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Erbbaurechte im Fokus: Von der Theorie in die Praxis der Verkehrswertermittlung

Das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht hat besondere Inhalte deren Einschätzung ein hohes Maß an Spezialwissen und praktische Expertise erfordert. Es ergibt sich ein breites Spektrum mit gegenseitiger Überlagerung durch das **ErbbauRG, ImmoWertV, Rechtsprechung, Bewertungsmodellen und Marktdaten**, dass durch die hier angesprochenen Zielgruppen bei Erbringung ihrer Leistungen objektspezifisch zu durchdringen ist.

Aufgrund der Tatsache, dass **Beratungen und Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** regelmäßig nur auf seichtem Teilwissen basieren, sind Unsicherheiten und auch deutliche Fehleinschätzungen im vorliegenden Teilmarkt nicht verwunderlich. Dies ergibt sich beispielsweise

+ auf Seiten der **Sachverständigen**, die **eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem speziellen Teilmarkt beauftragt** werden,

+ bezüglich der von den **Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten in den Grundstücksmarktberichten** oder

+ für **Rechtsanwälte bei der Erstellung von Stellungnahmen und Beratung** von Mandanten.

Die genannte Problematik beruht u.a. auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem bundesdeutschen Grundstücksmarkt – ein **großes Spektrum an relevanten Einflussgrößen** in der Regel **einem geringen Datensatz an Kaufpreisen** gegenübersteht.

Bei der Verkehrswertermittlung obliegt es den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des **§§ 6 und 9 ImmoWertV 2021** zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und den Verkehrswert unter **Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens** zu ermitteln.

###Ihr Einstieg in die Themenwelt des Erbbaurechts

Unser Lernvideo vermittelt Ihnen in 90 Minuten ausgehend von den **Grundlagen** insbesondere mit den **gesetzlichen und vertraglichen Inhalten des grundstücksgleichen Rechts die Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** und gibt **wertvolle Hinweise aus der Praxis zur Qualitätssteigerung und zur Gutachtenüberprüfung**. Durch das konzentrierte Fachwissen erhalten Sie einen schnellen Zugang zu einem Spezialthema, bei dem Fachwissen und praktische Erfahrungswerte von besonders hohem Wert sind.

Webinar-Reihe: Verkehrswertermittlung für Beleihungswertermittler: Fallstricke und Lösungsansätze für nebenberufliche Gutachter

Die Erstattung eines Beleihungswertgutachtens beinhaltet zwingend immer auch die Ermittlung des Marktwertes (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Pfandbriefgesetz). Geübte Beleihungswertermittler können demnach anscheinend auch problemlos den Marktwert (Verkehrswert) eines Grundstücks ermitteln. Bei der Er-stattung von Verkehrswertgutachten sind allerdings signifikante Unterschiede zu beachten, die leicht übersehen oder von vornherein gar nicht bedacht werden.

Die Beleihungswertermittlung ist im Pfandbriefgesetz und in der Beleihungswertermittlungsverordnung geregelt. Die Vorschriften sind teilweise sehr eng, Spielräume bestehen teilweise nicht. Objektspezifische Liegenschaftszinssätze (§ 33 ImmoWertV) und ein objektspezifischer angepasster Sachwertfaktor (§ 39 ImmoWertV) spielen bei der Beleihungswertermittlung zum Beispiel gar keine Rolle, bei der Verkehrswertermittlung sind sie maßgeblich. Doch schon vor der eigentlichen Wertermittlung sind signifikante Unterschiede bei der Vorgehensweise zu beachten. Das beginnt bei der Auftragserteilung und erstreckt sich über den Ortstermin bis zur Bearbeitung und Dokumentation. Verkehrswertgutachten haben einen breiteren Empfängerkreis als Beleihungswertgutachten, die nur zur internen Verwendung bestimmt sind. Dementsprechend spielt auch der Datenschutz eine andere Rolle. Umfang und Inhalt können durch den Zweck der Auftragserteilung bestimmt werden. Und schließlich muss nach Abschluss der Arbeiten das Gutachten mit den zur Erstattung verwendeten Unterlagen auch noch von der bearbeitenden Person archiviert werden.

Das Seminar zeigt in kompakter Form die theoretischen Grundlagen auf, der Referent gibt Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen. Das Lernziel: Sie wissen nach diesem Seminar, welche maßgeblichen Unterschiede zwischen der Beleihungswertermittlung und der Verkehrswertermittlung bestehen, wie Sie Fallstricke vermeiden und Verkehrswertgutachten zweckmäßig und rentabel bearbeiten.

**Termine:**
jeweils von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr | am 08. + 10. + 11.11.2022 | online

**Preise:**
Normalpreis: € 259,- zzgl. MwSt.
Vorzugspreis für Abonnenten:€ 229,- zzgl. MwSt.