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CBAM in der Zollpraxis

Der CBAM ergänzt den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten durch die **Bepreisung des Imports von energieintensiven Waren** wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel.

###Was müssen Sie aktuell tun?

Die Verordnung findet seit 01.10.2023 Anwendung und befindet sich im Moment in einer Übergangsphase bis Ende 2025. In dieser müssen Sie zwar keine CBAM-Zertifikate kaufen, aber bereits umfassende **CBAM-Berichte** über die importierten Waren quartalsweise abgeben.

In unserer Veranstaltung „CBAM in der Zollpraxis“ erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige CBAM-Wissen.

Zolltarif – Einreihung von Textilien

Die **Zolltarifnummer ist ein zentraler Baustein** im Unternehmen: Zollberechnung, Ursprungsermittlung, Beachtung von Einfuhrverboten oder Ausfuhrgenehmigungspflichten. Sie stehen beim Tarifieren unter großem Druck, um Ihre Firma vor Strafen und Nachzahlungen zu schützen.

Unsere Veranstaltung “Zolltarif – Einreihung von Textilien” fokussiert die **Kapitel 50 bis 63 (Abschnitt XI)** und klärt Fragen wie z.B.
+ Was ist der Unterschied zwischen **gewebt, gewirkt und gestrickt**?
+ Welche Fasern gelten als **synthetisch** und welche als **künstlich**?
+ Wann wird eine **Damenbluse als Herrenhemd** eingereiht und was passiert mit **Unisex-Bekleidung**?

Jahrestagung Außenwirtschaft & Zoll 2025

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Lassen Sie sich von unseren drei erfahrenen Profis aufzeigen, welche Rechtsänderungen und Neuerungen sich auf Ihre Zollabwicklung in Ihrem Arbeitsalltags auswirken. Nutzen Sie die Veranstaltungen auch zum Netzwerken.

+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2025 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

###Das hat sich bewährt!

**Online – WARM UP**
Sie erhalten einen 90-minütigen Überblick über die **aktuellen Änderungen und Neuerungen von 2024, sowie einem kurzen Ausblick für das Jahr 2025**.

Hier gehen Sie mit unserer Referentin und unseren Referenten in die Ideensammlung zu den Schulungsinhalten und haben so als Teilnehmende:r die Möglichkeit die Hauptveranstaltung mitzugestalten.

**Online – Follow Up**
In unserem 90-minütigen Follow Up erhalten Sie Informationen über abschließende Entwicklungen der **finalen Neuerungen für 2025**.

**Kostenfreie Online – Sprechstunde**
Sie können an unserer Online-Sprechstunde zu allgemeinen **Zollpraxisfragen** (keine Rechtsberatung) – direkt im Anschluss der Kölner Hybridveranstaltung am 29.01.2025 – teilnehmen.

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Bewertung von Gemeinbedarfsflächen am Beispiel von öffentlichen Sportanlagen

Als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r kommen Sie immer wieder mit **speziellen Bewertungsfällen** in Berührung. Die Bewertung der sogenannten **Spezial- oder Sonderimmobilien** stellt Sie dabei vor vielfältige Herausforderungen. In unserer **„Fokus-Reihe Spezialimmobilien“** gehen ausgewählten Expertinnen und Experten im Detail auf spezielle Sonderimmobilien, deren Märkte und Besonderheiten in der Bewertung ein, sodass Sie Ihr Wissen in diesen Spezialgebieten vertiefen können.

###Bewertung von Gemeinbedarfsflächen am Beispiel von öffentlichen Sportanlagen

Öffentliche Sportanlagen gehören zu den sogenannten **Gemeinbedarfsflächen**, die für eine privatwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen sind und einem besonderen Zweck – in diesem Fall, den Menschen in ihrer Umgebung Sport und Bewegung zu ermöglichen – dienen. Sie sind wie andere **Spezialimmobilien in der Wertermittlung** besonders zu betrachten.

###Das erwartet Sie in diesem Webinar

Im Mittelpunkt unserer halbtägigen Veranstaltung steht die Frage, wie Sie als Sachverständige:r oder Wertermittler:in die besonderen Herausforderungen bei der Bewertung – speziell von **öffentlichen Sportanlagen und -hallen** – meistern können, um eine sichere Bewertung zu gewährleisten. Wie genau wird der Wert dieser Flächen und Immobilien bestimmt und welche Kriterien spielen dabei eine Rolle?

Sie erfahren zunächst, welchen neuen Wertermittlungsansatz das **Neue kommunale Finanzmanagement (NKF)** für **öffentliche Gebäude und Liegenschaften** mit sich bringt. Wir nähern uns der für die Kommunen herausfordernden Umstellung auf die Doppik und beleuchten, wie Gemeinden nun ihr Anlagevermögen „bilanzieren“ müssen und entsprechende **Immobilienbewertungen auch für Gemeinbedarfsflächen und -einrichtungen** ein lohnendes Geschäftsmodell werden können.

Unser Experte führt Sie dabei durch die komplexe Materie der **Bewertung öffentlicher Infrastrukturen**, spezifisch am Beispiel **öffentlicher Sportstätten**.

Erfahren Sie, wie Sie sich vom traditionellen Verkehrswert lösen können und welche besonderen Aspekte bei der Bewertung von Bedeutung sind. Dieses Webinar zielt darauf ab, klare Einsicht in die **Praxis der Bewertung von Gemeinbedarfsflächen** zu geben und mit Hilfe von Praxisbeispielen aufzuzeigen, was Sachverständige speziell bei der Bewertung von **öffentlichen Sportstätten** beachten müssen.

[Weitere Veranstaltungen unserer „Fokus-Reihe Spezialimmobilien“ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/fokus-reihe-spezialimmobilien-bewertung-von-gemeinbedarfsflachen-am-beispiel-von-offentlichen-sportanlagen/#cross-selling-tab-018ea36713ed7a78b8899e8183e9cf93-pane)

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Grundlagen und Besonderheiten in der Wertermittlung

Das Feld der Immobilienbewertung ist sehr breit gefächert. Immer wieder kommen Sie als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit **speziellen Bewertungsfällen** in Berührung. Die sogenannten **Spezial- oder Sonderimmobilien** stellen Sie dabei in der Wertermittlung vor Herausforderungen, da sie spezifischen Besonderheiten unterliegen und es sich häufig um schwierige Einzelfallbetrachtungen handelt.

###Spezialimmobilien und ihre Besonderheiten

Zu den Spezialimmobilien zählen viele unterschiedliche Objekte wie beispielsweise Pflege- und Seniorenheime, Freizeitimmobilien, Hotels oder Bildungseinrichtungen. Gemeinsam haben diese Immobilien, dass sie zu einem **speziellen Zweck und für eine besondere Nutzungsweise** errichtet und betrieben werden. Damit unterscheiden sie sich wesentlich von anderen Immobilien wie z. B. Mehrfamilienhäuser. Die Bewertung von Spezialimmobilien erfordert daher viel **Fachexpertise und Verständnis für die verschiedenen Nutzungsarten**.

###Das erwartet Sie in diesem Webinar

In unserer Veranstaltung erhalten Sie eine kompakte Einführung in das Thema **Bewertung von Spezialimmobilien** und bekommen einen **Überblick über Sonderimmobilien und deren Marktkriterien**. Sie erfahren, welche Immobilien zu den Spezialimmobilien gezählt werden und was diese Immobilien so besonders macht. Anschließend werden Ihnen verschiedene Vorgehensweisen zur Wertermittlung vorgestellt und anhand von **Beispielen aus der Praxis** anschaulich erläutert.

Nutzen Sie das 90-minütige Webinar, um einen Überblick über besondere Bewertungsaufgaben zu erhalten. Es dient zur Orientierung und Einführung in das komplexe Thema **Wertermittlung von Spezialimmobilien**.

###Sie entscheiden, welche Themen Sie interessieren

Dieser Termin ist der Start zu unserer neuen **„Fokus-Reihe Spezialimmobilien“**, in der von ausgewählten Expertinnen und Experten im Detail auf spezielle Sonderimmobilien, deren Märkte und Besonderheiten in der Bewertung eingegangen wird. Freuen Sie sich in diesem Jahr zum Beispiel auf Veranstaltungen zu den Themen **öffentliche Sportanlagen**, **Gesundheitsimmobilien** oder **öffentliche Bildungseinrichtungen**. Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie Spezialkenntnisse erwerben möchten.

[Alle Veranstaltungen unserer „Fokus-Reihe Spezialimmobilien“ sind einzeln buchbar.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/fokus-reihe-spezialimmobilien-grundlagen-und-besonderheiten-in-der-wertermittlung/#cross-selling-tab-018ea2fe32cd780fa633b63c4a2959f1-pane)

CBAM in der Zollpraxis

Der CBAM ergänzt den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten durch die **Bepreisung des Imports von energieintensiven Waren** wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel.

###Was müssen Sie aktuell tun?

Die Verordnung findet seit 01.10.2023 Anwendung und befindet sich im Moment in einer Übergangsphase bis Ende 2025. In dieser müssen Sie zwar keine CBAM-Zertifikate kaufen, aber bereits umfassende CBAM-Berichte über die importierten Waren quartalsweise abgeben.

In unserer Veranstaltung „CBAM in der Zollpraxis“ erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige CBAM-Wissen.

Grundlagen der Exportkontrolle

Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.

Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.

BAFA-Antragsverfahren

Der schwierigste Schritt im Bereich der Exportkontrolle ist getan, wenn Sie die Genehmigungspflicht für Ihre Güter identifiziert haben. Den **Antrag auf Genehmigung** stellen Sie **elektronisch** beim BAFA über deren Online-Anwendung ELAN-K2.
Doch auch in den Fällen, in denen Sie sich über die Genehmigungspflicht unsicher sind, können Sie ELAN-K2 nutzen, um beispielsweise eine **Auskunft zur Güterliste** zu beantragen. Welche Informationen werden benötigt, um Rückfragen der Behörde zu vermeiden? Für welche Konstellationen können Sie Auskünfte beantragen? Und müssen Sie auch eine Allgemeine Genehmigung (AGG) über ELAN-K2 melden?

In unserer Veranstaltung „BAFA-Antragsverfahren“ erhalten Sie **anhand von Praxisbeispielen einen Einblick in dieses System** und erfahren, wie Sie damit in der Praxis schnell und rechtssicher arbeiten.

Einkauf von Sicherheitsdienstleistungen

Der **Bedarf von Auftraggebern an Sicherheitsdienstleistungen** steigt seit einigen Jahren aufgrund des zunehmenden Sicherungs- und Sicherheitsbedürfnisses (zum Beispiel für Liegenschaften der Kritischen Infrastruktur). Die **Bandbreite der möglichen Dienstleistungen** ist mittlerweile sehr weit. Zugleich ist das **Personalpotenzial der Wirtschaftsteilnehmer begrenzt**. Ferner sind bei der Planung und Durchführung der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Damit die benötigten **Sicherheitsleistungen in der erforderlichen Qualität** ab notwendigen Zeitpunkt ausgeführt werden können, ist es von Bedeutung, die **vergaberechtlichen Rahmenbedingungen** sowie sinnvolle Möglichkeiten für das Vergabedesign zu kennen.

Anforderungen und Kriterien definieren

Lernen Sie die genauen Sicherheitsanforderungen zu definieren und **passgenaue Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien** zu erstellen, die bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen herausfordernd und zugleich elementar für einen erfolgreichen Vergabeprozess sind. Welche **Kriterien und Bestimmungen zulässig und sinnvoll sind** und welche nicht, erläutern Ihnen unsere Referenten.

Melden Sie sich jetzt an, um in Zukunft **beim Einkauf von Sicherheitsdienstleistungen** alle Anforderungen zu erfüllen.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

###Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen sind grundsätzlich förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1 gefordert, die im Original von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtigter Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

###Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.