Schlagwort-Archive: 02

Verkehrswertgutachten auf dem Prüfstand: Qualitätssteigerung und Angriffspunkte

Ein Verkehrswertgutachten muss die **formalen und sachlichen Anforderungen** erfüllen sowie den **Plausibilitäts- und Wertungsanforderungen** standhalten. Aus der einschlägigen Bewertungsliteratur ergeben sich kaum Fundstellen, wie ein Verkehrswertgutachten strukturiert überprüft werden kann.

Zugleich besteht ein erhöhtes Bedürfnis an **Gutachtenüberprüfungen**, da die Vorgaben des Verordnungsgebers zur Ermittlung des Verkehrswertes häufig nicht eingehalten werden, Gutachten oftmals nicht den formalen sowie sachlichen Anforderungen entsprechen und wertrelevante Mängel grundsätzlich nicht auszuschließen sind. Dies ergibt sich u. a. aus dem Sachverhalt, dass die Berufsbezeichnung des Sachverständigen nicht geschützt ist. In Folge ist der **Markt auf Sachverständigenleistungen** für Verbraucher:innen schwerer zu durchschauen. Der offensichtliche Preiskampf einiger Bewerber:innen führt zum Verfall oder gar zum Verzicht auf die erforderlichen Sachverhaltsaufklärung, Recherche- und Begründungstiefe. Die entscheidenden Kompetenzen gehen hier u. a. in der Pauschalität von standardisierten Prozessen zur Effizienzsteigerung unter.

###Fehler und Schwächen in Gutachten erkennen

**Risiken für Verbraucher:innen von Verkehrswertgutachten** bestehen in vielerlei Hinsicht: Beispielsweise ist der Verkehrswert im Rahmen der Erbauseinandersetzung die Bezugsgröße für die Quote der Pflichtteilsberechtigten, im Rahmen der Ehescheidung die Grundlage für den Zugewinn, hat beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Erbschafts-/Schenkungssteuer oder stellt die Grundlage dar für gerichtliche Entscheidungen.

So ist zum Beispiel das Gericht in der Regel gezwungen, zu bestimmten rechtserheblichen Tatsachen ein **Sachverständigengutachten** einzuholen, da es nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Dies ist bei den Prozessbeteiligten in der Regel nicht anders. Schon hieraus ergibt sich, dass ein erfolgversprechendes Angreifen des Verkehrswertgutachtens für einen Verfahrensbeteiligten insbesondere aufgrund der mangelnden Sachkunde schwierig ist. Andererseits bedarf es der Fähigkeit zu erkennen, wie und an welchen Stellen die **Schwächen im Gutachten** unterdrückt werden. Der strukturierten Überprüfung unplausibler oder unschlüssiger Gutachten kommt somit eine besondere Bedeutung zu.

Fehler und Angriffsmöglichkeiten bieten Verkehrswertgutachten dabei immer wieder: etwa bei mangelhaften oder unzureichenden Tatsachenfeststellungen, formalen Mängeln sowie bei außer Acht lassen von Logik und Denkgesetzen, die oftmals einhergehen mit der Vernachlässigung der Vorgaben der **ImmoWertV**. Sachverständige sollten hier eigentlich hoch sensibilisiert sein, – beispielsweise wird mit einem Gerichtsgutachten ein Beitrag zur Herbeiführung einer gerechten und dem Rechtsfrieden dienlichen Entscheidung beauftragt, der als Entscheidungsgrundlage leistungsfähig sein muss und im besten Falle mit nachvollziehbarer Ausräumung aller möglichen Sachfragen keine weiteren Streitgrundlagen bietet.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In unserem 90-minütigen Webinar erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Qualitätssteigerung eigener Verkehrswertgutachten und zur Überprüfung von Fremdgutachten. Sie lernen anhand von Praxisbeispielen typische Fehlerquellen und Schwachstellen bei der Verkehrswertermittlung kennen und erhalten konzentriertes Fachwissen, um auch unterdrückte Mängel in Gutachten nachweisen zu können.

Nach dem Webinar kennen Sie die wesentlichen Paragrafen **(„Ankerparagrafen“)** der **ImmoWertV** und wissen, welche verbindlichen Anforderungen sich hieraus für die Verkehrswertermittlung ergeben. Unser Experte vertieft dabei die Verordnungskonformität mit der Begründung zur ImmoWertV sowie anhand der Anwendungshinweise zur ImmoWertV **(ImmoWertA)**.

Fit für 2025 – Export

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Webinar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Export**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2025-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.

Fit für 2025 – Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Webinar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Import**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2025-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.

Fit für 2025 Ex- und Import

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines **FIT FÜR 2025-Trainings** sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.

Fachtagung „Bausachverständige“

Seien Sie am 20. Februar 2025 in Köln oder online mit dabei, wenn sich auf der **Fachtagung »Bausachverständige«** renommierte Expertinnen und Experten über aktuelle Entwicklungen in Technik und Recht austauschen. Feiern Sie mit uns das **20-jährige Jubiläum der Zeitschrift »Bausachverständige«** – der Fachzeitschrift für Bauschäden, Bausanierung, Bau- und Gebäudetechnik, Baurecht und gutachterliche Tätigkeit.

Werfen Sie zusammen mit dem Redaktionsteam einen Blick auf die **vergangenen 20 Jahre** und natürlich auch auf die **Zukunft der Bausachverständigentätigkeit**: Was kommt auf die Sachverständigen zu? Wie verändern sich die Rahmenbedingungen? Welche Themen werden die nächsten Jahre dominieren?

**Es ist soweit:** Der Gewinner unseres Leserawards **„Bester Beitrag aus 20 Jahren Bausachverständige“** steht fest: Dipl.-Ing. (FH) Ingo Kern überzeugte mit seinem Artikel „Das selbstkompostierende Flachdach“ aus dem Jahr 2016 und erhielt die große Mehrheit der Leserstimmen. Wir freuen uns, Herrn Kern als Referent auf der BauSV-Tagung begrüßen zu dürfen, wo er ein spannendes Update zu seinem preisgekrönten Thema präsentieren wird.

**Die Welt des Bausachverständigen wird sich verändern – bleiben Sie auf dem Laufenden und gehen Sie mit uns in die Zukunft!**

Das besondere Zollverfahren Aktive Veredelung

Oftmals ist es auf den ersten Blick für Sie nicht lukrativ in der EU zu produzieren. Neben hohen Personal- und Produktionskosten kommen noch Zölle für den Import notwendiger Vormaterialen dazu. An dieser Stelle lohnt es sich für Sie genauer hinzuschauen und das besondere Zollverfahren „Aktive Veredelung“ in Betracht zu ziehen, um Einfuhrabgaben zu sparen.

###Immer die für Sie günstige Lösung

Grundprinzip der aktiven Veredelung ist es, dass Sie **keine Einfuhrabgaben zahlen für eingeführte Waren, die Sie im Zollgebiet der EU bearbeiten oder zu neuen Produkten verarbeiten**, wenn Sie diese am Ende des Veredelungsprozesses wieder ausführen. Die notwendige Flexibilität bleibt Ihnen dennoch vorhanden: Sie entscheiden bei Abschluss des Veredelungsvorgangs, ob die Ware wieder ausgeführt wird oder ob Sie diese doch in den freien Verkehr der EU überführen, und Einfuhrabgaben zahlen. Für eine Vielzahl von Waren können Sie dabei sogar **entscheiden, was für Sie günstiger ist**: Einfuhrabgaben für das fertige Veredelungserzeugnis oder für die eingeführten Waren, aus denen das Veredelungserzeugnis hergestellt wurde.

In unserer Veranstaltung “Das besondere Zollverfahren Aktive Veredelung“ lernen Sie, in welchen Fällen Sie die aktive Veredelung nutzen können sowie die praxisnahe Umsetzung.

Zoll kompakt für den Einkauf

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihre Waren außerhalb der EU einkaufen: sei es der günstige Preis, Kunden- oder Intercompany-Verträge oder schlicht die exklusive Verfügbarkeit. Alle haben gemeinsam, dass Sie **bei der Einfuhr mit der Zollabfertigung konfrontiert** sind und damit mit einer Vielzahl von Vorschriften und formellen Vorgaben. Zusätzlich erschweren exportkontrollrechtliche **Finanzsanktions- und Embargovorschriften** Ihren Vertragsschluss.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Einkauf“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Wareneinkaufs und wie dieser Supplier Sourcing und Procurement beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:

+ Wie kalkulieren Sie die Höhe der Einfuhrabgaben und welche Unterlagen und Informationen werden für die Zollabfertigung benötigt?
+ Welche Möglichkeiten gibt es, um die Einfuhrabgaben zu reduzieren?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ Mit welchen Unternehmen dürfen Sie keine Verträge schließen? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?

Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.

ESG in der Zollpraxis

###Noch mehr Arbeit für Zoll und Exportkontrolle?

Environmental, Social, Governance, kurz ESG, ist unbestritten im medialen und gesellschaftlichen Fokus. Allein in diesem Jahr sind mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) drei bedeutende und aufwandsintensive Regularien in Kraft getreten.
Sie können sicher davon ausgehen: **ESG wird fester Bestandteil künftiger Unternehmens-Compliance!**

###Wie können Sie diese Themen praxisnah angehen?

Sie erhalten in unserer Veranstaltung „ESG in der Zollpraxis“ einen umfassenden **ESG-Gesamtüberblick** mit Einsicht in Aufbau und Systematik der Regularien. Mit dem **speziell hierfür entwickelten „ESG-Filter“** werden Sie befähigt, eine **unternehmensindividuelle Betroffenheitsanalyse** durchzuführen. Außerdem erhalten Sie wertvolle Tipps und Tools für die Adressierung und Umsetzung im Unternehmen.

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Rechtssicherheit.

###Bedeutung der Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware**. Sie stellen diese Erklärung **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Trotzdem können die Lieferantenerklärungen noch Jahre später von der Zollbehörde überprüft und beanstandet werden. Das kann für Sie zur Folge haben, dass hohe finanzielle Nachforderungen auf Sie zukommen.

Umso wichtiger ist es, dass Sie die Hintergründe und Formvorschriften kennen. Sie sichern sich dadurch nicht nur rechtlich ab, sondern können auch **Ihre Prozesse effizient danach ausrichten**.

###Präferenzursprung als Handelsvorteil?
In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche wichtige Rolle die Lieferantenerklärung in der Produktionskette einer Ware spielt. Durch **geschickte Abwägungen in Ihren eigenen Einkaufs- und Produktionsprozessen** können Sie herausfinden, ob es für Sie günstiger ist, mit präferenzieller oder nicht-präferenzieller Ware zu handeln.

Psychische Erkrankungen – Grundkurs

Für Sie als Beteiligte:r am Betreuungsverfahren ist das Wissen um die **spezifischen Merkmale psychischer Krankheiten** und deren Verlauf von grundlegender Bedeutung: Je mehr Sie über die medizinischen Grundlagen wissen, desto besser können Sie die Situation der betreuten Person einschätzen. Insbesondere im Rahmen der **unterstützten Entscheidungsfindung** ist medizinisches Know-How für die Einordnung der von der rechtlich betreuten Person geäußerten Wünsche unerlässlich. Des Weiteren ermöglicht es Ihnen, drohende erhebliche gesundheitliche Gefahren frühzeitig zu erkennen sowie **ärztliche Gutachten und Empfehlungen** besser zu verstehen.

###Behandlungsmöglichkeiten kennen und konkrete Handlungsempfehlungen ableiten

Die Veranstaltung liefert Ihnen die notwendigen medizinischen Grundlagen, aus denen Sie als Betreuer:in konkrete Handlungsansätze ableiten können. Sie lernen u. a. die Krankheitsbilder der **Schizophrenie**, der **Demenz**, der **affektiven Erkrankungen** und der **Persönlichkeitsstörungen inkl. Borderlinetyp** sowie deren Behandlungsmöglichkeiten und Besonderheiten im Umgang mit erkrankten betreuten Personen kennen. Anhand konkreter Bespiele aus Ihrer Praxis diskutieren wir gemeinsam **konkrete Handlungsvorschläge** im Spannungsfeld zwischen **Ideal und Realität**.

###Trotz Erkrankung ein lebenswertes Leben führen – Möglichkeiten und Grenzen in der Betreuung

Häufig ist die Hilfe rechtlicher Betreuung erforderlich für Menschen mit schwer **chronisch verlaufenden** psychischen Störungen. Hier geht es nicht nur um die Frage der medizinischen Behandlung, sondern auch um die Frage, wie die betroffenen Personen ihren Alltag erleben und **mit ihrer Störung leben** können. Wir wollen im Austausch mit Ihnen Ideen entwickeln und die **Grenzen der rechtlichen Betreuung** ausloten.