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Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken

Unsere ganztägige Veranstaltung **„Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken“** macht Ihnen das Erbbaurecht umfassend zugänglich: von den Grundlagen und dem Inhalt des Erbbaurechts über den Erbbauzins bis zur Ermittlung des Verkehrswerts nach BauGB und ZVG im Rahmen der novellierten ImmoWertV (2021).

###Erbbaurechte in der Wertermittlung

Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet, sei es auf Seiten des Sachverständigen, der eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem speziellen Teilmarkt beauftragt wird, oder bezüglich der von den **Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten in den Grundstücksmarktberichten**. Die genannte Problematik beruht vor allem auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – **ein geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise **großem Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den **Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge** ergeben, gegenübersteht.

Es obliegt den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des **§§ 6 und 9 ImmoWertV 2021** zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und den Verkehrswert unter **Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens zu ermitteln**.

###Das erwartet Sie

In **vier Modulen** bildet unsere Veranstaltung – ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht – das **gesamte Spektrum der Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ab. Zugleich werden relevante Inhalte vertiefend ausgeführt – zuletzt mit Raum für offenen Frage- und Diskussionsrunden nach jedem der vier Module. Hier können neben allgemeinen Fragen auch **fallbezogene Herausforderungen und Fallstricke in der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten sowie der Gutachtenerstellung** erörtert werden.

Zunächst wird das Rechtskonstrukt **„Erbbaurecht“** mit seinen Inhalten und Erscheinungsformen auf dem deutschen Grundstücksmarkt sowie der grundbuchlichen Sicherung erläutert. Besonderes Augenmerk wird zudem auf den Begriff **„Erbbauzins“** und die Differenzierung von Erbbauzins-Begriffen gelegt. Ihnen wird unter anderem das **notwendige Handwerkszeug zur Ermittlung des erzielbaren Erbbauzinses** als eine der wesentlichen wertrelevanten Einflussgrößen vermittelt.

Das Erbbaurecht und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück **(Erbbaugrundstück)** sind jeweils selbstständige Gegenstände der Wertermittlung mit eigenen, nicht vergleichbaren Marktmechanismen. Die novellierte **ImmoWertV** bietet hierfür verschiedene Bewertungsmodelle an, welche Ihnen im Seminar vorgestellt werden. Auch auf die Besonderheiten der **Verkehrswertermittlung in Zwangsversteigerungsverfahren** wird eingegangen.

Zudem werden **typische Fehlerquellen bei der Gutachtenerstattung** anhand von Praxisfällen aufgezeigt.

Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten

Als Sachverständige:r ist für Sie die effektive Beschaffung **relevanter Informationen** von besonderer Bedeutung und stellt Sie immer wieder vor Herausforderungen. Unsere Veranstaltung **„Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten“** vermittelt Ihnen kompakt und praxisnah die Grundlagen zur Beschaffung von Daten, die zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens unerlässlich sind.

###Daten als Grundlage der Verkehrswertermittlung

Die **Erstattung eines Verkehrswertgutachtens** gründet sich naturgemäß auf die dazu erhobenen bzw. **zu erhebenden Daten**. Als Sachverständige:r stehen Sie zunächst vor der Aufgabe, zu klären, welche Informationen überhaupt relevant sind. Im nächsten Schritt sind – vor dem Ortstermin – wesentliche Grundlagen zu beschaffen, die schon ein **Bild des Wertermittlungsobjekts** abzeichnen können. Die Besichtigung ist sorgfältig zu planen und strukturiert durchzuführen. Anschließend sind die Daten auszuwerten und zu verdichten, bevor sie in die **Wertermittlung** münden.

###In kompakter Form erhalten Sie Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen

In zwei Modulen à 90 Minuten vermitteln wir Ihnen die Grundlagen zur Beschaffung von Informationen zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens. Der Bogen spannt sich über die **Auftragsannahme**, die **inhaltlichen Anforderungen an Verkehrswertgutachten**, die Bestimmung der notwendigen Daten, die Beschaffung relevanter Informationen und deren Auswertung, die Verwendung der erhobenen Daten (einschließlich Bildmaterial) unter Berücksichtigung des Datenschutzes bis hin zur **Planung und Durchführung des Ortstermins** einschließlich der dazu notwendigen Ausstattung.

Zolltarif – Einreihung von Maschinen

Die Einreihung von Maschinen, Apparaten und Geräten in die Kapitel 84, 85 und 90 des Zolltarifs stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere die **Einreihung von Waren mit mehreren Funktionen oder mehrere miteinander arbeitende Waren** ist anspruchsvoll.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Für die Einreihung von Waren in Abschnitt XVI müssen Sie einige **Sonderregeln** in den Anmerkungen beachten, **um die zutreffende Zolltarifnummer zu ermitteln**. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind einschneidend: es werden zu wenig oder zu viel Zölle erhoben, Präferenznachweise werden falsch ausgestellt, Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten werden nicht befolgt u. v. m.

###Rechtssicherheit in der Praxis

Anhand ausgewählter Fälle werden Ihnen in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Maschinen“ der Aufbau und die Systematik der **Kap. 84, 85 und 90 des Zolltarifs** erläutert und die Besonderheiten zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Sie prüfen die Eignung von Unternehmen und beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote? Produktvorgaben sowie die Dokumentation und der Vergabevermerk gehören zu Ihrem Alltag?

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **einem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

###Modul 1 – Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?

Aufträge werden nur an **geeignete Unternehmen** vergeben. Wir liefern Ihnen **Lösungen** zu den Themen **Eignung, Nachweise und Selbstreinigung**. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei den **Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen** gibt. Auf der Agenda stehen ebenso alle wichtigen Fragen rund um das Thema **Unternehmensausschluss**.

Vertiefendes Präferenzrecht

Die Grundlagen des Präferenzrecht beherrschen Sie – doch manchmal reicht das nicht: Ihre Ware erreicht den EU-Präferenzursprung auf herkömmlichen Wege nicht. An diesem Punkt setzt unsere Veranstaltung “Vertiefendes Präferenzrecht” an und zeigt Ihnen die Möglichkeiten, mit denen Sie oftmals doch noch den EU-Präferenzursprung erreichen.
So können Sie beispielsweise mit der stufenweisen Ursprungskalkulation, auch Baugruppenkalkulation genannt, Ihre Herstellungsprozesse einzeln betrachten und pro Herstellungsstufe den Ursprung kalkulieren statt nur das Endprodukt.

Bestandteil sind auch die Feinheiten bestimmter Präferenzabkommen, wie z.B. das Regionale Übereinkommen, das mit seinen alternativen Ursprungsregeln und der diagonalen Kumulierung erweiterte Möglichkeiten schafft, den Präferenzursprung zu erreichen.

Grundlagen des Präferenzrechts

###Bedeutung des Ursprungslandes Ihrer Ware

Der richtige Warenursprung ist im Import- und Exportgeschäft von hoher Bedeutung für Sie. Antidumpingzölle, aber auch vergünstigte Präferenzzölle hängen davon ab. Ebenso können sich für Sie Pflichten zur Vorlage bestimmter Dokumente daraus ergeben. Die Praxis sieht allerdings komplex aus: es gibt **verschiedene Warenursprünge, denen unterschiedliche gesetzliche Ermittlungsmethoden zugrunde liegen**.

###Ihre Pflichten beim nicht-präferenziellen Warenursprung

Am nichtpräferenziellen (handelspolitischen) Warenursprung hängen die Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszöllen, unabhängig vom Versendungsland, sowie Pflichten zur Vorlage von Ursprungszeugnissen und ggf. anderen Dokumenten, wie z.B. Einfuhrgenehmigungen. Im internationalen Warenverkehr handelt es sich um eine Pflichtangabe, sodass die korrekte Ermittlung für Sie wichtig ist, selbst wenn Sie das Ursprungsland lediglich mit einem Kürzel auf der Rechnung aufführen.

###Ihre Möglichkeiten beim präferenziellen Warenursprung

Mit dem präferenziellen Warenursprung können Sie bzw. Ihr Kunde im Rahmen von Freihandelsabkommen bei der Einfuhr zu vergünstigten Zollsätzen importieren.
Mit der vollständigen und richtigen Ursprungsangabe **verhindern Sie** nicht nur **Verzögerungen** bei der Zollabfertigung, sondern** ermöglichen** auch **finanzielle Ersparnisse**. Die Ermittlung ist jedoch komplex und es sind gesonderte Nachweisedokumente erforderlich.
Selbst im EU-Binnenmarkt spielt das Präferenzrecht eine Rolle für Sie: wichtiger Bestandteil der **Nachweiskette zum Ausstellen eines Präferenznachweises** sind Lieferantenerklärungen, mit konsequenten Formvorschriften.

###Sichere und effiziente Anwendung in der Praxis

Lernen Sie in unserer Veranstaltung „Grundlagenwissen des Präferenzrechts“ den wichtigen Unterschied zwischen nichtpräferenziellem und präferenziellem Warenursprung kennen und wie Sie die Ermittlung in Ihre Unternehmensprozesse sinnvoll einbinden. Der Schwerpunkt liegt auf Präferenzrecht.

Grundlagen des Präferenzrechts

###Bedeutung des Ursprungslandes Ihrer Ware

Der richtige Warenursprung ist im Import- und Exportgeschäft von hoher Bedeutung für Sie. Antidumpingzölle, aber auch vergünstigte Präferenzzölle hängen davon ab. Ebenso können sich für Sie Pflichten zur Vorlage bestimmter Dokumente daraus ergeben. Die Praxis sieht allerdings komplex aus: es gibt **verschiedene Warenursprünge, denen unterschiedliche gesetzliche Ermittlungsmethoden zugrunde liegen**.

###Ihre Pflichten beim nicht-präferenziellen Warenursprung

Am nichtpräferenziellen (handelspolitischen) Warenursprung hängen die Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszöllen, unabhängig vom Versendungsland, sowie Pflichten zur Vorlage von Ursprungszeugnissen und ggf. anderen Dokumenten, wie z.B. Einfuhrgenehmigungen. Im internationalen Warenverkehr handelt es sich um eine Pflichtangabe, sodass die korrekte Ermittlung für Sie wichtig ist, selbst wenn Sie das Ursprungsland lediglich mit einem Kürzel auf der Rechnung aufführen.

###Ihre Möglichkeiten beim präferenziellen Warenursprung

Mit dem präferenziellen Warenursprung können Sie bzw. Ihr Kunde im Rahmen von Freihandelsabkommen bei der Einfuhr zu vergünstigten Zollsätzen importieren.
Mit der vollständigen und richtigen Ursprungsangabe **verhindern Sie** nicht nur **Verzögerungen** bei der Zollabfertigung, sondern** ermöglichen** auch **finanzielle Ersparnisse**. Die Ermittlung ist jedoch komplex und es sind gesonderte Nachweisedokumente erforderlich.
Selbst im EU-Binnenmarkt spielt das Präferenzrecht eine Rolle für Sie: wichtiger Bestandteil der **Nachweiskette zum Ausstellen eines Präferenznachweises** sind Lieferantenerklärungen, mit konsequenten Formvorschriften.

###Sichere und effiziente Anwendung in der Praxis

Lernen Sie in unserer Veranstaltung „Grundlagenwissen des Präferenzrechts“ den wichtigen Unterschied zwischen nichtpräferenziellem und präferenziellem Warenursprung kennen und wie Sie die Ermittlung in Ihre Unternehmensprozesse sinnvoll einbinden. Der Schwerpunkt liegt auf Präferenzrecht.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Sie prüfen die Eignung von Unternehmen und beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote? Produktvorgaben sowie die Dokumentation und der Vergabevermerk gehören zu Ihrem Alltag?

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **einem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

###Modul 4 – Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht

Sie prüfen die Eignung von Unternehmen und beschäftigen sich mit Heilungsmöglichkeiten lückenhafter Angebote? Produktvorgaben sowie die Dokumentation und der Vergabevermerk gehören zu Ihrem Alltag?

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **speziellen Themen aus dem Vergaberecht**.
Die **Webinar-Reihe gliedert sich in vier Module**, die sich jeweils einem Themenschwerpunkt widmen. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

###Modul 1 – Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?

Aufträge werden nur an **geeignete Unternehmen** vergeben. Wir liefern Ihnen **Lösungen** zu den Themen **Eignung, Nachweise und Selbstreinigung**. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei den **Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen** gibt. Auf der Agenda stehen ebenso alle wichtigen Fragen rund um das Thema **Unternehmensausschluss**. Es werden Ihnen die Herausforderungen im Vergabeverfahren dargestellt.

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###Modul 2 – Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

Fehlende Unterlagen im Vergabeverfahren nachzufordern ist möglich. Dabei gilt es aber Spielregeln zu beachten. Im Rahmen des Webinars wird Ihnen erörtert, worauf Sie dabei achten müssen und ob eine Nachforderung in der **Pflicht oder im Ermessen der Vergabestellen** liegt. Ebenso wann Unterlagen fehlen.

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###Modul 3 – Produktvorgaben – Möglichkeiten und Grenzen von Vergabestellen

Egal ob Textbausteine eines Herstellers oder explizite Produkte. Bei Vergabeverfahren kann die Versuchung groß sein von der Produktneutralität abzuweichen. Die Möglichkeiten und Grenzen von **Vergabestellen bei Produktvorgaben** sind eine typische Thematik während eines Vergabeverfahrens. Wie sehen rechtliche **Vorgaben für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen** aus und wie verhält es sich mit der **Produktneutralität gegenüber der Beschaffungsautonomie**? Ihnen wird erklärt, wann Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität möglich sind und wie sie zur Regel werden können. Auch wird die **Bedeutung der Dokumentation** thematisiert.

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###Modul 4 – Dokumentation und Vergabevermerk: wer schreibt, der bleibt?

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.