Fundament für eine professionelle Bewertungsmatrix einer **Gebäudereinigungsausschreibung** aussehen sollte.
Die Bewertung von **grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen** gehört zu den komplexesten Aufgaben für Immobilienbewerter. Die Herausforderung besteht darin, den Werteinfluss marktorientiert zu erfassen oder den **Wert von Rechten und Belastungen** zu ermitteln, die in der Regel nicht am Markt gehandelt werden.
###Besonderheiten grundstücksbezogener Rechte und Belastungen
Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen sind vielfältig und in jedem Einzelfall unterschiedlich. Das Webinar setzt sich schwerpunktmäßig mit verschiedenen Formen von **subjektiv-persönlichen Nutzungsrechten** (v. a. Wohnungsrecht, Nießbrauch), **Grunddienstbarkeiten** (v. a. Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte), **Reallasten** sowie **privatrechtlichen Beschränkungen des BGB** (Überbau, Notweg) auseinander.
###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet
Das Webinar besteht aus zwei Teilen, die an zwei Vormittagen stattfinden. Nach einer allgemeinen Einführung in die **Regelungen der ImmoWertV 2021/ImmoWertA in Hinblick auf grundstücksbezogene Rechte und Belastungen** stehen im ersten Teil neben **finanzmathematischen Grundlagen** beispielsweise die Themen **Geh- und Fahrtrecht** sowie **Leitungsrecht** im Fokus. Der zweite Teil behandelt u. a. das **Nießbrauch-** und **Wohnungsrecht** sowie allgemeines zu **Reallasten**.
Den Teilnehmenden werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der im Webinar behandelten grundstücksbezogenen Rechte und Belastungen umfassend erläutert. Ausgehend von den Regelungen in ImmoWertV und ImmoWertA werden anhand von Beispielen **Vorgehensweisen und Lösungsansätze für die Wertermittlung** vermittelt.
###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen
Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.
###Optimierung von Unternehmensabläufen
In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.
###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen
Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.
###Optimierung von Unternehmensabläufen
In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.