Oftmals erfolgt die Zollabfertigung bei der Einfuhr durch den Spediteur oder den Paketdienstleister oder der Einführer beauftragt einen Zolldienstleister. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: die **Verantwortung** für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anmeldung bleibt **beim importierenden Unternehmen**. Meist kommt die böse Überraschung mit der ersten Zollprüfung beim Importeur: die Behörde stellt Falschanmeldungen verschiedener Arten fest und sanktioniert diese entsprechend. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Prozessen können Sie diese **unangenehme Erfahrung vermeiden**.
###Die Einfuhrzollabwicklung im Überblick
Mit grundlegenden Kenntnissen im Zollrecht sind Sie in der Lage Ihre Dienstleister sicher anzuweisen und auch zu kontrollieren und so Problemen mit der Zollbehörde vorzubeugen. Eine gute Fachkenntnis ermöglicht Ihnen auch, Ihre Zollabwicklung selbst durchzuführen – oftmals eine Lösung, um mehr Datenverfügbarkeit und Kontrolle über die eigenen Einfuhrwaren zu haben. Egal, wofür Sie sich entscheiden: Sie sind in der Lage, **Ihr Risiko zu minimieren und dabei kosteneffizient und schnell zu agieren**.
Unsere Veranstaltung “Basis Import” gibt Ihnen nicht nur das nötige Grundwissen, sondern auch Ansätze für Vertiefungen und damit der Weiterentwicklung Ihrer Fähigkeiten und Ihrer Unternehmensabläufe.
Die zutreffende Zolltarifnummer ist Dreh- und Angelpunkt Ihrer täglichen Arbeit bei Einfuhr und Ausfuhr. Doch selbst mit bereits vorhandenem Grundlagenwissen sind Sie immer wieder an dem Punkt, dass Sie zwischen zwei Nummern schwanken oder Ihr Ergebnis eher intuitiv als rechtlich fundiert treffen. In beiden Fällen haben Sie es schwer, gegenüber der Zollbehörde Ihre Einreihung in den Zolltarif zu begründen.
###Rechtssicherheit und korrekte Kostenkalkulation
Im Fokus steht, dass Sie den Zolltarif besser kennen lernen und die **Systematik verinnerlichen**, gegebenenfalls auch an für Sie fremden Waren. Unsere Veranstaltung „Zolltarifrecht strukturiert mit Übungen vertiefen“ hat **Workshop-Charakter**. Sie ist so konzipiert, dass Sie **in kleinen Schritten** die maßgeblichen Regeln des Zolltarifs wiederholen und **durch Übungen im EZT-Online vertiefen**. Denn nur mit der zutreffenden Zolltarifnummer kann Ihr Unternehmen eine richtige Kosten- und Präferenzkalkulation durchführen. Und Ihnen vor allem **Ärger mit der Zollbehörde ersparen**.
Die Höhe des Zollwertes bestimmt bei der Einfuhr in die EU maßgeblich Ihre Kosten. Leider ist es nicht damit getan, wenn Sie einfach den Rechnungspreis zugrunde legen. Sie müssen eine **Vielzahl an weiteren möglichen Kosten**, wie z.B. Qualitäts- und Analysekosten, Forschungs- und Entwicklungskosten und Werkzeugkosten berücksichtigen, was das Zollwertrecht zu einem komplexen Themenbereich macht. Daneben werden auch häufig Waren **unentgeltlich geliefert**, z.B. als Muster oder zur Reparatur. Hier stellt sich die Zollwertermittlung für Sie auch **kompliziert** dar.
###Verpassen Sie keine Rechtsänderung
Häufig wird im Rahmen von Zollprüfungen festgestellt, dass die **Zollwerte fehlerhaft berechnet** wurden. Dies kann zu **hohen Nacherhebungen** führen. Für Sie ist **Rechtssicherheit** enorm wichtig, um Ihre **Kostenplanung korrekt** vornehmen zu können und damit Ihren Gewinn zu sichern. Doch die Auslegung der Zollwertvorschriften ist nicht immer einfach. Daher werden immer wieder Leitlinien und Dienstvorschriften genauer gefasst, teils auch aufgrund neuer Rechtsprechung oder geänderter Vorgaben der EU.
In unserer Veranstaltung „Aktuelles Zollwertrecht“ erfahren Sie **speziell für den Bereich Zollwert die neuesten Entwicklungen** und wie Sie diese in der Praxis umsetzen können. Auch die **typischen Fehlerquellen** werden Ihnen aufgezeigt, damit Sie bei Bedarf gegensteuern und korrigieren können.
###Bewertungsmatrizen und Bewertungsmethoden im Vergaberecht
Das Thema Bewertungsmatrizen und -methoden im Vergaberecht ist oft komplex und wirft viele Fragen auf. “Welche Bewertungsmethode ist für meine Ausschreibung am besten geeignet? Wie lassen sich Preis und Leistung optimal gewichten? Welche Ausschlusskriterien sind zulässig?”
In unserer Kurz-Sprechstunde haben Sie die Möglichkeit, solche und weitere individuelle Fragen direkt an den Experten Thomas Ferber zu stellen. Wir helfen Ihnen, Klarheit in das Thema Bewertungsmatrizen und -methoden zu bringen und geben praxisnahe Tipps, wie Sie Ihre Ausschreibungen sicherer und effizienter gestalten können.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Unsicherheiten zu beseitigen und Ihr Wissen gezielt zu vertiefen!
Der Gesetzgeber sieht mit AEO, ZE, Zolllager & Co. ein breites Spektrum an zollrechtlichen Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen vor, durch die Sie **weitestgehend eigenständig und ohne aktives Eingreifen der Zollbehörde arbeiten** können.
In unserer Veranstaltung “Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO” geben wir Ihnen das Wissen und die Werkzeuge an die Hand, um Ihren **Status als Bewilligungsinhaber zu verteidigen** und die operativen **Erleichterungen langfristig in Anspruch nehmen** zu können. Für Unternehmen ohne zollrechtliche Bewilligungen ist unsere Veranstaltung ein idealer Einstieg in die Thematik der Vereinfachungen.
Der Gesetzgeber sieht mit AEO, ZE, Zolllager & Co. ein breites Spektrum an zollrechtlichen Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen vor, durch die Sie **weitestgehend eigenständig und ohne aktives Eingreifen der Zollbehörde arbeiten** können.
In unserer Veranstaltung “Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO” geben wir Ihnen das Wissen und die Werkzeuge an die Hand, um Ihren **Status als Bewilligungsinhaber zu verteidigen** und die operativen **Erleichterungen langfristig in Anspruch nehmen** zu können. Für Unternehmen ohne zollrechtliche Bewilligungen ist unsere Veranstaltung ein idealer Einstieg in die Thematik der Vereinfachungen.
Möglichkeit, **zuvor aus der EU ausgeführte Waren zu reduzierten Einfuhrabgaben wieder einzuführen**.
###Zollwert bei der Wiedereinfuhr minimieren
Waren, die Sie aus der EU exportieren und im Drittland veredeln lassen (z.B. zu anderen Produkten verarbeiten oder reparieren), gelten zollrechtlich als Nichtunionsware und müssen bei Wiedereinfuhr vollständig in den Zollwert einfließen. Wenn Sie diese Waren bei der Ausfuhr aber in die PV überführen, sind diese nicht Bestandteil des Zollwertes und **Ihre Einfuhrabgaben sinken**.
Finden Ihre Produktionsprozesse in einem Drittland statt, mit dem die EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat oder eine andere Begünstigung gewährt wird (z.B. APS-Länder), stellt die wirtschaftliche Lohnveredelung eine aufwandsärmere Alternative dar.
In unserer Veranstaltung „Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung“ lernen Sie, wie Sie in den Genuss dieser finanziellen Vorteile kommen, sowie die praxisnahe Umsetzung.
Oftmals ist es auf den ersten Blick für Sie nicht lukrativ in der EU zu produzieren. Neben hohen Personal- und Produktionskosten kommen noch Zölle für den Import notwendiger Vormaterialen dazu. An dieser Stelle lohnt es sich für Sie genauer hinzuschauen und das besondere Zollverfahren „Aktive Veredelung“ in Betracht zu ziehen, um Einfuhrabgaben zu sparen.
###Immer die für Sie günstige Lösung
Grundprinzip der aktiven Veredelung ist es, dass Sie **keine Einfuhrabgaben zahlen für eingeführte Waren, die Sie im Zollgebiet der EU bearbeiten oder zu neuen Produkten verarbeiten**, wenn Sie diese am Ende des Veredelungsprozesses wieder ausführen. Die notwendige Flexibilität bleibt Ihnen dennoch vorhanden: Sie entscheiden bei Abschluss des Veredelungsvorgangs, ob die Ware wieder ausgeführt wird oder ob Sie diese doch in den freien Verkehr der EU überführen und Einfuhrabgaben zahlen. Für eine Vielzahl von Waren können Sie dabei sogar **entscheiden, was für Sie günstiger ist**: Einfuhrabgaben für das fertige Veredelungserzeugnis oder für die eingeführten Waren, aus denen das Veredelungserzeugnis hergestellt wurde.
In unserer Veranstaltung “Das besondere Zollverfahren Aktive Veredelung“ lernen Sie, in welchen Fällen Sie die aktive Veredelung nutzen können sowie die praxisnahe Umsetzung.
Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.
Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.
Die **Schätzung des Auftragswertes** ist ein entscheidender Schritt im öffentlichen Vergabeverfahren. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten **andere Vergaberegeln** als ab Erreichen der Schwellenwerte. Daher ist es umso wichtiger eine sorgfältige, objektive und **realistische Schätzung des Auftragswerts** durchzuführen.
###Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen
Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, wie Sie den **Auftragswert richtig und effizient ermitteln** können und dabei alle **rechtlichen Vorgaben** einhalten. Ihnen werden die vergaberechtlichen Anforderungen und Vorgaben dargestellt, um typische Fehler zu vermeiden. In diesem Webinar wird das entsprechende Handwerkszeug dazu vermittelt.