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Schenkungen in der gesetzlichen Betreuung

Die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Reform des Betreuungsrechtes führte zur **Aufhebung des Schenkungsverbotes** und damit zu grundlegend neuen Möglichkeiten im Umgang mit Schenkungen in der Betreuung.

###Doch was bedeutet dies konkret für Sie als Betreuer:in oder Mitarbeiter:in einer Betreuungsbehörde?

+ Was haben Sie zu beachten, wenn Schenkungen „nur“ noch genehmigungsbedürftig sind?
+ Wie sieht es aus mit Gelegenheitsgeschenken?
+ Was ist der Unterschied zwischen einer Schenkung und einer unentgeltlichen Zuwendung?
+ Wie gehen Sie vor, wenn Ihre betreute Person den Wunsch bzgl. einer Schenkung oder einer unentgeltlichen Zuwendung äußert?
+ Welche steuerrechtlichen Aspekte müssen Sie beachten?
+ Können Sie sich haftbar machen?
+ Unterliegen Vormünder ebenfalls der Genehmigungserfordernis oder besteht hier weiterhin ein Verbot?

In der Veranstaltung erhalten Sie einen kompakten Überblick über die **Genehmigungspflichten** und beleuchten die **steuerrechtlichen und haftungsrechtlichen** Aspekte.

Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen

Sie sind rechtliche:r Betreuer:in und stellen sich zum Thema **Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)** unter anderem folgende Fragen?:

+ Was sind die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die bei freiheitsentziehenden Maßnahmen zu beachten sind?
+ Welche konkreten Pflichten und Verantwortlichkeiten habe ich als Betreuer oder Betreuerin gemäß dem geltenden Gesetz?
+ Wie unterscheiden sich die Arten der Unterbringung?
+ Welche Schritte sind im Genehmigungsverfahren für die Unterbringung erforderlich und welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
+ Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich rechtliche Schritte einleiten muss, um die Interessen des betreuten Menschen zu schützen, insbesondere in **Eilverfahren**?

Auf diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen in unserer Veranstaltung Antworten geben. Unser erfahrener Referent stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen aus und gibt Ihnen **Werkzeuge** und **Handlungsempfehlungen** an die Hand, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und **eine eigene Haftung zu vermeiden**.

Leistungsbeschreibungen

Die **Leistungsbeschreibung ist das Herz jeder Ausschreibung!** Anforderungen an die Leistungsbeschreibung sind dabei hoch, denn eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung kann den **Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden**. Wie können die Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung detailliert und fehlerfrei formuliert werden? Welche Formen der Leistungsbeschreibung sind zu wählen?

###Wertvolle Tipps für die Praxis

Die Antworten zu diesen und vielen weiteren Fragen erhalten Sie in unserem Webinar **Leistungsbeschreibungen**. Unser Referent weist Ihnen die vergaberechtlichen **Anforderungen an konventionelle und funktionale Leistungsbeschreibungen** auf und gibt Ihnen mit Praxisbeispielen und Praxistipps wertvolle Hinweise für Ihre Umsetzungen in Ihrem Arbeitsalltag.

Angebotsaufklärung & Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote

Die **Aufklärung und Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote** bildet einen eher speziellen Themenbereich im Vergaberecht ab. Bei verdächtig niedrigen Angeboten haben Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber die **Pflicht die Kosten und den Preis des Angebots aufzuklären**.

###Was Sie in der Veranstaltung erwartet

Was sind ungewöhnlich niedrige Angebotspreise und wann sind Aufklärungsverhandlungen überhaupt möglich? Im Rahmen unseres Webinars erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Antworten zu diesem **speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung, finden Sie **schnelle Hilfestellung im Vergabealltag**.

Zollfachwirt:in (brav)®

###Steigende Anforderungen im Außenhandel

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel. Der Richtung des Unionszollkodex folgen wir mit unserem Qualifizierungs-Lehrgang zum/zur Zollfachwirt:in (brav)®.

###Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung

Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“. Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.

Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

###Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal

Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Zoll kompakt für den Vertrieb

Kunden in aller Welt zu akquirieren ist so einfach wie nie zu vor. Im Gegenzug sind die Vorschriften für internationalen Handel aber so komplex wie nie zuvor. Möchten Sie Ihre Waren außerhalb der EU verkaufen, sind Sie **mit der Ausfuhrzollabfertigung konfrontiert**, müssen **exportkontrollrechtliche Beschränkungen** im Blick haben ebenso wie Verbote und Beschränkungen anderer Rechtsbereiche. Hinzu kommen die verschiedenartigen **Anforderungen Ihrer Kunden, auch im Inland**.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Vertrieb“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Warenverkaufs und wie dieser Ihre Kundenbeziehung beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:

+ Wie können Sie prüfen, ob Sie die Anforderungen Ihrer Kunden erfüllen können?
+ Wann können Sie Ihrem Kunden die Bescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung zusagen?
+ Warum besteht ihr deutscher Kunde auf eine Lieferantenerklärung mit EU-Präferenzursprung?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ An welche Unternehmen dürfen Sie weder Angebote schicken noch Verträge schließen oder Waren liefern? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?

Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.

Basis Import

Oftmals erfolgt die Zollabfertigung bei der Einfuhr durch den Spediteur oder den Paketdienstleister oder der Einführer beauftragt einen Zolldienstleister. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: die **Verantwortung** für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anmeldung bleibt **beim importierenden Unternehmen**. Meist kommt die böse Überraschung mit der ersten Zollprüfung beim Importeur: die Behörde stellt Falschanmeldungen verschiedener Arten fest und sanktioniert diese entsprechend. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Prozessen können Sie diese **unangenehme Erfahrung vermeiden**.

###Die Einfuhrzollabwicklung im Überblick

Mit grundlegenden Kenntnissen im Zollrecht sind Sie in der Lage Ihre Dienstleister rechtssicher anzuweisen und auch zu kontrollieren und so Problemen mit der Zollbehörde vorzubeugen. Eine gute Fachkenntnis ermöglicht Ihnen auch, Ihre Zollabwicklung selbst durchzuführen – oftmals eine Lösung, um mehr Datenverfügbarkeit und Kontrolle über die eigenen Einfuhrwaren zu haben. Egal, wofür Sie sich entscheiden: Sie sind in der Lage, **Ihr Risiko zu minimieren und dabei kosteneffizient und schnell zu agieren**.

Unsere Veranstaltung “Basis Import” gibt Ihnen nicht nur das nötige Grundwissen, sondern auch Ansätze für Vertiefungen und damit der Weiterentwicklung Ihrer Fähigkeiten und Ihrer Unternehmensabläufe.

Exklusiv-Update Zollfachwirt:in (brav)®

Als Zollverantwortliche:r oder Mitarbeiter:in im Zollbereich arbeiten Sie im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Das bedeutet meist Zeit- und Kostendruck, die auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Vorschriften treffen. Ihre Situation wird verschärft durch **sich ständig wandelnde rechtliche Vorgaben**, die Sie in den Unternehmensalltag übersetzen müssen.

###Regelmäßige Schulungen für Ihren Erfolg

Um sich selbst und Ihr Unternehmen vor empfindlichen Strafen und Imageschäden zu bewahren, benötigen Sie fundierte rechtliche Grundlagen und ein gutes Verständnis der praktischen Abläufe. Diesen Grundstein haben Sie bereits mit der erfolgreichen Absolvierung eines Zertifikatslehrgangs gelegt. Durch Ihre **konstante Weiterbildung mit unserem Exklusiv-Update Zollfachwirt:in (brav)®** sorgen Sie für Stabilität und **festigen Ihren Wert** für Ihr Unternehmen.

bav Zollforum

Als Verantwortliche:r im Zollbereich stehen Sie zwischen den Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden und den unternehmerischen Zielvorgaben. Oftmals kollidieren die zeitlichen und finanziellen Vorgaben mit der Einhaltung der Vorschriften. Das erschwert es Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben und deren **Neuerungen in die Unternehmensabläufe zu integrieren**.

###Ihr Erfolg basiert auf regelmäßigen Schulungen

Damit Sie Ihren Arbeitgeber und sich selbst vor harten Strafen und Imageschäden schützen, benötigen Sie nicht nur **grundlegende Zoll- und Exportkontrollkenntnisse**, sondern auch **regelmäßige Updates** dazu. Die rechtlichen Vorgaben ebenso wie die Umsetzung in die Praxis ändern sich ständig. Durch Ihre persönliche Weiterbildung festigen Sie Ihren Wert für Ihr Unternehmen.

bav Zollforum

Als Verantwortliche:r im Zollbereich stehen Sie zwischen den Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden und den unternehmerischen Zielvorgaben. Oftmals kollidieren die zeitlichen und finanziellen Vorgaben mit der Einhaltung der Vorschriften. Das erschwert es Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben und deren **Neuerungen in die Unternehmensabläufe zu integrieren**.

###Ihr Erfolg basiert auf regelmäßigen Schulungen

Damit Sie Ihren Arbeitgeber und sich selbst vor harten Strafen und Imageschäden schützen, benötigen Sie nicht nur **grundlegende Zoll- und Exportkontrollkenntnisse**, sondern auch **regelmäßige Updates** dazu. Die rechtlichen Vorgaben ebenso wie die Umsetzung in die Praxis ändern sich ständig. Durch Ihre persönliche Weiterbildung festigen Sie Ihren Wert für Ihr Unternehmen.